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Thema | Dekon mit Hochdruckgeräten | 11 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 413490 | |||
Datum | 06.07.2007 12:40 | 7736 x gelesen | |||
Ich bin auf einer HP der Feuerwehr Freiburg auf folgendes Bild gestoßen, Dekon mit Hochdruckreiniger War der Umgang mit Hochdruckreinigern auf Personen nicht als kritisch zu bewerten? Oder wie ist eure Meinung zu dem Thread? MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 413492 | |||
Datum | 06.07.2007 12:45 | 6322 x gelesen | |||
War der Umgang mit Hochdruckreinigern auf Personen nicht als kritisch zu bewerten? Mit dem CSA als mechanischem Schutz, sehe ich da eigentlich kein Problem. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg | 413493 | |||
Datum | 06.07.2007 12:47 | 6098 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzWar der Umgang mit Hochdruckreinigern auf Personen nicht als kritisch zu bewerten? Oder wie ist eure Meinung zu dem Thread? Sorgt wenigstens für eine gute Durchblutung nach dem Einsatz... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 413494 | |||
Datum | 06.07.2007 12:56 | 6002 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel HermannGeschrieben von Georg Meerkatz Kommt darauf an- auf die Entfernung zum Objekt. Von zerfetzter Haut bis Blumen gießen ist alles möglich. Würde ich deshalb nicht pauschal ablehnen. Gruß LP Grüße Lüder Pott | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 413496 | |||
Datum | 06.07.2007 12:59 | 5967 x gelesen | |||
Bei den Elastomer Anzügen bestünde da vielleicht ein mechanischer Schutz, wie sieht es da mit den Mehrfilmschichtanzügen aus, wo die mechanische Schutzwirkung zu wünschen lässt. MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Marc8us 8L., Giessen / Hessen | 413498 | |||
Datum | 06.07.2007 13:05 | 6093 x gelesen | |||
Dazu füllt mir eine neue Frage ein. Stellt euch mal vor, der CSA Träger hat das höchstgiftige XYZ ab bekommen. Meint ihr nicht, man verteilt damit nicht sogar den Giftstoff mit den Wassertropfen großzügig? Ich finde das aus dieser Sicht ehr als problematisch! Querdenker waren noch nie beliebt, doch sie werden gebraucht! | |||||
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Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 413500 | |||
Datum | 06.07.2007 13:11 | 6084 x gelesen | |||
da hast du zumal nicht allzu unrecht, durch den entstehenden Sprühnebel des Reinigers wird die Kontamination verteilt, besser wäre da die beiliegende Niedrigdruck-Brause MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
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Autor | Andr8é S8., Wuppertal / NRW | 413505 | |||
Datum | 06.07.2007 13:51 | 6154 x gelesen | |||
Hallo Georg, Geschrieben von Georg Meerkatz da hast du zumal nicht allzu unrecht, durch den entstehenden Sprühnebel des Reinigers wird die Kontamination verteilt, besser wäre da die beiliegende Niedrigdruck-Brause Genau, die Kontaminationsverschleppung sehe ich als Hauptproblem. Die Anwendung auf Personen sehe ich nicht so kritisch bei CSA, aber bei Einmalanzügen wäre ich da deutlich kritischer. Und es gibt dazu BGR 500, Kapital 2.36 daraus leiten man schon mal her, dass dies nicht zulässig ist: "Beim Umgang mit Spritzeinrichtungen dürfen die Hände oder andere Körperteile nicht vpr die unter Druck stehende Düse oder den Flüssigkeitsstrahl gebracht werden" Zum Bild zurück: Aber das ist das einzige Bild (und der passende Text dazu), dass ich im Roten Heft "Dekontamination" für kritisch halte. Und zu dem "Dampfi" kommt dann noch ein Helm und die Lederstiefel. Ich habe den Sinn eines Kopfschutzes an so einer Dekon-Stelle noch nicht erkannt. Und mit Feuerwehr-Gummistiefel läuft man bei der Dekon besser. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.abcgefahren.de/ Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 413509 | |||
Datum | 06.07.2007 14:06 | 6068 x gelesen | |||
Ich habe den Sinn eines Kopfschutzes an so einer Dekon-Stelle noch nicht erkannt. Gibt es denn eine Vorschrift die das verbietet? Wohl kaum! Außerdem könnte einem ja der Himmel auf den Kopf fallen und dann gibt es Ärger mit der UK. Und mit Feuerwehr-Gummistiefel läuft man bei der Dekon besser. Quatsch, die sind doch so uncool. Damit laufen doch nur die Dorfdeppen rum. Der auf dem Bild ist wohl auch noch im Mittelalter - er hat ja gar keine Haix an! Und wenn wir gerade dabei sind. Er hat ja auf dem Anzug gar keine Reflexstreifen. Er sollte lieber die Feuerschutzbekleidung darüber tragen, damit es keinen Ärger mit dem Versicherungsschutz gibt. SCNR ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 413510 | |||
Datum | 06.07.2007 14:10 | 6023 x gelesen | |||
durch den entstehenden Sprühnebel des Reinigers wird die Kontamination verteilt Hast recht, daß könnte unter Umständen zu einem Problem werden. Daran hatte ich bei meiner ersten Antwort nicht gedacht. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8T., Nellmersbach / Baden-Württemberg | 413518 | |||
Datum | 06.07.2007 14:37 | 6003 x gelesen | |||
Hierzu macht die BGR 500 in Kap. 2.36 Abs. 3.7.6 folgende Aussage: "Beim Umgang mit Spritzeinrichtungen dürfen die Hände oder andere Körperteile nicht vor die unter Druck stehende Düse oder in den Flüssigkeitsstrahl gebracht werden." Auch in den Bedienungsanleitungen der Hersteller von Hochdruckreinigern wird explizit darauf hingewiesen, dass der Hochdruckstrahl nicht auf Personen gerichtet werden darf. Ich denke das ist eindeutig Gruß Jürgen Das was ihr hier lesen könnt ist ausschließlich meine eigene persönliche Meinung. | |||||
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