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| Thema | Ehrenamt 'Jobkiller'?, war: U verklagt Deutschland | 20 Beträge | |||
| Rubrik | Rettungsdienst | ||||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412222 | |||
| Datum | 30.06.2007 14:17 | 12537 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten SybenDer Unterschied liegt darin, das bei dem Einsatz von Ehrenamtlichen für ein Viertel der Planstellen ganz klar Vollzeitarbeitsplätze verloren gehen. Das können schnell 5-10 Stellen für eine kreisangehörige Stadt sein. Ist das wirklich IMMER so, oder ist es nicht eher (?) so, dass alle bei dem von Euch/uns hoch gehaltenen System der Einbindung Ehrenamtlicher im RD z.B. in MANV-Strukturen (oder auf dem Land noch mehr in Hintergrunddienste, Reserven usw.) ein Mindestmaß an ausgebildeten ehrenamtlichen RS, RettAss benötigt werden, die auch über etwas reale Praxis verfügen? Wird nicht genau deshalb i.d.R. von vielen evtl. sogar bestehende Qualitätslücken im Regel-RD akzeptiert, damit die MANV-Strukturen nicht bar jeder Erfahrung wären? Wäre es nicht auch so, dass bei rein hauptamtlichen Strukturen mit deutschen Qualitätsansprüchen es in weiten (ländlichen) Bereichen keine RD-Versorgung nach dem 1. Ereignis (RD-Einsatz, häufig auch "nur" KT) gäbe, weil dann die einzige feste Besatzung gebunden ist und mangels Einsatzzahlen keine 2. fest vorgehalten wird? Geschrieben von Carsten Syben Wie kommen auch sonst Stilblüten zustande, das der Vorsitzende einer Aachener HiOrg sich auf Vereinskosten einen amerikanischen Sportwagen finazierte? Das hat mit dem diskutierten Problem aber rein gar nix zu tun! Genauso gut könnte man aufgrund der einzelnen Fälle von Tötung Schutzbefohlener die Abschaffung des Schwesternberufs verlangen. Wäre übrigens weniger abwegig - wenn auch völlig idiotisch, weil das wenigstens mit der Sache (Behandlungskette am Patienten) zu tun hätte.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 412227 | |||
| Datum | 30.06.2007 14:35 | 10263 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas hat mit dem diskutierten Problem aber rein gar nix zu tun! ...das hat insofern damit was zu tun, das öffentliche Mittel nicht für den vorgesehen Zweck verwand werden. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ist das wirklich IMMER so, oder ist es nicht eher (?) so, dass alle bei dem von Euch/uns hoch gehaltenen System der Einbindung Ehrenamtlicher im RD z.B. in MANV-Strukturen (oder auf dem Land noch mehr in Hintergrunddienste, Reserven usw.) ein Mindestmaß an ausgebildeten ehrenamtlichen RS, RettAss benötigt werden, die auch über etwas reale Praxis verfügen? In den mir bekannten Fällen sind die ehrenamtlichen die zum "Erfahrung sammeln" mitfahren die 3. Person auf dem RTW. Es sind ja auch nur spezielle RS oder RA die als ehrenamtliche anstelle einer Planstelle mitfahren, das hat mir "Erfahrung in die Breite bringen" rein gar nichts zu tun. Geschrieben von Ulrich Cimolino Wird nicht genau deshalb i.d.R. von vielen evtl. sogar bestehende Qualitätslücken im Regel-RD akzeptiert, damit die MANV-Strukturen nicht bar jeder Erfahrung wären? Als Feststellung: Die MANV-Strukturen in den betrachteten Bereichen sind bar jeder Erfahrung, weil dies über völlig anderes Personal realisiert wird. Und weil genau dieses Personal der MANV-Struktur nie zum Einsatz kommt weil eher der komplette Regel-RD plattgefahren wird... Als Realität ("x-83-3 wenn ihr den Patienten abgegeben habt fahrt ihr wieder E-Stelle an", "Zum 5. mal?", "Positiv!") Geschrieben von Ulrich Cimolino Wäre es nicht auch so, dass bei rein hauptamtlichen Strukturen mit deutschen Qualitätsansprüchen es in weiten (ländlichen) Bereichen keine RD-Versorgung nach dem 1. Ereignis (RD-Einsatz, häufig auch "nur" KT) gäbe, weil dann die einzige feste Besatzung gebunden ist und mangels Einsatzzahlen keine 2. fest vorgehalten wird? Es währe nicht so, es ist so! Das ein RTW mal eben 45km weit zum internistíschen Notfall in den Nachbarkereis fährt ist tägliche Realität. Und wehe der RTH ist dann auch schon gebunden...dann fährt ein NEF noch länger an... | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412230 | |||
