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ThemaVW (PKW) als Einsatzfahrzeuge nicht mehr geeignet!?!68 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412391
Datum02.07.2007 09:5220136 x gelesen
Hallo,

wir haben versucht, nach beschränkter Ausschreibung aufgrund des Angebots bei VW (Gottfried Schultz Niederrhein) ein Fahrgestell (hier VW Touareg) für den Ausbau als geländegänginger KdoW zu beschaffen.

Angeboten wurde nach beschränkter Ausschreibung:
- Fahrgestell
- Optional Ausbau als KdoW (ohne nähere Spezifikation was das genau sein soll, nachgereicht wurden unzureichende allgemeine Informationen, z.B. "Ladetechnik" - aber welche konkret und in welcher Spezifikation bzw. Leistung? - sowie Ausbauvarianten, an denen wir kein Interesse haben, weil wir die vorgeschlagene Technik nicht verwenden)

Vergeben werden sollte - wie angeboten - dann das nackte Fahrgestell zum Ausbau in eigenen Werkstätten mit den hier üblichen Einbauten an Technik, z.B.
- Übliche Sondersignalanlage
- Vorhandene FuG-Typen für 1 x 4m und 3 x 2m (davon 1 x aktiv) sowie Vorrüstung für Digitalfunk
- GPS-Navigation (für den Einsatz im Gelände) inkl. Verknüpfung zum ELR
- Roughbook auf Schwenkarm (z.B. mit den Daten der Energie- und Wasserversorgungsbetriebe)

Dies ist offensichtlich nicht möglich.

Nach telefonischer Erklärung der VW AG, gilt für VW PKW (die als Gruppe eine andere Firma und Vertretung darstellen wie die VW Nutzfahrzeuge!) grundsätzlich (d.h. nicht nur für den Touareg):
- Sonderfahrzeuge (oder dafür bestimmte Fahrgestelle) sollen nur durch wenige Händler angeboten werden.
- Keine Eingriffe an Fahrzeug bzw. Technik von nicht von VW autorisierten Betrieben. Auch nicht im Nachhinein durch Umbauten o.ä.!
- VW gibt grundsätzlich keine Ausbaurichtlinien an nicht von VW autorisierte Ausbauer oder Werkstätten heraus.
- Wer trotzdem an den Fahrzeugen schraubt, verliert die Gewährleistungsansprüche.


Fazit:

1. Damit ist jeder Aus- aber auch Umbau bzw. nachträgliche Ergänzung (abgesehen von leichten mechanischen Arbeiten im Kofferraum) durch nicht von der VW AG dafür zugelassene Firmen unmöglich!
Es scheiden insbesondere durch die eigenen (!) oder ebenfalls nicht zugelassenen fremden Fachwerkstätten aus:
- Nachrüstungen von FuG, Telefonen
- Nachträglicher Einbau spezieller Navigationssysteme
- Ergänzungen oder auch nur Änderungen der SoSi-Anlage
- usw.

2. Lokale Händler sollten grundsätzlich nicht beauftragt werden, weil das offensichtich seitens VW nicht gewünscht ist. (Unabhängig davon, ob diese sonstige Fahrzeuge für die Kommunen liefern).
Dies ist bei beschränkten Ausschreibungen ggf. zu berücksichtigen.

3. Für mich persönlich scheidet damit VW ("PKW") als Lieferant für Basis- oder fertige Einsatzfahrzeuge aus.
Wir werden im Amt zusammen mit der Innenrevision prüfen, ob wir VW grundsätzlich von den folgenden Vergaben ausschließen müssen, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass wir die notwendigen Ein-, Aus- und Umbauarbeiten z.B. für die mobile Datenerfassung im Rettungsdienst (Mobidat), Navigation (Adressdatenübermittlung von der Leitstellle, spezielle Infos für LKW und Gelände), Kurztextanzeige übers Navigationssystem, v.a. aber auch Digitalfunk entweder selbst oder von dafür geeigneten Fachwerkstätten vornehmen lassen können, ohne die Gewährleistung auf die Fahrzeuge zu verlieren.

Firmen in Zwickau oder in Lüneburg (TDS) kommen schon aus entfernungstechnischen Gründen dafür für uns in Düsseldorf niemals in Frage.


Hat jemand in letzter Zeit ähnliche Probleme - auch ggf. mit anderen Firmen - gehabt?
Oder hat man einfach noch keine Fragen nach dem mehrfachen Aus- bzw. Umbau im Laufe eines "Einsatzfahrzeuglebens" gestellt?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412395
Datum02.07.2007 10:3017947 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHat jemand in letzter Zeit ähnliche Probleme - auch ggf. mit anderen Firmen - gehabt?

Auf konkrete Nachfrage hat MB das Problem auch für die M-Klasse (oder andere Fahrzeuge) nicht.
Auch bei Landrover (Defender) hatten wir bisher keine auch nur annähernd so gelagerte Problematik.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDenn8is 8K., Zella-Mehlis / Thüringen412397
Datum02.07.2007 10:5217844 x gelesen
Hallo,

VW-Fahrzeuge eignen sich nach wie vor sehr gut als Einsatzfahrzeuge. Man sollte hier nur bedenken, dass VW auch in diesem Sektor eine einwandfreie Qualität liefern möchte. Deshalb gibt es die VW Spezialhändler für Volkswagen Rettungsfahrzeuge - dies sind Händler mit spezieller Schulung und technischen Möglichkeiten, welche Ihre Kunden in diesem Sektor viel besser beraten können, als der normale Händler um die Ecke.

Ich kann Dir das Autohaus Eckardt in 98527 Suhl empfehlen, Ansprechpartner ist dort ein Sebastian Renner. Hier wurden schon Kdow auf VW-Touareg nach Kundenwünschen aufgebaut und ausgeliefert.

MkG


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern412398
Datum02.07.2007 10:5417773 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Dennis KummerVW-Fahrzeuge eignen sich nach wie vor sehr gut als Einsatzfahrzeuge
Du hast den Ursprungsbeitrag aber schon gelesen, oder?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412399
Datum02.07.2007 10:5717824 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlDu hast den Ursprungsbeitrag aber schon gelesen, oder?

gelesen vielleicht schon...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412401
Datum02.07.2007 11:0217972 x gelesen
Geschrieben von Dennis KummerVW-Fahrzeuge eignen sich nach wie vor sehr gut als Einsatzfahrzeuge. Man sollte hier nur bedenken, dass VW auch in diesem Sektor eine einwandfreie Qualität liefern möchte. Deshalb gibt es die VW Spezialhändler für Volkswagen Rettungsfahrzeuge - dies sind Händler mit spezieller Schulung und technischen Möglichkeiten, welche Ihre Kunden in diesem Sektor viel besser beraten können, als der normale Händler um die Ecke.

Das ist je nett, dass VW so nett zu uns sein möchte...

Es löst nur keines der Probleme, schon gar nicht, wenn man ein Angebot für einen VW vorliegen hat, das auf Basis der Daten faktisch wertlos ist.


Geschrieben von Dennis KummerIch kann Dir das Autohaus Eckardt in 98527 Suhl empfehlen, Ansprechpartner ist dort ein Sebastian Renner. Hier wurden schon Kdow auf VW-Touareg nach Kundenwünschen aufgebaut und ausgeliefert.

