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ThemaPrivat bezahlte Fortbildung steuerlich absetzbar?20 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416473
Datum22.07.2007 15:009483 x gelesen
Hallo,

Eine Frage an unsere (Steuer-)Rechtsexperten und alle mit praktischen Erfahrungen:

Kann man privat bezahlte Feuerwehr-Fortbildungen bzw. Fachliteratur steuerlich geltend machen? Wenn ja unter welchen Voraussetzugen?

Falls das nicht geht: Kann man eine privat finanzierte (sinnvolle) Fortbildung der Kommune spenden?

Gruß Fabian


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg416485
Datum22.07.2007 15:138109 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzKann man privat bezahlte Feuerwehr-Fortbildungen bzw. Fachliteratur steuerlich geltend machen? Wenn ja unter welchen Voraussetzugen?


Ausgaben werden meist dann zu Werbungskosten, wenn sie dazu dienen (später) Einkünfte zu erzielen.
Eine Fortbildung für eine Tätigeit aus der kein steuerbares Einkommen erwächst wird regelmäßig steuerlich nicht abzugsfähig sein, sondern der privaten Lebensführung oder der Liebahaberei zugerechnet werden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland416493
Datum22.07.2007 15:228067 x gelesen
Bin zwar kein Experte in Sachen Einkommensteuer, so aus meinem alten Schulwissen aus Finanzschulzeiten:

Wenn du beruflich mit Feuerwehr zu tun hast (BF, Werkfeuerwehr, Hauptamtlicher), sind die privat gekauften Feuerwehrmaterialien (Bücher, ggf. Uniformteile wie Handschuhe usw.), sofern du sie in deinem Beruf nutzt als Werbungskosten (wie deine Fahrtkosten zum Arbeitsplatz) absetzbar. Als rein ehrenamtlicher Feuerwehrmann kannst du das nicht.
Solltest du aber die Absicht haben, eine neue Berufsausbildung (z.b. RA selbst bezahlt, RA = anerkannter Beruf) kann dies ggf. als vorweg genommene Werbungskosten (für deinen zukünftig neuen Beruf) in betracht kommen.

Aber als Ehrenamtlicher FF'ler kannst du natürlich Spenden, ggf. über einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein als Sonderausgaben abseten.

Hoffe dir geholfen zu haben, alle angaben sind ohne Gewähr.



Gruß Daniel


Meine Meinung gehört mir. Wenn ich etwas als offizieller Vertreter meiner Feuerwehr veröffentliche, steht mein vollständiger Name mit Dienstrang und Dienststellung dabei.

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416494
Datum22.07.2007 15:258026 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel GehlenAber als Ehrenamtlicher FF'ler kannst du natürlich Spenden, ggf. über einen als gemeinnützig anerkannten Förderverein als Sonderausgaben abseten.

Danke, ist bekannt. Mich interessiert besonders, ob schon einmal jemand versucht hat, von "seiner" Kommune eine Spendenbescheinigung für eine selbst bezahlte Fortbildung (für FF) zu erhalten.

Gruß Fabian


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416498
Datum22.07.2007 15:468090 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Fabian KunzMich interessiert besonders, ob schon einmal jemand versucht hat, von "seiner" Kommune eine Spendenbescheinigung für eine selbst bezahlte Fortbildung (für FF) zu erhalten.

Für was sollte die Gemeinde eine Spendenbescheinigung ausstellen? Du hast doch nichts gespendet.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416501
Datum22.07.2007 16:068127 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierFür was sollte die Gemeinde eine Spendenbescheinigung ausstellen? Du hast doch nichts gespendet.

Die Kommune nimmt des öfteren Spenden an, deren Kauf zwar wünschenswert wäre, die aber aus diversen Gründen (meist Finanzen) nicht aus dem Haushalt beschafft werden würden. Das müsste doch grundsätzlich auch für FF-Fortbildungen gelten? Wenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert.

Gruß Fabian


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416502
Datum22.07.2007 16:168049 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Fabian KunzWenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert.

Richtig. Er spendet nämlich überhaupt nicht. Es wurde eine Arbeitsleistung unentgeldlich zur Verfügung gestellt, das ist keine abzugsfähige Spende.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW416504
Datum22.07.2007 16:378049 x gelesen
Moin!

Wie wär's denn einfach wenn Du die Aufwendungen für Deine ehrenamtliche Tätigkeit unter Weiterbildungs- und Fortbildungsaufwendungen mit geltend machst.

