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ThemaDiverse Werkzeugkästen45 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
Infos:
  • Schornstein-Werkzeugkasten
  •  
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418717
    Datum04.08.2007 16:5418307 x gelesen
    Hallo Leute,


    in mehreren Threads wurde jetzt über die diversen Werkzeugkästen (Elektrowerkzeugkästen, Schonrsteinfegerwerkzeug) geschrieben.
    Wer hat das schon gebraucht?.
    In unserem LF 16 aus dem Jahr 1989 ist dieser "Krempel" dabei.
    Elektrowerkzeugkasten wurde noch nie gebraucht, da kein Sachkundiger in der FF ist. (hat eigentlich schon jemand genau auf den Kasten geschaut und die Warnhinweise gelesen?)
    Schornsteinfegerwerkzeug wurde auch nich nie gebraucht, obwohl wir einen Schlotfeger in unseren Reihen haben.
    Bis dieser kommt, wird die Umgebung gesichert und gegen Brandgefahr geschützt.

    Auf unser neues HLF 20/16 kommen diese beiden Werkzeugkästen nicht!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar418719
    Datum04.08.2007 16:5916810 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Anton Kastner
    Auf unser neues HLF 20/16 kommen diese beiden Werkzeugkästen nicht!


    Gar nicht oder nur nicht neu ?

    Geschrieben von Anton KastnerSchornsteinfegerwerkzeug wurde auch nich nie gebraucht, obwohl wir einen Schlotfeger in unseren Reihen haben.
    Bis dieser kommt, wird die Umgebung gesichert und gegen Brandgefahr geschützt.


    Haben wir bis jetzt jedesmal bis zum erbrechen bei Kaminbränden gebraucht. Ich weiß nix über eure Bebauung und wieviel Zeit ihr habt, aber verzichten möchte ich nicht darauf.

    Davon ab das man sowohl E- Werkzeug als auch Kaminwerkzeug "flexibel" einsetzen kann...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418721
    Datum04.08.2007 17:0516695 x gelesen
    Geschrieben von Florian Besch Gar nicht oder nur nicht neu ?

    Gar nicht, denn das LF 16 bleibt sicher noch lange Jahre im Dienst.

    Geschrieben von Florian Besch Haben wir bis jetzt jedesmal bis zum erbrechen bei Kaminbränden gebraucht. Ich weiß nix über eure Bebauung und wieviel Zeit ihr habt, aber verzichten möchte ich nicht darauf.

    Bei uns wird bei jedem Kaminbrand der Bezirkskaminkehrermeister alarmiert. Der ist eigentlich schnell vor Ort.
    Außerdem, wer kann sach- und fachgerecht mit dem Werkzeug umgehen? Am Schluß ist der Schaden größer als der Nutzen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418723
    Datum04.08.2007 17:0916761 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerGar nicht, denn das LF 16 bleibt sicher noch lange Jahre im Dienst.

    D.h. auf dem neuen LF16 werden Teile der PFlichtbeladung nicht miteführt, weil man diese auf einem anderen Fahrzeug der WEhr vorhält?


    Geschrieben von Anton KastnerBei uns wird bei jedem Kaminbrand der Bezirkskaminkehrermeister alarmiert. Der ist eigentlich schnell vor Ort.

    Ich habe schon mehrfach 1h (oder länger) auf den Schornsteinfeger gewartet. Teilweis auch noch, nachdem das Feuer schon aus war.
    Auch kann ich mich an eine Situation erinnern, wo bereits der SChrank der am Kamin stand glimmte (bereits beim Eintreffen).

    Geschrieben von Anton KastnerAußerdem, wer kann sach- und fachgerecht mit dem Werkzeug umgehen? Am Schluß ist der Schaden größer als der Nutzen.
    An welche Sekundärschäden denkst du da z.B.?


    Manuel


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418726
    Datum04.08.2007 17:2416835 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidt D.h. auf dem neuen LF16 werden Teile der PFlichtbeladung nicht miteführt, weil man diese auf einem anderen Fahrzeug der WEhr vorhält?

    Laut Beladeplan gehört das Schornsteinfegerwerkzeug zum Wunsch des Bestellers
    (Quelle: Beladeplan der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg)



    Geschrieben von Manuel Schmidt Ich habe schon mehrfach 1h (oder länger) auf den Schornsteinfeger gewartet. Teilweis auch noch, nachdem das Feuer schon aus war.
    Auch kann ich mich an eine Situation erinnern, wo bereits der SChrank der am Kamin stand glimmte (bereits beim Eintreffen).


    Das hat doch mit dem Einsatz des Schornsteinfegerwerkzeugs nichts zu tun. Ganz klar wird der Bereich des brennenden Kamins überwacht und bei Brandgefahr das Teil entfernt oder gekühlt. Ausbrennen tut der Kamin von ganz alleine, da braucht er die Feuerwehr eigentlich nicht.

    Geschrieben von Manuel SchmidtAn welche Sekundärschäden denkst du da z.B.?


