alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaMember only? Fahrzeugbeschaffung und Zuzahlung der Feuerwehren9 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421435
Datum16.08.2007 17:256310 x gelesen
Hallo!

Nur mal eine Frage aus interesse, Ich kann in Bayern also nur Mitglied in einer Feuerwehr werden wenn ich gleichzeitig Mitlgied im Feuerwehrverein werde bzw. ich kann Mitglied im Feuerwehrverein sein ohne aktives Mitglied in einer Wehr zu werden?

Wenn ich nun zur Feuerwehr möchte aber nicht in den Feuerwehrverein eintreten will, darf ich dann nicht zur Feuerwehr?

Gibt es da keine Reibungspunkte mit anderen Gesetzen??

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421441
Datum16.08.2007 17:434784 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Jakob TheobaldNur mal eine Frage aus interesse, Ich kann in Bayern also nur Mitglied in einer Feuerwehr werden wenn ich gleichzeitig Mitlgied im Feuerwehrverein werde
Nein, nur wissen das viele nicht!

Geschrieben von Jakob Theobald ich kann Mitglied im Feuerwehrverein sein ohne aktives Mitglied in einer Wehr zu werden?
Ja

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich nun zur Feuerwehr möchte aber nicht in den Feuerwehrverein eintreten will, darf ich dann nicht zur Feuerwehr?
Normalerweise sollte es so sein, dass Du darfst! ;-)


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz421444
Datum16.08.2007 17:484800 x gelesen
Hallo!

Alles klar Michael.

Dann wird es aber Zeit das Feuerwehr und Feuerwehrverein getrennt werden. Zum Beipspiel in Feuerwehr und Feuerwehrförderverein. Dies sollte auch klar aus den Bezeichnungen hervorgehen.

Denn es fällt mir doch schwer zu glauben das bei einer so engen Verflechtung von Feuerwehr und Feuerwehrverein es nicht zu "Interessenskonflikten" kommt. Gerade diese Verflechtung durfte der Hauptgrund dafür sein das in Bayern eine Reform von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist; und es dürfte nicht nur um "Geld und Macht" gehen.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg421445
Datum16.08.2007 17:504706 x gelesen
Geschrieben von Michael ZelenyNormalerweise sollte es so sein, dass Du darfst! ;-)



Vor allem wenn der Verein kein e.V. ist würde ich keinem empfehlen beizutreten. Das kann (mal überspitzt formuliert) Haus und Hof kosten...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421446
Datum16.08.2007 17:524671 x gelesen
Hallo!


Geschrieben von Jakob TheobaldDann wird es aber Zeit das Feuerwehr und Feuerwehrverein getrennt werden. Zum Beipspiel in Feuerwehr und Feuerwehrförderverein. Dies sollte auch klar aus den Bezeichnungen hervorgehen.

Die Trennung gibts ja, rein rechtlich! Aber viele wissen das gar nicht, oder wollen es nicht wissen!
Eine Umbenennung in "Förderverein" wäre sehr sinnvoll!

Aber es sind ja noch nicht einmal alle FW-Vereine "e.V." ....

Geschrieben von Jakob TheobaldDenn es fällt mir doch schwer zu glauben das bei einer so engen Verflechtung von Feuerwehr und Feuerwehrverein es nicht zu "Interessenskonflikten" kommt. Gerade diese Verflechtung durfte der Hauptgrund dafür sein das in Bayern eine Reform von vorne herein zum Scheitern verurteilt ist; und es dürfte nicht nur um "Geld und Macht" gehen.

Wohl war!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 Z.8, Schönhofen / Bayern421447
Datum16.08.2007 17:534740 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerVor allem wenn der Verein kein e.V. ist würde ich keinem empfehlen beizutreten. Das kann (mal überspitzt formuliert) Haus und Hof kosten...

Tja, wem sagst Du das!


Gruß
Michael




" Die Leute sollen nicht sagen, während ein Feuer ihre Häuser in Schutt und Asche legt: Tu was du kannst aber ruf bloß nicht die Feuerwehr!
Das wäre traurig." Steve Martin



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY421450
Datum16.08.2007 17:544715 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobald Wenn ich nun zur Feuerwehr möchte aber nicht in den Feuerwehrverein eintreten will, darf ich dann nicht zur Feuerwehr?

Normalerweise kannst du zur Feuerwehr, auch wenn du nicht im Verein bist. Da gibt es eine klare gesetzliche Trennung. Ob es das gibt, weiß ich nicht. Bei uns und in der näheren Umgebung ist mir kein Fall bekannt.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern421463
Datum16.08.2007 19:054684 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Anton KastnerNormalerweise kannst du zur Feuerwehr, auch wenn du nicht im Verein bist. Da gibt es eine klare gesetzliche Trennung. Ob es das gibt, weiß ich nicht. Bei uns und in der näheren Umgebung ist mir kein Fall bekannt.

Natürlich gibt es das, wäre ja noch schöner wenn es einen Zwang zum Vereinsbeitritt gäbe.

Wir haben auch Mitglieder die nur aktiv sind, aber nicht im Förderverein beigetreten sind. Andersrum geht es genauso, fördernde Mitglieder kann man immer brauchen, der Förderverein ist auch froh drum.


Grüßle
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen421481
Datum16.08.2007 20:384652 x gelesen
Denn es fällt mir doch schwer zu glauben das bei einer so engen Verflechtung von Feuerwehr und Feuerwehrverein es nicht zu "Interessenskonflikten" kommt.

Auch mir fällt dies schwer. Allein wenn man sich mal im Netzt die verfügbaren Dienstpläne anschaut, kommt man an dem Gedanken nicht mehr vorbei. Lustig wird es dann noch in den regionen wo Feuerwehrführungskräfte "Kraft Amtes" den Vorstand des Vereins bilden, also teilweise gänzlich ohne eigenständige Wahlen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt