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Thema | GF-Ausbildung => Brandschutzbeauftragter ?? | 24 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Step8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz | 419513 | |||
Datum | 08.08.2007 12:41 | 9056 x gelesen | |||
Hallo, ich hab da mal ne Frage: Wenn ich eine GF-Ausbildung habe, kann ich dann von der Firma als Brandschutzbeauftragter benannt werden ? Des weiteren als Ersthelfer oder Sicherheitsfachkraft ?? Oder brauch ich dazu die Zertifikate ?? Danke im Voraus Gruß Stephan | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 419516 | |||
Datum | 08.08.2007 12:48 | 7881 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Stephan Jerg Wenn ich eine GF-Ausbildung habe, kann ich dann von der Firma als Brandschutzbeauftragter benannt werden ? Da es keine verbindlichen Vorgaben für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gibt wäre das theoretisch möglich. Praktisch bringt es gar nichts, weil elementares Wissen fehlt (GF-Ausbildung geht im Regelfall 2 Wochen und damit so lange wie z.B. der VdS-BB-Lehrgang. den ich vom Niveau her schon ziemlich tief angesetzt fand). Geschrieben von Stephan Jerg Des weiteren als Ersthelfer Für Ersthelfer Ausbildung in Erster Hilfe durch eine anerkannte Stelle. Die Feuerwehr(schulen) sind das normalerweise nicht. Geschrieben von Stephan Jerg oder Sicherheitsfachkraft Für die Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte siehe ASiG. Wenn man sich ranhält kann man die Ausbildung in vier Monaten schaffen. Ein GF-Lehrgang hat mit Sicherheitsfachkraft nun gar nichts gemeinsam. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 419518 | |||
Datum | 08.08.2007 12:50 | 7747 x gelesen | |||
Hallo Stephan, soweit ich weiß ist eine ZF-Ausbildung der FF notwentig (Brandschutzbeauftragter) für den Ersthelfer langt die Sanitäterausbildung (FF). Beides ist mit der erfolgreichen Bestandenen Lehrgangsteilnahmebescheinigung zu belegen. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 419526 | |||
Datum | 08.08.2007 13:04 | 7766 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Florian Hartner für den Ersthelfer langt die Sanitäterausbildung (FF). Beides ist mit der erfolgreichen Bestandenen Lehrgangsteilnahmebescheinigung zu belegen. Das ist schlichtweg falsch. § 26 (2) der BGV-A1 ist eindeutig: Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 3 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt. Solange die ausbildende Stelle keine Ermächtigung hat ist es völlig egal, welche Art von Lehrgang / Qualifikation man dort macht, weil sie eh nicht anerkennungsfähig ist. Es in einem konkreten Fall beispielsweise auch nicht möglich, einen Rettungsassistent mit x Jahren Berufserfahrung zum Betriebssanitäter zu ernennen, weil die RA-Ausbildung nicht den Anforderungen des BGG 949 entsprach. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 419532 | |||
Datum | 08.08.2007 13:17 | 7763 x gelesen | |||
Hallo Christian, Ok mit Ra wusste ich auch nicht, aber bei bei meiner Sani Legangsbescheinigung (LFS) steht noch extra nach den Richtlinien xxx Betriebsanitäter. Dachte wäre dann für jede LFS so. Man lernt halt nie aus. Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 419533 | |||
Datum | 08.08.2007 13:19 | 7700 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Da es keine verbindlichen Vorgaben für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gibt wäre das theoretisch möglich. Praktisch bringt es gar nichts, weil elementares Wissen fehlt (GF-Ausbildung geht im Regelfall 2 Wochen und damit so lange wie z.B. der VdS-BB-Lehrgang. den ich vom Niveau her schon ziemlich tief angesetzt fand). Ich bilde mir ein, dass in Hessen mal groß Werbung damit gemacht worden ist, dass die Ausbildung zum GF als Qualifikation für den Brandschutzbeauftragten anerkannt wird. Allerdings kann ich jetzt auch nicht mehr wirklich sagen, wo das zu finden ist. iirc gabs da sogar ne Broschüre drüber. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] www.atemschutzunfaelle.eu - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Leif8 S.8, Höckelheim / Niedersachsen | 419536 | |||
