alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaRWA-Auslösung grundsätzlich? war:Innovative Zusammenarbeit der Poliz..3 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)424095
Datum27.08.2007 13:546335 x gelesen
Moin

Geschrieben von Alexander LehnertDas Betätigen einer RWA kann ja auch jeder Hausbewohner machen, wieso soll es dann die Polizei nicht tun?Man muss schon fast sagen "leider kann er das". Ich bin über jede offene Option froh, zB auch die, eine RWA *nicht* auszulösen.

Ein Beispiel von meinem GF-Lehrgang: Treppenraum mit RWA, 3 Stockwerke, in jedem Stockwerk eine dichtschließende Tür zum Flur.
Angenommenes Feuer im 1. OG, da sollte es schon aus den Fenstern rausschlagen. Einziger Zugang eben über besagten Treppenraum.
Wenn die RWA geschlossen ist kann man versuchen, per Überdrucklüfter den Treppenraum rauchfrei zu halten, obgleich ein Schlauch durch die Tür im 1. OG führt, weil dort die Luft hineindrückt.
Ist die RWA offen, dürfte das eher unmöglich sein, Rauchschäden in den Stockwerken zwei und drei des Treppenraumes sind sicher.

Brachte mir seinerzeit Lob und Anerkennung des Ausbilders ein, nicht blindlings als allererstes die RWA geöffnet zu haben - er muss ja nicht wissen, dass ich das Bedienteil beim ersten Erkunden schlicht übersehen hatte... die obige Erklärung wirkte wohl schlüssig ;o)

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAlex8and8er 8L., Geislingen / Baden-Württemberg424101
Datum27.08.2007 14:134511 x gelesen
Ja, das hört sich prinzipiell gut an.

aber was machst du wenn der Treppenraum schon verqualmt ist und Leute versuchen das verrauchte Treppenhaus zu benutzen?

Es macht dann doch Sinn, wenn Ersthelfer wie Hausmeister, Polizei etc. die RWA betätigen um den Rauch los zu werden. Das diese nicht FW-technisch denken ist doch klar. Aber zumindest konnten sie "vielleicht " den Flüchtenden helfen, oder?

Gruß


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen (StLF 20/25-Land)424299
Datum28.08.2007 02:004348 x gelesen
Moin

Geschrieben von Alexander Lehnertaber was machst du wenn der Treppenraum schon verqualmt ist und Leute versuchen das verrauchte Treppenhaus zu benutzen?Kommt drauf an ;o)
Nee, im Ernst... durch öffnen der RWA und Belüftung mit Frischluft von unten wird man sich zwar einen schönen Kamin bauen, anstatt den Rauch zurück in die Wohnung zu drücken - ich würde aber annehmen, dass das für die Flüchtenden oberhalb des Brandes noch immer besser ist, als nichts zu tun.

Geschrieben von Alexander LehnertEs macht dann doch Sinn, wenn Ersthelfer wie Hausmeister, Polizei etc. die RWA betätigen um den Rauch los zu werden. Das diese nicht FW-technisch denken ist doch klar. Aber zumindest konnten sie "vielleicht " den Flüchtenden helfen, oder?Ohne Möglichkeit einer Belüftung mit Frischluft hat der Ersthelfer ja eh nur die Wahl, den Rauch sich im Treppenraum anstauen zu lassen, oder ihn (notfalls halt einmal komplett durch selbigen) abziehen zu lassen. Da ist die Auslösung der RWA wohl immer die bessere Alternative, kann für uns im weiteren Verlauf dann halt vielleicht ärgerlich sein. Nicht zu ändern.
Ich wollte auch nur einwerfen, dass für uns als Feuerwehr nicht immer die Nutzung der RWA der beste Weg sein muss.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt