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ThemaLeistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr -Niedersachsen39 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen417884
Datum30.07.2007 12:1421081 x gelesen
Hallo Leute,

im Brandschutzgesetz wird gefordert einen den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzusellen.

Die Mindeststörke VO hilft da auch nicht wirklich weiter, da sie für Gemeinden ab 15000 EW eigentlich nur einen Stützpunkt (z.B. LF10/6 + TLF16/24) und einen Schwerpunkt (z.B. HLF20/16, LF 20/"25", DL) fordert.

Gibt es für Niedersachsen Anhaltspunkte über eine geforderte Hilfsfrist /Schutzziel in irgendeiner Form?
Was ist für ein ländlichen Bereich ein angemessenes Schutzziel?
z.B. Feuer: Staffel/TSF nach 15 min, Staffel/LF + ELW/ZF+Melder nach 20min
z.B. TH: Staffel/TSF nach 15 min, Staffel/HLF + ELW/ZF+Melder nach 20min, RW nach 25min

Es geht mir dabei nicht um die Bereitstellung von Fahrzeugen sondern auch um Mannschaften. Eine Staffel ist hierbei immer GF+MA+4 PA-Träger nach DV3+DV7
Ist eine Feuerwehr nicht in der Lage auch Tagsüber so eine Staffel zu stellen, müsste eine dritte Staffel alarmiert werden, oder sond weniger als 8 PA Träger für einen üblichen Gebäudebrand ausreichend?

Weiterhin würde icht interessieren, ob es in Niedersachsen Gemeineden >15000 EW ohne Schwerpunkt bzw mit auf zwei Ortsfeuerwehren aufgeteilten Schwehrpunkten gibt.

Gruß
Ingo


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AutorHenn8ing8 W.8, Rhauderfehn / Niedersachsen417887
Datum30.07.2007 12:3319489 x gelesen
Moin
Ich komme aus einer Gemeinde wo wir laut stand 2006 17305 einwohern haben.
Wir haben 8 Feuerwehren davon sind 2 Stüzpunktwehren.
Bei Bränden in denn kleineren Orten wird einer der beiden Stüzpunkte mit gerufen. Bei einem TH sowieso weil nur der 3 der 8 eine Hilfeleistungssatzhaben. Kommt halt drauf an was an liegt oder nicht. Ich bin in einer der Stüzpunktwehr wir fahren auch bei einer BMA der nachbarwehr mit raus weil wir die Wasserführenden Fahrzeuge haben.
Fahrzeug die auf den beiden Stützpunkten sind kannst du hier sehen

Feuerwehr Westrhauderfehn
Feuerwehr Burlage


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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen417888
Datum30.07.2007 12:4719515 x gelesen
Hallo Ingo,

Geschrieben von Ingo zum Felde
Weiterhin würde icht interessieren, ob es in Niedersachsen Gemeineden >15000 EW ohne Schwerpunkt bzw mit auf zwei Ortsfeuerwehren aufgeteilten Schwehrpunkten gibt.

Ja, wir gehören dazu.
16333 Einwohner in der Gemeinde, 17 Ortsteile.
17 (16) Ortsfeuerwehren, davon 4x Stützpunkt sonst nur TSF bzw. 1x TSF-W.

2 Stützpunkte seit Anfang des Jahres gemeinsam in einem neuen Feuerwehrhaus --> sollten nach einem zurückgezogenen Brandschutzbedarfsplan zusammen die Aufgaben eines Schwerpunktes wahrnehmen. KBM usw. sagen aber nur einen OrtsF kann Schwerpunkt sein.

Weitere Infos zum "Doppel"-Stützpunkt gibt es hier: Link

Für mehr Infos reicht die Mittagspause gerade nicht :-), bei fragen einfach mailen.

Gruß Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorJan 8S., Osnabrück / 417893
Datum30.07.2007 13:1819685 x gelesen
Hi!

Feuerwehr Bad Essen. Haben auch ein gutes Konzept.

