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ThemaVerkehrsabsicherung33 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414021
Datum09.07.2007 14:5013499 x gelesen
Hallo,

Ich habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist.
Meine Frage:

Zu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich?Darf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken?

Überhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann. Darf er denn darauf hinweisen welche Straße der PKW-Fahrer nehmen könnte , oder angenommen in einer kleinen dörflichen Straße besteht kein durchkommen weil sich der Unterflurhydrant mitte auf der Straße befindet und das Fzg. bzw. die Pumpe dahinter steht. Etwas entfernt steht ein Feuerwehrmann der die Straße mit einem Triopan und Blitzern abgesperrt hat. Nun fährt ein PKW an die Absperrung heran. Darf der Feuerwehrmann den nächsten Grundstückseigentümer fragen ob er den PKW-Fahrer wenden darf.

Habe darüber nur die 13/1 gelesen und nichts gefunden.


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen414038
Datum09.07.2007 16:1112017 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Kevin Schneider Hallo,

Ich habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist.
Meine Frage:

Zu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich?Darf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken?


im schönen Hessenland ist Verkehrslenkung keine Aufgabe der Feuerwehr. Sollte mich wundern (und wäre mir neu), wenn das in RLP anders wäre. Auskunft gibt im Zweifelsfall das entsprechende Brandschutzgesetz.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414044
Datum09.07.2007 16:3611980 x gelesen
Genau das scheint jemand nicht gewusst zu haben und dacht dafür wäre die Feuerwehr zuständig.

aber es geht ja auch nur um dieses Benefizdingens, denn wenn man sich unsern Kirchplatz anschaut und die Besucherstatistiken dann wird einem klar das sowas wirklich nich ohne Streckenposten geht.
Nicht das jemand eine Kelle in der Hand hält mit FW im Einsatz drauf und dann Ärger kriegt...
Zum Beispiel oben:

Es ging um eine Übung bei der ja keine polizei dabei ist.


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414048
Datum09.07.2007 16:4212016 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchneiderZu unserer Dorfkerwe möchter Kinderschutzbund einen Benefizlauf über 10 km durch unser Dorf unde Wald veranstalten, die Ortswehr soll wahrscheinlich Streckenposten stellen! In wie weit ist das möglich?
Auch wenn es für den Kinderschutzbund ist, darf es die Feuerwehr nicht.
§44 StvO

Geschrieben von Kevin SchneiderÜberhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann.
Sperren. Nicht mehr und nicht weniger. Warum einige Feuerwehren mit dünner Perosnaldecke sich noch als Ampelmännchen hinstellen, verstehe ich sowieso nicht.

Geschrieben von Kevin SchneiderEtwas entfernt steht ein Feuerwehrmann der die Straße mit einem Triopan und Blitzern abgesperrt hat. Nun fährt ein PKW an die Absperrung heran. Darf der Feuerwehrmann den nächsten Grundstückseigentümer fragen ob er den PKW-Fahrer wenden darf.
Der sollte ja doch eher Posten an einer entsprechenden Wendemöglichkeit beziehen. Die Starsse schön mit Pylonen zupflastern und selber etwas Abseits stehen, damit bloss keiner auf die Idee kommt ihn zu Fragen wo es langgeht.

Geschrieben von Kevin SchneiderHabe darüber nur die 13/1 gelesen und nichts gefunden.
"Rechtsfragen im Feuerwehreinsatz" von Ralf Fischer
Der ein oder anderen Punkt ist aber in dem Buch auch diskussionswürdig (z.B. Fahrten zum Gerätehaus)


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP414051
Datum09.07.2007 16:5311971 x gelesen
Die Veranstaltung ist doch sicher von der Gemeinde genehmigt?! Dann ist in der Genehmigung auch zu lesen, unter welchen Auflagen das zu machen ist. Wenn die Gemeinde da schreibt, dass Posten eine Sicherung erbringen sollen, und ihr dann Euren Dienstherrn danach fragt, könnet ihr das schon machen. Sonst aber nicht!