Klar, Zwickau wurde mir seitens VW auch genannt...
Was glaubst Du wohl, warum wir daran wenig Interesse haben?
V.a. wenn es in der Folge darum geht, Nachrüstungen an den Fahrzeugen in eigenen Werkstätten zu machen. (Vielleicht solltest Du Dich mal so grob über unseren Fuhrpark http://d.jtruckenmueller.de/home/00.htm und Werkstätten ZWK (daneben gibts noch eine eigene Funkwerkstatt mit 2 festen Mitarbeitern) informieren.

Wetten dass wir wissen, wovon wir reden?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP412403
Datum02.07.2007 11:1017665 x gelesen
Geschrieben von ---UC--- Vergeben werden sollte - wie angeboten - dann das nackte Fahrgestell zum Ausbau in eigenen Werkstätten mit den hier üblichen Einbauten an Technik, z.B.
- Übliche Sondersignalanlage
- Vorhandene FuG-Typen für 1 x 4m und 3 x 2m (davon 1 x aktiv) sowie Vorrüstung für Digitalfunk
- GPS-Navigation (für den Einsatz im Gelände) inkl. Verknüpfung zum ELR
- Roughbook auf Schwenkarm (z.B. mit den Daten der Energie- und Wasserversorgungsbetriebe)


Frage: Was versteht ihr unter "Vorrüstung für Digitalfunk", bzw. was lasst ihr da einbauen?


MkG
Alex

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AutorJan 8S., Osnabrück / 412404
Datum02.07.2007 11:1617758 x gelesen
Hallo!

Gut zu wissen, Touareg war schon in der engeren Wahl...

Grüße, Jan


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412405
Datum02.07.2007 11:2417721 x gelesen
Geschrieben von Alex LoskyllFrage: Was versteht ihr unter "Vorrüstung für Digitalfunk", bzw. was lasst ihr da einbauen?


Stromversorgung, Antennenkabel (mindestens Kabelkanal)

Die neue DIN (Entwurf) für KdoW, ELW 1, ELW 2 gibt da übrigens erstmals ein paar Anhaltspunkte.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412406
Datum02.07.2007 11:2417711 x gelesen
Geschrieben von Jan SüdmersenGut zu wissen, Touareg war schon in der engeren Wahl...


Kannst Du direkt streichen... :-(


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMarc8us 8L., Giessen / Hessen412407
Datum02.07.2007 11:3917619 x gelesen
Die Grundidee von VW, die Qualität zu gewährleisten, ist schon gut.
Doch die Umsetzung ist halbherzig und undurchdacht.

VW wie wollt ihr das flächendeckend umsetzen? Schon mal drüber nach gedacht?
Oder sitzt VW's Nase doch zu hoch???


Querdenker waren noch nie beliebt, doch sie werden gebraucht!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412408
Datum02.07.2007 11:4817688 x gelesen
Geschrieben von Marcus LinkDie Grundidee von VW, die Qualität zu gewährleisten, ist schon gut.
Doch die Umsetzung ist halbherzig und undurchdacht.


Und bei einer der von VW dafür vorgesehenen Firmen mit der wir bisher zu tun hatten auch noch ein Qualitäts- bzw. Umsetzungsdisaster! (Die Probleme damit hab ich vor Jahren schon VW deutlich mitgeteilt.)
Die anderen Ausbauer von VW kenn ich nicht.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW412421
Datum02.07.2007 12:1217693 x gelesen
Hallo!
Ich kann die Argumente von UC sehr gut verstehen, gehe aber eher davon aus, dass VW in dieser Richtung der Vorreiter sein wird und die anderen Hersteller über kurz oder lang folgen werden.

Die Problematik liegt meiner Meinung nach in der immer komplexer werdenden E-Technik, CAN-Bus usw. Es wird immer schwerer werden, nachträglich Komponenten einzubauen und keine Störungen im System zu erzeugen. Versucht doch heute mal in einem T 5 ein Navi nachträglich einwandfrei zum laufen zu bekommen. Selbst die Fachwerkstätten streichen da teilweise die Segel.

Beim Touareg usw. werden die Probleme noch viel umfangreicher sein.

An Ulrich Cimolino:

Habt ihr schon mit der Sonderbauabteilung bei VW gesprochen? Welche Möglichkeiten die sehen?

Gruß
Martin


------------------------------------
Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412425
Datum02.07.2007 12:2117718 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerDie Problematik liegt meiner Meinung nach in der immer komplexer werdenden E-Technik, CAN-Bus usw. Es wird immer schwerer werden, nachträglich Komponenten einzubauen und keine Störungen im System zu erzeugen. Versucht doch heute mal in einem T 5 ein Navi nachträglich einwandfrei zum laufen zu bekommen. Selbst die Fachwerkstätten streichen da teilweise die Segel.

das ist mir alles bekannt - und ich erinnere daran, dass ich mit einer derjenigen war und bin, der laufend auf diese Probleme selbst bei "Fachfirmen" hingewiesen habe.
Unsere nächsten HLF und DLK gehen nicht umsonst in einen EMV-Test in ein Großlabor!


Geschrieben von Martin DrechslerHabt ihr schon mit der Sonderbauabteilung bei VW gesprochen? Welche Möglichkeiten die sehen?

Hab ich doch geschrieben:
- Wir dürfen gern bei denen ausbauen lassen (angeboten wurde aber auch das nackte Fahrzeug, die "Details" zum Ausbau als KdoW sind lachhaft (fehlt jede Präzisierung) bzw. entspricht NICHT unseren Vorstellungen).
- Andere Ausbauten sind nicht zulässig. Also auch keine Nachrüstung der unzureichenden Maßnahmen von VW.

Ob es die von VW genannten "Fachfirmen" hin bekommen würden, GPS, Navi, FMS-Kurztext und künftig Digitalfunk problemlos zu verknüpfen bleibt völlig offen, gemacht haben die das auch nocht nicht (mit unserer Technik).

Und nu?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen412431
Datum02.07.2007 12:2817692 x gelesen
Hallo Ulrich,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Unsere nächsten HLF und DLK gehen nicht umsonst in einen EMV-Test in ein Großlabor!

ist das ein Anspruch von Dir?
Wird so ein Test auch von den Hersteller ( Fzg. und "Zubehör" bzw. Einbauten) durchgeführt?


Gruß
Uwe


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412434
Datum02.07.2007 12:3317585 x gelesen
Geschrieben von Martin DrechslerHabt ihr schon mit der Sonderbauabteilung bei VW gesprochen? Welche Möglichkeiten die sehen?


Hallo,

ich glaube, an genau dieser Abteilung liegt das Problem. VW bietet ja auch die von UC angesprochenen Ausbauten an. Ein Beispiel dazu hier
Aus Sicht des Konzens ist es da naheliegend, dass man lieber ein Fahrzeug mit werksseitiger Sonderausrüstung verkauft, da man so mehr Gewinn erwirtschaftet als mit einem "nackten" Fahrgestell.


Grüße

Micha


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AutorStep8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz412437
Datum02.07.2007 12:3617735 x gelesen
Hallo,

unser Wehrleiter/stellv. KFI fährt einen Touareg V10 als Kdow. Dieser wurde bei VW umgebaut da es ein ehem. Nef war. Unser Wehrleiter gehört selbst der VW-Organisation an und hat mehrere Autohäuser und hat es trotzdem an VW abgegeben. Die Jungs die die Fzg. umbauen haben es einfach drauf in solchen Sachen, da sie fast ausschliesslich solche Umbauten machen. Es ist leider nicht mehr so einfach in die Fzg-Technik einzugreifen und mal eben 2 kabel anzuklemmen. Ohne entspr. Hard.-und Software geht da gar nix. Man sollte gerade bei CAN-Bus Vernetzung berücksichtigen, daß hier etliche Steuergeräte miteinander verbunden sind und programmiert werden müssen. Und da sind leider die meisten "normalen" Werkstätten überfordert bzw. haben gar nicht die Möglichkeiten.
Gruß
Stephan


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412443
Datum02.07.2007 12:4617705 x gelesen
Geschrieben von Stephan Jergunser Wehrleiter/stellv. KFI fährt einen Touareg V10 als Kdow. Dieser wurde bei VW umgebaut da es ein ehem. Nef war.
Hallo,


wo sind denn die großen elektrischen Unterschiede zwischen einem NEF und einem KdoW? Ich denke, dass es bei diesem Umbau eher um "Hardware", sprich ggf. andere Einbauschränke ging. Das hätte auch jede andere Firma geschafft, die sowas anbietet.

Ach nee, die dürfen ja nicht.

Geschrieben von Stephan JergEs ist leider nicht mehr so einfach in die Fzg-Technik einzugreifen und mal eben 2 kabel anzuklemmen. Ohne entspr. Hard.-und Software geht da gar nix.

Richtig.

Man sollte gerade bei CAN-Bus Vernetzung berücksichtigen, daß hier etliche Steuergeräte miteinander verbunden sind und programmiert werden müssen.

Auch richtig.

Und da sind leider die meisten "normalen" Werkstätten überfordert bzw. haben gar nicht die Möglichkeiten.

Aha. Und wenn ich jetzt mit meinem privaten VW zum Händler XY fahre und gerne ein Navi eingebaut haben möchte? Verweist der mich dann auch ans Werk? Ich denke mal, eher nicht.
Das nicht jede Werkstatt einen "Spezialisten" hat, mag sein. Dann muss sie sich halt die Informationen besorgen.

Im Übrigen hat jede Werkstatt die Möglichkeiten, weil die Programmierhard- und Software identisch ist.


Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412444
Datum02.07.2007 12:4617629 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulf VW bietet ja auch die von UC angesprochenen Ausbauten an.

Korrektur: VW bietet einen TEIL an, zum Rest der Anforderungen äußert man sich verhalten bis gar nicht..
Das Angebot ist nicht genau spezifiziert, z.B. für die Ladetechnik und das Batteriemanagement fehlen alle Details. Guckt mal zum Vergleich in eine unserer Ausschreibungen, dann wirds klarer..


Geschrieben von Michael WulfAus Sicht des Konzens ist es da naheliegend, dass man lieber ein Fahrzeug mit werksseitiger Sonderausrüstung verkauft, da man so mehr Gewinn erwirtschaftet als mit einem "nackten" Fahrgestell.

MIR ist das schon klar, nur hat das zur Folge, dass der GEwinn einbrechen wird, weil schlicht deutlich weniger Fahrzeuge verkauft werden. Wir können auf der Basis KEINE mehr beschaffen!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412446
Datum02.07.2007 12:5117622 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKorrektur: VW bietet einen TEIL an, zum Rest der Anforderungen äußert man sich verhalten bis gar nicht..
Das Angebot ist nicht genau spezifiziert, z.B. für die Ladetechnik und das Batteriemanagement fehlen alle Details. Guckt mal zum Vergleich in eine unserer Ausschreibungen, dann wirds klarer..


Ja, das hattest du erwähnt. Die konkrete Ausschreibung für den KdoW hab ich mir jetzt nicht angeguckt, aber ich weiß, was in den anderen so drin stand.

Geschrieben von Ulrich CimolinoMIR ist das schon klar, nur hat das zur Folge, dass der GEwinn einbrechen wird, weil schlicht deutlich weniger Fahrzeuge verkauft werden. Wir können auf der Basis KEINE mehr beschaffen!

Ich bin da auf deiner Seite, ich würde es genau so machen. Wenn die kein Interesse am Verkauf von Autos haben, dann muss man sich halt nach anderen umsehen.

Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412447
Datum02.07.2007 12:5317594 x gelesen
Geschrieben von Stephan JergDie Jungs die die Fzg. umbauen haben es einfach drauf in solchen Sachen, da sie fast ausschliesslich solche Umbauten machen.

Genau - nur die, die sie kennen bzw. immer durchführen. Der verlinkte Text zum NEF ist praktisch in den Eckdaten gleich zu unseren nachgereichten Infos zum Angebot "Ausbau KdoW".
- wir haben andere SoSi-Anlagen (und davon jede Menge!) => Ersatzteil- UND andere Bedienungsproblematik bei UNS! (Aber das ist ja VW wurscht...)
- wir haben andere (und mehr) Funkanlagen
- wir haben vor, da zusätzliche FuG einzubauen (2 x 2m, 1 x 2 m Aktik, 1 x FuG 13, Vorrüstung Digitalfunk)
- Navi mit Kopplung an ELR (wäre es ein RD-Fahrzeug, würde übrigens ggf. sogar eine externe Fachfirma über eine andere Ausschreibung (Nachrüstung Mobidat) daran arbeiten müssen!)
uvm.
- usw.
(Das macht mich grundsätzlich misstrauisch gegenüber der Ladetechnik, die nicht bewertbar ist, weil Angaben zur Leistung fehlen.)

VW hat sich da m.E. ein Riesenproblem eingefangen bzw. viel zu kurz gedacht. Und technisch sinnvolle Leistungsangaben bzw. -beschreibungen sehen anders aus! (Glaub mir, ich weiß so grob, wovon ich schreibe/rede...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStep8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz412449
Datum02.07.2007 13:0417599 x gelesen
Hi Micha,

wir reden hier ja net um ein simples Navi, sondern um den Einbau von Sondersig und Funk. Und welche VW-Werkstatt hat da die Spezialisten. Es sind die wenigsten. Und wenn sich ein Mechaniker die Infos erst holen muss und sich einlesen muss, was denkst du wie schnell und fehlerfrei der Umbau von statten geht. Die Spezi bei VW wissen halt genau, welches Mat. sie brauchen und wo etwas angeschlossen wird und zwar so, das es funzt.
ich bin selbst in der Branche und erlebe es immer wieder, das wir an unsere Grenzen stossen und die Problemfälle in ein Analysezentrum mit den entspr. Spezialisten und Ausbildung verbringen müssen, denn die machen dort sonst nix anderes.

Und was die Struktur von VW betrifft oder nennen wir es einfach Vertriebsphilosphie, ein anderes Beispl : Es gibt Krankenkassen, bei denen hat man auch keine freie Ärztewahl, sondern muss zu einem der mit der Kasse nen Vertrag hat.


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW412450
Datum02.07.2007 13:0517615 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMIR ist das schon klar, nur hat das zur Folge, dass der GEwinn einbrechen wird, weil schlicht deutlich weniger Fahrzeuge verkauft werden. Wir können auf der Basis KEINE mehr beschaffen!