| Datum | 30.06.2007 14:48 | 10485 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten Syben..das hat insofern damit was zu tun, das öffentliche Mittel nicht für den vorgesehen Zweck verwand werden. oder es sich um eine absolute Fehlplanung handelt? Geschrieben von Carsten Syben In den mir bekannten Fällen sind die ehrenamtlichen die zum "Erfahrung sammeln" mitfahren die 3. Person auf dem RTW. Es sind ja auch nur spezielle RS oder RA die als ehrenamtliche anstelle einer Planstelle mitfahren, das hat mir "Erfahrung in die Breite bringen" rein gar nichts zu tun. Beschreib mal, was Du mit "spezielle" meinst und wo konkret das Problem liegt... Geschrieben von Carsten Syben Die MANV-Strukturen in den betrachteten Bereichen welche Bereiche "betrachtest" Du damit? Geschrieben von Carsten Syben weil dies über völlig anderes Personal realisiert wird. Und weil genau dieses Personal der MANV-Struktur nie zum Einsatz kommt weil eher der komplette Regel-RD plattgefahren wird... Merkst Du was? Geschrieben von Carsten Syben Es währe nicht so, es ist so! Das ein RTW mal eben 45km weit zum internistíschen Notfall in den Nachbarkereis fährt ist tägliche Realität. Und wehe der RTH ist dann auch schon gebunden...dann fährt ein NEF noch länger an... Komisch, ich kenn sehr ländliche Bereiche, da gibts Hintergrunddienste (so eine Art "Freiwilliger RD"), die da einspringen (sollen). Wie lange das (noch) gut geht entzieht sich meiner Kenntnis, weil mit jeder Verschärfung der Ausbildungsvorgaben, davon wieder Teile wegbrechen. Insofern ist allein das schon ein starkes Argument gegen nur hauptamtliche Strukturen. First Responder können viel - aber nicht alles. Und je mehr Krankenhäuser schließen werden, umso schlimmer wird das Problem im RD! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 412232 | |||
| Datum | 30.06.2007 15:16 | 10180 x gelesen | |||
| Hallo Uli, Geschrieben von Ulrich Cimolino Komisch, ich kenn sehr ländliche Bereiche, da gibts Hintergrunddienste (so eine Art "Freiwilliger RD"), die da einspringen (sollen). Wie lange das (noch) gut geht entzieht sich meiner Kenntnis, weil mit jeder Verschärfung der Ausbildungsvorgaben, davon wieder Teile wegbrechen. Ein Hinweis den ich an dieser Stelle der Diskussion gerne loswerden würde, bevor wieder ein Aufschrei durch manche Reihen des RD hallt: Ich halte die Erwähnung der First Responder in diesem Zusammenhang für nicht passend. First Responder / Helfer vor Ort (oder-wie-auch-immer diese Teams von der jeweiligen HiOrg benannt werden) sind nur zur Verkürzung des therapiefreien Intervalls zuständig. Leider Gottes wurde in der Vergangenheit oftmals von Seiten des RD gegen FR argumentiert mit dem Hinweis auf Wegfall von Planstellen. Dies ist definitiv nicht richtig. FR / HvO sind nur ein (kleines aber extrem wirkungsvolles) Glied in der Rettungskette welches dem Patienten zu Gute kommt und noch kein einziger Arbeitsplatz ging deswegen im RD verloren. Wie sollte das auch funktionieren? Keine FR / HvO Einheit ist für den Patiententransport ausgelegt / zuständig / befugt.....also muss zwangsläufig immer der RD mit Personal und Fahrzeug zum Einsatz kommen. Und das ist gut so... MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | |||||
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| Autor | Cars8ten8 S.8, Linnich / NRW | 412234 | |||
| Datum | 30.06.2007 15:25 | 10093 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinooder es sich um eine absolute Fehlplanung handelt? ...möglich, aber an eine Anpassung nach unten ist ja nicht im Sinne der RD-Betreibenden. Geschrieben von Ulrich Cimolino Beschreib mal, was Du mit "spezielle" meinst und wo konkret das Problem liegt... Es sind die "speziellen" RS und RA die drauf bauen nach Jahren "ehrenamtlichen Frondienstes" eine Festanstellung zu erlangen. Geschrieben von Ulrich Cimolino welche Bereiche "betrachtest" Du damit? ...bestimmte Gebietskörperschaften in NRW, sämtlich Kreise mit großen und mittleren Kreisangehörigen Kommunen die den RD im Konzessionsmodel an HiOrgs vergeben haben. Geschrieben von Ulrich Cimolino Merkst Du was? Da merke ich hauptsächlich das gleiche wie bei den meisten FF´s in den gleichen Gebietskörperschaften..."Mein Feuer/dein Feuer". Geschrieben von Ulrich Cimolino Komisch, ich kenn sehr ländliche Bereiche, da gibts Hintergrunddienste (so eine Art "Freiwilliger RD"), die da einspringen (sollen). Wie lange das (noch) gut geht entzieht sich meiner Kenntnis, weil mit jeder Verschärfung der Ausbildungsvorgaben, davon wieder Teile wegbrechen. Diese durch den "Hintergrund" besetzten RTW gibt es in den Betrachteten Gebietskörperschaften natürlich auch... ehrenamtlich besetzt, mit ehrenamtlichen die auf der Rettungswache von der voher die 2 oder 3 Regel-RTW eingesetzt worden sind, immer rein zufällig sitzen und abgerechnet werden wie ein hauptamtlicher RTW, wobei die Ehrenamtlich Tätigen nur ein Trinkgeld sehen. Das Ausbildungsproblem ist so wie du es beschrieben hast. Deine Ansicht: "Auf dem Land stirb es sich schneller" wir immer realer. | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412237 | |||
| Datum | 30.06.2007 15:47 | 9967 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BleckEin Hinweis den ich an dieser Stelle der Diskussion gerne loswerden würde, bevor wieder ein Aufschrei durch manche Reihen des RD hallt: Ich halte die Erwähnung der First Responder in diesem Zusammenhang für nicht passend. eben deshalb hab ich geschrieben: "First Responder können viel - aber nicht alles." ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 412288 | |||
| Datum | 01.07.2007 11:29 | 10160 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten SybenEs sind die "speziellen" RS und RA die drauf bauen nach Jahren "ehrenamtlichen Frondienstes" eine Festanstellung zu erlangen. Ich möchte mich hier einmal als Betroffenen, sprich EA RA zu Wort melden. Bei uns wird (seid >20 Jahren) ein RTW am Wochenende Komplett EA mit RS/RA+ Praktikant besetzt. Dafür gibt es auf der Wache keine ZDL. Die EA sind ganz überwiegend nicht in Medizinischen berufen tätig oder machen das zusätzlich zu einem (i.d.R. besser bezahlten) medizinischen Beruf. Gesten z.B. bin ich als Ingenieur mit einem Medizinstudenten und einer Krankenschwester gefahren. Ansonsten sind ca. 90 % der EA dieser RW in zwei unterschidlichen SEG-Rettung bzw. SEG San tätig. Die SEG San hat übrigens einen RS/RA Anteil von ca. 60%.Eigentlich alle EA im RD. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 412297 | |||
| Datum | 01.07.2007 13:38 | 10167 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIch möchte mich hier einmal als Betroffenen, sprich EA RA zu Wort melden. Ich möchte m ich auch mal zu Wort melden. Natürlich ist Ehrenamt wichtig, natürlich unverzichtbar für ManV- Kats-Lagen, natürlich müssen die auch Praxissammeln, aber ich finde die einfachtse Lösung für den manV-Fall ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen ist doch wenn alle hauptamtlichen auch in der SEG-/ Kats-Einheit tätig sein müssen und bei entsprechenden Einsatzlagen auch alarmiert werden. Natürlich mit allem drum herum Pieper, eine bestimmte Vorgabe an den SEG-Ausbildungen (ob 1 mal pro Monat obder was auch immer) teilzunehmen und halt die Verpflichtung bei alarm zu kommen. Natürlich müssten die dann auch ihren Wohnort verlagaern, so dass sie abrufbar sind. So hätten die SEG zusätzliches Personal, das über Einsatzerfahrung verfügt, die ehrenamtlichen können davon lernen, die hauptamtlichen sind immer verfügbar und weiterhin können ja auch die ehrenamtlichen Prxis/ Erfahrungen im Regel-Rettungsdienst sammeln! Eine ähnliche Auffassung vertrete ich bei der Einbindung von Privaten in den Rettungsdienst, die müssen sich am Katastrophenschutz ebenso wie die HiOrgs und Feuerwehren beteiligen und eine bestimmte Anzahl von Personal und Fahrzeugen seies als Transportkomponente, oder als BHP Komponente zu stellen. Aber das alles ist nur meine eigene bescheidene Meinung zum Thema Mit kameradschaftlichen Grüßen Thobias Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen. Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de | |||||
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| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412302 | |||