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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414053
Datum09.07.2007 17:0212064 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Der sollte ja doch eher Posten an einer entsprechenden Wendemöglichkeit beziehen.
Wenn ichs wüsste täte ich nicht Fragen tun...

Auch wenn es für den Kinderschutzbund ist, darf es die Feuerwehr nicht.
Beim Altstadtlauf haben das sogar Privatpersonen getan, ich glaub die amateurfunker mit ihren tragbaren Telefonzellen.
Ich meine ja auch keine verkehrslenkenden Sachen wie Schnauze halten, Umdrehen, Abfahrt
(unser liebes THW)
wenn man mit Einkäufen in die Heimatstraße fahren möchte. Allerdings gibt es immer wieder Radler die denke,, Ach gott do kummt jo kenner, dann kann ich jo''
Und was das THW kann(nämlich mt ELW,MTW,GKW EINE Kreuzung im tiefsten Dorf zu sperren, das kann ein Feuerwehrmann auch oder nich?
Meistens isses ja so das die Strecke immer vorher von der Stadt mit rot weißen Schleifchen abgesperrt wird, und ob das THW oder die Polizei oder ein FW-Mann an der Ecke steht und schläft äähh den Läufern sagt das sie nach links müssen is in meinen Augen wurscht

etwas Abseits stehen, damit bloss keiner auf die Idee kommt ihn zu Fragen wo es langgeht.
Schlagzeile:
Feuerwehrmann flüchtet vor 70 Jährigem Ehepaar in Opel Kadett
Starsse schön mit Pylonen zupflastern
Bei uns sind keine Pylonen im TSF, stehen aber auch nich auf der Beladeliste, stehen glaub ich nur 2x Blitzer, 2x Dreieck, 9x Weste, und ne Kelle


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414054
Datum09.07.2007 17:0312000 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWenn die Gemeinde da schreibt, dass Posten eine Sicherung erbringen sollen,
Er schrieb ja was von "Fahrzeuge durchwinken". Das geht ja nun schon etwas über die Sicherung hinaus. Sicherung würde für micht bedeuten, dass die Kommune zum Beispiel mit Absperrgittern die Strasse dicht macht. Und ich als kleiner Feuerwehrhansel für alle Eventualitäten mich noch dahinstelle. Das kann aber auch jeder andere Hans und Franz aus dem Schützenverein. Dumm nur, wenn die noch dafür einen Obolus für die Jugendarbeit verlangen, während Feuerwehrs das ganz umsonst macht.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414056
Datum09.07.2007 17:1412089 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchneiderBeim Altstadtlauf haben das sogar Privatpersonen getan, ich glaub die amateurfunker mit ihren tragbaren Telefonzellen.
Ich meine ja auch keine verkehrslenkenden Sachen wie Schnauze halten, Umdrehen, Abfahrt
(unser liebes THW) wenn man mit Einkäufen in die Heimatstraße fahren möchte.

Nur weil es andere verkehrt machen, müssen wir es ja nicht auch. Obwohl ich auch schon etwas grantig werde, wenn am quer auf der Strasse stehenden Fahrzeug jemand über den Radweg fährt.

Geschrieben von Kevin SchneiderAllerdings gibt es immer wieder Radler die denke,, Ach gott do kummt jo kenner, dann kann ich jo''
Radfahrer -> Verkehrteilnehmer -> Feuerwehrs keine Weisungsbefugnis
Anders natürlich beim Einsatz. Da kann ich meine Einsatzstellen sperren und dem Radfahrer nahelegen doch bitte umzukehren. Aber nicht beim Volkslauf. Qualmende Socken sind kein Einsatzgrund. ;-)

Geschrieben von Kevin SchneiderMeistens isses ja so das die Strecke immer vorher von der Stadt mit rot weißen Schleifchen abgesperrt wird, und ob das THW oder die Polizei oder ein FW-Mann an der Ecke steht und schläft äähh den Läufern sagt das sie nach links müssen is in meinen Augen wurscht
Das ist nie ein Problem solange:
a. Wo kein Kläger, da kein Richter;
b. es gut geht.