Vielleicht ist der FW-Markt für VW nicht interessant genug...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412453
Datum02.07.2007 13:2117718 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Stephan Jergich bin selbst in der Branche und erlebe es immer wieder, das wir an unsere Grenzen stossen und die Problemfälle in ein Analysezentrum


Ich bin auch in dem Bereich und ich erlebe es immer wieder, dass es bei vielen Herstellern ohne Spezialisten und Analysezentren geht bzw. wenn überhaupt der Spezialist beim "Patienten" "Hausbesuche" macht.


Geschrieben von Stephan JergEs gibt Krankenkassen, bei denen hat man auch keine freie Ärztewahl, sondern muss zu einem der mit der Kasse nen Vertrag hat.

Ja, aber nicht automatisch, sondern nur, wenn du da außer der Mitgliedschaft auch noch den entsprechenden Zusatzvertrag unterschieben hast. Hast du keinen Zusatzvertrag, sparst du zwar kein Geld, kannst aber nach wie vor da Mitglied sein und zu jedem Arzt gehen.

Also ist das nicht ganz so mit dem Fahrzeug-Beispiel vergleichbar, oder bekomme ich jetzt mehr Rabatt gewährt, wenn ich nach dem Kauf des Fahrzeugs unterschreibe, dass ich das Fahrzeug nach dem Kauf nur noch in bestimmten Werkstätten warten lasse und an bestimmten Tankstellen betanke?

Geschrieben von Stephan JergUnd was die Struktur von VW betrifft oder nennen wir es einfach Vertriebsphilosphie

Ja, Vertriebsphilosophie. Man könnte es auch Gewinnmaximierungsabsicht nennen. Wie UC schon sagte, wird der Schuss früher oder später jedoch nach hinten losgehen.

Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412455
Datum02.07.2007 13:2517535 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleVielleicht ist der FW-Markt für VW nicht interessant genug...

Hallo,

mag sein. Allerdings haben die Hersteller bei der Polizei heute i.d.R. das Problem, dass sie in ein paar Jahren auf einen Schlag ein paar tausend SchrotthaufenEinsatzfahrzeuge zurückbekommen, die man auf dem Gebrauchtmarkt auch irgendwie loswerden muss.


Grüße

Micha


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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412459
Datum02.07.2007 13:3817513 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfWenn die kein Interesse am Verkauf von Autos haben, dann muss man sich halt nach anderen umsehen.

Ich denke daß genau da der Hase im Pfeffer liegt. Die Philosophie (aus welchen Beweggründen auch immer) "nehmt was wir haben oder lasst es" ist nicht der Kundenorientierte Ansatz, den man gerade im Sonderfahrzeugsektor nun mal haben muss. Ob man damit gut fährt, bleibt abzuwarten.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen412478
Datum02.07.2007 15:2517538 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Stephan Jerg
wir reden hier ja net um ein simples Navi, sondern um den Einbau von Sondersig und Funk. Und welche VW-Werkstatt hat da die Spezialisten. Es sind die wenigsten. Und wenn sich ein Mechaniker die Infos erst holen muss und sich einlesen muss, was denkst du wie schnell und fehlerfrei der Umbau von statten geht. Die Spezi bei VW wissen halt genau, welches Mat. sie brauchen und wo etwas angeschlossen wird und zwar so, das es funzt.

meinst Du bei der BF DüDo gibt es keine Spezialisten oder in einer der von Ulrich angesprochenen Fachwerkstatt?

Ohne jemand Kompetenz absprechen zu wollen, gehe ich stark davon aus das eine Fachwerkstatt mehr
von Fehleranalyse versteht als eine Abteilung von Fahrzeughersteller.


Gruß
Uwe


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412619
Datum03.07.2007 08:4317628 x gelesen
Hallo,

anscheinend haben einige nicht alles gelesen, oder es wurde ggf. falsch weitergegeben. Bereits in der Thread-Überschrift steht bewusst VW (PKW)

Und hier stehts nochmal:
Geschrieben von Ulrich CimolinoNach telefonischer Erklärung der VW AG, gilt für VW PKW (die als Gruppe eine andere Firma und Vertretung darstellen wie die VW Nutzfahrzeuge!) grundsätzlich (d.h. nicht nur für den Touareg)

Betroffen ist also alles, was als "PKW" vermarktet wird, das ist m.W. auch der Multivan, aber nicht der T5-Transporter, der normale Caddy usw., diese laufen über Nutzfahrzeuge. Ggf. im Detail bei der Gebietsvertretung oder beim Aufbauer absprechen.

Wir sind übrigens nicht die einzigen die das Problem haben, aber offensichtlich mal wieder die ersten, die darüber reden, vgl. dazu auch Feuerwehr-Weblog.de, Betreiber von Fahrzeugflotten mit Betriebsfunkgeräten haben das gleiche Problem. Offensichtlich verliert VW wegen dieser Haltung im PKW-Bereich auch schon Kunden.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412621
Datum03.07.2007 08:5417547 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
Betroffen ist also alles, was als "PKW" vermarktet wird, das ist m.W. auch der Multivan


Hallo,

neben Crafter und Caddy werden alle T5-Versionen, also Transporter, Multivan und Caravelle von VW Nutzfahrzeuge vertrieben. VW Nutzfahrzeuge

Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412624
Datum03.07.2007 09:1017521 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfneben Crafter und Caddy werden alle T5-Versionen, also Transporter, Multivan und Caravelle von VW Nutzfahrzeuge vertrieben. VW Nutzfahrzeuge

das ist gut, aber der Multivan läuft doch auch über die PKW-Schiene, oder?


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412625
Datum03.07.2007 09:1317535 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist gut, aber der Multivan läuft doch auch über die PKW-Schiene, oder?

Ja, das ist ein sowohl-als-auch-Auto. Hergestellt wird er aber wie alle anderen T5 bei VWN in Hannover.

Grüße

Micha


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio412662
Datum03.07.2007 14:0017596 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoNach telefonischer Erklärung der VW AG, gilt für VW PKW (die als Gruppe eine andere Firma und Vertretung darstellen wie die VW Nutzfahrzeuge!) grundsätzlich (d.h. nicht nur für den Touareg):
- Sonderfahrzeuge (oder dafür bestimmte Fahrgestelle) sollen nur durch wenige Händler angeboten werden.
- Keine Eingriffe an Fahrzeug bzw. Technik von nicht von VW autorisierten Betrieben. Auch nicht im Nachhinein durch Umbauten o.ä.!
- VW gibt grundsätzlich keine Ausbaurichtlinien an nicht von VW autorisierte Ausbauer oder Werkstätten heraus.
- Wer trotzdem an den Fahrzeugen schraubt, verliert die Gewährleistungsansprüche.


Für euch ärgerlich, aus Sicht von VW verständlich. Warum soll man für etwas Gewährleistung geben, was ggf. jemand anderes verbockt hat. Es spricht ja grundsätzlich nichts dagegen weiterhin nackte VW zu kaufen und beim Ausbauer seiner Wahl ausbauen zu lassen, nur warum sollte VW dafür haftungsrechtlich den Kopf hinhalten?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz412666
Datum03.07.2007 14:4717539 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür euch ärgerlich, aus Sicht von VW verständlich. Warum soll man für etwas Gewährleistung geben, was ggf. jemand anderes verbockt hat

Interesant wird das, wenn wie von VW vermutlich beabsichtigt, die Gewährleistung grundsätzlich verweigert wird, auch wenn kein Zusammenhang zwischen dem Ausbau und dem eigentlichen Fehler besteht.
Oder gar dieses immer per Definition angenommen wird in der Art "Sie haben ein Funkgerät eingebaut, deswegen ist bei Ihnen der Auspuff abgefallen"

Aber etwas ähnliches kennen wir im Feuerwehrbereich ja: "Wie?! Du hast ein Holster am PA!? Aber dann hat der PA ja gar keine Zulassung mehr und du keinen Versicherungsschutz!"


