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ThemaRauchverbot in niedersächsischen Feuerwehrhäusern22 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen414668
Datum12.07.2007 12:119392 x gelesen
Hallo Forum,

ich weiß, dass dieses Thema hier schon öfter behandelt wurde, aber ich bräuchte mal den Rat eines Mitglieds hier im Forum, dass Gesetzestexte versteht, da ja nun das Gesetz da ist und ich genaue Informationen für Niedersachsen haben will.

Ich bin immer schon daran interessiert gewesen, dass unser Feuerwehrhaus rauchfrei wird. Leider ist das (wie ihr wahrscheinlich wisst) gar nicht so leicht in die Köpfe der rauchenden Kameraden reinzubekommen. Nun hat am 11.07.2007 der Niedersächsische Landtag dem Nichtrauchergesetz (vorläufige Fassung) zugestimmt. Kann mir jetzt einer von euch sagen, wo nun genau in diesem Gesetz steht, dass das auch für Feuerwehrhäuser gilt? Denn nur wenn ich meinen Kameraden den genauen Paragraphen oder Absatz in dem Gesetz zeige, dann geben sie vielleicht nach und gehen zum Rauchen vor die Tür.

Vielen Dank schon mal im voraus!
Patrik


Alles ganz private Meinung!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)414671
Datum12.07.2007 12:187617 x gelesen
§ 1 (1) Das Rauchen ist in Niedersachsen verboten in vollständig umschlossenen Räumlichkeiten von Gebäuden für Landesbehörden, Gerichte oder sonstige Einrichtungen des Landes sowie von Gebäuden für die der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, mit Ausnahme derjenigen Personen oder Stellen, denen außerhalb des öffentlichen Bereichs Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übertragen worden sind
=> Kommunale Gebäude


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorWill8em 8B., Breitenstein / Baden-Württemberg414673
Datum12.07.2007 12:207624 x gelesen
Ja du hast Recht, das Thema gab es schon des Öfteren hier im Forum. Die jeweilige Rauchverbote gab es dann für alle öffentliche gebäuden, und die Diskussion drehte sich darum ob ein FW-Haus nun öffentlich ist oder nicht. Denke man ist sich jetzt einig, dass sie als öffentliches Gebäude gelten müssen.
Den Text den du hier verlinkst, bezieht sich aber ganz klar ausschließlich auf Gebäuden und Einrichtungen die im Verantwortungsbereich des Landes fallen. Also befürchte ich, dass du mit diesen text bei dein Anliegen leider nicht weiter kommst.


Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern414678
Datum12.07.2007 12:427613 x gelesen
Hi Patrik,

Geschrieben von Patrik GriegerIch bin immer schon daran interessiert gewesen, dass unser Feuerwehrhaus rauchfrei wird.

Und ich wäre daran interssiert das unser / alle GH alkoholfrei werden würde(n).

Wäre schön wenn man beides im Rahmen der laufenden Diskussionen in einem Zug andiskutieren und durchführen könnte...;-)

MkG MB


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY414679
Datum12.07.2007 12:547714 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckUnd ich wäre daran interssiert das unser / alle GH alkoholfrei werden würde(n).

Begründung?
Es wird dich wohl niemand dazu zwingen mitzutrinken, oder?

Hört doch endlich damit auf, ein Image aufbauen zu wollen, das die Feuerwehr als Abstinenzler darstellt, denn das ist ebenso falsch, wie das vom Saufverein.

Ich verstehe nicht, warum bei diesem Thema so oft der GMV versagt. Gönnt doch denjenigen, denen es schmeckt, ihr Bierchen nach der Übung ohne sie als Nestbeschmutzer abzustempeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Übung mit einem Komasaufen beendet wird.

Gruß
Peter


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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen414682
Datum12.07.2007 13:027613 x gelesen
Danke für die Antworten, aber genau hier sieht man ja schon das Problem. Sebastian sagt, dass es drin steht und ausreicht, Willem sagt das Gegenteil. Und das spiegelt ja nur das wieder, was ich selbst als Problem habe: Wenn man nicht so ein "Studierter" aus dem großen Bereich Jura ist, versteht kein Mensch die Gesetzestexte und es kommt zu genau diesen Unterschiedlichen Meinungen.


Alles ganz private Meinung!