    Zerstörung des Kamins bei unsachgemäßer Handhabung.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz418737
    Datum04.08.2007 18:1316658 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerDas hat doch mit dem Einsatz des Schornsteinfegerwerkzeugs nichts zu tun. Ganz klar wird der Bereich des brennenden Kamins überwacht und bei Brandgefahr das Teil entfernt oder gekühlt.
    Ja richtig.
    Das ist aber bei Deckendurchführungen nicht immer so leicht die Decke zu entfernen.

    Bei Betondecken ist das eher unkritisch, aber bei Häußern die gegen 1920 oder auch 1950 rum gebaut worden sieht findet man auch mal Holzbalkendecken die mit Stroh aufgefüllt sind oder ähnliches.
    Da halte ich es zum Abwenden der Gefahr "ausbreitung" für zweckmäßiger die Gefahr zu beseitigen als die Decke/Fußboden aufzunehmen um dieses mit Wasser zu schützen.
    Gleiches gilt für Hohlräume zwischen Wand und Kaminaußenseite. Häufig bei Fertighäusern oder Fachwerkhäusern zu finden.

    Wie begegnest du der Ausbreitungsgefahr durch Funkenflug?
    Wie begegnest du der Gefahr durch aufquellen von Ruß?

    Wie lang brennt ein Kamin meist? 30min? 60min?
    Wie lange halten die Temperaturen an der Kaminaußenseite die anliegenden Bauteile stand ohne dauerhaft verändert zu werden?
    Wie lange hält der Kamin dem Feuer stand? 90 Minuten (wenn ich recht in erinnerung habe) muß er. Aber tut er das auch, wenn er schon 70 Jahre alt ist?



    Geschrieben von Anton Kastnerusbrennen tut der Kamin von ganz alleine, da braucht er die Feuerwehr eigentlich nicht.
    Das ist mir bekannt.
    Meistens geht das auch gut.
    Dummerweiße weiß man das erst hinterher.

    Geschrieben von Anton KastnerZerstörung des Kamins bei unsachgemäßer Handhabung.
    Also es wäre schon nett, wenn du mir hier einen kleinen Unterricht, ggf. auch mit Links damit du nicht so viel schreiben musst, geben könntest.

    Zerstörung durch mechanische Einwirkung?
    Zerstörung durch spanabhebenes Bearbeiten des Kamines?
    Zerstörung durch chemische Reaktion des Kamins mit dem Schornsteinfegerwerkzeug?

    Welche unsachgemäße Handhabung?
    Kugel ohne Kette reinwerfen?
    Stangen für Stoßbesen ohne Stoßbesen verwenden?
    Stoßbesen mit einem Besenstiel verwenden?
    Sprengstoff zum Kaminkehren verwenden?


    Grüße

    Manuel


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen418740
    Datum04.08.2007 18:2916608 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton KastnerElektrowerkzeugkasten wurde noch nie gebraucht, da kein Sachkundiger in der FF ist. (hat eigentlich schon jemand genau auf den Kasten geschaut und die Warnhinweise gelesen?)

    ... also keinen mit Ausbildung / Studium im Bereich der Elektrotechnik in der Fw ?

    ... spannungsfrei durch Ausschalten der Sicherung schaltet ihr auch nichts ? Weil da ist es in der Regel ganz schön mal mit dem Spannungsprüfer (vom E-Werkzeug) nachzuschauen ob das die richtige Sicherung war ?

    ... ich könnte Dutzende von Geräte auf unserem LF 16/12 aufzählen, welche weniger gebraucht werden (Sprungretter z.B. ;-) )

    Geschrieben von Anton KastnerSchornsteinfegerwerkzeug wurde auch nich nie gebraucht,
    ... schön, bei anderen aber schon - und deshalb ist es auch bei uns auf beiden LFs (auch auf dem LF 10/6) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar418747
    Datum04.08.2007 18:4416608 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerZerstörung des Kamins bei unsachgemäßer Handhabung.

    Und die wäre ?

    Geschrieben von Anton KastnerLaut Beladeplan gehört das Schornsteinfegerwerkzeug zum Wunsch des Bestellers
    (Quelle: Beladeplan der Staatlichen Feuerwehrschule Regensburg)


    Und trotzdem würde ichbeide Sätze vom LF 16 aufs HLF verladen um im Zweifel mit dem ersten Fzg alle Trümpfe ziehen zu können... Neukaufen ist wieder was anderes

    Denn wer garantiert mir das mein Schornsteinfeger 24/7 zeitnah zur Verfügung steht?

    Geschrieben von Anton KastnerGanz klar wird der Bereich des brennenden Kamins überwacht und bei Brandgefahr das Teil entfernt oder gekühlt. Ausbrennen tut der Kamin von ganz alleine, da braucht er die Feuerwehr eigentlich nicht.

    Und wie will ich in den Kamin reinschauen? Evtl von unten vor einem Absatz?
    Mit dem Spiegel?
    Wie lange braucht unter Umständen der Kamin bis er ausgebrannt ist? nachts im Regen bei 3°C?


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    Scharnhorst

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418750
    Datum04.08.2007 18:5116698 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschDenn wer garantiert mir das mein Schornsteinfeger 24/7 zeitnah zur Verfügung steht?


    Und wer garantiert mir, daß es in sagen wir 5 Jahren noch das Schornsteinfegerhandwerk in seiner heutigen Form und seiner heutigen Struktur (mit festen Bezirken etc.) gibt.

