News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFrage zur 'Leistungsspange der deutschen Jugendfeuerwehr'18 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
Infos:
  • Fotostory zur Leistungsspange der DJF
  •  
    AutorFlor8ian8 S.8, Volkach / Bayern423082
    Datum23.08.2007 11:489652 x gelesen
    Da für die Jugendleistundsspange jetzt die FwDV 3 gültig ist, und nicht mehr die FwDV 4 habe ich eine kurze Frage:
    Ist der Ablauf jetzt so wie bei der Leistungsprüfung Wasser, also mit Vorbefehl, der ATF wiederholt nur "Zum Einsatz fertig!" und dann mit Bereitstellung am Verteiler?

    Für Antworten wäre ich dankbar.

    Florian Schulz

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern423085
    Datum23.08.2007 11:547721 x gelesen
    Die neue FwDV 3 ist bei der Leistungsspange noch nicht umgesetzt. diese Änderung muss erst von der Delegiertenversammlung der DJF noch verabschiedet werden. Dann denke ich werden auch die entsprechenden Vorschriften veröffentlicht.


    Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorFlor8ian8 S.8, Volkach / Bayern423087
    Datum23.08.2007 12:087705 x gelesen
    Danke, aber was meinen die dann in der Ausschreibung mit "gültiger Vorschrift"? Wird da immer noch nach FwDV 4 gearbeitet???

    Florian


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen423088
    Datum23.08.2007 12:097623 x gelesen
    Ist der Ablauf jetzt so wie bei der Leistungsprüfung Wasser, also mit Vorbefehl, der ATF wiederholt nur "Zum Einsatz fertig!" und dann mit Bereitstellung am Verteiler?

    Die Ausschreibung verlangt einen Einsatz ohne Bereitstellung. Auch dieses ist nach FwDV 3 noch möglich, jedoch nicht standard.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.423097
    Datum23.08.2007 12:207712 x gelesen
    Geschrieben von Thomas ReichelDie neue FwDV 3 ist bei der Leistungsspange noch nicht umgesetzt.
    Sieht die DJF anders:
    DJF-Info zur LSP 15.11.2006Der Löschangriff wird nach FwDV 3, Punkt 2.1 Gliederung der Mannschaft einer Gruppe durchgeführt.
    Gesamte Info

    BTW: Wer hat denn den Link in den Threadcontainer gepackt? Gibt es ernsthaft welche die so etwas einsetzen?


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen423098
    Datum23.08.2007 12:227793 x gelesen
    Wer hat denn den Link in den Threadcontainer gepackt?

    Ich.

    Gibt es ernsthaft welche die so etwas einsetzen?

    Jo. Gibt es offensichtlich. Gerade der Löschangriff hat aufgrund der Einführung der FwDV 3 viele Leute stark verunsichert. Daher haben wir uns als Autoren die Mühe gemacht diesen Abschnitt der LSP ziemlich ausführlich zu beschreiben.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern423099
    Datum23.08.2007 12:257658 x gelesen
    Geschrieben von Christian BergmannBTW: Wer hat denn den Link in den Threadcontainer gepackt? Gibt es ernsthaft welche die so etwas einsetzen?
    diesbezüglich kann ich nur meine Bitte an Jürgen wiederholen, dass bei Links im Threadcontainer angegeben wird, von wem sie eingestellt wurden. In solchen Fällen wo dies, ohne dass dies in einem Beitrag "angekündigt" wird oder bei sehr lagen Diskussionen wäre dies meines Erachtens nicht unnütz!


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorThom8as 8R., Treuchtlingen / Bayern423107
    Datum23.08.2007 12:367575 x gelesen
    So war die Info bei der Delegiertenversammlung heuer in Neumarkt durch Landesjugendfeuerwehrwart Gerhard Barth.


    Die Jugend ist die Zukunft unserer Feuerwehr! (Zitat aus der Politik). Nur kosten darf sie nichts und Zeit dafür hat auch keiner. (Meine Erfahrung)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.423117
    Datum23.08.2007 12:547590 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch.
    Ah, jetzt habe ich Dich auch in der Autorenzeile gesehen.

    Geschrieben von Marc DickeyJo. Gibt es offensichtlich. Gerade der Löschangriff hat aufgrund der Einführung der FwDV 3 viele Leute stark verunsichert. Daher haben wir uns als Autoren die Mühe gemacht diesen Abschnitt der LSP ziemlich ausführlich zu beschreiben.
    Dann scheint ja ein Bedarf da zu sein. Habe mich mal umgesehen. Viel gibt es wirklich noch nicht zum Thema DV 3 und LSP.


    Gruß
    Christian Bergmann
    Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
    www.feuerwehr-neuenhaus.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg423125
    Datum23.08.2007 13:317727 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian BergmannBTW: Wer hat denn den Link in den Threadcontainer gepackt? Gibt es ernsthaft welche die so etwas einsetzen?

    das müsste ich in der Datenbank manuell nachschauen.

    Ich habe aber diesen Link aus dem Threadcontainer entfernt. Begründung: zu direkte Werbung


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern423139
    Datum23.08.2007 14:247655 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerIch habe aber diesen Link aus dem Threadcontainer entfernt. Begründung: zu direkte Werbung
    1. hat sich ja schon jemand "bekannt"
    2. Geht der Link immer noch...