Link

Grüße, Jan


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.417895
Datum30.07.2007 13:2519546 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeGibt es für Niedersachsen Anhaltspunkte über eine geforderte Hilfsfrist /Schutzziel in irgendeiner Form?
Zumindest nicht im NBrandSchG. Der Kommentar sagt da folgendes:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG[...] Ob die aufgstellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muß für jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss [...]
Dann noch:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG [...] Eine leistungsfähige Feuerwehr ist dann vorhanden, wenn sie nach Stärke, Gliederung und Ausrüstung den Mindestanforderungen, die an dem Brandschutz in dem Gemeindegebiet zu stellen sind, genügt.
Ich glaube im gesamten Brandschutzgesetz erscheint nicht einmal das Wort "Minuten". Alles dreht sich um das Wort "leistungsfähig". Leistungsfähig können natürlich auch 25 Minuten sein. Irgendwo gab es aber den Hinweis, dass die 15-Minuten aus dem Rettungsdienst auf die Feuerwehr anzuwenden sei. Finde aber nix handfestes, deshalb ist es natürlich nur als Gerücht zu bewerten. Warum ich das dann hier reinschreibe? Vielleicht erinnert sich jemand an was ähnliches und findet einen Hinweis.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen417900
Datum30.07.2007 13:5119571 x gelesen
Geschrieben von Jan SüdmersenFeuerwehr Bad Essen. Haben auch ein gutes Konzept.

Die gehen bei Feuer von 2x TSF oder 1x LF sowie 4 PA (und hoffentlich auchentsprechendem Personal) aus.
Ist ein Feuer in einem freistehendem Gebäude eher etwas für eine Gruppe oder für einen Zug ?

Braucht jede Gemeinde einen RW?

Gruß
Ingo


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417902
Datum30.07.2007 14:0919530 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannIch glaube im gesamten Brandschutzgesetz erscheint nicht einmal das Wort "Minuten". Alles dreht sich um das Wort "leistungsfähig". Leistungsfähig können natürlich auch 25 Minuten sein. Irgendwo gab es aber den Hinweis, dass die 15-Minuten aus dem Rettungsdienst auf die Feuerwehr anzuwenden sei.

Auch in NRW gibt es keine Minuten-Vorgabe im Gesetz. Allerdings gibt es das berühmt berüchtigte Konzeptpapier der AGBF, in dem der kritische Wohnungsbrand betrachtet wird. Dieses Ereignis wird in fast jeder Gemeinde möglich sein. Daraus leitet die AGBF eine Hilfsfrist ab. Dieses AGBF-Papier wird in der Fachwelt als anerkannte Regel der Technik angesehen.
Da habe ich allerdings erhebliche Zweifel, ob man das tatsächlich so sehen darf.

Wenn man davon ausgeht, es sei anerkannte Regel der Technik, entspricht das einem vorwegrgenommenen Sachverständigengutachten. Das heißt, wenn Du dagegen verstößt, musst Du im Grunde widerlegen, warum Deine Maßnahmen ausreichend waren. Wenn etwas passiert ist, spricht natürlich der erste Anschein dagegen.

Gruß
Sven


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen417906
Datum30.07.2007 14:2319608 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannAllerdings gibt es das berühmt berüchtigte Konzeptpapier der AGBF, in dem der kritische Wohnungsbrand betrachtet wird. Dieses Ereignis wird in fast jeder Gemeinde möglich sein. Daraus leitet die AGBF eine Hilfsfrist ab.

Nur das sich die AGBF IMHO auf städtische Bebauung bezieht. Außerdem sind die dort gemachten Angaben zur Entdeckungszeit und Überlebenszeit im Rauch in Zeiten von Rauchmeldern auch nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

Außerdem sagen eim alle Fachleute dass bei einem kritischen Ereignis (z.B. Kreislaufstillstand) im RD 15min bis zum eintreffen eines RTW zu lange sind. Trotzdem ist das das Schutzziel in vielen Bundesländern.