Problem ist es, sobald Du Zwangsmassnahmen anwendest oder einer die Absperrung durchbricht und jemand zu schaden kommt.

Geschrieben von Kevin SchneiderBei uns sind keine Pylonen im TSF, stehen aber auch nich auf der Beladeliste, stehen glaub ich nur 2x Blitzer, 2x Dreieck, 9x Weste, und ne Kelle
Sollte ihr mal drüber nachdenken. Blitzer und Dreieck sind sicherlich nicht ganz so wirkungsvoll. Und das Fahrzeug selber wird dann ja an der Einsatzstellen stehen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414057
Datum09.07.2007 17:2012079 x gelesen
Geschrieben von ---Mike Schindler--- von der Gemeinde genehmigt

War so:
Wir haben diese Teilnahme zum Benefizlaufpost gekriegt auf dem unsre LG stand, nach langem Rätseln fiel uns nur ein das es sich um Absicherungsarbeiten handeln könnte.
Und genau bei diesem Punkt hatte ich bedenken, also ma nachgefragt dachte ich so bei mir.

Deshalb ist es mir auch ein Rätsel warum im TSF und im MTW eine Kelle mitgeführt wird!

Nochma zu der Übung es gab keine Leitplanke das es fast im Feld (RLP is des überall) war. Dort gibt es allerdings keine Hydranten, weshalb wir in so eine ESPASSENKEINEZWEIAUTOSNEBENEINANDER-Straße gegurgt sind die im Feld mündet, das es auf der Autobahn ganz anders aussieht ist mir klar! Wenn da SuperIngo mit seinem 911er angerauschtkommt wäre ich bestimmt nicht der letzte der über die leitplanke hechtet.

Aber im Ort sind noicht ma die Autos das Problem sondern, wer hätte es erraten, die Senioren:

''Aaaach Goddelsche näää, isch was bassierd? Brennnds? Aaach des muss die Ingrid wisse... awwer wardde mol.......aaaaach goddelsche nää dur bischt doch der vum Walter , ja des sieht ma am Gsicht das du der vum Walter bischd''

Anmerkung:

Man hat dann ca.3 min. Zeit um sich hinter Baken und Pylonen vom Bauhof zu verschanzen bis die Ingrid kommt...

Man muss sich so ein Dorffest mal vorstellen, gegen die Autos ist ja abgesperrt(THW), dieser Lauf erstreckt sich also mitten über das Fest den wenn man in den Wald will muss man an sämtlichen Weingütern vorbei.

Es geht also NICHT um Lenkung der PKW (höchstens es verirrt sich ma einer aber dann darf die Feuerwehr als Sicherheitsorgen doch den Weg erklären?!)
sondern um die Lenkung von Läufern und die Sperrrung gegen (vor allem ) rüstige Rentner die unbedingt ihr Fahrrad aus der Gründerzeit noch mal probieren wollen...

also im Klartext:

Ist es gestattet wenn ein nicht polizeilicher IRGENDWAS (bspw. der Ortsvorsteher hehe) HINTEr einer Absperrung steht und schreit:

Alle Läufer bitte links abbiegen es geht hier nach links! Und:

Tut mir Leid der Kirchplatz ist gesperrt, bitt schieben sie oder schließen sie ihr Fahrrad auf dem Parkplatz( den notfalls auch IRGENDJEMAND beschüptzen könnte) ab, hier findet ein Wettkampf statt!''


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414059
Datum09.07.2007 17:2211858 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Er schrieb ja was von "Fahrzeuge durchwinken". Das geht ja nun schon etwas über die Sicherung hinaus. Sicherung würde für micht bedeuten, dass die Kommune zum Beispiel mit Absperrgittern die Strasse dicht macht. Und ich als kleiner Feuerwehrhansel für alle Eventualitäten mich noch dahinstelle. Das kann aber auch jeder andere Hans und Franz aus dem Schützenverein. Dumm nur, wenn die noch dafür einen Obolus für die Jugendarbeit verlangen, während Feuerwehrs das ganz umsonst macht.


GENAU DAS MEINE ICH!!!

