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ThemaJF in den Landesgesetzen; war: Rekord geschafft4 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)422030
Datum19.08.2007 18:166099 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Bayerder Unterhalt von Jugendfeuerwehren ist gesetzliche Aufgabe der Gemeinde Gibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern?

Für RLP sagt § 9 Abs. 6 LBKG:Innerhalb der Feuerwehren können Jugendfeuerwehren gebildet werden; deren Angehörige sollen in der Regel das 12. Lebensjahr vollendet haben. Die Bildung von Jugendfeuerwehren soll gefördert werden.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern422032
Datum19.08.2007 18:204276 x gelesen
für Bayern:
dort gibt es keine "eigenständigen" JFs.

so heißt es in Art. 7 BayFwG:
"(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als
Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.
(2) Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."


Grüße
Magnus

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AutorNikl8as 8W., Gütersloh / NRW422033
Datum19.08.2007 18:254453 x gelesen
Hi,

für NRW, aus dem FSHG §9:
(3) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern.


MkG
Niklas


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg422063
Datum19.08.2007 22:424228 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian Krupp

Gibt es außer Hessen noch andere Länder, die die Bildung von JF's so ausdrücklich im Gesetz verankern?

Das Feuerwehrgesetz von BaWü (FwG) geht im § 6 Organisation der Gemeindefeuerwehr im ASbs 4 nur kurz auf die JF ein:

"(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln"

Ob bei der anstehenden Novelierung des FwG eine Änderung bezüglich JF ansteht ?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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