    Dann stehen wir als Feuerwehr alleine da.

    Wobei ich ehrlicherweise sagen muß, daß ich mich bewußt in den letzten 15 Jahren an keinen Kaminbrand in unserer Einsatzstatistik erinnern könnte...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP418754
    Datum04.08.2007 19:0016732 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerWobei ich ehrlicherweise sagen muß, daß ich mich bewußt in den letzten 15 Jahren an keinen Kaminbrand in unserer Einsatzstatistik erinnern könnte...


    Die werden aber in der nächsten Zeit wieder mehr werden. Der Trend geht ja wieder zur Holzheizung.


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorJose8f M8., Zur Zeit Seeburg / Bad Urach / BaWü418811
    Datum05.08.2007 08:4716861 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerElektrowerkzeugkasten wurde noch nie gebraucht, da kein Sachkundiger in der FF ist. (hat eigentlich schon jemand genau auf den Kasten geschaut und die Warnhinweise gelesen?)

    Ich habe das E-Werkzeug schon öfter gebraucht und möchte es nicht missen.

    eine typische Anwendung wäre für mich z. B. nach dem Löschen des Brandes einer Dunstabzugshaube mit E-Motor diese im Rahmen der Nachkontrolle abzuklemmen und zu demontieren.

    Sachkundig bzw. befähigt in der neuen Formulierung braucht es auch nicht unbedingt zu sein, wenn Grundkenntnisse und zeitnahe Anwendung derselben durch z. B. geeignete handwerkliche Tätigkeit vorhanden sind, dann kann auch eine (dokumentierte) Unterweisung durch den Elektrikermeister eueres Vertrauens im Jahresabstand ausreichen.

    Planziel wäre für mich dann: "Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern und Spannungsfreiheit prüfen im Niederspannungsbereich im Rahmen von Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr."

    Und an Eurer Stelle würde ich diese auch durchführen, damit ihr zumindest mal qualifiziert Spannungsfreiheit und damit sichere Arbeitsbedingungen für Räumarbeiten, Keller abpumpen etc. feststellen könnt.


    Ach ja: Ja, die Hinweise habe ich gelesen...


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen418838
    Datum05.08.2007 12:2016745 x gelesen
    Hallo Allerseits!

    Im Bezug auf den letzten Beitrag muss ich an dieser Stelle mal mein Veto einlegen. Durch eine Jährliche Unterweisung wird man bestenfalls zur elektrotechnisch Unterwiesenen Person. Als solche darf man aber keineswegs alles, was der E-Kasten hergibt. Beispielsweise das ziehen von Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungen, kurz NH-Sicherungen darf nur durch Elektrofachkräfte(oder höher) erfolgen. Was genau eine elektrotechnisch Unterwiesene Person darf und was nicht, sollte vielleicht im Vorfeld geklärt werden.

    Gruß Daniel


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar418839
    Datum05.08.2007 12:2716796 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerUnd wer garantiert mir, daß es in sagen wir 5 Jahren noch das Schornsteinfegerhandwerk in seiner heutigen Form und seiner heutigen Struktur (mit festen Bezirken etc.) gibt.

    Dann stehen wir als Feuerwehr alleine da.


    Und gerade deshalb brauchen wir das Kaminkehrgerät.

    Wir haben einige sehr imposante Kaminbrände gerade bei Koksöfen gehabt.

    Und vor allem ist das Kaminkehrgeräte auch anderweitig (Tierrettung) einsetzbar...


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
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    Scharnhorst

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418844
    Datum05.08.2007 13:0116749 x gelesen
    Geschrieben von Daniel JürgensWas genau eine elektrotechnisch Unterwiesene Person darf und was nicht, sollte vielleicht im Vorfeld geklärt werden.


    Nach der neuen DV 1 entfällt m.W. der Gebrauch des E-Werkzeugkastens durch eine unterwiesene Person. Der Hinweis darauf wird m.W. auch auf "Nur durch Fachpersonal" geändert.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen418922
    Datum05.08.2007 19:2016666 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Daniel Jürgens
    Im Bezug auf den letzten Beitrag muss ich an dieser Stelle mal mein Veto einlegen. Durch eine Jährliche Unterweisung wird man bestenfalls zur elektrotechnisch Unterwiesenen Person. Als solche darf man aber keineswegs alles, was der E-Kasten hergibt. Beispielsweise das ziehen von Niederspannungs-Hochleistungs-Sicherungen, kurz NH-Sicherungen darf nur durch Elektrofachkräfte(oder höher) erfolgen.
    Wo stammt diese Aussage her?

    M.W. dürfen besonders geschulte "elektrotechnisch unterwiesenen Personen" NH-Sicherungen wechseln, wenn sie sich mit mit dem entspr. Steckgriff und Gesichtsschutz ausrüsten (was sie dann natürlich auch wissen).
    (Quelle: VDE 0105-100)


    mkg hwk

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    AutorJose8f M8., Zur Zeit Seeburg / Bad Urach / BaWü418942
    Datum05.08.2007 20:2616676 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerNach der neuen DV 1 entfällt m.W. der Gebrauch des E-Werkzeugkastens durch eine unterwiesene Person. Der Hinweis darauf wird m.W. auch auf "Nur durch Fachpersonal" geändert.