Gruß
Ingo


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW417907
Datum30.07.2007 14:3319555 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeNur das sich die AGBF IMHO auf städtische Bebauung bezieht.
Richtig. Stellt sich nur die Frage, welche Auswirkung die umliegende Bebauung auf die Überlebenschancen einer Person im Brandrauch hat. Die ORBIT-Studie beschäftigt sich da irgendwie gar nicht mit und kommt trotzdem auf die Zahlenwerte, die die AGBF zu Grunde legt.

Geschrieben von Ingo zum FeldeAngaben zur Entdeckungszeit und Überlebenszeit im Rauch in Zeiten von Rauchmeldern auch nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

Die Entdeckungszeit ist nur in den Gebäuden kürzer, in denen Rauchmelder sinnvoll angebracht wurden und von den Bewohnern wahrgenommen werden (können).
Auf die Überlebenszeit IM Rauch hat es überhaupt keinen Einfluss, ob der Aufenthalt durch Geräusche untermalt wird.

Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerdem sagen eim alle Fachleute dass bei einem kritischen Ereignis (z.B. Kreislaufstillstand) im RD 15min bis zum eintreffen eines RTW zu lange sind. Trotzdem ist das das Schutzziel in vielen Bundesländern.
Ich habe nicht gesagt, dass die Vorgaben der AGBF richtig oder falsch sind. Ich glaube sogar, dass die 10 Minuten Hilfsfrist ab Notrufabfrage für die Rettung der Person im Brandrauch immer noch zu lang sind. Wobei mein Ergebnis jetzt nicht wäre: "wir müssen 5 Minuten erreichen" sondern: Wir können Menschen in bestimmten Situationen nicht retten.
Unser Augenmerk muss auf die Personen gerichtet sein, die nicht von Anfang an unmittelbar vom Brand- und Rauchgeschehen betroffen sind. Die zu retten wird schon schwierig genug und erfordert die Hilfsfristen AGBF.
Jeder Bürger kann selbst dazu beitragen zu dieser Personengruppe zu gehören und seine Überlebenschancen erhöhen, indem er Rauchwarnmelder installiert.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.417908
Datum30.07.2007 14:3419447 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerdem sagen eim alle Fachleute dass bei einem kritischen Ereignis (z.B. Kreislaufstillstand) im RD 15min bis zum eintreffen eines RTW zu lange sind. Trotzdem ist das das Schutzziel in vielen Bundesländern.
Ooohhh ... warum das wohl so ist? ;-)

Ich schätze mal, das trotzdem das AGBF-Konzeptpapier umstritten ist, einige Wehren auch damit Probleme haben die Vorgaben zu erfüllen. Wenn man dann noch vor Ort eine Bewertung des Vorgehens nach UVV und der ein oder andere Dienstvorschrift vornimmt, dürfte es übel aussehen.
"Hat doch alles gut gelaufen. Sind alle gerettet" wird dann trotzdem in der Manöverkritik rauskommen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen417910
Datum30.07.2007 14:4119623 x gelesen
Moin,


Geschrieben von Ingo zum FeldeNur das sich die AGBF IMHO auf städtische Bebauung bezieht. Außerdem sind die dort gemachten Angaben zur Entdeckungszeit und Überlebenszeit im Rauch in Zeiten von Rauchmeldern auch nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

Ja. Lass die DLK weg, hast eh auf'm Dorf nicht so schnell verfügbar. Wodrin unterscheidet sich der Rest?
Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerdem sind die dort gemachten Angaben zur Entdeckungszeit und Überlebenszeit im Rauch in Zeiten von Rauchmeldern auch nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

Hat welcher Anteil der Haushalte installiert? Und was hat das mit der Überlebenszeit im Rauch zu tun? Rauchmelder warnen den Bewohner - allerdings erst ab einer bestimmten Verrauchung im betreffenden Raum. Durch zwei Türen hinweg würd ich mich da nicht auf eine Weckfunktion verlassen. Wenn der Brand nicht gerade im gleichen Raum ausgebrochen ist, wird der Fluchtweg i.d.R. verraucht sein. => Rettung über zweiten Rettungsweg oder Fluchthauben nötig. Beides wird außerhalb des EG im Normalfall aber von der Feuerwehr gestellt werden müssen. Wie willst du da jetzt über Rauchmelder fünf Minuten längere Eintreffzeiten begründen?