Datum | 08.08.2007 13:24 | 7621 x gelesen | |||
Moin, Davon mal abgesehen hört sich das so an als wolle da ein Arbeitgeber kosten für Lehrgänge/Seminare u.ä. sparen. Für den Ersthelferschein ist es zumindest bei uns so, dass die BG für das Unternehmen x Ersthelfer fordert und für deren Aus- und Weiterbildung aufkommt. An der Stelle sollten dem Unternehmen also keine Kosten entstehen. Gruß Leif Warum einfach wenn's auch schwierig geht?!? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8P., Achern / Baden | 419538 | |||
Datum | 08.08.2007 13:27 | 7691 x gelesen | |||
also in Bw gilt auch der Zugführerlehrgang http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1113132/index.html mfg sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 419540 | |||
Datum | 08.08.2007 13:28 | 7673 x gelesen | |||
Für Schleswig-Holstein gilt dieses Angebot der Landesfeuerwehrschule: Link Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | |||||
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Autor | Alex8 L.8, Schweich / RLP | 419560 | |||
Datum | 08.08.2007 14:02 | 7708 x gelesen | |||
Brandschutz Gruppenführer / Zugführer / usw. --> Abwehrender Brandschutz Brandschutzbeauftragter --> Vorbeugender Brandschutz ...deshalb werden in RLP die Führungslehrgänge nicht für den Bereich des "Brandschutzbeauftragten" anerkannt. Mit normaler EH-Ausbildung kannst Du auch betrieblicher Ersthelfer sein. Beispielhafter Ausbildungsgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) MkG Alex | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 419601 | |||
Datum | 08.08.2007 15:14 | 7874 x gelesen | |||
also in Bw gilt auch der Zugführerlehrgang Die BG gibt sich damit zufrieden. Ganz anders sieht es jedoch bei den Sachversicherern aus - insbesondere wenn man deutsche Versicherer Bemüht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 419651 | |||
Datum | 08.08.2007 16:28 | 7687 x gelesen | |||
Am besten die Versicherung fragen. Ich stehe grad vor dem gleichen Problem, bin auch bei der FF und soll nun zum Brandschutzbeauftragten meiner Firma bestellt werden. Die Versicherung fordert in meinem Fall keine besondere Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Dennoch werde ich wohl ein Seminar besuchen dürfen, die Frage ist nur in welchem Umfang => Kosten Gruß Lars | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 419669 | |||
Datum | 08.08.2007 16:58 | 7692 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Hartner aber bei bei meiner Sani Legangsbescheinigung (LFS) steht ja, Betriebssanitäter. Ein betrieblicher Ersthelfer ist aber etwas anderes. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 419714 | |||
Datum | 08.08.2007 18:00 | 7771 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Ingo Horn Ich bilde mir ein, dass in Hessen mal groß Werbung damit gemacht worden ist, dass die Ausbildung zum GF als Qualifikation für den Brandschutzbeauftragten anerkannt wird. War das nicht der ZF-Lehrgang...? Jörg...? Gruß Andi | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 419718 | |||
Datum | 08.08.2007 18:06 | 7723 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschWar das nicht der ZF-Lehrgang...? Jörg...? Der Nachbar ruft ... ich antworte ;-) Das war die LFS BaWü. Ob das auch mit nem hessischen ZF-Lehrgang geht? *g* Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 419719 | |||
Datum | 08.08.2007 18:08 | 7695 x gelesen | |||
Hi, ich dachte Du hättest gesagt das in Norddeutschland Dein ZF damals "umgeschrieben" worden wär.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 419721 | |||