Manuel


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AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg412668
Datum03.07.2007 14:5417541 x gelesen
Hallo!

Wie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung von Löschfahrzeugen u.ä. aus, wenn getrennt ausgeschrieben wurde? Da werden sich doch auch Aufbauer und Fahrgestellhersteller ggf. den Peter zuschieben.

Auf das gleiche wird es hier dann doch auch rauslaufen, ein Aufbauer/Ausrüster wird beauftragt liefer mir einen KdoW. VW schließt die Gewährleistung aus, dafür gibt es dann den Generalunternehmer.

Der Nachteil liegt nun eben darin, dass ein Eigenausbau wie bei euch und anderen durchaus möglich jetzt nicht mehr in Frage kommt.

Oder liege ich jetzt ganz falsch?

Grüße
Matthias


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412674
Datum03.07.2007 15:4317582 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierFür euch ärgerlich, aus Sicht von VW verständlich. Warum soll man für etwas Gewährleistung geben, was ggf. jemand anderes verbockt hat. Es spricht ja grundsätzlich nichts dagegen weiterhin nackte VW zu kaufen und beim Ausbauer seiner Wahl ausbauen zu lassen, nur warum sollte VW dafür haftungsrechtlich den Kopf hinhalten?

VW soll doch nicht dafür die Gewährleistung übernehmen, was andere einbauen!
Nach der Auskunft von VW darfst Du noch nicht mal ein Autoradio da einbauen, wenn keines drin war! (Für Ein- und Um- bzw. Ergänzungsbauten an BOS-spezifischer Technik ganz zu schweigen!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412675
Datum03.07.2007 15:4417517 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs spricht ja grundsätzlich nichts dagegen weiterhin nackte VW zu kaufen und beim Ausbauer seiner Wahl ausbauen zu lassen

Hallo Christian,

genau das geht ja auch nicht mehr. Der Ausbauer deiner Wahl ist nämlich nach dem, was Uli schildert
(Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- VW gibt grundsätzlich keine Ausbaurichtlinien an nicht von VW autorisierte Ausbauer oder Werkstätten heraus.), möglicherweise gar nicht von VW authorisiert.

Also bleibt dir momentan die Wahl zwischen dem Ausbauer und der Technik von VW's Gnaden oder Kauf bei einem anderen Fahrgestellhersteller.




Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412677
Datum03.07.2007 15:4717585 x gelesen
Geschrieben von Matthias MartinWie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung von Löschfahrzeugen u.ä. aus, wenn getrennt ausgeschrieben wurde? Da werden sich doch auch Aufbauer und Fahrgestellhersteller ggf. den Peter zuschieben.

Da wirds dann noch komplizierter, weil i.d.R. spezifische Fahrgestelle benötigt werden und einige Aufbauer auf bestimmten Fahrgestellen gar nicht aufbauen und bei anderen spezielle Maßnahmen benötigt werden.
Ich halte das schon aus technischen Gründen für maximal problematisch.


Geschrieben von Matthias MartinAuf das gleiche wird es hier dann doch auch rauslaufen, ein Aufbauer/Ausrüster wird beauftragt liefer mir einen KdoW. VW schließt die Gewährleistung aus, dafür gibt es dann den Generalunternehmer.

Das wird der aber für fahrgestelltypische Sachen nicht tun - ergo auch keinen VW (PKW) mehr anbieten.


Geschrieben von Matthias MartinDer Nachteil liegt nun eben darin, dass ein Eigenausbau wie bei euch und anderen durchaus möglich jetzt nicht mehr in Frage kommt.

Nochmal, es geht nicht nur um den Erstausbau, sondern auch darum, dass jede Änderung/Ergänzung ausser durch wenige zulässige Firmen nicht mehr möglich ist!
Das betrifft sowohl die SoSianlagen (z.B. zusätzliche Frontblitzleuchte in der Frontscheibe) wie auch FuG (Digitalfunk!) wie auch Navi etc.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412693
Datum03.07.2007 16:4917600 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Matthias MartinWie sieht es eigentlich mit der Gewährleistung von Löschfahrzeugen u.ä. aus, wenn getrennt ausgeschrieben wurde? Da werden sich doch auch Aufbauer und Fahrgestellhersteller ggf. den Peter zuschieben.

Da wirds dann noch komplizierter, weil i.d.R. spezifische Fahrgestelle benötigt werden und einige Aufbauer auf bestimmten Fahrgestellen gar nicht aufbauen und bei anderen spezielle Maßnahmen benötigt werden.


Die Frage ist doch eher, auf welcher Rechtsgrundlage VW irgendetwas für Fahrzeuge verbieten will, die sie verkaufen. Vermutlich doch nicht als Nebenbedingung des Kaufvertrages, sondern im Rahmen der Zulassung bzw. EG-Typgenehmigung? Die Gewährleistung als solche ist ja auch gesetzlich geregelt und kann nicht einfach so per Kaufvertrag oder gar per einseitiger Erklärung aufgehoben werden.

Dann spielt das vermutlich für die 'richtigen' Aufbauten auf nackte Fahrgestelle keine so große Rolle, weil die ohnehin per Einzelgenehmigung zugelassen werden.

Genauso kannst du aber auch mit dem als zivil gekauften Golf und BOS-nachgerüsteten VW zum TÜV fahren und eine Einzelabnahme machen lassen. Hast du mal mit dem Laden gesprochen, welche Rahmenbedingungen die da sehen würden?

Gruß,
Henning


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412698
Datum03.07.2007 16:5917584 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch

Die Frage ist doch eher, auf welcher Rechtsgrundlage VW irgendetwas für Fahrzeuge verbieten will, die sie verkaufen.



Die verbieten nix explizit, die verweigern dir im Zweifel einfach die Gewährleistung, weil du Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen hast.

Ist aus deren Sicht dann nix anderes als bei den Chiptuning-Geschichten.

Ich frag mich nur, ob die das ganze nur bei gewerblichen und staatlichen Kunden so strikt sehen, oder ob der Polo von Max Mustermann genau so die Gewährleistung verliert, wenn er beim Boschdienst, Mediamarkt etc. um die Ecke sein Radio gegen ein Navi tauscht.

Sollte es auch im privaten Bereich so gehandlet werden, dann muss ich ja direkt froh sein, dass ich privat seit einigen Jahren einen großen Bogen um die VW-Produkte gemacht hab.


Grüße

Micha


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412699
Datum03.07.2007 17:0517575 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfGeschrieben von Henning Koch

Die Frage ist doch eher, auf welcher Rechtsgrundlage VW irgendetwas für Fahrzeuge verbieten will, die sie verkaufen.


Die verbieten nix explizit, die verweigern dir im Zweifel einfach die Gewährleistung, weil du Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen hast.

Ist aus deren Sicht dann nix anderes als bei den Chiptuning-Geschichten.