Geschrieben von Ingo zum FeldeAußerdem sagen eim alle Fachleute dass bei einem kritischen Ereignis (z.B. Kreislaufstillstand) im RD 15min bis zum eintreffen eines RTW zu lange sind. Trotzdem ist das das Schutzziel in vielen Bundesländern.


Und für die Fw sind des öfteren ~10 Minuten (Bayern, RLP), mal eine Minute mehr, mal weniger, jenachdem ob Erkungsphase und ab Anruf oder ab Alarmierung gezählt wird.
Für Niedersachsen gibt's da keine genaue Vorgabe. Aber wenn du von den Vergleichszeiten bewusst abweichts wird das IMHO im Schadensfall schwierig zu begründen werden, warum es in Nds anders brennen soll als im AGBF-Szenario oder anderen Flächenländern mit 10-Minuten-Basis. Wenn in Nds nix definiert ist, es aber vergleichbare Beispiele gibt, werden die sicher als Quasi-Standard herangezogen werden.



Gruß,
Thorben


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen417912
Datum30.07.2007 15:0519411 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlWenn in Nds nix definiert ist, es aber vergleichbare Beispiele gibt, werden die sicher als Quasi-Standard herangezogen werden.

Die 10min stehen auf ziemlich viel Papier aber wo werden die auch eingehalten, insbesondere bei sorgsamer Fahrt zum Gerätehaus, sorgsamer Einsatzfahrt (was z.B. bedeutet ein LF an jeder Einmündung/ Kreuzung zum stehen zu bringen bei der Vorfahrt zu gewähren ist) und Einhaltung der DV7 und natürlich auch in der Woche tagsüber.

Ich schätze das in Niedersachsen bei 50% der Fläche eine Zeit >> 10min ereicht wird.

Gruß
Ingo


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen417915
Datum30.07.2007 15:5919515 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Ingo zum FeldeIst ein Feuer in einem freistehendem Gebäude eher etwas für eine Gruppe oder für einen Zug ?

Ob das Feuer etwas für eine Gruppe oder einen Zug ist, kann man so pauschal nicht sagen.
Es kommt auf das Feuer an sich, das betroffene Objekt, die Anzahl der evtl. zu rettenden, die Wasserversorgung etc. an.

Geschrieben von Ingo zum Felde
Braucht jede Gemeinde einen RW?


Auch hier: Kommt auf die Gefahrenlast in der Gemeinde an. Im allgemeinen aber eher nicht.

Grüße

Micha


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AutorBast8ian8 M.8, Bevern / Niedersachsen417916
Datum30.07.2007 16:0619513 x gelesen
Hallo Forum.

Geschrieben von Ingo zum FeldeGibt es für Niedersachsen Anhaltspunkte über eine geforderte Hilfsfrist /Schutzziel in irgendeiner Form?

Wie sieht es hier z.B. bei Verkehrsunfällen aus? Ist es irgendwo fetsgeschrieben wann das erste Rettungsgerät an der Einsatzstelle sein muss?


Mkg
Bastian Mügge

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AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern417922
Datum30.07.2007 17:0019458 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannAuf die Überlebenszeit IM Rauch hat es überhaupt keinen Einfluss, ob der Aufenthalt durch Geräusche untermalt wird.

Richtig, aber die Überlebenszeit ist heute anscheinend deutlich kürzer als zu Zeiten der ORBIT, z.B. aufgrund von neuen Baustoffen etc. Vgl. diesen Thread.

