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Thema | Glaswand oder Panikschloss | 6 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Eppe8ns 8H., Springe / Niedersachsen | 413545 | |||
Datum | 06.07.2007 16:56 | 7499 x gelesen | |||
Bei einem Bekannten habe ich von einem Fall gehört, den ich noch nicht ganz nachvollziehen kann. Es geht dabei um ein Restaurant, bei dem die Küche sich direkt hinter dem Buffet befindet. Seit vielen Jahren gab es wegen des Brandschutz kein Problem. Nun soll für die Küche ein weiterer Fluchtweg mit Panikverriegelung geschaffen werden. Dieser Fluchtweg existiert führt über einen vergitterten Lichtschacht und Leiter nach draußen. Das Problem ist das Panikschloss. Der Einbau einer solchen Verriegelung würde bei diesem Zugang das Öffnen von außen ermöglichen. Dies ist früher bereits einmal geschehen und hat zum Sturz eines Betrunkenen in den Lichtschacht geführt. Seitdem ist der Zugang mit einem Schloss gesichert und abgeschlossen. Mit anderen Worten: Brandsicherheit steht gegen Einbruchsicherheit und lebensgefährlichen Sturz. Nach der letzten Besichtigung soll ein Panikschloss eingebaut werden ohne Diskussionsbereitschaft zu einer praktikablen Lösung. Deshalb meine Frage: Gibt es hier Bestandsschutz oder sonst eine Lösung? Wer haftet, wenn man der Vorgabe folgt und sich jemand beim Eindringen schwer verletzt oder gar das Genick bricht. Zum anderen finde ich immer wieder den Hinweis auf den Einbau einer Glaswand oder ständig offenen Verbindung von Küche zum Gastraum (=Fluchtweg). Diese Küche hat zwei derartige Öffnungen: eine für Speisen und eine für Schmutzgeschirr. Reicht das nicht? Reicht es, wenn zusätzlich Rauchmelder eingebaut werden? Was ich auch hierzu finde, es sind nur Hinweise und keine Paragraphen oder ähnliches. Kann jemand weiterhelfen? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 413548 | |||
Datum | 06.07.2007 17:14 | 5784 x gelesen | |||
Das Problem ist das Panikschloss. Der Einbau einer solchen Verriegelung würde bei diesem Zugang das Öffnen von außen ermöglichen. Kannst du das mal näher erläutern? MkG Marc
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Autor | Eppe8ns 8H., Springe / Niedersachsen | 413549 | |||
Datum | 06.07.2007 17:19 | 5619 x gelesen | |||
Der Lichtschacht ist mit einem üblichen Zaun aus Stahlstreben versehen, die von innen mit Plexiglasscheiben versehen sind. Eine Seite besitzt aus gleichem Material eine Tür mit Schloss. Man kann ohne weiteres herumgreifen, da die Konstruktion dies nicht wirklich verhindern kann. So ist es wie besagt bereits einmal geschehen mit anschließendem Sturz in den Schacht. | |||||
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Autor | Jose8f N8., Lebach / Saarland | 413550 | |||
Datum | 06.07.2007 17:30 | 5667 x gelesen | |||
Hallo Heiko ! Es gibt doch Panikschlösser die beim Zufallen der Tür selbstständig wieder abschließen, so das ein Zugang von Außen nicht mehr möglich ist. | |||||
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Autor | Eppe8ns 8H., Springe / Niedersachsen | 413556 | |||
Datum | 06.07.2007 18:15 | 5572 x gelesen | |||
Ich glaube dieser Punkt wurde noch nicht richtig verstanden: Es ist ohne große Probleme möglich von außen durch die Streben zu greifen und die Tür dann zu öffnen. Genauso kam es auch zum damaligen Unfall. Ein Umbau der gesamten Anlage ist auch nicht ohne weiteres möglich. Deswegen suche ich auch eine Alternative zu diesem Schloss, also ist die Frage, ob es nicht mit der offenen Verbindung zur Küche getan ist? | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 413559 | |||
Datum | 06.07.2007 18:43 | 5691 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko Eppensas Problem ist das Panikschloss. Der Einbau einer solchen Verriegelung würde bei diesem Zugang das Öffnen von außen ermöglichen. Bei den vergleichbaren Konstruktionen die ich kenne wurde üblicherweise mit einer Blechpaltte gearbeitet, die das Hintergreifen verhindert. Alternativ wäre aber auch ein nach hinten offener Kasten, der nahezu nur den Schloßbereich abdeckt und dessen Seiten gegen hintergreifen von außen Schützen möglich. Das erscheint mir hier als die einfachste Version. Geschrieben von Heiko Eppens Gibt es hier Bestandsschutz oder sonst eine Lösung? Wenn der VB hier eine akute Gefährdung sieht, kann er den Bestandsschutz dafür quasi aufheben. Geschrieben von Heiko Eppens Wer haftet, wenn man der Vorgabe folgt und sich jemand beim Eindringen schwer verletzt oder gar das Genick bricht. Üblicherweise zuerst mal die Objekthaftpflicht des Besitzers, er selbst oder die Versicherhung kann versuchen "Weiterzureichen". Geschrieben von Heiko Eppens Zum anderen finde ich immer wieder den Hinweis auf den Einbau einer Glaswand oder ständig offenen Verbindung von Küche zum Gastraum (=Fluchtweg). Wo findest Du den Hinweis? Wieviele Gäste, wieviel Küchenpersonal, welche Fluchtweglänge aus der Küche ins Freie (incl Küchenlänge)? Welche Abmessungen haben de Öffnungen? sind darunter Laufbänder o. ä. montiert? steht regelmäßig etwas in oder vor den Öfnungen? Geschrieben von Heiko Eppens Kann jemand weiterhelfen? Ohne einen ganzen Haufen mehr Infos, am besten aber einen Grundriß und Fotos des Fluchtweges, der Öffnungen und der regulären Türen vermutlich schwierig. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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