    Leider richtig, aber IMO ungeschickt.

    Denn ich sehe es grundsätzlich auch so, daß im Zweifelsfall nur diejenigen U. u. komplexe Schltvorgänge vornehmen und freiklemmen sollten, die die Risiken kennen und hinreichende Praxis haben.

    Aber: Auch bei einem Elektrounfall wird erste Hilfe erwartet, die kann der FA in D mangels des öserreichischen Elektrorettungshakens ohne unsichere Improvisation sinnvoll nur leisten, wenn er auf die eine oder andere Weise freischaltet.

    Rettungshaken

    Das darf er vermutlich dann, wenn er zwar keine befähigte Person ist, aber das E-Werkzeug dazu nicht benutzt und auch die Spannungsfreiheit entweder auf anderem Wege (Licht aus etc.) oder garnicht feststellt.

    Ich sehe kein Problem darin, meine FA zu unterwiesenen Personen zu machen, die zumindest mit dem zweipoligen im 230 / 380 er Hausinstallationsbereich eindeutig und für sich gefahrfrei ermitteln können, ob irgendetwas unter Spannung steht oder nicht.

    Düsseldorf hat doch deswegen extra berührungslose Spannungsprüfer (wie hieß das Produkt noch mal) angeschafft, um hier höhere Sicherheit und schnelle Prüfung zu gewährleisten.

    Im Zweifelsfall würde meine Gefährdungsanalyse für die Wehr also immer ergeben, daß ein LZ ohne sichergestellt befähigte Personen zumindest einige Unterwiesene braucht, die zumindest Messen und eine ja / nein Aussage treffen können.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorSeba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW418949
    Datum05.08.2007 21:0216626 x gelesen
    So und nun ist die Preisfrage!!

    Wer ist alles als Fachpersonal anzusehen!!

    Ist z.b. ne Radio- Fernsehmechaniker Fachpersonal, denn mit Hochspannung kennt der sich z.b. aus.

    Was ist mit E-Technik Studenten? Theoretisch haben sie es drauf aber 0 Praxis.

    Was mit BF-Leuten die im B1 Lehrgang Crashkurs Strom bekommen haben?

    MFG

    Sebastian


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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H418952
    Datum05.08.2007 21:4516727 x gelesen
    Hallo!

    Wie Hans-Werner schon geschrieben hat dürfen auch unterwiesene Kräfte arbeiten an Niederspannungsanlagen bis 1000 V durchführen. Ansonsten zählt als Fachpersonal jeder der Elektrofachkraft nach VDE ist. Dazu zählt unter anderem auch der Fernsehmechaniker oder zum Beispiel auch der IT-Systemelektroniker, Energieelektronier etc.
    Auch ich als ITSE darf daran rumfummeln. Ob ich es mache ist eine andere Sache.

    Geschrieben von Sebastian KunzWas ist mit E-Technik Studenten? Theoretisch haben sie es drauf aber 0 Praxis.
    Ohne Abschluß dürfte er noch keine Elektrofachkraft nach VDE sein und somit auch diese Arbeiten nicht dürchführen. Außer siehe oben.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen418956
    Datum05.08.2007 22:0216710 x gelesen
    Hallo mal wieder!

    Also meines Wissens darf nur Elektrofachpersonal NH-Sicherungen ziehen, es kann natürlich auch sein, das ich mich täusche, dann bitte ich vielmals um Entschuldigung. Die Frage ist jedoch, sollte man elektrotechnisch Unterwiesene Personen NH-Sicherungen ziehen lassen? Entweder ist es nicht nötig, diese zu ziehen, da von anderer Stelle gefahrloser Abgeschaltet werden kann oder sie sitzen in komplizierten Verteilungen(Beispielsweise Ortsnetzverteilungen), wo eine elektrotechnisch Unterwiesene Person überhaupt nicht beurteilen kann, wo und wo nicht abgeschaltet werden muss.
    Elektrofachkräfte sind im Übrigen solche, die Aufgrund ihrer Ausbildung mit den Gefahren und der Vorgehensweise bei solchen Arbeiten betraut sind. So zumindest die VDE. E-Studenten sind somit keine Elektrofachkraft.
    Und dann noch ein Wort zu berührungslosen Spannungsprüfern oder anderen einpoligen Spannungsprüfern oder besser gesagt Lügenstiften. Diese Teile eignen sich nicht, um der Dritten Sicherheitsregel "Spannungsfreiheit feststellen" gerecht zu werden. Hierfür ist IMMER ein Zweipoliger Spannungsprüfer zu verwenden, da die einpolige version unter ungünstigen Umständen nichts anzeigt, obwohl noch Spannung anliegt!

    Gruß Daniel


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    AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen418958
    Datum05.08.2007 22:1716726 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerGeschrieben von Manuel SchmidtAn welche Sekundärschäden denkst du da z.B.?


    Zerstörung des Kamins bei unsachgemäßer Handhabung.


    Ich habs auch schon erlebt dass während dem brennen das Kehren angeordnet wurde und dann konnten 3 (in Worten: drei) neue Besen beschafft werden.

    Ausbrennen lassen is halt das Mittel der Wahl (wenns geht), solange man Zug hat und den Querschnitt irgendwie offen halten kann.