Wenn Du einen humanen Finanzbeamten hast drückt der ein Äuglein zu und hakt die Sache ab.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416506
Datum22.07.2007 16:488109 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ralf RöhlingWie wär's denn einfach wenn Du die Aufwendungen für Deine ehrenamtliche Tätigkeit unter Weiterbildungs- und Fortbildungsaufwendungen mit geltend machst.

Dazu hat Christian Fischer bereits um 15:13 Uhr was geschrieben.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg416511
Datum22.07.2007 17:198127 x gelesen
Geschrieben von Ralf RöhlingWenn Du einen humanen Finanzbeamten hast drückt der ein Äuglein zu und hakt die Sache ab.

Humoriger Finanzbeamter hast Du nicht, Und wenn Du Dir bei der Angabe zuviel Mühe machst und versuchst das irgend wie zu verstecken wir vielleicht noch ein Tatbestand daraus...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8fen8 R.8, Ilsfeld / Baden Württemberg416520
Datum22.07.2007 18:248115 x gelesen
Was für eine privat bezahlte Feuerwehr-Fortbildung hast Du denn gemacht?


brauche keine Fusszeile

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416535
Datum22.07.2007 19:397999 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierRichtig. Er spendet nämlich überhaupt nicht. Es wurde eine Arbeitsleistung unentgeldlich zur Verfügung gestellt, das ist keine abzugsfähige Spende.

Danke - war mir so nicht bekannt.

Gruß Fabian


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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü416536
Datum22.07.2007 19:407979 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen RothWas für eine privat bezahlte Feuerwehr-Fortbildung hast Du denn gemacht?

Gibt keinen konkreten Fall meinerseits. Ich habe mir nur aufgrund der derzeitigen Förderung-des-Ehrenamtes-Diskussion einige Gedanken gemacht. Scheint ja aber eher eine Sackgasse gewesen zu sein.

Gruß Fabian


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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW416595
Datum23.07.2007 03:257985 x gelesen
Moinmoin!

Geschrieben von Christi@n PannierDazu hat Christian Fischer bereits um 15:13 Uhr was geschrieben.

... ist mir bekannt. Wer's nicht versuchen will braucht es ja nicht.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW416596
Datum23.07.2007 03:287970 x gelesen
Moinmoin!

... hatte auch nicht von humorigen, sondern von humanen gesprochen.

... hatte auch nicht von irgendwie verstecken, sondern einfach nur von angeben gesprochen.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW416597
Datum23.07.2007 04:048288 x gelesen
Moinmoin!

Geschrieben von Christian Fischer... wir vielleicht noch ein Tatbestand daraus...

... den einzigen Tatbestand den ich hier zu erkennen vermag ist der der beruflichen Fort- und Weiterbildung, und ich bin froh das Du nicht mein zuständiger Finanzbeamter bist :-))

Was zur beruflichen Fort- und Weiterbildung gehört ist sicherlich Ermessenssache; keinesfalls sind dieses nur Aufwendungen für den Beruf den ich zur Zeit ausübe.


Beispiel an (m)einer Person:
Ich habe irgendwann mal Industriekaufmann gelernt und ein wenig BWL studiert. Wenn mich mich in dieser Zeit im Bereich Transport/Verkehr und Logistik weiterbilde weil ich irgendwann vielleicht mal auf dem Lkw landen möchte, dann kann ich die Aufwendungen für Fachliteratur doch absetzen, egal was ich derzeit beruflich mache.

Wenn ich dann auf dem Lkw gelandet bin und glaube immer noch dazulernen und mich weiterbilden zu müssen, wer hindert mich daran mich wieder im Bereich "kaufmännisches Wissen" fortzubilden um die Bandbreite meiner beruflichen Möglichkeiten/Veränderungen zu vergrößern bzw. zu erhalten; dann ist das ebenfalls Fort- und Weiterbildung egal was ich gerade beruflich mache.

Wenn ich dann vom Lkw auf den Bus wechsel (sagen wir mal als Linienbusfahrer) dann sollte es wiederum als berufliche Fort- und Weiterbildung anerkannt werden wenn ich mir (egal zu welchem Berufsbild) Fachliteratur zulege oder mich in Lehrgängen weiterbilde.

So, jetzt habe ich vom Linienbus fahren die Schnauze voll und sage meiner Frau sie möge sich doch einen Lkw kaufen, eine Güterkraftverkehrslizenz erwerben, sich mit einem Fuhrbetrieb selbständig machen und mich als Fahrer einstellen, dann sind alle Ausgaben die ich für meine berufliche Aus- und Weiterbildung tätige (sofern ich sie selber trage) wiederum Kosten die ich in meiner Steuererklärung geltend machen kann.

