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ThemaInhalte der Dienstvorschriften13 Beträge
Rubrikneue FwDV´s
 
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW416122
Datum20.07.2007 16:3312771 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von ---Adrian Ridder--- Von Details fang ich erst gar nicht an, aber wenn da nur steht, welche Gefahren auftreten können, und nicht mal ansatzweise beschrieben wird, wie gegen diese Gefahren vorzugehen ist, könnt man sich die FwDV auch gleich sparen...

Wie es gemacht wird, steht in der FwDV1, wer es macht in der FwDV3.
Das ist doch beim Löscheinsatz nicht anders.

Allerdings dürfte es tatsächlich schwerfallen, für den TH-Einsatz allgemeingültige detailliertere Regeln aufzustellen. Das Einsatzspektrum dafür ist nun wirklich zu groß: von der Ölspur über den umgestürzten Baum (auf der Autobahn dabei an das LF(SB) mit ausreichendem Löschmittelvorrat denken *g*), den VU und die verschüttete Person bis zur Türöffnung.

Eine Möglichkeit wäre aber IMO, den Spezialfall der eingeklemmten Person nach VU in einer eigenen DV (zusätzlich zu den allgemeinen TH-Regelungen in der FwDV3) zu regeln, so wie es für den ABC-Einsatz und den Taucher-Einsatz bereits geschehen ist (beides sind ja im Grunde auch nur spezielle TH-Einsätze).

BTW: ist bekannt ob man plant, die FwDV10 in die FwDV1 zu integrieren?
wäre doch auch irgendwie konsequent...

Gruß,
Henning


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar416125
Datum20.07.2007 17:029278 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
Eine Möglichkeit wäre aber IMO, den Spezialfall der eingeklemmten Person nach VU in einer eigenen DV (zusätzlich zu den allgemeinen TH-Regelungen in der FwDV3)


WIe wäre es mit "Untervorschriften"?

FWDV 13 - 1 VU
FWDV 13 - 2 Bau Unfälle


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen416145
Datum20.07.2007 19:209251 x gelesen
Hallo,

und das machen wir dann bis

FwDV 13-999, damit wir auch jeden denkbaren Fall abgedeckt haben?

Wer liest das dann noch ?

Grüße

Micha


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar416155
Datum20.07.2007 20:229402 x gelesen
Super ..

Dann ersticken wir den nächsten Gedanken schon im Keim

Alternativ Anlage A- X
A= Maßnahmen VU ohne Hydr. Rettungsgerät
etc..

Bei Art und Umfang der Anlagen im Zusammenhang mit der Umsetzbarkeit hölt es sich auch mit Paracelsus ...

dann kommt noch dazu der Zug im TH Einsatz

und die Frage ob wir mit der klassichen Trennung Angriffs / Schlauch / Wassertrupp noch auskommen
Dort denn evtl die Ergänzung "Gerätetrupp" "Sicherungstrupp" oder ähnlich


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen416158
Datum20.07.2007 20:339247 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschSuper ..

Dann ersticken wir den nächsten Gedanken schon im Keim

Alternativ Anlage A- X
A= Maßnahmen VU ohne Hydr. Rettungsgerät
etc..


stellt sich mir wieder die Frage, warum man in Deutschland einfach alles regeln muss...
Reicht da nicht bei sehr vielen Dingen nicht einfach der gesunde Menschenverstand?

Das wäre dein Anhang A halbwegs bebildert!?


Viele Grüße

Christian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar416159
Datum20.07.2007 20:379270 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutReicht da nicht bei sehr vielen Dingen nicht einfach der gesunde Menschenverstand?

Weil der nicht bundeseinheitlich genormt ist ...

Geschrieben von Christian FleschhutDas wäre dein Anhang A halbwegs bebildert!?

In Etwa...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen416162
Datum20.07.2007 21:119264 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschWeil der nicht bundeseinheitlich genormt ist ...

muss er das denn wirklich sein?