Insofern taugt die Überlebenszeit im Rauch wohl nicht mehr als Kriterium, da kein realistisch anwendbarer Wert bei heraus kommt...


mkG
Adrian Ridder

Take Care, Be Careful, Stay Safe!

THL-Ausbildungsveranstaltung Challenge 2007

atemschutzunfaelle.eu

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen417955
Datum30.07.2007 19:5619522 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfAuch hier: Kommt auf die Gefahrenlast in der Gemeinde
an.


Und dem Geldbeutel der Gemeinde!


MkG
Thomas

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen417956
Datum30.07.2007 19:5719305 x gelesen
Nein !


MkG
Thomas

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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen417958
Datum30.07.2007 20:0019492 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannZumindest nicht im NBrandSchG. Der Kommentar sagt da folgendes:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG
[...] Ob die aufgstellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist, muß für jede Gemeinde gesondert festgestellt werden, da die Feuerwehr den jeweiligen örtlichen Verhältnissen entsprechen muss [...]


Macht wer ? Vorgeschrieben wo ?

Geschrieben von Christian BergmannDann noch:
Kommentar § 2 Abs.1Nr.1 NBrandSchG
[...] Eine leistungsfähige Feuerwehr ist dann vorhanden, wenn sie nach Stärke, Gliederung und Ausrüstung den Mindestanforderungen, die an dem Brandschutz in dem Gemeindegebiet zu stellen sind, genügt.


Wird wie festgelegt und von wem ?


MkG
Thomas

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio417967
Datum30.07.2007 20:5719473 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannAuch in NRW gibt es keine Minuten-Vorgabe im Gesetz. Allerdings gibt es das berühmt berüchtigte Konzeptpapier der AGBF,

... welches sich ganz ausdrücklich auf Städte bezieht, wie man schon am Titel ("Qualitätskriterien
für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten") erkennen kann.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW418009
Datum31.07.2007 00:1719454 x gelesen
Stimmt. Interessiert nur keinen! Weder beim IdF noch bei Planern von Brandschutzbedarfsplänen oder diversen Aufsichtsbehörden.

Wer die Konstruktion der AGBF konsequent anwendet, der muss dies auch auf dem Land anwenden, denn die Planung geht von dem Ereignis aus und nicht von den vorhandenen Ressourcen oder der Infrastruktur.

Interessant auch, das AGBF Papier mal neben das vfdb Merkblatt zur Bestimmung der Elemente zur risikoangepassten Bemessung von Personal für die Brandbekämpfung bei öffentlichen Feuerwehren.
Wenn beides anerkannte Regeln der Technik sind, dann wird es schwierig, denn die sind nicht identisch. ;-)
Wobei das vfdb-Merkblatt m.E. schon realistischer ist.

Gruß
Sven


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW418010
Datum31.07.2007 00:1919440 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWer die Konstruktion der AGBF konsequent anwendet, der muss dies auch auf dem Land anwenden, denn die Planung geht von dem Ereignis aus und nicht von den vorhandenen Ressourcen oder der Infrastruktur.

sorry, da wirst Du ganz schnell massive Probleme bekommen, weil das uneinhaltbar ist - und sich auch am Risiko (Häufigkeit der Ereigniseintritte x deren Schwere) orientiert.

Ist im RD nicht anders...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio418011
Datum31.07.2007 00:4019486 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannWer die Konstruktion der AGBF konsequent anwendet, der muss dies auch auf dem Land anwenden, denn die Planung geht von dem Ereignis aus und nicht von den vorhandenen Ressourcen oder der Infrastruktur.

