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Themafabrik, flur, brandschutzvorschriften3 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
Autortom 8w., berlin / berlin416359
Datum21.07.2007 21:077961 x gelesen
ich bin mieter in einer ehemaligen fabrik. ein langer flur verbindet die räume rechts und links.
aus schallschutzgründen möchte ich eine unverschließbare zwischentür einbauen.
der hausmeister meinte, daß dadurch ein möglicher rauchabzug behindert wird.
nun würde die tür aus gipskarton nur während der arbeit geschlossen sein, sonst offen stehen.

frage: gibt es verbindliche richtlinien für den brandschutz in fabrikgebäuden?

wo finde ich im internet rechtsgrundlagen?

vielen dank!

tom werner


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen416365
Datum21.07.2007 22:006656 x gelesen
Hallo,

Geschrieben

von tom wernerfrage: gibt es verbindliche richtlinien für den brandschutz in fabrikgebäuden?

wo finde ich im internet rechtsgrundlagen?


Ja, die Berliner Bauordnung zum Beispiel: Link


Da das Baurecht Ländersache ist, kann ich dir leider nicht viel mehr dazu sagen. Einiges lässt sich auch erst sagen, wenn man die Situation gesehen hat.
Wenn du Sicherheit haben willst, dann nimm einfach Kontakt zur Berliner Feuerwehr auf und mach einen Termin mit den Kollegen der Abteilung vorbeugender Brandschutz aus.



Geschrieben von ---Berliner Feuerwehr---
Auskunft erteilen für die Bezirke:

Pankow, Reinickendorf, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf
Direktion Nord, Fachbereich 3 - Vorbeugender Brandschutz -,
Märkische Allee 181, 12681 Berlin, Telefon: 387 60 209, Telefax: 387 60 299

Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf
Direktion West, Fachbereich 3 - Vorbeugender Brandschutz -,
Nikolaus-Groß-Weg 2, 13627 Berlin, Telefon: 387 30 224, Telefax: 387 30 239

Friedrichshain-Kreuzberg, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick, Neukölln
Direktion Süd, Fachbereich 3 - Vorbeugender Brandschutz -,
Groß-Berliner-Damm 18, 12487 Berlin, Telefon: 387 50 271, Telefax: 387 50 279


Grüße

Micha


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AutorStef8an 8G., Darmstadt / Hessen417150
Datum26.07.2007 10:215944 x gelesen
Hallo Tom,

es gibt die Industriebaurichtlinie, die dürfte Dir aber nicht helfen. Ein ehemaliger Fabrikbau, der heute anderweitig genutzt wird, ist eben kein Industriebau mehr.

Interessant ist einzig das Regelwerk, das der Baugenehmigung zugrunde liegt. Wenn in einer ehemaligen Fabrik heute eine andere Nutzung (Büro?) vorliegt, ist dieses zudem baugenehmigungspflichtig (d.h. die neue Nutzung muß genehmigt sein).

Es ist durchaus möglich, daß das Brandschutzkonzept eine Entrauchung über diesen "Flur" vorsieht (wobei das dann bauordnungsrechtlich kein Flur wäre - der ist Teil eines Rettungsweges und über den kann nicht entraucht werden). Aber ohne das Brandschutzkonzept zu kennen, kann hier wirklich niemand was sagen. Ich vermute auch, daß Du bei der Bauaufsicht oder beim Berliner VB kein Glück haben wirst, da dies sehr nach einer "Speziallösung" klingt.

Hier hilft nur eines: rede mit dem Eigentümer.

Gruß Stefan


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xxx

 21.07.2007 21:07 tom 7w., berlin
 21.07.2007 22:00 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 26.07.2007 10:21 Stef7an 7G., Darmstadt
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