    Gruß
    Flo


    Gruß
    Flo

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418960
    Datum05.08.2007 22:2016684 x gelesen
    Geschrieben von Florian SchultheisIch habs auch schon erlebt dass während dem brennen das Kehren angeordnet wurde und dann konnten 3 (in Worten: drei) neue Besen beschafft werden.


    Deshalb gibt es in den neuen Kaminkehrerwerkzeugsätzen die Kratzfedereinlagen. Aber Klaus Wendel aus Herrstein kann da mehr dazu sagen.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen418962
    Datum05.08.2007 22:2516609 x gelesen
    Geschrieben von Florian SchultheisIch habs auch schon erlebt dass während dem brennen das Kehren angeordnet wurde und dann konnten 3 (in Worten: drei) neue Besen beschafft werden

    üblicherweise zu langsam gekehrt und nicht abgekühlt...

    Geschrieben von Florian SchultheisAusbrennen lassen is halt das Mittel der Wahl (wenns geht), solange man Zug hat und den Querschnitt irgendwie offen halten kann

    eben - aber wie offen halten ohne Kette, Gewicht und Besen?

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H418963
    Datum05.08.2007 22:3716684 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Daniel JürgensElektrofachkräfte sind im Übrigen solche, die Aufgrund ihrer Ausbildung mit den Gefahren und der Vorgehensweise bei solchen Arbeiten betraut sind. So zumindest die VDE. E-Studenten sind somit keine Elektrofachkraft.
    Ohne Abschluß mag das stimmen. Aber jeder Dipl-Ing, Bachelor oder Master der irgendetwas in Richtung eines technischen Studiums macht ist garantiert mit dem erreichen seines Abschlusses Elektrofachkraft nach VDE (sofern die Elektrotechnik Studieninhalt ist), wie es bei den IT-Systemelektonikern auch der Fall ist. Denn ansonsten dürfte ich später als Dipl-Ing. Medizintechnik ja auch noch nichtmal ein Gerät aufschrauben und an der Elektronik herumfummeln.

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW418964
    Datum05.08.2007 22:5416587 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Daniel Jürgens--- Die Frage ist jedoch, sollte man elektrotechnisch Unterwiesene Personen NH-Sicherungen ziehen lassen? Entweder ist es nicht nötig, diese zu ziehen, da von anderer Stelle gefahrloser Abgeschaltet werden kann oder sie sitzen in komplizierten Verteilungen(Beispielsweise Ortsnetzverteilungen), wo eine elektrotechnisch Unterwiesene Person überhaupt nicht beurteilen kann, wo und wo nicht abgeschaltet werden muss.

    Klassisches Beispiel:
    In Einfamilienhäusern gibt es üblicherweise nach dem Hausanschlusskasten noch genau eine Verteilung. Ist diese durch das Schadenereignis (Brand) betroffen oder sogar Ort desselben, ist es gleichermassen sinnvoll und sicher, das Gebäude am Hausanschlusskasten spannungsfrei zu schalten. Dort finden sich in vielen Fällen NH-Sicherungen.

    Bei Mehrfamilienhäusern ist die Struktur oft schwieriger zu durchschauen, aber genau deswegen kann es sicherer sein, gleich das komplette Haus vom Netz zu nehmen, also wieder am Hausanschlusskasten.

    Im Bereich des eigentlichen EVU-Netzes werden wohl auch die meisten Elektrofachkräfte besser die Finger von jeglichen Schalthandlungen lassen, wenn sie nicht gerade in diesem Bereich tätig bzw. ausgebildet sind. Im gewerblichen Bereich mag es Fälle geben, wo die NH-Sicherungen eindeutig einer bestimmte Maschine zugeordnet werden können (Kasten mit Aufschrift "Kransicherungen"o.ä.). Allerdings wird es da schnell grenzwertig, weil im Bereich einer Maschine/Anlage auch mehrere Einspeisungen vorhanden sein könnten.

    Gruß,
    Henning


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen418965
    Datum05.08.2007 22:5916597 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleDüsseldorf hat doch deswegen extra berührungslose Spannungsprüfer (wie hieß das Produkt noch mal) angeschafft,

    Hotstick?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen418966
    Datum05.08.2007 23:0216665 x gelesen
    Geschrieben von Florian SchultheisIch habs auch schon erlebt dass während dem brennen das Kehren angeordnet wurde und dann konnten 3 (in Worten: drei) neue Besen beschafft werden.


    Ist das was ungewöhnliches? Unsere Anwärter mussten in der Prüfung den Kratzfederbesen auf Zeit wechseln. Irgendeinen Sinn muss das ja haben :-)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen418967
    Datum05.08.2007 23:0316716 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Daniel JürgensElektrofachkräfte sind im Übrigen solche, die Aufgrund ihrer Ausbildung mit den Gefahren und der Vorgehensweise bei solchen Arbeiten betraut sind. So zumindest die VDE. E-Studenten sind somit keine Elektrofachkraft.