Auch wenn der Kollege aus dem Schützenverein lieber den Parkplatz beschützen sollte oder?


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414061
Datum09.07.2007 17:3012011 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- oder einer die Absperrung durchbricht

Das wäre wieder was für den Schützenverein...
Masn hats wieder am Mandelblütenfest gesehen:
Ein RTW versucht über den Kirchplatz zu kommen weil bei der Festhalle jemand zusammengeklappt idt und konne nicht weil 500 Besoffene(Auf gut deutsch)
ihren Platz in der Schorleschlange nicht verlieren wollten!
Wäre ich ich da schon bei der Feuerwehr gewesen ich wär de mit dem B-Strahlrohr durchgelaufen, O.K alleine wohl eher durchgeflogen aber so kanns nich gehen

Da bei diesem tollen Wetter durchaus mal ein Läufer schwindeln kann, finde ich es wichtig das eine gute Kommunikation gewährleistet ist, allein das rechtfertigt schon den Einsatz von Streckenposten... und wenn auf der Warnweste Feuerwehr statt ,,Made in China'' steht kommt dann auch der RTW durch...


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414062
Datum09.07.2007 17:3511903 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Bergmann--- Sollte ihr mal drüber nachdenken. Blitzer und Dreieck sind sicherlich nicht ganz so wirkungsvoll. Und das Fahrzeug selber wird dann ja an der Einsatzstellen stehen.


Waren damals im guten alten Magirus/Barth TSF auf Transit anscheinend nicht vorgesehen-
oder sie hatte die gleichen Maße wie ein Faß Bier und mussten deshalb weichen...;)


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern414068
Datum09.07.2007 17:5811914 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannAuch wenn es für den Kinderschutzbund ist, darf es die Feuerwehr nicht.

Mal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.
siehe hier
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP414071
Datum09.07.2007 18:1111981 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchneiderDeshalb ist es mir auch ein Rätsel warum im TSF und im MTW eine Kelle mitgeführt wird!
Mir wurde mal gesagt, dass auf den neuen Kellen nur noch STOP FEUERWEHR drauf stehen darf, beidseitig und rot. Der grüne Schriftzug frei gibts nicht mehr, weil die Feuerwehr keine Verkehrslenkenden Maßnahmen duchführen darf. (Ausnahme Amtshilfe)


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg414119
Datum09.07.2007 20:5111969 x gelesen
Geschrieben von Schindler Mikeweil die Feuerwehr keine Verkehrslenkenden Maßnahmen duchführen darf. (Ausnahme Amtshilfe)


Hoheitliche Aufgaben können grundsätzlich nicht im Wege der Amtshilfe übertragen weden.

Probiert die Polizei zwar immer gerne mal - klappt aber eben nicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414141
Datum09.07.2007 22:1211912 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoMal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.

Weiß ich ja wohl. Selber schuld! ;-)
Ich habe die Angewohnheit meine Antworten nicht global zu geben, sondern auf die Frage. Die kam nun einmal aus RLP. Wenn ich jetzt jedes mal zum Beispiel bei PSA schreibe, das gilt nur für BL 1-10 während BL 11-13 das und BL 14, 15 und 16 den und den Sonderweg gehen, hilft das zwar der Meinungsvielfalt, aber nicht der Lesbarkeit.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP414145
Datum09.07.2007 22:1611923 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerHoheitliche Aufgaben können grundsätzlich nicht im Wege der Amtshilfe übertragen weden.
Ich weiß nicht ob es als hoheitlich gilt, aber es gab fälle, in denen die feuerwehr bereits öfters von der polizei zur unterstützung von verschiedenen aktivitäten z.b. absicherung der tour de france oder rlp-rundfaht gebeten...


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen414147
Datum09.07.2007 22:1912001 x gelesen
Geschrieben von Alexander HoMal bitte keine Verallgemeinerung ...
Wir in Bayern dürfen den Verkehr absperren und auch den Verkehr regeln.
siehe hier
http://by.juris.de/by/VerkZustG_BY_1990_Art7a.htm


Wenn Du das als "dürfen" bezeichnest - ok!

Ich bin saufroh, dass man uns diesen Klotz noch nicht ans Bein gebunden hat. Der Pallaver mit den Ölspuren reicht uns schon...



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414148
Datum09.07.2007 22:2211982 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeIch weiß nicht ob es als hoheitlich gilt, aber es gab fälle, in denen die feuerwehr bereits öfters von der polizei zur unterstützung von verschiedenen aktivitäten z.b. absicherung der tour de france oder rlp-rundfaht gebeten...
Da steht eigentlich das gegen. (VwVfG §4 2.2)


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414150
Datum09.07.2007 22:2511999 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDa steht eigentlich das gegen. (VwVfG §4 2.2)
Achja, der § 5 - "Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe" ist da auch noch interessant.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW414176
Datum10.07.2007 06:3512051 x gelesen
Moin!
Geschrieben von Kevin SchneiderIch habe in der FW-Bravo gelesen das ein Feuerwehrmann bestimmte verkehrslenkende Maßnahmen nicht durchführen kann, weil er kein ausgebildeter Verkehrspolizist ist.

Bis auf Bayern ist das so auch völig richtig.

Geschrieben von Kevin SchneiderDarf sich der Kamerad in voller Montur mit weste und Kelle an die Straße stellen und Fahrzeuge und vor allem Radler vorbeiwinken?
Nein.

Geschrieben von Kevin SchneiderÜberhaupt ist es mir schleierhaft was einem Feuerwehrmann übrigbleibt wenn er keine Verkehrslenkenden Maßnahemn durchführen kann.
Na ich hoffe doch jemand, der Brandbekämpfung, Technische Hilfe jeder Art und ABC-Schutz drauf hat, da ist der eigentlich ganz und gar ausgelastet.

Geschrieben von Kevin SchneiderDarf er denn darauf hinweisen welche Straße der PKW-Fahrer nehmen könnte
Wenn jemand den Weg wissen will, ja.

Bedenke: Bei solchen Verantsltungen auf öffentlichen Straßen werden diese in der Regel für die Dauer der Veranstaltung durch den Veranstalter gesperrt. Diese Sperrung abzusichern und zu "bewachen" ist Aufgabe des Veranstalters. Ob er dafür die Hells Angels oder die Feuerwehr engagiert ist egal. Das ist aber keine Verkehrsregelung sondern eine Sperrung bzw. Absicherung. ;-)
Üblicherweise ist darin auch kein Wettbewerbsverstoß zu sehen, wenn die Feuerwehr das macht. Letztere muss sich nur überlegen, ob sie ihren Brandschutz nach wie vor sichergestellt hat während dieser Veranstaltung.

Gruß
Sven


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AutorMike8 S.8, Speyer / RLP414181
Datum10.07.2007 07:1811872 x gelesen
Was heißt das hetzt? Ist es keine Amtshilfe oder dürfen wir das dann nicht oder wie?


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414184
Datum10.07.2007 08:0211927 x gelesen
Geschrieben von Schindler MikeWas heißt das hetzt? Ist es keine Amtshilfe oder dürfen wir das dann nicht oder wie?
Wir sind (bis auf Bayern!) nicht weisungsbefugt im Verkehr. Dies obliegt unter anderem der Polizei. Diese kann uns nicht um Amtshilfe bitten, deren Aufgabe zu erledigen. Wir wiederum können nicht die Polizei bitte mal eben ein Brand zu bekämpfen. Ist unsere Aufgabe nicht deren. Das wird allerdings landauf landab gerne gemacht, weil:
- wir damit die personellen Engpässe der Polizei ausgleichen,
- wir das für´n Appel und ´n Ei machen,
- wir in der Regel mit viel Manpower und Engagement reingehen und man sich auf uns verlassen kann.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414192
Datum10.07.2007 08:3511933 x gelesen
Entschuldigung!
Jetz der ganze Text noch einmal sinnig.
Geschrieben von Christian Bergmann
Wir sind (bis auf Bayern!) nicht weisungsbefugt im Verkehr. Dies obliegt, neben anderen Behörden, der Polizei. Diese kann uns nicht um Amtshilfe bitten, deren Aufgaben zu erledigen. Wir wiederum könnten nicht permanent einen Wasserwerfer der BePo zur Brandbekämpfung anfordern. Oder Hundertschaften für einen 08/15 Flächenbrand. Das ist unsere Aufgabe, nicht deren.

Alllerdings werden wir bei solchen Aufgaben wir Absicherung gerne gefragt, weil:
- wir damit die personellen Engpässe der Polizei ausgleichen,
- wir das für´n Appel und ´n Ei machen,
- wir in der Regel mit viel Manpower und Engagement reingehen und man sich auf uns verlassen kann.



Gruß
Christian Bergmann
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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414266
Datum10.07.2007 16:3112055 x gelesen
Wie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.
Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden.
Wär ja dann auch nich erlaubt?!


Ich finde es im übrigen gar nicht so schlimm wenn ein Feuerwehrmann eine Absperrung bewacht, und sollte doch mal ein verwirrter Polizist auf die Idee komme zu stänkern wüsste ich nun doch eine Verwendung für die Kelle.(Aber mit der roten Seite)
Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- ob sie ihren Brandschutz nach wie vor sichergestellt hat
Wie gesagt es ist ein Weinfest!
Im Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende und es ist doch nichts dabei wenn man (ich weiß net wies mit dem Funk aussieht) sich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf!
Jedenfalls würde ich mir 2x überlegen ob ich mit einem gehupften Feuerwehrmann in voller Montur mit (ich würd demonstrativ die extra Dicken Klischee-) -Funkgerät in der Pranke um die Durchfahrt zoffe.
Und da wir ja keine Weisungen erteilen dürfen können wir auch keine Ausnahme machen...


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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen414267
Datum10.07.2007 16:3612058 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Kevin SchneiderIm Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende und es ist doch nichts dabei wenn man (ich weiß net wies mit dem Funk aussieht) sich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf!

Wieso fragst Du eigentlich, wenn Du's doch besser weißt?

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

Eckhaubertreffen 2007

2. Vockenhäuser Fachtagung THL
-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414272
Datum10.07.2007 16:4611972 x gelesen
Geschrieben von ---Ingo Horn---
Wieso fragst Du eigentlich, wenn Du's doch besser weißt?

Das ist meine Meinung aber ich war mir eben nicht klar obe es rechtlich gesehen auch in Ordnung ist, ich sage nur dass ICH nichts dagegen hätte, wenn die Feuerwehr eine solche Aufgabe übernehmen würde, und da ich bspw. den Artikel in der FW-Bravo las, war ich unsicher.
Und es soll auch gar nicht besserwisserisch klingen, aber wenndas der Schützenverein kann dann kann das die Feuerwehr auch!
Geschrieben von --- Kevin Schneider ---
wenndas der Schützenverein kann dann kann das die Feuerwehr auch!
Meine Meinung


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.414275
Datum10.07.2007 16:5012036 x gelesen
Geschrieben von Kevin Schneider Wie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden.
Wär ja dann auch nich erlaubt?!

Ja, es ist auch nicht erlaub. Gib einfach mal den Begriff "Jedermannsrechte" bei google ein. Dann wirt Du sehen, was Feuerwehrs, THW und jeder Bürger darf. Und mehr erst mal nicht. Vor allem nicht die Grundrechte der Bürger einschränken oder Personalien feststellen/verlangen.

Geschrieben von Kevin SchneiderIm Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende und es ist doch nichts dabei wenn man (ich weiß net wies mit dem Funk aussieht) sich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf!
Der Norden der Republik dankt für die zutiefts Imagefördenden Taten in RLP.
*kopfschüttel* Oder habe ich irgendwo den Ironie-Modus überlesen?

Geschrieben von Kevin SchneiderUnd da wir ja keine Weisungen erteilen dürfen können wir auch keine Ausnahme machen...
Oh-mein-Gott. Kann sein, dass Du in einer Sammlung besser aufgehoben wärst? Troll Collect zum Beispiel?


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)414280
Datum10.07.2007 16:5911916 x gelesen
Geschrieben von Kevin Schneidersich mit Weste nem Plan und ner Kelle bewaffnen und sich hinter die Absperrung stellen, schließlich werden die PKW-Lenker nicht wissen das ein FW'ler keine Weisung erteilen darf!Ähm, wenn doch da ne Absperrung drumherum ist, die zuständige Behörde die Straße gesperrt hat, warum soll dann noch ein FM da rumturnen und irgendwem Weisungen erteilen?

Geschrieben von Kevin SchneiderWie gesagt es ist ein Weinfest!
Im Ernst, die Feuerwehr betreibt auch eine Stube an diesem Wochenende
Sagt euch der Begriff Öffentlichkeitsarbeit etwas? Alkohol verkaufen ist da etwas kontraproduktiv, und wenn dann noch FM mit FW-Westen/Uniformen und Winkerkellen nach Weingenuss Ampelmännchen spielen wollen...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414285
Datum10.07.2007 17:1312038 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDer Norden der Republik dankt für die zutiefts Imagefördenden Taten in RLP.
*kopfschüttel* Oder habe ich irgendwo den Ironie-Modus überlesen?

Ich wäre der erste der es schafft hier Beiträge zu schreiben, die frei von Ironie und Sarkasmus sind.


Geschrieben von Christian BergmannJa, es ist auch nicht erlaub. Gib einfach mal den Begriff "Jedermannsrechte" bei google ein. Dann wirt Du sehen, was Feuerwehrs, THW und jeder Bürger darf. Und mehr erst mal nicht. Vor allem nicht die Grundrechte der Bürger einschränken oder Personalien feststellen/verlangen.
Wobei wir wieder bei der werfreivonündenistderwerfedenerstenStein Kiste wären.
Weiß jetzt nicht nicht, was daran schlimm ist wenn die Feuerwehr eine Stube betreibt, schließlich macht das auch der Pfarrhof, obwohl davon in der Bibel nichts steht.
Wenn also der Pfarre geweiht Würstchen verkauft, werd ich als (Normaler aufs Fest Gänger) ja wohl auch das ,,Sicherste Steak der Pfalz'' verputzen dürfen.

Zu der Anspielung auf den Norden, MEINER Meinung nach geht es nicht darum zu sagen das Feuerwehrleute gleich Abstinenzler sein sollten, sondern es geht darum mit (ich denke die Anspielung bezieht sich vor allem auf Alkohol) vernünftig umzugehen! Nehmen wir doch eine ganz alltägliche Situation:
Morgens am Bahnhof: ca. 100 von 300 Leuten haben eine Zigarette in der Hand! Gaaaaanz normal! Hätten diese aber eine Flasche Bier in der Hand sähe die Situation ganz anders aus.
So finde ICH einfach solange man verantwortungsvoll mit einer Droge umgeht ist man nicht asozial oder ähnliches nur weil man ab und zu eine raucht oder Wein oder ein Bier trinkt.

Der Zustand ihrer Anspielung im Norden(wenn ich das meine was sie meinten) war wohl doch schon etwas schlimmer, als wenn eine FW-Ortsgruppe (wir sind da sicherlich nicht die einzigen)
Aussc.hänkt und Saumagen brutzelt.
Natürlich, und da gebe ich ihnen Recht sollten es Feuerwehrmänner nicht vormachen wie man mit Alkohol hinter der Glocke durch den Ort läuft.

