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ThemaGF-Ausbildung => Brandschutzbeauftragter ??24 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorStep8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz419513
Datum08.08.2007 12:419056 x gelesen
Hallo,

ich hab da mal ne Frage:

Wenn ich eine GF-Ausbildung habe, kann ich dann von der Firma als Brandschutzbeauftragter benannt werden ? Des weiteren als Ersthelfer oder Sicherheitsfachkraft ?? Oder brauch ich dazu die Zertifikate ??


Danke im Voraus

Gruß
Stephan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419516
Datum08.08.2007 12:487881 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stephan JergWenn ich eine GF-Ausbildung habe, kann ich dann von der Firma als Brandschutzbeauftragter benannt werden ?

Da es keine verbindlichen Vorgaben für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gibt wäre das theoretisch möglich. Praktisch bringt es gar nichts, weil elementares Wissen fehlt (GF-Ausbildung geht im Regelfall 2 Wochen und damit so lange wie z.B. der VdS-BB-Lehrgang. den ich vom Niveau her schon ziemlich tief angesetzt fand).

Geschrieben von Stephan JergDes weiteren als Ersthelfer

Für Ersthelfer Ausbildung in Erster Hilfe durch eine anerkannte Stelle. Die Feuerwehr(schulen) sind das normalerweise nicht.

Geschrieben von Stephan Jergoder Sicherheitsfachkraft

Für die Anforderungen an Sicherheitsfachkräfte siehe ASiG. Wenn man sich ranhält kann man die Ausbildung in vier Monaten schaffen. Ein GF-Lehrgang hat mit Sicherheitsfachkraft nun gar nichts gemeinsam.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg419518
Datum08.08.2007 12:507747 x gelesen
Hallo Stephan,

soweit ich weiß ist eine ZF-Ausbildung der FF notwentig (Brandschutzbeauftragter) für den
Ersthelfer langt die Sanitäterausbildung (FF). Beides ist mit der erfolgreichen Bestandenen Lehrgangsteilnahmebescheinigung zu belegen.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419526
Datum08.08.2007 13:047766 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian Hartnerfür den Ersthelfer langt die Sanitäterausbildung (FF). Beides ist mit der erfolgreichen Bestandenen Lehrgangsteilnahmebescheinigung zu belegen.

Das ist schlichtweg falsch.
§ 26 (2) der BGV-A1 ist eindeutig:
Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Die Voraussetzungen für die Ermächtigung sind in der Anlage 3 zu dieser Unfallverhütungsvorschrift geregelt.

Solange die ausbildende Stelle keine Ermächtigung hat ist es völlig egal, welche Art von Lehrgang / Qualifikation man dort macht, weil sie eh nicht anerkennungsfähig ist.
Es in einem konkreten Fall beispielsweise auch nicht möglich, einen Rettungsassistent mit x Jahren Berufserfahrung zum Betriebssanitäter zu ernennen, weil die RA-Ausbildung nicht den Anforderungen des BGG 949 entsprach.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg419532
Datum08.08.2007 13:177763 x gelesen
Hallo Christian,

Ok mit Ra wusste ich auch nicht, aber bei bei meiner Sani Legangsbescheinigung (LFS) steht
noch extra nach den Richtlinien xxx Betriebsanitäter. Dachte wäre dann für jede LFS so.
Man lernt halt nie aus.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen419533
Datum08.08.2007 13:197700 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christi@n PannierDa es keine verbindlichen Vorgaben für die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten gibt wäre das theoretisch möglich. Praktisch bringt es gar nichts, weil elementares Wissen fehlt (GF-Ausbildung geht im Regelfall 2 Wochen und damit so lange wie z.B. der VdS-BB-Lehrgang. den ich vom Niveau her schon ziemlich tief angesetzt fand).


Ich bilde mir ein, dass in Hessen mal groß Werbung damit gemacht worden ist, dass die Ausbildung zum GF als Qualifikation für den Brandschutzbeauftragten anerkannt wird. Allerdings kann ich jetzt auch nicht mehr wirklich sagen, wo das zu finden ist. iirc gabs da sogar ne Broschüre drüber.

