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ThemaWieder erlaubt?, war: Heckwarnanlagen verboten12 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
Infos:
  • Zusätzliche Blinkleuchten zur Heckabsicherung von Feuerwehrfahrzeugen in Bayern genehmigt
  •  
    AutorJona8s S8., Aachen / NRW413444
    Datum06.07.2007 01:155662 x gelesen
    Hallo,

    zumindest in Bayern scheint in die Diskussion Bewegung zu kommen.

    mkg

    JS


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    AutorGill8es 8R., Aachen / NRW413446
    Datum06.07.2007 03:324946 x gelesen
    Moin....

    Da war Christian schneller:

    'Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand' von Christian Schorer

    MfG GR


    PS:
    Das Brandhaus hat dir wohl zugesetzt, oder? ;P


    Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste.
    Zweitens durch Nachahmung, das ist der leichteste. Drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste.
    (Konfuzius)

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    AutorSeba8sti8an 8R., Traben-Trarbach / Rheinland-Pfalz413452
    Datum06.07.2007 07:554935 x gelesen
    morgen,
    zu dem Thema GW-L, wir haben jetzt seit einem Monat ein MTF-L auf dem VW Crafter mit einem LED Balken zur Absicherung am heck montiert.
    www.feuerwehr-traben-trarbach.de

    könnt ja mal nachgucken.


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    AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413511
    Datum06.07.2007 14:154908 x gelesen
    Einen wunderschönen guten Tag .....

    Geschrieben von Sebastian Reichertzu dem Thema GW-L, wir haben jetzt seit einem Monat ein MTF-L auf dem VW Crafter mit einem LED Balken zur Absicherung am heck montiert.

    Sieht interessant aus, zwängt mir aber folgende Fragen auf .....

    - wenn Ihr mit dem Gespann (also mit dem abgebildeten Anhänger) fahrt ... inwieweit wird die hintere RKL sowie die zusätzliche Warneinrichtung durch den Anhänger verdeckt oder habt Ihr am Anhänger selbst nochmal eine Warneinrichtung oder zusätzliche Beleuchtung?

    - Wenn Ihr mit dem Fahrzeug an der E-Stelle steht, wird nur über sie Seiten be- und Entladen oder kann es sein, dass die Warneinrichtung durch eine hochgeworfene Plane verdeckt wird? Entsprechende Ausschnitte an der Plane selbst konnte ich nicht entdecken....

    mkg Klaus


    ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413514
    Datum06.07.2007 14:284956 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Klaus Pilger- Wenn Ihr mit dem Fahrzeug an der E-Stelle steht, wird nur über sie Seiten be- und Entladen oder kann es sein, dass die Warneinrichtung durch eine hochgeworfene Plane verdeckt wird? Entsprechende Ausschnitte an der Plane selbst konnte ich nicht entdecken....

    Ich vermute die Plane am Heck wird hochgerollt und an den Haken unterhalb der Warnanlage eingehängt. Link


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorSeba8sti8an 8R., Traben-Trarbach / Rheinland-Pfalz413541
    Datum06.07.2007 16:204922 x gelesen
    also der anhänger verdeckt die heckleuchten und am anhänger sind zusätzlich keine warneinrichtungen angebracht. die plane wird beim entleeren der pritsche aufgerollt und in den ösen oben eingehangen


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    AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413542
    Datum06.07.2007 16:324907 x gelesen
    einen schnen Nachmittag erstmal ....

    Geschrieben von Christi@n Pannier

    Ich vermute die Plane am Heck wird hochgerollt und an den Haken unterhalb der Warnanlage eingehängt. Link

    man soll ja nicht immer von sich selber ausgehen aber ich kann mir vorstellen, dass mir dann so eine Rolle bei meiner Grösse (jaja ... ein Mann wie ein Baum, meine Freunde nennen mich auch Bonsai...) direkt vor der Nase rumhängt und da irgendwie nervt ....

    Was mich vielmehr interessieren würde ist bei der Anordnung der Warneinrichtung-RKL-zusätzliche Rücklichter in Verbindung mit dem Anhänger .... ob die Lichter bei angehängtem Anhänger uneingeschränkt sichtbar sind....?!

    mkg Klaus


    ***** ..... bevor ich mich jetzt aufrege ..... *****

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW413580
    Datum06.07.2007 20:144890 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von ---Sebastian Reichert--- wir haben jetzt seit einem Monat ein MTF-L auf dem VW Crafter mit einem LED Balken zur Absicherung am heck montiert.

    Im Rahmen der hier geführten Diskussion ist natürlich interessant, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht.

    Entsprechen die LED-Leuchten den Anforderungen der TA nach §53a StVZO als zusätzliche Warnleuchten oder nach §54 StVZO als Blinkleuchten?
    Welche Signale können mit dem Balken gegeben werden, ist die Schaltung mit der Feststellbremse gekoppelt?

    Gruß,
    Henning


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    AutorKlau8s P8., Jülich - Stetternich / NRW413679
    Datum07.07.2007 19:094884 x gelesen
    einen schönen guten Abend ....

    Geschrieben von Sebastian Reichertalso der anhänger verdeckt die heckleuchten und am anhänger sind zusätzlich keine warneinrichtungen angebracht

    Das ist ja wohl dann "nichts Ganzes und nix Halbes.." .....
    da würde ich als Erstes die Zusatzbeleuchtung am Heck des Fahrzeuges so hochsetzen, dass sie auch bei angehängtem Anhänger in einer akzeptabelen Entfernung noch zu sehen ist.
    Als Zeites würde ich überlegen, in den Anhänger eine weitere Batterie mit einer Relais- Schaltung so einzubauen, daß zumindestends die Warnblink- Funktion bei abgehängtem Anhänger erhalten bleibt .... Batterie kann dann jederzeit über Ladehaltung und Dauer-Plus (beim 13 poligen Stecker) einsatzbereit gehalten werden.

    mkg Klaus


    *****...und wenn die dicke Frau aufgehört hat zu kreischen ist die Oper vorbei ... *****

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415672
    Datum17.07.2007 15:424910 x gelesen
    Geschrieben von Jonas Scheiner zumindest in Bayern scheint in die Diskussion Bewegung zu kommen.
    Gerade ist im Radio die Meldung gekommen, dass das Bayerische Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung für alle Feuerwehrfahrzeuge erteilt hat.
    Ganz sicher erfolgt Näheres in Kürze auf der Homepage des LFV Bayern.

    Gruss

    Anton Kastner


    FF Mühlhausen

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    AutorAlex8and8er 8P., Nabburg / BY415676
    Datum17.07.2007 16:134935 x gelesen
    Ist schon seit längerem wieder "legitim" wie in folgendem Text ersichtlich

    LVF Bayern


    meine Beiträge zeigen nur meine persönliche Einstellung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / Bayern415680
    Datum17.07.2007 16:224897 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Polleti Ist schon seit längerem wieder "legitim" wie in folgendem Text ersichtlich


    Ein Gesetz oder eine Verordnung wird erst wirksam, wenn es im Gesetzblatt (Bay. Staatsanzeiger) veröffentlicht wird.
    Deshalb auch das Zitat des LFV:
    Sobald uns in den nächsten Tagen die angekündigte endgültige Regelung vorliegt, werden wir Sie wieder aktuell informieren.

    Gruss

    Anton Kastner


    FF Mühlhausen

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