Und wenn ich jetzt die ganze Zeit lang wie der kleine Drache Grisu im Hinterkopf gehabt habe das ich eigentlich Feuerwehrmann werden will, dann würde es mich schon mit Unverständnis erfüllen wenn ich Fort- und Weiterbildungen sowie gekaufte Fachliteratur in dieser Richtung nicht als Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung in der Steuererklärung geltend machen kann.

Gerade in heutiger Zeit, in der es den perfekten Job bis zur Rente nicht mehr gibt und jeder versuchen sollte seine Einsatzmöglichkeiten so breit als möglich zu halten fände ich eine solch engstirnige Sicht der Dinge sehr schade.

Meiner Meinung nach haben Finanzbeamten hier zu Recht einen Ermessensspielraum, und ich habe hier bislang nur gute Erfahrungen gemacht.

Daher sollte mein Beitrag hier ausdrücklich kein Aufruf zur Steuerhinterziehung sein (wenn der ein oder andere das so verstanden haben sollte).


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen416734
Datum23.07.2007 22:338024 x gelesen
Hallo,

selten, aber dennoch mal ein Kommentar zu diesem Threat :

Geschrieben von Christi@n Pannier
Geschrieben von Fabian Kunz
Wenn ein Bauunternehmer der Kommune für die Renovierung eines Spielplatzes "acht Stunden Baggerfahrer" zur Verfügung stellt, spendet er schließlich auch keinen greifbaren materiellen Wert.

Richtig. Er spendet nämlich überhaupt nicht. Es wurde eine Arbeitsleistung unentgeldlich zur Verfügung gestellt, das ist keine abzugsfähige Spende.
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Das ist auf alle Fälle als Sachspende zu verbuchen und eine entsprechende "Zuwendungsbescheinigung" (um mal den richtigen Begriff zu nennen) kann ausgestellt werden.
Dabei ist es sogar von Vorteil, wenn eine ordentliche Rechnung von dem entsprechenden Unternehmen vorliegt.
Quelle aus Schulung: Finanzbehörden Bonn

Viele Grüsse
Christian Dexler


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio416741
Datum23.07.2007 22:557987 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian DexlerDas ist auf alle Fälle als Sachspende zu verbuchen und eine entsprechende "Zuwendungsbescheinigung" (um mal den richtigen Begriff zu nennen) kann ausgestellt werden.
Dabei ist es sogar von Vorteil, wenn eine ordentliche Rechnung von dem entsprechenden Unternehmen vorliegt.
Quelle aus Schulung: Finanzbehörden Bonn


Ich bin - da kein Steuerexperte - sicherlich der falsche Diskussionspartner für Steuerrecht, darf aber mal auf § 10b Abs. 3 Satz 1 EStG verweisen, wonach Nutzungen und Leistungen keine abzugsfähigen Ausgaben i.S. des EStG sind.
Was wohl machbar ist, ist der Weg der Aufwandsspende, d.h. Nutzungen oder Leistungen werden gegen Entgeld erbracht, es wird aber auf den rechtswirksam entstandenen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzanspruch verzichtet; Dann kann eine steuerbegünstigte Spende vorliegen, wenn auf die Auszahlung der Vergütung bedingungslos verzichtet wird.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Als wir uns das letzte Mal verwählt haben kostete uns das eine Einheit." (Thomas Pommer im n-tv - Nachschlag)

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AutorChri8sti8an 8D., Neu-Isenburg / Hessen416747
Datum23.07.2007 23:208019 x gelesen
Hallo,
ganz genau so ist es.

Gruß anderer Christian


ACHTUNG !!!
Dies ist meine persönliche Meinung und repräsentiert keinesfalls die Meinung anderer.
Von mir genannte Aspekte können auch aus Informationen anderer Feuerwehren stammen.

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg416748
Datum23.07.2007 23:238013 x gelesen
Geschrieben von Christian DexlerDabei ist es sogar von Vorteil, wenn eine ordentliche Rechnung von dem entsprechenden Unternehmen vorliegt.

Hallo,

also so kenne ich es...... das Unternehmen stellt eine Rechnung und dieser Rechnungsbetrag wird gespendet.... und da gibt es offensichtlich auch keine Probleme.

Die Betonung liegt nicht auf "erbrachte Leistung" sondern auf "in Rechnung gestellter Betrag". Genau dafür gibt es dann auch eine Spendenbescheinigung.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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