Aus meiner Sicht auch nicht:

Wenn der Kunde ein Chiptuning hat machen lassen, fällt die Durchrostung der Heckklappe aufgrund mangelhafter Hohlraumversiegelung trotzdem unter die Gewährleistung.

Wenn VW die Gewährleistung bei kaputter Wasserpumpe ablehnt, weil die Fw D'dorf ein Blaulicht aufs Dach geschraubt hat, müsste das für das Rechtsamt der Stadt D'dorf eine relativ einfache Übung sein.

Oder sind die Juristen da anderer Meinung?

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412701
Datum03.07.2007 17:1017557 x gelesen
Geschrieben von Henning KochOder sind die Juristen da anderer Meinung?

Nein, auch wenns VW (PKW) (noch) anders darstellt, aber das nutzt uns auch nix, weil ohne Infos zu bestimmten "no-go´s" im Ausbau (das nennt man Aus- bzw. Aufbaurichtlinien und gibts z.B. von jedem Nutzfahrzeughersteller) kannst Du schlicht kein Einsatzfahrzeug draus machen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412703
Datum03.07.2007 17:1117577 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, auch wenns VW (PKW) (noch) anders darstellt, aber das nutzt uns auch nix, weil ohne Infos zu bestimmten "no-go´s" im Ausbau (das nennt man Aus- bzw. Aufbaurichtlinien und gibts z.B. von jedem Nutzfahrzeughersteller) kannst Du schlicht kein Einsatzfahrzeug draus machen...

Aus zulassungsrechtlicher Hinsicht oder was meinst du jetzt?


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz412704
Datum03.07.2007 17:1217500 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoweil ohne Infos zu bestimmten "no-go´s" im Ausbau

Da steht dann sowas drinnen wie "Bitte nicht die Tragende Strebe A durchtrennen"?


Hat sich VW eigentlich ob dieses Threads schon bei dir gemeldet? :)



Manuel


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412708
Datum03.07.2007 17:1917605 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAus meiner Sicht auch nicht:

Wenn der Kunde ein Chiptuning hat machen lassen, fällt die Durchrostung der Heckklappe aufgrund mangelhafter Hohlraumversiegelung trotzdem unter die Gewährleistung.

Wenn VW die Gewährleistung bei kaputter Wasserpumpe ablehnt, weil die Fw D'dorf ein Blaulicht aufs Dach geschraubt hat, müsste das für das Rechtsamt der Stadt D'dorf eine relativ einfache Übung sein.

Oder sind die Juristen da anderer Meinung?


Hallo Henning,

die Beispiele sind ein bißchen unglücklich.

Beispiel 1: Durchrostung wegen Hohlraumversiegelungsmangel und Chiptuning.

Die Garantie wird greifen,weil Durchrostung nicht direkt unter die Gewährleistung fällt. Da wirkt die Garantie gegen Durchrostung, heute wohl 10 Jahre oder mehr und damit eh langfristiger vereinbart als die gesetzliche Gewährleistung.


Spinnen wir das Beispiel mal ein bißchen um: Interessant wird es doch dann, wenn sich Rost im Dach- oder Säulenbereich (nicht in direkter Nähe des Blaulichtes) bildet, nachdem die Feuerwehr XY ein Blaulicht montiert hat oder wenn beim chipgetunten Auto plötzlich die Kupplung schwächelt.


Beispiel 2: Wasserpumpendefekt nach Blaulichteinbau

Wenn es eine mechanische Wasserpumpe ist, wird die Gewährleistung sicher auch einzufordern sein, weil es keine direkte Verbindung zwischen den beiden Faktoren gibt.

Im Falle einer elektrischen Wasserpumpe kann das schon wieder anders aussehen, im Zweifel wirst du dann nachweisen müssen, dass der Defekt wirklich ein Herstellungsfehler war und nichts mit der Nachrüstung am Bordnetz zu tun hatte.


Grüße

Micha


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412713
Datum03.07.2007 17:2317538 x gelesen
Geschrieben von Henning KochAus zulassungsrechtlicher Hinsicht oder was meinst du jetzt?

Hast Du schon mal in die Elektrik eines modernen PKW oder LKW geblickt?

Ohne Infos zu dem, was man wo anschließen (und ggf. auch befestigen!) darf, ist das (ggf. gefährlicher!) Pfusch.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412714
Datum03.07.2007 17:2617571 x gelesen
Geschrieben von Michael Wulfdie Beispiele sind ein bißchen unglücklich.

nein, ganz gezielt gewählt...

Geschrieben von Michael WulfBeispiel 1: Durchrostung wegen Hohlraumversiegelungsmangel und Chiptuning.

Die Garantie wird greifen,weil Durchrostung nicht direkt unter die Gewährleistung fällt.


ups, auch nicht bei mangelhafter Hohlraumversiegelung?

Dann nehmen wir den vorzeitigen Ausfall der elektrischen Verstellung des rechten Aussenspiegels oder sowas.

Geschrieben von Michael WulfBeispiel 2: Wasserpumpendefekt nach Blaulichteinbau

Wenn es eine mechanische Wasserpumpe ist, wird die Gewährleistung sicher auch einzufordern sein, weil es keine direkte Verbindung zwischen den beiden Faktoren gibt.


Genau das meinte ich. (gibts schon elektrische WaPu im 12V-Bordnetz?)

Geschrieben von Michael WulfIm Falle einer elektrischen Wasserpumpe kann das schon wieder anders aussehen, im Zweifel wirst du dann nachweisen müssen, dass der Defekt wirklich ein Herstellungsfehler war und nichts mit der Nachrüstung am Bordnetz zu tun hatte.

Natürlich. Wie bei den anderen Herstellern auch (nur dass das natürlich deutlich einfacher wird, wenn der Hersteller vorher bestimmte Freigaben erteilt hat). Trotzdem dürfte auch das für den Gutachter ein Spaziergang sein, wenn das Blaulicht eine e1-Zulassung hat. Dann soll VW doch mal das Gegenteil beweisen...

Gruß,
Henning


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412715
Datum03.07.2007 17:2917577 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHast Du schon mal in die Elektrik eines modernen PKW oder LKW geblickt?

Ohne Infos zu dem, was man wo anschließen (und ggf. auch befestigen!) darf, ist das (ggf. gefährlicher!) Pfusch.


Wir reden doch hier von Dingen wie dem Einbau einer SoSi-Anlage oder einer Funkanlage?

Das wird die Fachfirma schaffen, die ansonsten in zivile Fahrzeuge Navigationsgeräte, Radios und ähnlichen Krempel einbaut. Solche Dinge sind ja nicht BOS-spezifisch.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412716
Datum03.07.2007 17:3217471 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDa steht dann sowas drinnen wie "Bitte nicht die Tragende Strebe A durchtrennen"?

Da steht dann z.B. drin, welche elektrischen Anschlüsse genutzt werden können - was die vertragen - und welche nicht.
Da steht drin, wo man z.B. am Armaturenbrett was nicht befestigen darf (wegen Airbag usw.).



Geschrieben von Manuel SchmidtHat sich VW eigentlich ob dieses Threads schon bei dir gemeldet?

Natürlich.