    Steht so in welcher VDE? Und wieso ändert es sich mit der Aushändigung des Abschlusses? Wie war das noch gleich? "Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.". Hmm, da steht IMHO nichts von einer entsprechenden, abgeschlossenen Berufsausbildung, auch wenn das gerne so gelesen wird. Ist aber auch egal, im Grunde ist das ein toller Gummi-Paragraph, besagt er doch letztlich "wenn's gut geht, darf $Person das, wenn was schiefläuft war sie offenbar nicht ausreichend qualifiziert". Da brauchen wir 'ne andere Definition. Zumal bei den Fw-Aufgaben ggf. auch die Kategorie "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten" in Betracht kommt. Wobei man da auch überlegen muss, ob man da "ET-Studenten" dranlässt, da gibst genügend Fachrichtungen, die mir 230V und mehr eher wenig zu tun haben. Ich hab da immer noch die Theorie, dass man ein ET-Diplom bekommen kann, ohne jemals ein Batterie in der Hand gehabt zu haben :o)
    Das Ergebnis gibt's dann hier: http://groups.google.de/group/de.sci.ing.elektrotechnik/msg/f4379986ddbe0022
    Andererseits sollte man auch manche Meister besser nicht unbeaufsichtigt in freier Wildbahn an Verteilungen schrauben lassen...


    Geschrieben von Daniel JürgensDie Frage ist jedoch, sollte man elektrotechnisch Unterwiesene Personen NH-Sicherungen ziehen lassen? Entweder ist es nicht nötig, diese zu ziehen, da von anderer Stelle gefahrloser Abgeschaltet werden kann oder sie sitzen in komplizierten Verteilungen(Beispielsweise Ortsnetzverteilungen), wo eine elektrotechnisch Unterwiesene Person überhaupt nicht beurteilen kann, wo und wo nicht abgeschaltet werden muss.

    Es gibt schon noch Zwischenstufen. HAK im kleineren Mehrfamilienhaus ist nun nicht sooo unübersichtlich.


    Geschrieben von Daniel JürgensUnd dann noch ein Wort zu berührungslosen Spannungsprüfern oder anderen einpoligen Spannungsprüfern oder besser gesagt Lügenstiften. Diese Teile eignen sich nicht, um der Dritten Sicherheitsregel "Spannungsfreiheit feststellen" gerecht zu werden. Hierfür ist IMMER ein Zweipoliger Spannungsprüfer zu verwenden, da die einpolige version unter ungünstigen Umständen nichts anzeigt, obwohl noch Spannung anliegt!

    Die waren in DüDo AFAIK auch eher zum Aufspüren einer nicht offensichtlichen Gefahr gedacht als zur Freimessung einer Anlage. Die verwendeten Dinger sollen wohl schon bei Abständen im Meterbereich Spannung detektieren.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP418971
    Datum05.08.2007 23:3416656 x gelesen
    Uns wurde damals in der Ausbildung (Kommunikationselektroniker, Fachrichtung Telekommunikation) nach dem 230V Teil im ersten Lehrjahr bescheinigt das wir nun "Elektrofachkraft nach VDE" wären.

    Ich wäre trotzdem nie auf die Idee gekommen einen Hausanschluss stromlos zu schalten. Ich glaube da sollte man einfach auf den GMV bauen.


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW418977
    Datum05.08.2007 23:4316664 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerElektrowerkzeugkasten wurde noch nie gebraucht, da kein Sachkundiger in der FF ist. (hat eigentlich schon jemand genau auf den Kasten geschaut und die Warnhinweise gelesen?)

    Warum schult Ihr keinen?

    Geschrieben von Anton KastnerSchornsteinfegerwerkzeug wurde auch nich nie gebraucht, obwohl wir einen Schlotfeger in unseren Reihen haben.

    Es soll mittlerweile wieder mehr Kaminbrände geben...


    Geschrieben von Anton KastnerBis dieser kommt, wird die Umgebung gesichert und gegen Brandgefahr geschützt.

    Fährt der dann vom Einsatz erst nach Hause, Material holen?


    Geschrieben von Anton KastnerAuf unser neues HLF 20/16 kommen diese beiden Werkzeugkästen nicht!

    Lass mich raten, dafür 3000 l Wasser?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar418989
    Datum06.08.2007 04:5416668 x gelesen
    Geschrieben von Florian SchultheisIch habs auch schon erlebt dass während dem brennen das Kehren angeordnet wurde und dann konnten 3 (in Worten: drei) neue Besen beschafft werden.

    Ich dachte immer das wäre Verbrauchsmaterial :-)

    Wenn es erforderlich ist dann gibt es neue Besen. Es ist ja ein Begünstigter vorhanden über den man Abrechnen kann.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    - langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg418990
    Datum06.08.2007 06:5516661 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschEs ist ja ein Begünstigter vorhanden über den man Abrechnen kann.

