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ThemaTrage reinigen und desinfizieren20 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorStef8fen8 P.8, Elsa / Bayern411337
Datum26.06.2007 11:079577 x gelesen
Hallo,

wie reinigt ihr eine einfach Alu-Klapptrage? (Wasser + Seife? Hochdruckreiniger?)
Mit was desinfiziert ihr?

Gruß
Grisu


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar411338
Datum26.06.2007 11:097855 x gelesen
Geschrieben von Steffen Pertschwie reinigt ihr eine einfach Alu-Klapptrage? (Wasser + Seife? Hochdruckreiniger?)
Mit was desinfiziert ihr?


Kommt auf den Anlass an...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorStef8fen8 P.8, Elsa / Bayern411342
Datum26.06.2007 11:227596 x gelesen
Normale Verschmutzung durch den Übungsdienst (Hat bei der Übung am Boden rumgestanden, war nass, daher von unten ein bisschen Dreckig, mit schmutzigen Schuhen auf der Trage gelegen)
Ansonsten die Frage ob und wie regulär zu desinfizieren wäre.
Danke und Gruß
Grisu


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar411344
Datum26.06.2007 11:307605 x gelesen
Geschrieben von Steffen PertschNormale Verschmutzung durch den Übungsdienst (Hat bei der Übung am Boden rumgestanden, war nass, daher von unten ein bisschen Dreckig, mit schmutzigen Schuhen auf der Trage gelegen)

Feuchter Lappen, trocken nachreiben bzw aufgeklappt trocknen lassen (mein Tip)

Geschrieben von Steffen PertschAnsonsten die Frage ob und wie regulär zu desinfizieren wäre

Mir sind für Feuerwehrs keine Desinfektionsfristen geläufig.
Ansonsten würde ich für Kontaminationen eine entsprechende Vereinbarung mit Krankenhaus / Rettungswache treffen...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorStef8fen8 P.8, Elsa / Bayern411346
Datum26.06.2007 11:427614 x gelesen
Alles klar, danke


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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern411347
Datum26.06.2007 11:467659 x gelesen
Für die Desinfektion:

Routine oder nach Patientenkontakt => Mittel nach VAH-Liste
Kontakt mit meldepflichtigem Keim => Mittel nach RKI-Liste

Für die Reinigung:

Mittel das vom Hersteller des Desinfektionsmittels zugelassen ist wegen Seifen- und/oder Eiweißfehler.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen411349
Datum26.06.2007 11:477555 x gelesen
Geschrieben von Philipp Eschenlohr
Routine oder nach Patientenkontakt => Mittel nach VAH-Liste
Kontakt mit meldepflichtigem Keim => Mittel nach RKI-Liste


Sprich: Kontakt mit dem Desinfektor des zuständigen RD aufnehmen und sich dahingehend beraten lassen. Otto-Normal-FA wird damit nämlich wenig anfangen können.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorStef8fen8 P.8, Elsa / Bayern411353
Datum26.06.2007 11:587527 x gelesen
Die Idee werd ich auch mal weiterverfolgen, wenn ich die Jungs mal wieder sehe, frag ich einfach mal nach, was die so machen.
Danke


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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW411382
Datum26.06.2007 14:007644 x gelesen
Geschrieben von Philipp EschenlohrRoutine oder nach Patientenkontakt => Mittel nach VAH-Liste

Was bitte ist die VAH-Liste? Ich kenne nur die DGHM

Geschrieben von Philipp EschenlohrKontakt mit meldepflichtigem Keim => Mittel nach RKI-Liste

Das ist so nicht ganz korrekt: Meldepflichtig sind die wenigsten Krankheitserreger, es sei denn, es treten Häufungen auf. Und für den Feuerwehrmann dürfte schwer ersichtlich sein, wann was wie meldepflichtig ist.