Doch tut sie, denn sie redet neben der Hilfsfrist auch vom Zielerreichungsgrad und der ist maßgeblich von Ressourcen und Infrastruktur abhängig.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.418017
Datum31.07.2007 08:0519448 x gelesen
Geschrieben von Thomas GlauerMacht wer ? Vorgeschrieben wo ?
Die Aufsichtsbehörde.
§3 Aufgaben des Landkreises Abs.1 Nr.2[...] die Überprüfung der Feuerwehren auf ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, die Beratung der Gemeinden in allen Angelegenheiten des Brandschutzes und der Hilfeleistung sowie die Förderung der Ausrüstung der Feuerwehren [...]

Geschrieben von Thomas GlauerWird wie festgelegt und von wem ?
Dazu ergänzend der Kommentar zum § 2 NBrandSchG[...] Die Aufsichtsbehörde hat insbesondere mit Hilfe ihrer feuerwehrtechnischen Ehrenbeamten (Abschnittsleiter, Kreisbrandmeister) ständig darauf zu achten, daß die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren den jeweiligen Erfordernissen der Gemeinde entspricht.

Unterste Grenze bildet dann hier die MindeststärkeVO. Darauf kann aufgebaut werden. Darunter nicht.


Gruß
Christian Bergmann
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www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorPete8r S8., Aholming / BY418021
Datum31.07.2007 08:4919475 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlUnd für die Fw sind des öfteren ~10 Minuten (Bayern, RLP)

Also Bayern kannst du hier ganz schnell wieder vergessen. Derzeit ist die Hilfsfrist lediglich als Empfehlung zu betrachten, da sie nicht im BayFwG steht, sondern nur in einer Vollzugsbekanntmachung.

In der Neufassung des BayFwG wird zwar eine 10-Minutenfrist enthalten sein, jedoch darfst du dieser kaum mehr Wichtigkeit widmen, als der berühmten Warze am Ar***, denn

- es wird keinerlei qualitative Forderung gestellt. Sobald was rotes eintrifft, und sei es nur ein TSA, gilt die Frist als eingehalten.

- es werden jegliche Haftungsansprüche gegen die Gemeinde ausgeschlossen, die aus einer Nichteinhaltung entstehen könnten.

Also alles in allem ein zahnloser Tiger.

Gruß
Peter


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW418031
Datum31.07.2007 10:4519476 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinosorry, da wirst Du ganz schnell massive Probleme bekommen, weil das uneinhaltbar ist - und sich auch am Risiko (Häufigkeit der Ereigniseintritte x deren Schwere) orientiert.

Das weiß ich. Genau darum geht es mir ja gerade. Wenn ich mich richtig entsinne, hast auch Du immer gesagt, es sei anerkannte Regel der Technik. Überall wird gesagt:
10 Minuten Hilfsfrist mit 10 Funkionen und Erreichungsgrad von 90 oder 95 % (soll angestrebt werden).

Ich weiß das das nicht flächendeckend funktioniert. Ab wieviel tausend/hundert Einwohner müssen wir denn Hilfsfrist 1+2 in 90 % der Fälle abdecken? Das sagt nämlich keiner. Die Zahlen sind wie betoniert, wenn man sich mal umhört oder verschiedene Brandschutzbedarfspläne liest.
Ich halte den Ansatz mit der ORBIT Studie schon für problematisch, wie ich in einem anderen Beitrag ausgeführt habe.

Sagt eigentlich jemand seinen Einwohnern: Duuu wir ham da ein Problem, Dein Haus erreichen wir in 90% der Fälle nach 30 Minuten, mach besser selber was?

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW418033
Datum31.07.2007 10:4919324 x gelesen
Servus!
Geschrieben von Christi@n PannierDoch tut sie, denn sie redet neben der Hilfsfrist auch vom Zielerreichungsgrad und der ist maßgeblich von Ressourcen und Infrastruktur abhängig.

Richtig aber es traut sich keiner eine Hilfsfrist unter 90 % anzugeben oder zumindest zu planen.
Vergleiche meine Antwort auf Cimolino.

