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ThemaWünsche an das neue FWG BW?12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Änderung FwG BaWü
  •  
    AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW413030
    Datum04.07.2007 20:358411 x gelesen
    Hallo,

    wie sich ja inzwischen herumspricht, steht Mitte 2008 eine Novelle des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg an.

    1. Frage: Mal angenommen, Du wärst alleiniger baden-württembergischer Gesetzgeber (keine Angst, nur ein Gedankenspiel - wir bleiben natürlich eine Demokratie), was würdest Du novellieren und warum?

    2. Frage: was hältst Du von einem Gesetz für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (z.B. wie in unserem "Partnerbundesland" Sachsen)?

    Bin gespannt auf die Antworten... :-)
    Frank


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg413042
    Datum04.07.2007 21:386972 x gelesen
    hallo,

    ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-)

    Ist das irgendwo möglich?


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg413176
    Datum05.07.2007 10:337036 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M@yer

    ich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-)

    Ist das irgendwo möglich?


    "Hier" ist noch nichts zu finden ;-)))

    Laut Weihnachtsbotschaft unseres LFV soll im neuen Feuerwehrgesetz über den Status der Feuerwehrangehörigen und deren Rechte und Pflichten mit dem Ziel, den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst deutlich zu stärken nachgedacht werden. Weiterhin sollen die Aufgaben der Feuerwehren, die Organisation und Strukturen gemeindeübergreifender Hilfen, das Eintrittsalter in die aktive Abteilung, der Ersatz für kostenpflichtige Einsätze und der Status der Feuerwehrmusik (wichtig!!) neu überdacht und geregelt werden.
    Man sollte sich an seine zuständigen Feuerwehrverbände zwecks Infos bzw. Mitarbeit wenden.
    Evtl. gibt auch bei dieser Veranstaltung neue Hinweise zur Neufassung des FwG BaWü !

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413179
    Datum05.07.2007 10:386862 x gelesen
    Hi Frank,

    ich würde ne eindeutige Regelung in Bezug auf Urlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Feuerwehrlehrgängen!

    Hab das Problem gerade mal wieder wegen meinem ZF-Lehrgang.


    Gruß
    Michael
    ____________________________________

    Ausschließlich meine eigene Meinung!

    Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org!

    Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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    AutorFabi8an 8F., Geislingen z.Zt. Ludwigsburg / Baden-Württemberg413182
    Datum05.07.2007 10:406737 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Jürgen M@yerich wäre da eher gespannt mal ein Blick in den bzw. die Entwürfe werfen zu können ;-)

    Ist das irgendwo möglich?


    wende dich mal Vertrauensvoll an unser IM, da müsste man dir weiterhelfen können.

    MkG

    Fabian


    Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen.

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg413209
    Datum05.07.2007 11:316930 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Michael Allmendinger

    ich würde ne eindeutige Regelung in Bezug auf Urlaub bzw. Arbeitsbefreiung bei Feuerwehrlehrgängen!

    Dies ist doch im bisherigen FwG BaWü im § 17 Abs. 1 gut geregelt !?

    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413215
    Datum05.07.2007 11:436931 x gelesen
    Hallo Bernhard,

    klar, geregelt ist es im §17 schon gut, aber eine Ergänzung wie z. B. "...sind sie für die
    Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung unter Gewährung von Sonderurlaub bzw. Sonderurlaubstagen freigestellt;..."


    Gruß
    Michael
    ____________________________________

    Ausschließlich meine eigene Meinung!

    Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org!

    Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg413251
    Datum05.07.2007 13:176861 x gelesen
    Ich würde mir für das neue FWG wünschen, dass es EIN Gesetz für die nichtpolizeilichen gefahrenabwehr gibt sowie die Regelung dass zwingend Integrierte Leitstellen in den Stadt- und Landkreisen betrieben werden (verringert den Meldeweg und die Hilfsfrist bestimmt (wenn auch nicht viel)).

    Ebenso sollte genau geregelt werden, welche Art von Einsätzen als Amtshilfen zählen und wie hierbei die Kompetenzen aussehen (Straßensperrungen, Ölspuren, usw.), denn das ist alles bisher irgendwie in so einem grauen Rechtsbereich.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg413260
    Datum05.07.2007 13:596975 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jochen Köhler

    Ich würde mir für das neue FWG wünschen, dass es EIN Gesetz für die nichtpolizeilichen gefahrenabwehr gibt

    Dies ist/war auch der wunsch des LFV BaWü siehe.

    -> Hier (Seite 7).



    Die Landesregierung möchte aber, dass es ein reines FW-Gesetz bleibt.

    sowie die Regelung dass zwingend Integrierte Leitstellen in den Stadt- und Landkreisen betrieben werden (verringert den Meldeweg und die Hilfsfrist bestimmt (wenn auch nicht viel)).

    Wird ja gefördert und zunehmend von den Landkreisen eingerichtet; seit 2006 auch in unserem Landkreis, siehe z.B.:

    -> Hier


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413299
    Datum05.07.2007 15:236908 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Michael Allmendingerklar, geregelt ist es im §17 schon gut, aber eine Ergänzung wie z. B. "...sind sie für die
    Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung unter Gewährung von Sonderurlaub bzw. Sonderurlaubstagen freigestellt;..."


    Wofür??
    Die Regelung ist eindeutig. Wenn du von der Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt bist, dann brauchst du keinen Sonderurlaub, da du ja ohnehin freigestellt bist.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2007: Platz 27

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    AutorMich8ael8 A.8, Michelbach an der Bilz / Baden-Württemberg413365
    Datum05.07.2007 17:236855 x gelesen
    diese Formulierung wäre für den einen oder anderen Arbeitgeber eindeutiger und die betriebliche Abwicklung wäre schneller und einfacher...

    (nicht jeder ist des Juristendeutsch mächtig) ;-)


    Gruß
    Michael
    ____________________________________

    Ausschließlich meine eigene Meinung!

    Traditionelles Fußballturnier für Feuerwehren am 08.09.2007 in Michelbach/Bilz, Lkr. SHA (BaWü). Infos unter www.ffw-michelbach.org!

    Schaut mal bei der Freiwilligen Feuerwehr Michelbach/Bilz und der Jugendfeuerwehr Michelbach/Bilz vorbei...

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    AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg413435
    Datum05.07.2007 23:046909 x gelesen
    Geschrieben von Bernhard DeimannWird ja gefördert und zunehmend von den Landkreisen eingerichtet; seit 2006 auch in unserem Landkreis, siehe z.B.:

    -> Hier


    Ja bei Euch in Ladenburg ist es ja bereits umgesetzt, aber in Karlsruhe geht da nicht wirklich was vorwärts. Ich habe ja immernoch Hoffnung dass es soweit ist wenn die Feuerwache Karlsruhe Ost gebaut werden soll, dass dort eine ILS mit eingeplant wird.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    J. Köhler
    http://www.florian-graben-neudorf.de
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
    Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
    Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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