Bei Verdachtsfällen oder bei bestätigtem Kontakt mit ansteckenden Erkrankungen ist grundsätzlich mit einem Mittel der RKI-Liste zu desinfizieren. Bei den meisten Erkrankungen reicht dabei eine Konzentration gemäß DGHM aus. Bei Mitteln der RKI-Liste erübrigt sich auch der Eiweißfehler, da die RKI nur Flächendesifektionsmittel auf Formaldehyd-Basis listet, und dabei meines Wissens nach kein Eiweißfehler besteht.

Für den Regelfall nach normalem Gebrauch reicht meines Erachtens nach eine Alkoholische Sprühdesinfizienz aus. Vorher sollte grober Schmutz entfernt werden. da bei Alkohol ein sehr großer Eiweißfehler besteht. Die Vorreinigung sollte alelrdings ohne Reinigungsmittel erfolgen.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorLars8 G.8, Marl / 411450
Datum26.06.2007 17:417706 x gelesen
Geschrieben von Friedo LückingFür den Regelfall nach normalem Gebrauch reicht meines Erachtens nach eine Alkoholische Sprühdesinfizienz aus.

meines Erachtens nicht: wenn dann (Scheuer-Wisch-Desinfektion) einfaches einsprühen bringt nix.


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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern411752
Datum27.06.2007 23:577608 x gelesen
VAH ist der Nachfolger der DGHM.

In der RKI-Liste stehen auch andere Wirkgruppen, z.B. Sauerstoffspalter

Srühdesinfektion ist grundsätzlich verboten, außer es kann derselbe Effekt nicht durch andere Methoden erreicht werden, z.B. Schwer zugängliche Stellen. Vgl. TRBA 250

Alkohol löst Weichmacher aus Kunststoffen und bildet explosionsfähige Gemische.

Was wann von wem mit welchem Mittel in welcher Konzentration zu reinigen ist, steht im Desinfektionsplan, der ja dann eh vorhanden sein muß. Außerdem natürlich an die Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter denken.


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg411874
Datum28.06.2007 14:007603 x gelesen
Geschrieben von Philipp EschenlohrAlkohol ...bildet explosionsfähige Gemische.
Ist ein echtes Problem bei alkoholischen Sprühlösungen. Sind sich nur die Wenigsten darüber bewusst.
Da bei Verwendung alkoholischer Sprüh-Desinfektionsmittel die Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht generell ausgeschlosen werden kann, sind die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung, der TRBS 2152 und der BGR 104 in vollem Umfang anzuwenden.
Heisst, es muss eine Gefährdungsbeurteilung und die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes erfolgen - schriftliche Dokumention(!), selbst, wenn nur einmal im Jahr mit einem alkoholischen Sprühdesinfektionsmittel gearbeitet wird.
Tipps dazu gibt es unter anderem bei der BG-Chemie

Bevor jetzt einer rummault:
ja, es ist aus Haftungsgründen notwendig; nein, es ist relativ einfach zu machen; ja, ich brauche dazu eine "befähigte Person" nach TRBS; nein, der Zeitaufwand ist nicht groß; ja, im Regelfall lassen sich die Gefährdungen durch einfachste Maßnahmen minimieren bzw. vermeiden - nur, genau das(!) muss dokumentiert sein.

Übrigens, es gibt auch nichtalkoholische Desinfektionsmittel, die für die Desinfektion im Sprühverfahren zugelassen sind. Hier hilft sicher der zuständige Desinfektor oder das zuständige Gesundheitsamt / Amtsarzt gerne weiter.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
--------------------------------------
Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW411985
Datum28.06.2007 20:287588 x gelesen
Geschrieben von Lars GardhoffGeschrieben von Friedo LückingFür den Regelfall nach normalem Gebrauch reicht meines Erachtens nach eine Alkoholische Sprühdesinfizienz aus.

meines Erachtens nicht: wenn dann (Scheuer-Wisch-Desinfektion) einfaches einsprühen bringt nix.


