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ThemaKostenübernahme bei Sachschaden im Feuerwehrdienst3 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorChri8sti8an 8K., Münnerstadt / Bayern418765
Datum04.08.2007 19:244666 x gelesen
Wer kommt für die Kosten auf wenn im Feuerwehrdienst Arbeitsgerät also Feuerwehrfahrzeuge bzw. Feuerwehrmaterial, also Eigentum der Gemeinde, beschädigt wird?


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AutorChri8sti8an 8S., Garching / Bayern418772
Datum04.08.2007 19:483750 x gelesen
Also bei den Fahrzeuge die jeweilige Versicherung des Fahrzeugs. Kommt dann ganz drauf an wieviel sich die Gemeinde dass kosten lässt VK oder TK.


-------------------------Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr ! ---------------------
Feuerwehr Garching a.d.Alz

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418775
Datum04.08.2007 19:593769 x gelesen
Geschrieben von Christian KnochWer kommt für die Kosten auf wenn im Feuerwehrdienst Arbeitsgerät also Feuerwehrfahrzeuge bzw. Feuerwehrmaterial, also Eigentum der Gemeinde, beschädigt wird?

In welcher Form beschädigt? Im normalen Dienstbetrieb?

Wenn mir sagen wir mal bei einer Übung ein Handscheinwerfer die Treppe runter purzelt und er danach im Eimer ist, dann muß die Gemeinde eben einen neuen beschaffen.
Wenn ich das LF gegen einen Baum setze und der Kotflügel danach etwas krumm ist, dann muß die Gemeinde die Reparatur bezahlen (sofern das Fahrzeug nicht vollkaskoversichert ist).


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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