Der eine hat Angst um sein Geschäft (VW Nutzfahrzeuge ist von dem Problem an sich nicht betroffen, bekommt aber von allen die nicht lesen können, die gleichen Fragen gestellt), der andere droht mit der Rechtsabteilung. (Ich kann nichts dafür, wenn VW (PKW) solche Wege geht, ich geb nur die Information weiter an die, die davon betroffen sind - und das sind beileibe nicht nur wir!)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-)412718
Datum03.07.2007 17:3317529 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoOhne Infos zu dem, was man wo anschließen (und ggf. auch befestigen!) darf, ist das (ggf. gefährlicher!) Pfusch.

... der bis zum erlöschen der Betriebserlaubnis führen kann...


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412720
Datum03.07.2007 17:3717527 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDas wird die Fachfirma schaffen, die ansonsten in zivile Fahrzeuge Navigationsgeräte, Radios und ähnlichen Krempel einbaut. Solche Dinge sind ja nicht BOS-spezifisch.

Hast Du meinen Beitrag gelesen?
Welche der wenigen Fachfirmen darfs sein?

Was machst Du bei Nachrüstungen? (Digitalfunk, Navi usw.?)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412726
Datum03.07.2007 17:4717549 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Henning Koch(gibts schon elektrische WaPu im 12V-Bordnetz?)

Ja, je nach Fahrzeugtyp schon seit ca. 15-20 Jahren.


Geschrieben von Henning KochTrotzdem dürfte auch das für den Gutachter ein Spaziergang sein, wenn das Blaulicht eine e1-Zulassung hat.

Ohne e1-Zulassung dürftest du es nicht verbauen, dann hättest du ein Problem mit der Betriebserlaubnis. Im Übrigen ist es egal, ob da e1, e13 oder gar e17 draufsteht, weil die Zahl hinter dem e für das abnehmende Land steht, die Kriterien an sich sind jedoch gleich.

Trotzdem darfst du den Strom für das Blaulicht nicht mal eben so irgendwo abzapfen. Das geht nur noch an genau spezifizierten Anschlüssen. Und die musst du beim Fahrzeughersteller erfragen. Siehe die von Uli erwähnten Aufbaurichtlinien.
Holst du dir den Strom an einer "falschen Stelle", rufst du Störungen im Bordnetz hervor. Das kann einem harmlosen Fall bedeuten, dass beim Einschalten des Blaulichtes das Fenster aufgeht, Möglicherweise geht aber auch ohne Vorwarnung das Triebwerk aus, die Wasserpumpe ist irgendwann defekt, der Airbag löst aus oder die Automatik schaltet bei 200 in den Rückwärtsgang.





Grüße

Micha


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz412728
Datum03.07.2007 17:5417540 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfTrotzdem darfst du den Strom für das Blaulicht nicht mal eben so irgendwo abzapfen. Das geht nur noch an genau spezifizierten Anschlüssen

Und wenn man sich die Anschlüsse selbst legt?
Die Meisten Sonderfahrzeuge haben zumindest zwei Sicherungskästen: Einen für normal und einen für den ganzen Sonderkram. Da liegt die Vermutung nahe, dass man für den ganzen Sonderkram eine parallel liegende Elektroinstalation eingezogen hat.

Geschrieben von Michael WulfHolst du dir den Strom an einer "falschen Stelle", rufst du Störungen im Bordnetz hervor. Das kann einem harmlosen Fall bedeuten, dass beim Einschalten des Blaulichtes das Fenster aufgeht,
Oha!
das heißt wenn ich aufgrund eines technischen Defektes eines Gerätes einen Kurzschluss im Bordnetz und dadurch eine höhere Stromaufnahme habe kann u.a. der Airbag auslösen?


Manuel, sich spontan auf dem Rad sichere fühlend


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen412735
Datum03.07.2007 18:1117624 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manuel Schmidt
Und wenn man sich die Anschlüsse selbst legt?
Die Meisten Sonderfahrzeuge haben zumindest zwei Sicherungskästen: Einen für normal und einen für den ganzen Sonderkram. Da liegt die Vermutung nahe, dass man für den ganzen Sonderkram eine parallel liegende Elektroinstalation eingezogen hat.


Die meisten serienmäßigen Fahrzeuge haben inzwischen auch schon mehr als einen Sicherungskasten, dann zumeist einen irgendwo vorn und einen im Heck des PKW.

Das hängt nicht nur mit Sonderkram, sondern z.T. auch mit Gewichtsersparnis zusammen, da man so kürzere Leitungen zu den einzelnen Verbrauchern ziehen kann.

Sonderfahrzeuge haben zumeist einen Sicherungskasten mit den Sicherungen für die Sondereinbauten. Das kann aber auch wieder mehrere Gründe haben. Entweder gibt es für die Spezialeinbauten tatsächlich ein eigenes Leitungsnetz (meistens dann auch eine zweite Batterie und evtl. auch fest eingebaute Ladetechnik) oder es war in den originalen Kästen schlicht kein Platz mehr für die zusätzlichen Kabel, Relais, Sicherungen und co.



Geschrieben von Manuel SchmidtOha!
das heißt wenn ich aufgrund eines technischen Defektes eines Gerätes einen Kurzschluss im Bordnetz und dadurch eine höhere Stromaufnahme habe kann u.a. der Airbag auslösen?



Für den Fall eines Kurzschlusses hast du hoffentlich eine Sicherung eingebaut, ansonsten hast du ganz andere Probleme als ausgelöste Airbags.

Viel schlimmer als ein einfacher Kurzschluss sind Störsignale (Spannungsspitzen etc.), die sich über das Netz ausbreiten. Diese können dann irgendetwas unkontrolliertes verursachen.


Grüße

Micha


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio412754
Datum03.07.2007 20:2817566 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoNach der Auskunft von VW darfst Du noch nicht mal ein Autoradio da einbauen, wenn keines drin war! (Für Ein- und Um- bzw. Ergänzungsbauten an BOS-spezifischer Technik ganz zu schweigen!)

Das konnte ich so aus deinem Text nicht herauslesen. Ich verstand es als "entweder du kauft ein fertiges Auto von mir oder einem authorisierten Händler/Ausbauer), dann gilt volle Gewährleistung, oder aber du läßt woanders ausbauen, dann gibts auch keine Gewährleistung."


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio412756
Datum03.07.2007 20:3417614 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Henning KochDie Gewährleistung als solche ist ja auch gesetzlich geregelt und kann nicht einfach so per Kaufvertrag oder gar per einseitiger Erklärung aufgehoben werden.

Sei dir da mal nicht so sicher. Die Gewährleistung ist im BGB geregelt. Die spannende Frage ist m.E., ob eine (beschaffende) Behörde ein Verbraucher i.S. des BGB ist. Ist sie das nicht, dann dürften sämtliche Regelungen hinsichtlich Verbraucherverträgen nach BGB im Behördengeschäft hinfällig sein.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio412757
Datum03.07.2007 20:3517565 x gelesen
P.S.:

Geschrieben von Christi@n PannierIst sie das nicht, dann dürften sämtliche Regelungen hinsichtlich Verbraucherverträgen nach BGB im Behördengeschäft hinfällig sein.


Es sei denn, sie wurdem im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412759
Datum03.07.2007 20:4017590 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs sei denn, sie wurdem im Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart.