Da steht ja auch "Sprühdesinfizienz" und nicht Sprühdesinfektion. Mit alkohlischen Desinfizienzen kann genauso git eine Scheuer/Wischdesinfektion gemacht werden.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW411988
Datum28.06.2007 20:377708 x gelesen
Ich behaupte, daß eine ernstzunehmende Explosionsgefahr beim Einsrühen einer Trage ausserhalb enger, geschlossener Räume zu vernachlässigen ist.

Ich wüsste ehrlich gestanden auch nicht, wie ich nach einem RD-Einsatz meine Trage in der Krankenhausschleuse wieder einsatzbereit machen sollte, wenn nicht mit dem auf der RTW vorhandenen Sprühdesinfizienz.

Wird hier nicht ein wenig mit Kanonen auf Spatzen geschossen?

Zugegeben, ich bin vielleicht nicht mehr auf dem neuesten Stand (mein Desinfektorlehrgang ist ja immerhin schon über 2 Jahre her...), aber es geht doch wohl um das prophylaktische Reinigen/Desinfizieren einer DIN-Trage bei der Feuerwehr. Mir wäre neu, daß jede Feuerwehr über Hygienepläne verfügt. Die sucht man auf manchen Rettungswachen sogar vergebens...

Daß das vollständige Einnebeln eines Einsatzfahrzeuges (bei manchen Dienststellen tatsächlich noch gängige Praxis) hochgradiger Schwachsinn ist, steht für mich ausser Frage.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern411997
Datum28.06.2007 21:107599 x gelesen
Hallo
ich persönlich bin die Meinung man sollte sehen für was ich meine Trage gebraucht hatte..
danach kann ich immernoch entscheiden ob ich nur einen mit Dreckigen stiefel der erschöpft war rumgetragen habe oder ob ich einen mit Hepatitis oder noro transportiert habe
daraus entscheide ich ja sowieso ob ich meine Trage "nur" mit Wasserreinige?
oder wie es bei uns neu im Rd gibt eine schönes gerät eins Auto stelle und des verteilt im auto dann ein Desinfektionsmittel und bleibt 2 Stunden im auto und dann hat man kein nachwischen mehr;) finde ich persönlich eine echt spitzen Erfindung*g*
aber ich bin mir fast sicher das der Steffen Pertsch die K-Trage meint wo wir in der Fw haben.
Mfg
maxi


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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg412004
Datum28.06.2007 21:257617 x gelesen
Geschrieben von Friedo LückingIch behaupte, daß eine ernstzunehmende Explosionsgefahr beim Einsprühen einer Trage ausserhalb enger, geschlossener Räume zu vernachlässigen ist.
Hängt ganz davon ab, wieviel von dem Mittel du ausbringst ...
Praktisch gesehen hast du (vielleicht) recht.
Nur leider fordert der Gesetzgeber von deinem Arbeitgeber eine entsprechende Dokumentation ein.
Du arbeitest mit brennbaren Flüssigkeiten, also muss dein Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen und auch den Explosionsschutz berücksichtigen, nebenbei solltest du von deinem Arbeitgeber in die richtige Handhabung der Mittel eingewiesen sein und ggf. auch über die notwendige "persönliche Schutzausrüstung" verfügen.
Für Feuerwehren ist hier der jeweilige Träger (Stadt, Gemeinde, etc) für die Gefährdungsbeurteilungen zuständig.

Da du Desinfektor bist, weisst du auch, wie manche Leute vor Ort arbeiten.
Viel hilft viel, und wenn der Hersteller schreibt, nur 50 ml pro qm Fläche, steht das ja nur auf dem Papier und schnell ist mal das gesamte Auto innen mit dem Zeug ganz satt eingesprüht und ausgewischt. Manche Leute kommen danach genauso rüber wie der angeblich bekiffte Feuerwehrmann.

Geschrieben von Friedo LückingMir wäre neu, daß jede Feuerwehr über Hygienepläne verfügt.
Die sucht man auf manchen Rettungswachen sogar vergebens...