Gruß
Sven


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY418041
Datum31.07.2007 11:1219405 x gelesen
Geschrieben von Peter Schmid Also alles in allem ein zahnloser Tiger

Da kann ich dir voll zustimmen.
Obwohl die 10 Minuten manchmal sowieso utopisch sind. Wenn du lange Einsatzwege hast, schaffst du das sowieso nicht. Und tagsüber rücken manche Ortsfeuerwehren mangels Kräften mit ihrem TSF nur mit drei oder vier Mann aus. (Am Abend "erschlagen" sie dich dann mit ihrer Manpower.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

FF Mühlhausen

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern418042
Datum31.07.2007 11:1219583 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Peter SchmidIn der Neufassung des BayFwG wird zwar eine 10-Minutenfrist enthalten sein,

Nach meinem Wissen wurde das wieder gekippt bzw. es wird dran gearbeitet es zu kippen.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorPete8r S8., Aholming / BY418054
Datum31.07.2007 12:0019411 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerNach meinem Wissen wurde das wieder gekippt bzw. es wird dran gearbeitet es zu kippen.

Durch wen?

Meines Wissens stört sich der LFV an der Bezeichnung "Hilfsfrist" und hätte es gerne "Planungsgröße" genannt. Es spielt aber ohnehin keine Rolle, ob es aufgenommen wird oder nicht, denn in der geplanten Form (ohne definierte Qualitätsforderung) ist es ohnehin nur Wischiwaschi.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern418055
Datum31.07.2007 12:0419560 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Peter Schmid
In der Neufassung des BayFwG wird zwar eine 10-Minutenfrist enthalten sein,


Nach meinem Wissen wurde das wieder gekippt bzw. es wird dran gearbeitet es zu kippen.


Richtig, siehe folgende Info:
Info Bayr. Gemeindetag

Die Hilfsfrist bleibt in der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG.


MkG


Jürgen Dichtl



Meine persönliche Meinung!


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern418057
Datum31.07.2007 12:0619448 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidGeschrieben von Christian Schorer
Nach meinem Wissen wurde das wieder gekippt bzw. es wird dran gearbeitet es zu kippen.


Durch wen?

Siehe mein Posting mit dem Link zur Schnellmeldung des Bayr. Gemeindetages.


MkG


Jürgen Dichtl



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AutorPete8r S8., Aholming / BY418059
Datum31.07.2007 12:1119487 x gelesen
Geschrieben von Jürgen DichtlSiehe mein Posting mit dem Link zur Schnellmeldung des Bayr. Gemeindetages.

Danke! War mir neu.

Gruß
Peter


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AutorJürg8en 8D., Neukirchen v. W. / Bayern418062
Datum31.07.2007 12:2619334 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidDanke! War mir neu.
Bitte! Wurde bei uns vom KBI verteilt.


MkG


Jürgen Dichtl



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AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen418085
Datum31.07.2007 13:2919415 x gelesen
Naja zumindest bei uns haben von 12 Samtgemeinden 10 einen GW-Z bzw. Stolzenau und Nienburg selbst einen RW2. Im Nordkreis haben alle 6 einen, im Südkreis gibt es 2 ohne.
Man sieht, dass wir hier mit den "Sonderfahrzeugen" ziemlich gut eingedeckt sind.
Naja aber dafür gibts im Landkreis nur 2 Drehleitern, eine im Nordkreis in Nienburg und eine im Südkreis in Liebenau...


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen418114
Datum31.07.2007 16:0119380 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christoph Meyer
Man sieht, dass wir hier mit den "Sonderfahrzeugen" ziemlich gut eingedeckt sind.


Naja, ist die Frage, inwiefern die denn ersetzt werden, sind ja nicht mehr die neuesten. St.Eyerberg zum Beispiel will AFAIK künftig GW-L statt GW-Z.
Ist der Stolzenauer eigentlich vom Kreis gefördert oder rein freiwillig von der Kommune gekauft?