    Schadensfeuer = Pflichtaufgabe = Kostenfrei ;-)


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW418991
    Datum06.08.2007 07:1116663 x gelesen
    Mahlzeit,

    auf Grund deiner Ausbildung bist du aber grundsätzlich befähigt und entsprechend eigentlich auch ausgebildet diese Arbeiten durchzuführen. Selbst wir KEINer (Kommunikationselektroniker, Fachrichtung Informationstechnik) haben diesen Teil der Ausbildung genossen.
    Du kannst die 'Gefahren abschätzen, Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und weist mit welchen Werkzeug du arbeiten solltest... und das war nicht die isolierte Kombizange. ;-)
    Gruß
    Sven

    P.S.: Ich überlasse soetwas aber auch gerne Leuten die das öfters machen, liegt aber auch da dran das ich nun seit 14 Jahren nicht mehr damit zu tun habe, in dem sinne. ;-)


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar418993
    Datum06.08.2007 08:3816639 x gelesen
    *grübel*

    gab es da nicht die Möglichkeit beschädigtes Einsatzmaterial über die Versicherung des Betroffenen abzurechnen?

    alternativ

    - bekommt man evtl vom Schornsteinfeger Ersatzbesen
    - muss man das Geld alle Jubeljahre einfach mal aufbringen. Ansonsten kann man Feuerwehrsspielen auch sein lassen.


    Mit kameradschaftlichem Gruß

    Florian

    ****
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP419020
    Datum06.08.2007 11:1516610 x gelesen
    Geschrieben von Sven Hildebrandt
    auf Grund deiner Ausbildung bist du aber grundsätzlich befähigt und entsprechend eigentlich auch ausgebildet diese Arbeiten durchzuführen.


    Klar, das schrieb ich ja auch. Allerdings bin ich mir persönlich in dem Punkt:

    Geschrieben von Sven HildebrandtDu kannst die 'Gefahren abschätzen, Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und weist mit welchen Werkzeug du arbeiten solltest.

    gar nicht so sicher, denn der Satz hier:
    Geschrieben von Sven Hildebrandtliegt aber auch da dran das ich nun seit 14 Jahren nicht mehr damit zu tun habe

    trifft auch auf mich zu.

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen419024
    Datum06.08.2007 11:4616657 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Potteben - aber wie offen halten ohne Kette, Gewicht und Besen?

    Wir hatten bei uns im Grundausbildungslehrgang einen Hochhohlraumreinigungstechnik-Meister und der hat uns den Tip gegeben den Querschnitt durch das Einwerfen von "Blauköpfen" offen zu halten.
    Das sind diese etwa Faustgroßen blauschwarzen Pflastersteine wie sie hauptsächlich in Altstadtbereichen verwendet werden.
    Er hat damit schon ganbz gute Erfahrungen gemacht.


    Gruß
    Flo

    ** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! **

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    AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen419027
    Datum06.08.2007 11:5216611 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschIch dachte immer das wäre Verbrauchsmaterial :-)
    Is schon klar.
    Aber du hättest mal die Gesichter der Mannschaft und die Sprüche der Bordsteinkommandanten sehen bzw. hören sollen als die Kette hochgezogen wurde und dann nur noch eine Kugel dranhing...

    Man muss es ja nicht unbedingt provozieren :-)


    Gruß
    Flo

    ** Vereinzelt kommt es bereits jetzt zum Gebrauch von Rechtschreibung, Groß-/Kleinschreibung, Grammatik, Satzzeichen und ähnlichen Dingen, vorzugsweise der deutschen Sprache, in diesem Forum. Es wäre schön, wenn mehr Mitglieder diesem Trend folgen würden! **

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW419028
    Datum06.08.2007 12:0216628 x gelesen
    Hallo,

    trotzdem kenne ich noch die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen und kann mich dementsprechend verhalten.
    Gruß
    Sven


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY419030
    Datum06.08.2007 12:1216685 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino Lass mich raten, dafür 3000 l Wasser?

    Falsch geraten. 1600 l Wassertank ist ausgeschrieben und kommt rein. Es kommt auch keine Seilwinde rein. Dafür Zusatzbeladung lt. Norm für erweiterte THL (Greifzug usw.).
    Was nicht raufkommt sind Teile, die wir in 25 Jahren Einsatz noch nie benötigt haben, aber auf dem LF 16 vorhanden ist.

    Geschrieben von Ulrich Cimolino Fährt der dann vom Einsatz erst nach Hause, Material holen?

    Das habe ich falsch und mißverständlich formuliert.
    . Der zuständige Schornsteinfeger wird bei jedem Kaminbrand mitalarmiert und kommt dann mit seinem Werkzeug an die Einsatzstelle.
    Mit diesem System haben wir bis jetzt die besten Erfahrungen gemacht.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

    FF Mühlhausen

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    AutorDani8el 8J., Grave / Niedersachsen419087
    Datum06.08.2007 17:0616653 x gelesen
    Tach auch!

    Also ich bezweifle doch irgendwie, das es eine gute idee ist, NH-Sicherungen von leuten ziehen zu lassen, die das noch nie gemacht haben. Selbst beim ordnungsgemäßen "Ziehen" entstehen doch ab und an ganz ordentliche Lichtbögen, die zwar keinen schaden anrichten, aber doch deutlich sichtbar sind. Aber Ok, das ist meine persönliche Meinung dazu und wenn es in den VDE-Vorschriften anders steht, hab ich das wohl bisher falsch aufgefasst.
    Ob man mit den Berührungslosen Spannungsprüfern wirklich Gefahren aufspüren kann, wage ich noch zu bezweifeln. Ich denke ehr, es wiegt einen in eine trügerische Sicherheit, wenn das Ding nichts Anzeigt.