Autsch ... welche Aufsichtsbehörde bzw. welche Verwaltung / Arbeitgeber hat denn da versagt?
Fehlende Betriebsanweisungen - und nichts anderes sind Hygienepläne - stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.


Beste Grüße

Udo Burkhard
Deutsches Rotes Kreuz
Instruktor Technik und Sicherheit
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Dies hier ist meine persönliche Meinung.

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AutorPhil8ipp8 E.8, Buchloe / Bayern412022
Datum28.06.2007 22:567591 x gelesen
Nochmal: Sprühen ist aufgrund des entstehenden Nebels verboten, es sei denn es geht nicht anders.
Lappen befeuchten und wischen ist die Devise.

Und das angesprochenen Wundergerät ist auch nur was für die Routinedesinfektion. Kotz doch ma ins Eck, stell das Teil rein und schau was passiert :-)


Grüße aus dem Allgäu

ESCHE

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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412047
Datum29.06.2007 05:507493 x gelesen
Dann ist das anschließend hygienisch reine Kotze ;)

Von Reinigung wird bei diesen Geräten auch nicht gesprochen. Ich sage nochmal, daß es ein erheblicher Unterschied ist, ob ich auf einer im freiuen befindlichen Trage ein paar Sprühstöße abgeben und anschließend mit dem aufgebrachten Desinfektionsmittel wische, oder ob ich ein ganzes Auto unter Alkoholnebel setze.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW412049
Datum29.06.2007 06:147529 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardAutsch ... welche Aufsichtsbehörde bzw. welche Verwaltung / Arbeitgeber hat denn da versagt?
Fehlende Betriebsanweisungen - und nichts anderes sind Hygienepläne - stellen eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.


Du würdest erschreckt sein, in wie vielen Fällen da geschludert wird. Und bei freiwilligen Feuerwehreinheiten würde ich in den meisten Fällen davon ausgehen, daß keine Pläne vorhanden sind. Lasse mich da aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Zu dem "einnebeln" von Fahrzeugen: Ich sagte ja schon, daß das in der Tat Quatsch ist. Ehe ich auch nur die Möglichkeit habe, über die Flächen zu wischen, ist das alkoholische Mittel schon weitestgehend verdunstet/verflüchtigt. Also ist die Desinfektionswirkung gleich null. Aber diese Methode wird leider noch vielfach als das Nonplusultra betrieben... Da helfen auch sachkundige Argumente wenig.

Das Dilemma im Bereich Desinfektion ist meines Erachtens, daß überall ein eigenes Süppchen gekocht wird. Da ist jedes Gesundheitsamt eine eigene kleine Gottheit. Da ich vor anderthalb Jahren die Dienststelle gewechselt habe, musste ich da schon einiges (kennen-)lernen... Mancherorts wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen (MRSA wird mit dem dicken Hammer desinfiziert in RKI-Konzentration), in dem anderen wirds als lästige Pflichtübung angesehen ("einnebeln" als Mittel der Wahl). Es gibt bundesweit keine Einheitlichen Ausbildungsrichtlinien für Desinfektoren, nicht mal die Dauer des Lehrganges ist einheitlich geregelt (meiner dauerte drei Wochen).

Um ein Zitat aus dem Feuerwehrwesen umzufunktionieren: "Jeder desinfiziert so gut er kann" ;)


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AutorMaxi8mil8ian8 S.8, Rödental / Bayern412117
Datum29.06.2007 13:387525 x gelesen
is logisch das es keine kotze rausschwämmen kann soviel kann man ja auch net erwarten aber wenn du noro oder hepatitis fährst dann musste net alles rausräumen abwischen usw..
naja denke mal das es so ein micronebel ist das er sich im auto innenraum dann versprüht und damit in die letzte ecke rein kommt... aber wen du genaueres wissen möchtest dann hohle ich mir gerne mehr informationen;)
mfg


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