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorLeif8 S.8, Höckelheim / Niedersachsen419536
Datum08.08.2007 13:247621 x gelesen
Moin,

Davon mal abgesehen hört sich das so an als wolle da ein Arbeitgeber kosten für Lehrgänge/Seminare u.ä. sparen. Für den Ersthelferschein ist es zumindest bei uns so, dass die BG für das Unternehmen x Ersthelfer fordert und für deren Aus- und Weiterbildung aufkommt. An der Stelle sollten dem Unternehmen also keine Kosten entstehen.

Gruß Leif


Warum einfach wenn's auch schwierig geht?!?

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AutorSeba8sti8an 8P., Achern / Baden419538
Datum08.08.2007 13:277691 x gelesen
also in Bw gilt auch der Zugführerlehrgang

http://www.lfs-bw.de/servlet/PB/menu/1113132/index.html

mfg sebastian


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AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein419540
Datum08.08.2007 13:287673 x gelesen
Für Schleswig-Holstein gilt dieses Angebot der Landesfeuerwehrschule: Link




Sebastian

--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP419560
Datum08.08.2007 14:027708 x gelesen
Brandschutz

Gruppenführer / Zugführer / usw. --> Abwehrender Brandschutz
Brandschutzbeauftragter --> Vorbeugender Brandschutz

...deshalb werden in RLP die Führungslehrgänge nicht für den Bereich des "Brandschutzbeauftragten" anerkannt.

Mit normaler EH-Ausbildung kannst Du auch betrieblicher Ersthelfer sein.

Beispielhafter Ausbildungsgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)


MkG
Alex

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen419601
Datum08.08.2007 15:147874 x gelesen
also in Bw gilt auch der Zugführerlehrgang

Die BG gibt sich damit zufrieden. Ganz anders sieht es jedoch bei den Sachversicherern aus - insbesondere wenn man deutsche Versicherer Bemüht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen419651
Datum08.08.2007 16:287687 x gelesen
Am besten die Versicherung fragen.

Ich stehe grad vor dem gleichen Problem, bin auch bei der FF und soll nun zum Brandschutzbeauftragten meiner Firma bestellt werden.

Die Versicherung fordert in meinem Fall keine besondere Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten. Dennoch werde ich wohl ein Seminar besuchen dürfen, die Frage ist nur in welchem Umfang => Kosten


Gruß
Lars

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen419669
Datum08.08.2007 16:587692 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Hartneraber bei bei meiner Sani Legangsbescheinigung (LFS) steht
noch extra nach den Richtlinien xxx Betriebsanitäter.


ja, Betriebssanitäter. Ein betrieblicher Ersthelfer ist aber etwas anderes.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü419714
Datum08.08.2007 18:007771 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Ingo HornIch bilde mir ein, dass in Hessen mal groß Werbung damit gemacht worden ist, dass die Ausbildung zum GF als Qualifikation für den Brandschutzbeauftragten anerkannt wird.


War das nicht der ZF-Lehrgang...? Jörg...?


Gruß Andi


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg419718
Datum08.08.2007 18:067723 x gelesen
Geschrieben von Andreas Rometsch

War das nicht der ZF-Lehrgang...? Jörg...?
Der Nachbar ruft ... ich antworte ;-)
Das war die LFS BaWü.
Ob das auch mit nem hessischen ZF-Lehrgang geht? *g*

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü419719
Datum08.08.2007 18:087695 x gelesen
Hi,

ich dachte Du hättest gesagt das in Norddeutschland Dein ZF damals "umgeschrieben" worden wär....


Gruß Andi


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg419721
Datum08.08.2007 18:107702 x gelesen
Geschrieben von Andreas Rometsch

..."umgeschrieben" worden wär....
Nicht ganz. Die Schwaben waren zu geizig ähm sparsam mit der Ablöse.
*g*
Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü419723
Datum08.08.2007 18:147668 x gelesen
Geschrieben von Jörg AndersNicht ganz. Die Schwaben waren zu geizig ähm sparsam mit der Ablöse.


Das ist mir jetzt zu hoch....?

Gruß Andi


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen419774
Datum08.08.2007 21:317680 x gelesen
Die Versicherung fordert in meinem Fall keine besondere Qualifikation zum Brandschutzbeauftragten.

Handelt es sich dabei um den Unfallversicherer oder den Sachversicherer? Wenn es sich um den Sacherversicherer handeln sollte - wo ist dieser beheimatet?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio419777
Datum08.08.2007 22:067715 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alex LoskyllGruppenführer / Zugführer / usw. --> Abwehrender Brandschutz
Brandschutzbeauftragter --> Vorbeugender Brandschutz


Eben.
Ich meine, mir soll das ja egal sein, aber ich habe in der Vergangenheit so einige Erfahrungen mit ZF-Brandschutzbeauftragten gemacht. Da wurde staunend zur Kenntnis genommen, dass eine F90- und eine Brandschutzwand nunmal nicht das Gleiche sind, die Existenz von Komplextrennwänden war gar völlig unbekannt. Auch der Unterschied zwischen F- und G-Verglasungen war offensichtlich nicht bekannt (das alles ist m.E. absolutes Basiswissen im VB).
Mein Liebling ist immer noch der völlig fertige Bürgermeister einer Münchner Umlandgemeinde, irgendwann Mitte 2002: Begehung einer Schule durch Bürgermeister, Elternbeirat und Feuerwehrkommandant bzgl. Brandschutz. Lt. Feuerwehrkommandant fehlen einige Feuerlöscher, sonst alles in Ordnung. Besorgte Eltern schalten die Behörde ein, drei Wochen später Begehung durch die Brandschutzaufsicht. Ergebnis: Schwere brandschutztechnische Mängel (u.a. fehlende bzw. defekte Feuerschutzabschlüssel, teilweise Fehlen eines zweiten baulichen Flucht- und Rettungsweges), 3 Fachräume Chemie sofort gesperrt, Nutzung einiger anderer Räume nur unter erheblichen Auflagen toleriert. Der gute Mann rief dann völlig entnervt bei uns an, weil man jetzt ganz schnell was machen müsse, hingefahren, angeschaut, mal ganz grob Kosten von ca. 1,6 Mio. veranschlagt und das, obwohl doch die Feuerwehr gesagt hat, dass alles in Ordnung ist (bis auf die fehlenden Feuerlöscher)...


MkG,
Christi@n

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen419779
Datum08.08.2007 22:227767 x gelesen
Ja, da fragst Du mich was.

Ich bin Vertriebler und solche Dinge sind bei uns im Controlling beheimatet.

Allerdings tippe ich auf den Sachversicherer.


Gruß
Lars

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen419781
Datum08.08.2007 22:287729 x gelesen
Allerdings tippe ich auf den Sachversicherer.

Hmmm.... dann tippe ich bei der Qualifikationsanforderung auf einen Versicherer aus dem Ausland, vermutlich außereuropäisch. ;-)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen419785
Datum08.08.2007 22:407709 x gelesen
Nun ja, wie gesagt, meine Vermutung.

Zum Seminar darf ich ja, muß nur noch gute Argumente für das große (teuere) Seminar nach den Empfehlungen des vfdb finden....

Man weiß ja nie wozu das noch gut sein kann, auch und gerade bei unserem "Hobby"....! :-)


Gruß
Lars

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW419827
Datum09.08.2007 08:447768 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie BG gibt sich damit zufrieden. Ganz anders sieht es jedoch bei den Sachversicherern aus - insbesondere wenn man deutsche Versicherer Bemüht.

Hm,

beim VdS gab es einen MA einer FF, der wurde ohne hausinternes Seminar BSB.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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