    Gruß Daniel


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg419113
    Datum06.08.2007 19:4316661 x gelesen
    Geschrieben von Florian Beschgab es da nicht die Möglichkeit beschädigtes Einsatzmaterial über die Versicherung des Betroffenen abzurechnen?


    m.W. nein.
    Wieso sollte jemand (egal ob Versicherung oder Eigentümer) für eine Leistung bezahlen, die nach dem Gesetz nicht kostenpflichtig ist?

    Bei kostenpflichtigen Einsätzen ist das was anderes...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen419182
    Datum07.08.2007 00:5016629 x gelesen
    Geschrieben von Florian SchultheisBlauköpfen" offen zu halten.halte ich für ausgemachten Mumpitz... weil ich eben nicht weiß , wie groß der verbliebene Querschnitt ist. Ist er ähnlich zu Größe des Steins könnte dieser Schichten der Glut abbrechen und für entsprechenden Zug sorgen.

    Ist der verbliebene Querschnitt aber deutlich kleiner als der Stein, bleibt der Stein hängen und der nächste und übernächste auch...

    Auch die Kanten und Ecken sind nicht wirklich hilfreich. Unser altes Werkzeug hatte ein eiförmiges Gewicht, daß sich mehr als einmal im Schornstein verhakt hat und die Kette durchbrannte. Irgendwann wurde es gegen eine echte Kugel getauscht, seit dem keine Probleme mehr..

    Wo bekomme ich denn solche Steine her? - dann lieber das original- Werkzeug auf dem LF...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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    AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP419186
    Datum07.08.2007 07:3816692 x gelesen
    Guten Morgen!
    Geschrieben von Florian SchultheisWir hatten bei uns im Grundausbildungslehrgang einen Hochhohlraumreinigungstechnik-Meister und der hat uns den Tip gegeben den Querschnitt durch das Einwerfen von "Blauköpfen" offen zu halten.
    Zuerst mal vielen Dank für den neuen Titel. Werde ich auf mein Kärtchen drucken :-)
    Ich kann zwar nicht nachvollziehen wie ein Kollege so einen Unsinn erzählen kann, aber vermutlich hatte er noch nie einen Schornsteinbrand gehabt.

    1. Werft niemals etwas in den Schornstein was ihr nicht wieder nach oben rausziehen könnt.
    2. Wer den Schornsteinsatz nach der neuen DIN auf dem Auto hat und ihn auch ausgebildet hat und somit auch bedienen kann, der hat bei 97,5 % der Einsätze keine Probleme und ist nach einer Stunde fertig. (früher 3-4 Stunden)
    Und es werden euch auch keine Ketten und keine Kehranlagen mehr abbrennen.
    3. Gerade im Altbaubestand ist eine schnelle Bekämpfung wichtig. Man reduziert so die Gefahr der Ausbreitung durch Wärmeleitung.
    4. Auch bei Ölöfen bzw. Ölheizungen kann es bei unglücklichen Umständen zu Schornsteinbränden kommen. Die sind aber nur ganz kurz, ohne Quellverhalten des Russes, dafür aber von der Temperatur sehr heftig. Dazu wird zukünftig ein Problem des Brandschutzes kommen, dass uns unsere schlauen Politiker eingebrockt haben. Das Baurecht wurde gelockert, und für Abgasanlagen für Ölheizungen die F 90 von der Feuerwiderstandsdauer aufgehoben.
    Mehr dazu
    hier unter SER.
    5. Bin ich immer auf der Suche nach Infos, Problemen bei 'Einsätzen und guten Fotos (auch von Brandschäden durch Schornsteinbränden)


    Viele Grüsse aus dem Hunsrück

    Klaus

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW419187
    Datum07.08.2007 08:2816655 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Daniel JürgensAlso ich bezweifle doch irgendwie, das es eine gute idee ist, NH-Sicherungen von leuten ziehen zu lassen, die das noch nie gemacht haben.

    Deswegen die Unterweisung. Die muss natürlich aus mehr bestehen als aus dem Abspulen einer PPT.

    Geschrieben von Daniel JürgensOb man mit den Berührungslosen Spannungsprüfern wirklich Gefahren aufspüren kann, wage ich noch zu bezweifeln.

    Das Thema hatten wir hier vor einiger Zeit schonmal:
    Mit dem Teil kann man Gefahren aufspüren, mit denen man sonst nicht gerechnet hätte. Es ist _nicht_ geeignet, um das Vorhandensein einer Gefahr sicher auszuschliessen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW419188
    Datum07.08.2007 08:4916597 x gelesen
    Hallo,

    wenn man als Gemeinde/Stadt dafür eine Versicherung hat, dann ja. Hat allerdings nichts mit dem Kunden oder dessen Versicherung zu tun.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen419203
    Datum07.08.2007 09:5216619 x gelesen
    Geschrieben von Anton KastnerWas nicht raufkommt sind Teile, die wir in 25 Jahren Einsatz noch nie benötigt haben, aber auf dem LF 16 vorhanden ist.
    Hhm, wasdenn ?

    Ich habe immer Bauchweh, wenn man mit Einsatzzahlen aus der Vergangenheit die Zukunft parieren will...

    Gruß LP


    Grüße

    Lüder Pott

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