Geschrieben von Christoph Meyerund eine im Südkreis in Liebenau

Optimist :o) Die stehen beide mehr oder weniger in der Mitte. Bis die die Randbereiche erreicht haben dauert's schon etwas.

Gruß,
Thorben


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AutorThom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen418159
Datum31.07.2007 20:0119518 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlOptimist :o) Die stehen beide mehr oder weniger in der Mitte. Bis die die Randbereiche erreicht haben dauert's schon etwas.

Hoya , Eystrup hohlen Verden, ich rufe notfalls Sulingen (DH), äh Torben, Ihr und die Rehburg-Loccumer und Uchter ->Petershagen (MI)?

Geschrieben von Thorben GruhlIst der Stolzenauer eigentlich vom Kreis gefördert oder rein freiwillig von der Kommune gekauft?
Ist gebraucht und hat einen RW1 ersetzt, wenn ich das noch richtig weiß.


MkG
Thomas

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen418164
Datum31.07.2007 20:4219462 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Thomas Glaueräh Torben, Ihr und die Rehburg-Loccumer und Uchter ->Petershagen (MI)?

Leese nimmt eher die Liebenauer, wobei sich das von der Entfernung mit Nienburg nicht viel gibt. NI hätte evtl. noch den kleinen zeitlichen Vorteil der beiden HA-Leutz, andererseits ist die Nienburger DLK IMHO vor Ort wichtiger als Liebenau. Da hier aber AFAIK eh keine DLK-pflichtigen Wohngebäude stehen, kommt's bei ~20 Minuten Anfahrt ab Nachforderung auf die zwei Minuten wohl auch nicht an. Petershagen-Lahde wären 5km mehr und über Landesgrenze hinweg, da denk ich mal greift auch die nidersächscische 15km-ist-Umkreis-ist-umsonst-Regelung nicht.
Loccum - gute Frage. Von Ni und Liebenau wären es über Leese nochmal ~5km mehr, da könnte Lahde genauso schnell sein. Rehburg dürfte wohl eher NI sein, Anfahrt dann über Husum. Oder man guckt in Richtung Neustadt oder Wunstorf, hab ich die Entfernungen nich im Kopf.
Ab Uchte südwestwärts sind Rahden oder Espelkamp das nächste, im Bermudadreieck Uchte-Stolzenau-Weser wohl Liebenau oder Petershagen.

Geschrieben von Thomas GlauerIst gebraucht

Ist bekannt, könnte dem zentralen Südkreis-Standort nach aber sein, dass der Kreis den Aufpreis zum GW-Z oder so übernommen hat.

Gruß,
Thorben


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AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW418213
Datum01.08.2007 02:2919408 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thorben GruhlAb Uchte südwestwärts sind Rahden oder Espelkamp das nächste, im Bermudadreieck Uchte-Stolzenau-Weser wohl Liebenau oder Petershagen.

Kleine Korrektur. In Rahden steht keine DL.


Gruß,

Julian


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen418602
Datum03.08.2007 13:3319335 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannIch weiß das das nicht flächendeckend funktioniert

Eben darum geht es mir. Wir haben hir in der Gemeinde ein Feuerschutzkonzept in dem zwar steht das die FW schnell vor Ort sein muss um die Scadfeuer schnell zu löschen. Aber dieses Konzept drückt sich vor einer Aussage zu den zu ereichenden Hilfsfristen.

Deshalb wollte ich ja wissen was für einen ländlichen Bereich mit einer reinen FF für die Einsatzarten "Gebäudebrand" und "PKL" realistische und sinnvolle Werte sind.

Leider ist es hier wie in unserer Gemeinde. 10min halten wir nicht ein, daher sagen wir lieber gar nichts. Und weil keine Aussage gemacht wird, ist eine Planung eigentlich nur auf der Stufe "Alles bleibt wie es ist und das nächste Fahrzeug ist min. 30% Schwerer als das alte" möglich.

Finde ich irgendwie nicht wirklich zielführend.

Gruß
Ingo


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