    Grüße
    Magnus

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY423148
    Datum23.08.2007 14:507626 x gelesen
    Geschrieben von Marc Dickey Jo. Gibt es offensichtlich. Gerade der Löschangriff hat aufgrund der Einführung der FwDV 3 viele Leute stark verunsichert. Daher haben wir uns als Autoren die Mühe gemacht diesen Abschnitt der LSP ziemlich ausführlich zu beschreiben.

    Diese Broschüre oder was auch immer, hilft aber auch nur dem der´s verkauft.
    Normalerweise bekommst du doch deine Unterlagen von deinem zusändigen Kreisjugendwart und die sind eigentlich in Ordnung (zumindest empfinde ich es so) und unsere Jugend kann dann auch ohne teure Zusatzinfo üben und am Abzeichen mitmachen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen423153
    Datum23.08.2007 15:027688 x gelesen
    Diese Broschüre oder was auch immer, hilft aber auch nur dem der´s verkauft.

    Das könnte man von jeglicher Feuerwehrfachliteratur behaupten. Dennoch wird sie komischerweise immer wieder gekauft und die Käufer finden offensichtlich auch immer wieder nützlich Informationen darin.

    Normalerweise bekommst du doch deine Unterlagen von deinem zusändigen Kreisjugendwart und die sind eigentlich in Ordnung (zumindest empfinde ich es so) und unsere Jugend kann dann auch ohne teure Zusatzinfo üben und am Abzeichen mitmachen.

    Mit der Argumentation könnte man jegliche Art der Feuerwehrfachliteratur einsparen.

    Dummerweise reicht in diesem speziellen Fall die Kenntnis der Ausschreibung sowie das vorhalten der FwDV 3 den verantwortlichen Ausbildern oftmals nicht aus.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMari8o D8., Nettetal / NRW423156
    Datum23.08.2007 15:067809 x gelesen
    Tach!

    Interessant in diesem Zusammenhang ist die Aussage eines Wertungsrichters bei der Leistungsspange: (sinngemäß)

    Was die FwDV 3 nicht vorgibt, kann man auch nicht falsch machen. Es ist i.d.R. nicht vorgegeben, welches Truppmitglied eine Aufgabe ausführt (z.B. den Verteiler setzt), wichtig ist, dass der Trupp seinen Auftrag erfüllt. Auch läßt die FwDV 3 dem Gruppenführer viele Freiheiten bei der Auftragsvergabe.

    Wenn vorne aus drei Rohren Wasser kommt, kann die Übung nicht sooo falsch gewesen sein, will meinen, dass das enge Korsett der Fehlerwertung z.B. beim Leistungsnachweis bei der Leistungsspange nicht zur Anwendung kommt.

    Grüße vom Niederrhein

    Mario


    Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen423161
    Datum23.08.2007 15:227854 x gelesen
    Wenn vorne aus drei Rohren Wasser kommt, kann die Übung nicht sooo falsch gewesen sein, will meinen, dass das enge Korsett der Fehlerwertung z.B. beim Leistungsnachweis bei der Leistungsspange nicht zur Anwendung kommt.

    Das stimmt im Grunde. Dennoch schaffen es immer wieder Gruppen dafür zu sorgen, daß niemals Wasser vorne ankommen würde. Auch ist das Korsett nach der neuen Ausschreibung etwas enger geworden. Zwar ist die Dienstvorschrift offener, die Fehlerbewertung (hinsichtlich einer Nullwertung) enger geworden.

    Hätte früher ein GF seiner Mannschaft ausdrücklich befohlen alle Teile am Ablageplatz zusammenzukuppeln und nach vorne zu zerren, wäre das in den Augen der Wertungsrichter alles andere als toll gewesen, eine Nullwertung hätte jedoch nicht erfolgen dürfen sofern eine theoretische Wasserabgabe möglich gewesen wäre. Nach den neuen Nullwertungsvorgaben ist eine Nullwertung bereits dann zu geben, wenn sich nicht an die (sicherliche offeneren) Ablaufvorgaben der FwDV 3 gehalten wurde.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg423170
    Datum23.08.2007 15:377741 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Florian Schulz

    Für Antworten wäre ich dankbar.


    Siehe auch -> 'Durchführungsanweisungen LSP' von Marc Dickey


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorGerd8 W.8, Ihlow / Niedersachsen424513
    Datum28.08.2007 19:367735 x gelesen
    Also soweit ich das weiß, kann bei der Leistungsspange die FwDV4 und die neue FwDV3 angewendet werden. Das enscheiden immer die Prüfungsabnehmer vor Ort...

    MkG Gerd


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorVolk8er 8J., Ebersdorf / Niedersachsen440536
    Datum16.11.2007 20:077659 x gelesen
    Was haltet ihr eigentlich davon, wenn ihr euren Abnahmeberechtigten welcher die Leistungsspange abnimmt, mal eben anruft.
    Weil der Abnahmeberechtigte die Leistungsspange verleiht.
    Ansonsten mal eben bei der DJF anrufen oder mailen.


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     ..
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt