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Thema | Wiederholungsübung Schutzanzüge | 3 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 418905 | |||
Datum | 05.08.2007 18:26 | 5071 x gelesen | |||
Zum Thema Schutzanzüge auf dem Erstangreifer schrieb ---Andreas Bräutigam---
Die FwDV7 fordert bekanntlich für die CSA-Träger jährlich eine Einsatzübung unter CSA. Gibt es eine belastbare Auslegung dieser Vorschrift, die näher ausführt, ob - für die verschiedenen Formen (2 und 3) gesonderte Übungen durchzuführen sind - falls nein, welche Übung welche anderen Formen mit abdeckt - für andere Schutzanzüge (z.B. Form 2 für A- oder Form 2 für B-Einsätze) ebenfalls Einsatzübungen notwendig sind? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 418906 | |||
Datum | 05.08.2007 18:27 | 3537 x gelesen | |||
Weiß ich nicht, aber wir sind in .de, da müsste es eigentlich eine geben die den maximalen Aufwand vorschreibt und bei Nichtbeachtung mindestens mit dem Tode droht... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 418909 | |||
Datum | 05.08.2007 18:44 | 3468 x gelesen | |||
Die BGR 189 schreibt jährliche Unterweisung, da steht aber nix von Übungen. Die FwDV 7 hält sich ja auch eher allgemein. Mit GMV würde ich sagen: Der Träger soll die besondere Belastung und die speziellen Arbeitsbedingungen regelmäßig erleben (sonst köntne ein Einsatz nicht die Übung ersetzen). Also kommts auch nicht so sehr auf den Anzugtyp an. Würde daher im Zweifel den belastendsten/unpraktischten zur Übung nehmen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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