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AutorPatr8ik 8G., Nordstemmen / OT Heyersum / Niedersachsen414684
Datum12.07.2007 13:147560 x gelesen
Das sehe ich ähnlich. Diese ewigen Diskussionen um Alkohol bei der Feuerwehr oder nicht tragen nicht dazu bei, dass man dieses Image des Saufvereins verliert. Und ich persönlich finde es auch nicht schlimm, wenn Kameraden nach einer Übung, einem Einsatz oder sonstigen Terminen ein Bier trinken. (Ich selbst zähle übrigens eher zu den Abstinetslern des Alkohols im Feuerwehrhaus)

Was auch wichtig ist, ist der Punkt, dass alle Kameraden der Feuerwehr alt genug sind um selbst zu entscheiden ob sie rauchen oder trinken wollen. Aber der entscheidende Punkt zwischen Rauchen und Trinken im Feuerwehrhaus ist, dass durch Raucher, die ihren "blauen Dunst" ja wieder ausatmen und von der Zigarette selbst, der gesamte Raum und somit alle Anwesenden im Raum "belästigt" werden. Beim Alkohol hingegen ist dieses Problem einfach nicht vorhanden und somit ist es in meinen Augen jedem selbst überlassen.


Alles ganz private Meinung!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY414687
Datum12.07.2007 13:247618 x gelesen
Geschrieben von Patrik GriegerAber der entscheidende Punkt zwischen Rauchen und Trinken im Feuerwehrhaus ist, dass durch Raucher, die ihren "blauen Dunst" ja wieder ausatmen und von der Zigarette selbst, der gesamte Raum und somit alle Anwesenden im Raum "belästigt" werden.

Genau darauf zielte ja meine Frage, ob er zum mittrinken gezwungen wird.

Geschrieben von Patrik GriegerIch selbst zähle übrigens eher zu den Abstinetslern des Alkohols im Feuerwehrhaus

Ich auch, denn Bier schmeckt mir nicht und das Gläschen Rotwein, das ich stattdessen bevorzuge gibts im GH eher selten.

Gruß
Peter


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AutorMich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern414700
Datum12.07.2007 13:527609 x gelesen
Hallo Peter,

Geschrieben von Peter SchmidBegründung?
Es wird dich wohl niemand dazu zwingen mitzutrinken, oder?


Nun natürlich kann mich niemand zwingen mitzutrinken.

Aber ich mag es nun mal nicht wenn um mich rum der Alkoholpegel steigt und sich mehr oder weniger intensive Ausfallerscheinungen bemerkbar machen. Und das ist auch eine Belästigung.....genau wie Zigarettenrauch.

Geschrieben von Peter SchmidHört doch endlich damit auf, ein Image aufbauen zu wollen, das die Feuerwehr als Abstinenzler darstellt, denn das ist ebenso falsch, wie das vom Saufverein.

Ich verstehe nicht, warum bei diesem Thema so oft der GMV versagt. Gönnt doch denjenigen, denen es schmeckt, ihr Bierchen nach der Übung ohne sie als Nestbeschmutzer abzustempeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass jede Übung mit einem Komasaufen beendet wird.


Quarkfug, hat mit Image etc. aber auch garnix zu tun.

Das ist meine rein persönliche Meinung der man sich gerne anschließen kann, aber natürlich nicht muss.

MkG MB

PS: Da ich die nächsten 10 Tage im Ausland unterwegs bin komme ich hier wahrscheinlich kaum zum weiterschreiben / diskutieren.


Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW414709
Datum12.07.2007 14:137697 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Patrik GriegerWenn man nicht so ein "Studierter" aus dem großen Bereich Jura ist, versteht kein Mensch die Gesetzestexte und es kommt zu genau diesen Unterschiedlichen Meinungen.

Na sowas. Und wenn man keine Tischlerlehre gemacht hat, dann kann man zwar versuchen, eine Schrank zu bauen. Das wird vielleicht auch aussehen wie ein Schrank, nur möglicherweise wird er auch wieder zusammenfallen, wenn das kein Profi gemacht hat... ;-)

Um auf Deine Ausgangsfrage zurückzukommen: Meiner Meinung nach sind die Gerätehäuser sind von dem Gesetz mit umfasst, da sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, über die am Ende das Land die Aufsicht führt. Auch wenn ich mich im Verwaltungsrecht des Landes Niedersachsen nicht auskenne, dürften gewissen Grundstrukturen in Niedersachsen gleich denen in NRW sein.