| Datum | 01.07.2007 15:47 | 9960 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Thobias Schürmann Natürlich mit allem drum herum Pieper, eine bestimmte Vorgabe an den SEG-Ausbildungen (ob 1 mal pro Monat obder was auch immer) teilzunehmen und halt die Verpflichtung bei alarm zu kommen. Natürlich müssten die dann auch ihren Wohnort verlagaern, so dass sie abrufbar sind. Das wird dich aber einiges an Überzeugungsarbeit kosten. Es gab hier vor ein paar Monaten eine Diskussion über die Alarmierung dienstfreier Kräfte der BF bei Großlagen etc., und da gab es auch z.T. die Meinung, man könnte nicht verlangen, dass ein Hauptberuflicher aus der Freizeit zum Einsatz kommt. IMHO sollte das auch (von Sonderpositionen wie Mitarbeiter der Leitstelle oder Angehörigen einer Führungsgruppe etc. mal abgesehen) tatsächlich eine Ausnahme bleiben, für Situationen, in denen es wirklich nicht mehr anders geht. Da ist der Orkan vom Januar das beste Beispiel. Gruß Jago | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412303 | |||
| Datum | 01.07.2007 15:52 | 10079 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelEs gab hier vor ein paar Monaten eine Diskussion über die Alarmierung dienstfreier Kräfte der BF bei Großlagen etc., und da gab es auch z.T. die Meinung, man könnte nicht verlangen, dass ein Hauptberuflicher aus der Freizeit zum Einsatz kommt. "Interessante" Auffassung... V.a. für die Vertreter bei hauptamtlichen Wachen der FF niemals haltbar - und für den Rest bei dem Berufsbild auch nicht. Geschrieben von Jago Hexel IMHO sollte das auch (von Sonderpositionen wie Mitarbeiter der Leitstelle oder Angehörigen einer Führungsgruppe etc. mal abgesehen) tatsächlich eine Ausnahme bleiben, für Situationen, in denen es wirklich nicht mehr anders geht. Die Definition "wanns nicht mehr anders geht" trifft wer? Der Personalrat? Die Leitstelle? Der Amtsleiter? Der diensthabende ranghöchste Einsatzleiter? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 412304 | |||
| Datum | 01.07.2007 16:25 | 9990 x gelesen | |||
| Hallo zusammen, kann mir mal jemand erklären was diese Diskussion mit der EU Klage gegen Deutschland zu tun hat? Wie bestimmte Leistungen erbracht werden ist der EU ziemlich wurscht. Gruß Jan Osnabrügge | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 412308 | |||
| Datum | 01.07.2007 17:25 | 9976 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias Schürmannaber ich finde die einfachtse Lösung für den manV-Fall ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen ist doch wenn alle hauptamtlichen auch in der SEG-/ Kats-Einheit tätig sein müssen Dann versuche einmal so 10 HA Besetzte RTW für eine Übung zu bekommen. Du wirst schnell feststellen, dass ein RD Beauftragter das nicht zahlt. Und die meissten Landkreise wollen das Und mit dem Argument schaffen wir auch gleich das THW mindestens zu 50% ab. Die KatS Aufgaben werden dann (nicht ganz preiswert) von den BF mit erledigt. Gruß Ingo | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 412309 | |||
| Datum | 01.07.2007 17:28 | 9004 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Osnabrüggekann mir mal jemand erklären was diese Diskussion mit der EU Klage gegen Deutschland zu tun hat? Aus Sicht der Rechtslage hast du natürlich recht. Da gibt es den von den kassen getragenen RD undvöllig unabhängig KatS Strukturen die z.T. auch den RD verstärken. Auf dem papier haben die nichts mit einander zu tun. Im wirklichen Leben senkt ein rein HA RD das Nieveau im KasTs erheblich. Beispiele gibt es auch in .de genug. gruß Ingo | |||||
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| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412315 | |||
| Datum | 01.07.2007 18:15 | 9081 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoV.a. für die Vertreter bei hauptamtlichen Wachen der FF niemals haltbar - und für den Rest bei dem Berufsbild auch nicht. Das ist mir bewusst. Bei der Hauptberuflichen Wachbereitschaft in Hameln z.B. wird von 7-17 Uhr bei jeder Nachalarmierung neben der Tagesschleife der FF die komplette sog. Freiwache (jeweils die beiden dienstfreien WA) alarmiert. Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Definition "wanns nicht mehr anders geht" trifft wer? Der Personalrat? Die Leitstelle? Der Amtsleiter? Der diensthabende ranghöchste Einsatzleiter Das weißt du besser als ich wer so etwas zu entscheiden hat. Im Zweifelsfall würde ich sagen: Der Amtsleiter. Und dann muss man eben Kriterien festlegen, die zu einer Nachalarmierung dienstfreier Kräfte führen BEVOR man in der Situation ist. Wie ist denn in D´Dorf die telefonische Alarmierung dienstfreier geregelt? Gruß Jago | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 412327 | |||