Mal ganz provokativ:

Kann man es einer Wehr übel nehmen, wenn sie sich nur sehr sporadisch z.B. mit TH-VU beschäftigt, wenn sie an keiner Durchgangsstrasse liegt, der letzte entsprechende Einsatz zig Jahre zurückliegt und vielleicht nicht mal ein "wirklicher" Einsatz war?
Kann man es dieser Wehr übel nehmen, wenn sie sich nicht mit der FwDV 500 beschäftigt?


Viele Grüße

Christian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar416163
Datum20.07.2007 21:169236 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutKann man es dieser Wehr übel nehmen, wenn sie sich nicht mit der FwDV 500 beschäftigt?


Definiere Beschäftigt ..

Solange GAMS funzt und eine Qualifizierte Rückmeldung erfolgt ist doch alles ok.

Aber wenn dann das "Brandmeister-Huber-Gedächtniss-ABC-Konzept" greift, das falschj und überholt ist und die Lage noch schlimmer wird als sie war dann tauchen die Fragen auf "Das stand doch in der Vorschrift".


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen416164
Datum20.07.2007 21:199186 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian BeschDefiniere Beschäftigt ..

man erinnert sich, dass es eine solche Vorschrift gibt...


Viele Grüße

Christian

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar416170
Datum20.07.2007 21:409172 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutman erinnert sich, dass es eine solche Vorschrift gibt...

Ein wenig mah

Bersser : Man hat was davon gehört, kennt die GRUNDLAGEN, frischt das ganze hin und wieder mal auf..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen416173
Datum20.07.2007 21:579190 x gelesen
Hallo,

ob das nun Untervorschriften oder Anlagen sind ist für die Wirkung - nämlich, dass die letzten x Seiten (oder wahlweise alles) nicht gelesen werden - gleich.

Sicher können wir so ein Werk erstellen. Für alle Fälle können wir dann auch noch bei Y-Tours abschreiben und das selbstständige Einleiten von Schwimmbewegungen bei einer Wassertiefe von 79,473 cm einfordern. Vielleicht braucht man es mal.


Meiner Meinung nach ist der TH-Einsatz ein breites Gebiet und deshalb sollten wir vielleicht drüber nachdenken, ob wir nicht ähnlich wie bei der Brandbekämpfung das ganze in zwei Teile teilen.

Das wäre dann im Sinne von

FwDV X: Grundtätigkeiten - technische Hilfeleistung (in diese nehmen wir "Bausteine" auf, aus denen wir unsere Maßnahmen zusammensetzen, ähnlich wie "Schlauchverlegen" und "Standrohr setzen"

FwDV Y: Einheiten im Hilfeleistungseinsatz müsste sich dann nur noch mit allgemeinen Sachverhalten beschäftigen, ähnlich wie der Entwurf das jetzt schon macht.

Grüße

Micha


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW416178
Datum20.07.2007 22:119180 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael WulfFwDV X: Grundtätigkeiten - technische Hilfeleistung (in diese nehmen wir "Bausteine" auf, aus denen wir unsere Maßnahmen zusammensetzen, ähnlich wie "Schlauchverlegen" und "Standrohr setzen"

s. FwDV 1 bzw. FwDV 1/2. Oder ist das nicht das was Du dir vorstellst?

Gruß Stephan


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen416183
Datum20.07.2007 22:419079 x gelesen
Hallo Stephan,

doch, so in der Art. Die neue DV 1 macht da auch ganz gute Ansätze, aber man könnte das noch besser machen.

Es heißt z.B. in der DV 1, Ausgabe Sept. 06-März 07 auf der Seite 24:

"der Truppmann nimmt das Strahlrohr aus der Halterung und geht mit dem Truppführer vor. Ein weiterer Trupp unterstützt bei Erfordernis (...)"


Wenn ich mir den TH-Teil angucke, werden da alle Geräte erklärt, aber Hinweise wie den zitierten findest du da selten bis gar nicht.

Da gibt's noch Verbesserungspotential.

Grüße

Micha


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