Stehen bei uns in den ergänzenden Bedingungen zu jeder Leistungsbeschreibung.
Auch in diesem Fall - und interessiert VW (PKW) im Konzern trotzdem nicht, was der lokale Händler da angeboten hat....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412760
Datum03.07.2007 20:4417537 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch verstand es als "entweder du kauft ein fertiges Auto von mir oder einem authorisierten Händler/Ausbauer), dann gilt volle Gewährleistung, oder aber du läßt woanders ausbauen, dann gibts auch keine Gewährleistung."

das ist das was auch noch "verkauft" wurde (aber rechtlich so nicht haltbar ist).
Das Hauptproblem ist jedoch die entstehende praktischen Probleme im Aus- und Umbau sowie die Streitigkeiten, wenn dabei auch nur verdachtsweise Probleme auftreten.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412832
Datum04.07.2007 08:5717650 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Michael WulfViel schlimmer als ein einfacher Kurzschluss sind Störsignale (Spannungsspitzen etc.), die sich über das Netz ausbreiten. Diese können dann irgendetwas unkontrolliertes verursachen.

Auch dafür gibt es ja die EMV-Prüfungen. Dabei geht es nicht nur um Strahlung, sondern auch um leitungsgeführte EMB.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich werden alle Ein- und vor allem Ausbauten deutlich einfacher, wenn man die entsprechenden Hersteller-Richtlinien in der Hand hat. Unmöglich wird es ohne die aber bestimmt nicht.


Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW412833
Datum04.07.2007 09:0517560 x gelesen
Geschrieben von Henning KochUm keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich werden alle Ein- und vor allem Ausbauten deutlich einfacher, wenn man die entsprechenden Hersteller-Richtlinien in der Hand hat. Unmöglich wird es ohne die aber bestimmt nicht.

Dürfen wir auf Dich zukommen, um Dich zu fragen, wo wir am Armaturenbrett was befestigen, wo an der elektrischen Anlage (welcher konkreten Leistungsfähigkeit an der jeweiligen Stelle), was anklemmen dürfen - und wo nicht?

Haftest Du dann auch für etwaige Probleme?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW412850
Datum04.07.2007 10:5117640 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning KochUm keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Natürlich werden alle Ein- und vor allem Ausbauten deutlich einfacher, wenn man die entsprechenden Hersteller-Richtlinien in der Hand hat. Unmöglich wird es ohne die aber bestimmt nicht.

Dürfen wir auf Dich zukommen, um Dich zu fragen, wo wir am Armaturenbrett was befestigen, wo an der elektrischen Anlage (welcher konkreten Leistungsfähigkeit an der jeweiligen Stelle), was anklemmen dürfen - und wo nicht?

Haftest Du dann auch für etwaige Probleme?


Wenn ich z.B. eine Car-HiFi-Werkstatt hätte, würde ich genau damit mein Geld verdienen.

Hab ich aber nicht ;-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413352
Datum05.07.2007 17:0017614 x gelesen
Geschrieben von Henning KochWenn ich z.B. eine Car-HiFi-Werkstatt hätte, würde ich genau damit mein Geld verdienen.

1. Du hast meine Frage auf Deinen "superschlauen" Kommentar nicht beantwortet!
2. CarHiFi-Werkstätten HABEN damit jede Menge Probleme, wenns nicht nur um den Austausch eines vorhandenen Radios geht, sonder z.B. um Betriebsfunkgeräte o.ä. (vgl. auch Kommentare auf www.feuerwehr-weblog.de zu dem Thema).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio413354
Datum05.07.2007 17:0617765 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Ulrich CimolinoStehen bei uns in den ergänzenden Bedingungen zu jeder Leistungsbeschreibung.
Auch in diesem Fall - und interessiert VW (PKW) im Konzern trotzdem nicht, was der lokale Händler da angeboten hat....


Schon deshalb verwundert mich die Aussage von Volkswagen, die Gewährleistung würde erlöschen. Nach BGB besteht der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, das wäre in eurem Fall ohnhin nicht VW sondern das Autohaus Gottfried Scholz. D.h. es würde ein Gewährleistungsanspruch erlöschen, den es gar nicht gibt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW413359
Datum05.07.2007 17:1317596 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Henning KochWenn ich z.B. eine Car-HiFi-Werkstatt hätte, würde ich genau damit mein Geld verdienen.

1. Du hast meine Frage auf Deinen "superschlauen" Kommentar nicht beantwortet!


welchen Teil meiner Antwort hast du nicht verstanden?

Falls es nur zu kompliziert formuliert war: Die Antwort lautete "nein".

Geschrieben von Ulrich Cimolino2. CarHiFi-Werkstätten HABEN damit jede Menge Probleme, wenns nicht nur um den Austausch eines vorhandenen Radios geht, sonder z.B. um Betriebsfunkgeräte o.ä. (vgl. auch Kommentare auf www.feuerwehr-weblog.de zu dem Thema).

Also stimmst du meinem superschlauen Kommentar in dem Punkt auch zu.

Dann also für mich EOD.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413363
Datum05.07.2007 17:2117774 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierSchon deshalb verwundert mich die Aussage von Volkswagen, die Gewährleistung würde erlöschen. Nach BGB besteht der Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Verkäufer, das wäre in eurem Fall ohnhin nicht VW sondern das Autohaus Gottfried Scholz. D.h. es würde ein Gewährleistungsanspruch erlöschen, den es gar nicht gibt.

Ja, nutzt uns nur trotzdem nix, weil ohne techn. Infos ein Ausbau zum Glücksspiel wird und dann eben sehr schnell dadurch techn. Defekt hervorgerufen werden könnten...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW413368
Datum05.07.2007 17:2717533 x gelesen
Geschrieben von Henning Kochwelchen Teil meiner Antwort hast du nicht verstanden?

Danke, jetzt hast Du Dich hinreichend qualifiziert...

Geschrieben von Henning KochUnmöglich wird es ohne die aber bestimmt nicht.

Das war nochmal zur Erinnerung Deine werte Behauptung...

Ähnlich wie ich halten es übrigens die bisher befragten Kollegen vom Fach für ebenfalls praktisch unmöglich, dann noch Einsatzfahrzeuge auf Basis von VW (PKW) zu beschaffen.
Aber wir haben ja alle weniger Ahnung wie Du...


Geschrieben von Henning KochDann also für mich EOD.

Auch für Dich gilt:
Erst überlegen, dann schlau schreiben, v.a. wenn wie in dem Fall ggf. rechtliche Konsequenzen für Poster im Raum stehen können!


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSven8 W.8, Buseck / Hessen625346
Datum14.05.2010 17:4215682 x gelesen
Auch wenn das alles schon etwas her ist, darf man fragen, wie das ganze ausgegangen ist?
Anscheinend wurde ja trotzdem ein VW Touareg beschafft und den Bildern zufolge auch bei der Feuerwehr Düsseldorf ausgebaut.

Mit freundlichen Grüßen
Sven Walter


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW625415
Datum15.05.2010 22:3915006 x gelesen
Geschrieben von Sven WalterAuch wenn das alles schon etwas her ist, darf man fragen, wie das ganze ausgegangen ist?
Anscheinend wurde ja trotzdem ein VW Touareg beschafft und den Bildern zufolge auch bei der Feuerwehr Düsseldorf ausgebaut.


ja, aber frage nicht, auf welchen Wegen man da dann an Infos kommen muss...
Das Problem ist im Grundsatz m.W. immer noch nicht gelöst (anders für VW Nutzfahrzeuge).


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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