| Datum | 01.07.2007 20:28 | 8998 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelWie ist denn in D´Dorf die telefonische Alarmierung dienstfreier geregelt? Leitstellenbesatzung: Lagedienst oder Leiter der Lst. Rest: AD ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 412336 | |||
| Datum | 01.07.2007 21:37 | 9185 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Thobias Schürmann aber ich finde die einfachtse Lösung für den manV-Fall ausreichend qualifiziertes Personal zu bekommen ist doch wenn alle hauptamtlichen auch in der SEG-/ Kats-Einheit tätig sein müssen Natürlich, diese Verpflichtung nennst du dann wie? Rufbereitschaft? Den Hauptamtlichen zur ehrenamtlichen Arbeit verpflichten , toll! Wo fangen wir denn da an, und wo hören wir auf? Wird dann jede Krankenschwester, jeder Arzt, jeder Notdienst der Stadtwerke usw. verpflichtet in seiner Freizeit ehrenamtlich zum Dienst zu erscheinen?? Ich bin auch als EA tätig (FF u SEG) aber dieser "Vorschlag" ist einfach nur lächerlich!! MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412343 | |||
| Datum | 01.07.2007 21:51 | 9242 x gelesen | |||
| Hi, Geschrieben von Christof Strobl Wird dann jede Krankenschwester, jeder Arzt, jeder Notdienst der Stadtwerke usw. verpflichtet in seiner Freizeit ehrenamtlich zum Dienst zu erscheinen?? Ehrenamtlich ist das zwar nicht, ABER: Im Rahmen von sog. krankenhausinternen Notfallplänen kann es theoretisch sein, dass das gesamte Krankenhauspersonal aus der Freizeit geholt wird und seinen Dienst antreten muss. Das könnte z.B. bei einem Schadensereignis im KH selbst, oder aber auch nach einem MANV der Fall sein. Wird in den meisten Kliniken nie vorkommen, aber solche Pläne existieren - ich musste so einen neulich erst lesen ;-) Gruß Jago | |||||
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| Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 412352 | |||
| Datum | 01.07.2007 22:03 | 9035 x gelesen | |||
Geschrieben von Jago HexelIm Rahmen von sog. krankenhausinternen Notfallplänen kann es theoretisch sein, dass das gesamte Krankenhauspersonal aus der Freizeit geholt wird und seinen Dienst antreten muss. Das könnte z.B. bei einem Schadensereignis im KH selbst, oder aber auch nach einem MANV der Fall sein Jo, richtig. Das ist ja auch kein Problem! Es ging mir um die Aussage, man könne die Hauptamtlichen zum Dienst als ehrenamtliche verpflichten usw. Das ist wieder eine ganz andere Baustelle. Das was du meinst sind (wie du selbst geschrieben hast) Ausnahmesituationen. Das andere würde die Freizeit generell beeinflussen, Übungsdienste, Erreichbarkeit usw. Wenn ich als EA in meiner Freizeit immer erreichbar sein soll, dann mach ich das freiwillig! Wenn wir hier jeden dazu einfach zwingen könnten würden sich natürlich einige freuen (z.B. Krankenkassen). Dann zwingen wir noch jeden dazu, in seiner Freizeit Hintergrunddienst zu machen usw. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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| Autor | Jago8 H.8, Hannover / Niedersachsen | 412355 | |||
| Datum | 01.07.2007 22:13 | 8951 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWenn ich als EA in meiner Freizeit immer erreichbar sein soll, dann mach ich das freiwillig! Das sehe ich ganz genau so wie du. Gruß Jago | |||||
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| Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 414179 | |||
| Datum | 10.07.2007 06:47 | 8875 x gelesen | |||
Geschrieben von Thobias SchürmannNatürlich mit allem drum herum Pieper, eine bestimmte Vorgabe an den SEG-Ausbildungen (ob 1 mal pro Monat obder was auch immer) teilzunehmen und halt die Verpflichtung bei alarm zu kommen. Natürlich müssten die dann auch ihren Wohnort verlagaern, so dass sie abrufbar sind. Zählt das ganze schon zu den 216h Stunden im Monat? Für meine Rettungswache kann ich dir genau sagen was dann passiert das fängt an bei der Diskussion über die Bezahlung und endet mit dem Satz "Dann hab ich das Ding nicht gehört" Im Großen und ganzen Utopie Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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