Aber warum immer mit Gesetzen rumwedeln? Eine vernünftige Ansprache bzw. ggf. auch eine Abstimmung (wenn die Nichtraucher in der Überzahl sind ;-) und die Sache sollte erledigt sein.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern414713
Datum12.07.2007 14:367624 x gelesen
Geschrieben von Michael BleckNun natürlich kann mich niemand zwingen mitzutrinken.

Eben, aber wenn am Tisch gequalmt wird dann hat man den Dunst als Nichtraucher gezwungenermaßen auch mit inhaliert.


Geschrieben von Michael BleckAber ich mag es nun mal nicht wenn um mich rum der Alkoholpegel steigt und sich mehr oder weniger intensive Ausfallerscheinungen bemerkbar machen. Und das ist auch eine Belästigung.....genau wie Zigarettenrauch.

Naja, ich trinke gern mal ein Radler oder Bier in gemütlicher Runde, und seltsamerweise klappt das bei uns so gut das man sich trotzdem noch richtig unterhalten kann, ohne Gepöbel oder ausfallerscheinungen.
Sollte das bei euch anders sein dann versteh ich deine Meinung, ansonsten halte ich das eher für Quarkfug.


Grüßle
Christian

*der auch 3 Tage ins Ausland (Allgäu) fährt* :-)





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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein414718
Datum12.07.2007 15:127737 x gelesen
Moin CS,
wer ein oder zwei alkoholische Getränke trinkt stellt ja auch kein Problem dar. Aber denke mal an Festivitäten größeren Ausmaßes, z.B. die Kieler Woche oder das Münchener Oktoberfest. Da sollte man den Alkoholausschank und -genuß verbieten, dann könnten alle anderen Besucher solcher Feste sich wesentlich angenehmer und sicherer vergnügen.


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

Feuerwehr Heikendorf
Brandschutzerziehung
LZG Kreis Plön

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen414719
Datum12.07.2007 15:157593 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Karsten WallathAber denke mal an Festivitäten größeren Ausmaßes, z.B. die Kieler Woche oder das Münchener Oktoberfest. Da sollte man den Alkoholausschank und -genuß verbieten, dann könnten alle anderen Besucher solcher Feste sich wesentlich angenehmer und sicherer vergnügen.

Verstehe ich Dich gerade richtig? Du willst den Alkoholausschank auf dem Oktoberfest generell verbieten, damit die Leute da mehr Spaß haben?

Erstaunte Grüße

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007

2. Vockenhäuser Fachtagung THL abgesagt
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein414720
Datum12.07.2007 15:167621 x gelesen
Warum soll man den vielen vernünftigen Leuten etwas verbieten, nur weil einige nicht vernünftig sind.
Soll man halt die Unvernünftigen vor die Tür setzen.


Alles meine Meinung und alles wird gut!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern414722
Datum12.07.2007 15:197635 x gelesen
Geschrieben von Karsten WallathAber denke mal an Festivitäten größeren Ausmaßes, z.B. die Kieler Woche oder das Münchener Oktoberfest. Da sollte man den Alkoholausschank und -genuß verbieten, dann könnten alle anderen Besucher solcher Feste sich wesentlich angenehmer und sicherer vergnügen.

Ganz genau! Wenn man schon mal dabei ist, sollte mal dabei ist, kann man auch gleich bei den Motorsportverantstaltungen am Hockenheimring alle KFZ verbieten, dann ist es nicht mehr so laut und man kann sich besser unterhalten! Und diese Scheiss-Pferde bei diversen Galopprennen regen mich auch tierisch auf!!!

kopfschüttel!

Grüße
Magnus


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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein414724
Datum12.07.2007 15:257647 x gelesen
Warum soll man den vielen vernünftigen Leuten etwas verbieten, nur weil einige nicht vernünftig sind.

Weil man das beim Thema "Rauchen" auch tut?
Vielleicht aber auch, um die Leute vor sich selbst und die Allgemeinheit vor ihnen zu schützen, schließlich fahren ja auch ein paar unvernünftige Leute betrunken Auto und verursachen schwere Verkehrsunfälle ;-)


MkG
Karsten Wallath

Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön.

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern414726
Datum12.07.2007 15:367590 x gelesen
Aloah,


Geschrieben von Karsten Wallathwer ein oder zwei alkoholische Getränke trinkt stellt ja auch kein Problem dar. Aber denke mal an Festivitäten größeren Ausmaßes, z.B. die Kieler Woche oder das Münchener Oktoberfest.