Und solange das nicht der Fall ist finde ICH, das Feuerwehren einen Tag der offenen Tür veranstalten oder ausschenken oder einen gemeinsamen Ausflug machen dürfen solange das
einigermaßen diszipliniert von statten geht wovon ich in den meisten Fällen auch überzeugt bin.
Als Beispiel auch das Feuerwehrfest neulich in Deidesheim(Pfalz)
Neben den HGöhenrettern und dem Gefahrgutzu Kreis DÜW waren auch das TLF der BF LU und der achso vergötterte TUIS zu besichtigen(Ich weiß jetzt auch warum er vergöttert wird)
Als es alarmiert wurde konnte das TLF sofort ohne großen Aufstand(Diese Fahrzeuge wurden vorne positioniert ) ausrücken was auf eine gute Organisation führen lässt. Und das trotz das auch Bier ausgeschenkt( aus sonem Wagen die von LKW gezogen werden mit Werbung drauf)


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorKevi8n S8., Neustadt/Wstr. / RLP414287
Datum10.07.2007 17:1811862 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- ist da etwas kontraproduktiv
Das eine hatte mit dem anderen nichts zu tun, es werden sich ganz bestimmt weder betrunkene Menschen hinter eine Absperrung stellen noch wird die Feuerwehr eine Orgie ,,abfeiern''

Allerdings gehört eine Feuerwehr zu einem kleinen Ort dazu, da das JschG etc. immer eingehalte wurde hat sich noch keiner darüber beschwert dass die Feuerwehr Bretzeln ausschenkt und Schorle brutzelt.

Von mir:
Wie gesagt es ist ein Weinfest!


MICH PACKT HIER HALT AUCH IMMER DER HUMOR! So war es nicht gemeint, ehrlich ;)


Davon abgesehen das sowieso alles was ich hier schreibe MEINE Meinung ist, möchte ich noch darauf hinweisen das wenn irgendwann mal etwas Kluges rauskommt das Copyright by mir liegt.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg414896
Datum13.07.2007 08:3211939 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchneiderGeschrieben von --- Kevin Schneider ---
wenndas der Schützenverein kann dann kann das die Feuerwehr auch!
Meine Meinung


Ja. Nur macht es die Feuerwehr nicht als Feuerwehr im Sinne der Feuerwehr die nach dem jeweiligen FwG tätig wird, sondern auf Bitten des Veranstalters als.... hmmm gute Frage. (Nicht eingetragener) Verein? GbR? Wäre dann haftungstechnishc interessant, wenn was passiert...

Und wenn wir nicht nach FwG tätig werden, dann stehen uns auch einige Rechte aus diesem Gesetz nicht zu...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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Autorwern8er 8n., reischach / bayern414911
Datum13.07.2007 09:1512009 x gelesen
Geschrieben von Kevin SchneiderWie gesagt, das THW stellt sich auch mit 3 Fzg. an die Kreuzung und hält PKW an.
Nur wenn er sich als Anwohner ausweisen kann darf er um die Ecke ansonsten wird er angewiesen zu wenden.
Wär ja dann auch nich erlaubt?!


Der Veranstalter muß, um eine Straße sperren zu dürfen, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (je nach Einstufung der Straße sind hier unterschiedliche Zuständigkeiten zu beachten) eine sog. verkehrsrechtliche Anordnung beantragen. In diese Anordnung wird zumeist auch geregelt wie diese Sperrung auszusehen hat (sprich Beschilderung, Absicherung, Umleitung etc.)
Gibt nun diese verke´hrsrechltiche Anordnung vor, daß an den neuralgischen Punkten Posten zu stehen haben, dann kann dies im Auftrag des Veranstalters auch Lieschen Müller von nebenan sein, so Sie denn geistig, körperlich (und bei manchen Tätigkeiten auch ausbildungsmäßig) dazu in der Lage ist.
Das ist letztendlich komplett davon unabhängig ob FFW, THW oder der Gesangsverein.
Maßgeblich ist die verkehrsrechtliche ANordnung, die die Rechtgrundlage darstellt.

Und das ist sogar so, wenn eine Kommune Veranstalter ist (zumindest in Bayern).

Die Feuerwehr darf auch in Bayern (obwohl die Feuerwehren in Bayern im Gegensatz zu anderen Bundesländern verkehrslenkende Maßnahmen durchführen dürfen) nicht so einfach mirnichts, dirnichts aus Jux und Tollerei eine Straßensperrung vornehmen oder eine Umleitung einrichten.

Achtung diese Aussage bezieht sich jetzt nur auf Veranstaltungen, nicht auf Unfälle oder ähnliches.

mkg

Werner


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