Datum | 08.08.2007 18:10 | 7702 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Rometsch..."umgeschrieben" worden wär.... Nicht ganz. Die Schwaben waren zu geizig ähm sparsam mit der Ablöse. *g* Gruß Jörg Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung. | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 419723 | |||
Datum | 08.08.2007 18:14 | 7668 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersNicht ganz. Die Schwaben waren zu geizig ähm sparsam mit der Ablöse. Das ist mir jetzt zu hoch....? Gruß Andi | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 419774 | |||
Datum | 08.08.2007 21:31 | 7680 x gelesen | |||
Die Versicherung fordert in meinem Fall keine besondere Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Handelt es sich dabei um den Unfallversicherer oder den Sachversicherer? Wenn es sich um den Sacherversicherer handeln sollte - wo ist dieser beheimatet? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 419777 | |||
Datum | 08.08.2007 22:06 | 7715 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alex Loskyll Gruppenführer / Zugführer / usw. --> Abwehrender Brandschutz Eben. Ich meine, mir soll das ja egal sein, aber ich habe in der Vergangenheit so einige Erfahrungen mit ZF-Brandschutzbeauftragten gemacht. Da wurde staunend zur Kenntnis genommen, dass eine F90- und eine Brandschutzwand nunmal nicht das Gleiche sind, die Existenz von Komplextrennwänden war gar völlig unbekannt. Auch der Unterschied zwischen F- und G-Verglasungen war offensichtlich nicht bekannt (das alles ist m.E. absolutes Basiswissen im VB). Mein Liebling ist immer noch der völlig fertige Bürgermeister einer Münchner Umlandgemeinde, irgendwann Mitte 2002: Begehung einer Schule durch Bürgermeister, Elternbeirat und Feuerwehrkommandant bzgl. Brandschutz. Lt. Feuerwehrkommandant fehlen einige Feuerlöscher, sonst alles in Ordnung. Besorgte Eltern schalten die Behörde ein, drei Wochen später Begehung durch die Brandschutzaufsicht. Ergebnis: Schwere brandschutztechnische Mängel (u.a. fehlende bzw. defekte Feuerschutzabschlüssel, teilweise Fehlen eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges), 3 Fachräume Chemie sofort gesperrt, Nutzung einiger anderer Räume nur unter erheblichen Auflagen toleriert. Der gute Mann rief dann völlig entnervt bei uns an, weil man jetzt ganz schnell was machen müsse, hingefahren, angeschaut, mal ganz grob Kosten von ca. 1,6 Mio. veranschlagt und das, obwohl doch die Feuerwehr gesagt hat, dass alles in Ordnung ist (bis auf die fehlenden Feuerlöscher)... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 419779 | |||
Datum | 08.08.2007 22:22 | 7767 x gelesen | |||
Ja, da fragst Du mich was. Ich bin Vertriebler und solche Dinge sind bei uns im Controlling beheimatet. Allerdings tippe ich auf den Sachversicherer. Gruß Lars | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 419781 | |||
Datum | 08.08.2007 22:28 | 7729 x gelesen | |||
Allerdings tippe ich auf den Sachversicherer. Hmmm.... dann tippe ich bei der Qualifikationsanforderung auf einen Versicherer aus dem Ausland, vermutlich außereuropäisch. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 419785 | |||
Datum | 08.08.2007 22:40 | 7709 x gelesen | |||
Nun ja, wie gesagt, meine Vermutung. Zum Seminar darf ich ja, muß nur noch gute Argumente für das große (teuere) Seminar nach den Empfehlungen des vfdb finden.... Man weiß ja nie wozu das noch gut sein kann, auch und gerade bei unserem "Hobby"....! :-) Gruß Lars | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 419827 | |||
Datum | 09.08.2007 08:44 | 7768 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDie BG gibt sich damit zufrieden. Ganz anders sieht es jedoch bei den Sachversicherern aus - insbesondere wenn man deutsche Versicherer Bemüht. Hm, beim VdS gab es einen MA einer FF, der wurde ohne hausinternes Seminar BSB. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | |||||
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