Nuja, es ging in dem Thread ums Gerätehaus, und da muß ich MB gehörig wiedersprechen obwohl ich selber oft nur Spezi trinke.


Geschrieben von Karsten Wallath Da sollte man den Alkoholausschank und -genuß verbieten, dann könnten alle anderen Besucher solcher Feste sich wesentlich angenehmer und sicherer vergnügen.

Na denn viel Spaß. :-)


Grüßle
Christian





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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW414727
Datum12.07.2007 15:467588 x gelesen
Hi Katja!

Geschrieben von Katja MidunskyMeiner Meinung nach sind die Gerätehäuser sind von dem Gesetz mit umfasst, da sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind

Geschrieben von Katja MidunskyAuch wenn ich mich im Verwaltungsrecht des Landes Niedersachsen nicht auskenne

Hast Du nicht auch mal irgendwas mit Jura gemacht? *fettes grinsen*
Auch wenn der Begriff BauKÖRPER einen auf die Idee bringen könnte, sind Gerätehäuser definitiv keine Körperschaften egal welchen Rechts. ;-)

@ all: Katja meint, Gemeinden sind Körperschaften öffentlichen Rechts über die in entfernten vom Land die Aufsicht geführt wird und da die Gemeinden Träger des Brandschutzes sind, fallen auch Feuerwachen- und Gerätehäuser und die zitierte Regelung.

Gruß
Sven


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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein414741
Datum12.07.2007 17:017654 x gelesen
Wenn ein Kamerad im Gerätehaus neben mir raucht geht das auf meine Gesundheit. Wenn er nebem mir ein Alsterwasser trinkt geht das nicht auf meine Gesundheit.
Da wir hier alle vernünftig sind, ist bei uns nur das rauchen im Gerätehaus verboten.
Hat mich nie wirklich gestört, aber ich vermisse den Dunst auch nicht wirklich.

Mit einem Alkoholverbot hätte ich auch keine Probleme, finde das aber nur ein wenig überzogen.


Alles meine Meinung und alles wird gut!

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AutorKars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein414743
Datum12.07.2007 17:077612 x gelesen
Moin Michael,
der Ausgangspunkt war natürlich die Frage, ob man das im Gerätehaus verbieten sollte. Wenn Du aber hier liest, wirst Du feststellen, dass ich das etwas anders meinte... ;-)


MkG
Karsten Wallath

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AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein414745
Datum12.07.2007 17:117680 x gelesen
Moin!

Aber die richtigen Dachpappen, werden sich nicht im Festzelt die Birne dicktzwiebeln, sondern schon auf dem Weg dorthin.
Vielleicht wäre eine Alkoholkontrolle im Eingang angebracht, wo die richtigen Konsorten gleich gefiltert werden. Sozusagen ein biologischer Spamfilter.


Alles meine Meinung und alles wird gut!

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen414762
Datum12.07.2007 18:407699 x gelesen
Geschrieben von Michael GudjonsFestzelt die Birne dicktzwiebeln

DAS ist ja mal n geiler Ausdruck :-D

Also bei uns wurde ein generelles Rauchverbot in allen Gebäuden der Stadt erlassen (Selbst im Innenhof am/im Hauptamt!)
Bei uns auf der Wache wurde eine Ausnahme für den Alarm/Schichtdienst gemacht...somit haben wir den alten Nichtraucher-Aufenthaltsraum "umgerüstet". Ich als Raucher kann damit leben. Akzeptiere und respektiere es. Ich hätte auch kein Problem damit, wenn im kompletten Gebäude Rauchverbot wäre (Ich geh eh meist raus zum rauchen, weil da die "Luft besser ist")

Aber im allgemeinen finde ich den ganzen Hype über den Nichtraucherschutz langsam übertrieben. Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden ist ja kein Thema. Rauchverbot im Gerätehaus, sollte jeder mit Leben können (aber bitte nicht Knall auf Fall einführen, bringt "leichte" Verspannungen...eher Alternativen wie einen Raucherraum oder so finden, der Rest regelt sich ganz langsam...)

Klar der Schutz der Gesundheit jedes einzelnen ist wichtig...aber so langsam geht es eher in Richtung "Einschränkung der Freiheiten"
Geht das net auch in Richtung Grundrechte! (z.B. Rauchverbot in Gaststätten, Gott sei Dank noch net Öffentlichkeit)

Gruss
Eric


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