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ThemaBestellter Kommandant5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorEich8eld8ing8er 8H., Kirchdorf / Bayern415408
Datum16.07.2007 03:586128 x gelesen
Hallo,

wie lange kann ein vom Bürgermeister bestellter Kommandant im Amt bleiben, in Bayern?

Wer wäre für eine Neuwahl zuständig und wer sollte kontrollieren ob die Neuwahl in angemesser Zeit von statten geht?

Im konkreten Fall ist ein ''Übergangskommandant'' seit anfang Januar bis dato im Amt.

Dazu habe ich an folgenden Stellen bereits Gesetzestexte gefunden:
VollzBekBayFwG Abs. 8.1.2
BayFwG Abs. 8.2

Freu mich schon auf euchere Beiträge!


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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen415413
Datum16.07.2007 07:384685 x gelesen
Hallo,
soweit mir geläufig, handelt es sich hierbei um die kommissarische Ausübung einer Funktion. Dies ist auf maximal 2 Jahre begrenzt. Für die Kommandanten ist prinzipiell der Bürgermeister als "Chef von der Feuerwehr" zuständig, da kommunale Aufgabe. Im Zweifel einfach mal die nächsthöheren Institutionen (Dienstaufsichtsbehörden) einschalten. Das könnten sein: Kreisbrandmeister (bei Euch in Bayern wohl Kreisbrandrat oder -inspektor), Brandschutzdienststelle des Landkreises, Kommunalaufsicht usw.
Achso: Erfüllt der "Übergangskommandant" die notwendigen Qualifikationen ? Er darf max. eine Qualifikation unter der geforderten sein, um das Amt auszuüben. Diese Auffassung variiert aber auch ...
Für die Wahlen des Kommandanten schau mal in Eure örtliche Feuerwehrsatzung, dort sollte das geregelt sein, auch die Fristen für Neuwahlen (wie in diesem Fall).

Grüße,


LM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY415428
Datum16.07.2007 09:144486 x gelesen
Hallo Hans,

Geschrieben von Eicheldinger Hanswie lange kann ein vom Bürgermeister bestellter Kommandant im Amt bleiben, in Bayern?

Wir hatten in unserem Landkreis kürzlich auch so einen Fall. Das ging über ein Jahr so. Gesetzliche Regelung hin oder her. Das kommt drauf an was die Aufsichstbehörde macht.

Geschrieben von Eicheldinger HansWer wäre für eine Neuwahl zuständig und wer sollte kontrollieren ob die Neuwahl in angemesser Zeit von statten geht?
Einberufung durch Bürgermeister. Er hat sich darum zu kümmern dass ein neuer Kdt. gefunden wird. KBR unterstützt. Kontrolle durch Landratsamt als Aufsichtsbehörde.

Gruß

Daniel


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AutorEich8eld8ing8er 8H., Kirchdorf / Bayern415541
Datum16.07.2007 18:594540 x gelesen
Geschrieben von Rico HelmHallo,
soweit mir geläufig, handelt es sich hierbei um die kommissarische Ausübung einer Funktion. Dies ist auf maximal 2 Jahre begrenzt.


Gibt es denn in Bayern eine Vorschrift in der das geregelt ist?


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AutorKlau8s U8lri8ch 8K., Wilhermsdorf / Bayern415608
Datum17.07.2007 07:054496 x gelesen
Geschrieben von Eicheldinger HansGibt es denn in Bayern eine Vorschrift in der das geregelt ist?

Im Bayr. Feuerwehrgesetz ist folgendes zu lesen:

"Der Feuerwehrkommandant wird von .......... aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.
Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten kein Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum Kommandanten zu bestellen.
Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.
Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.


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