alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaLampen, Feuerwehrs und Explosionsschutz7 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW411130
Datum25.06.2007 09:126216 x gelesen
Hallo,

in letzter Zeit habe ich beobachtet, dass es immer wieder zu Diskussionen bzgl. des Explosionsschutzes an Lampen für den Feuerwehrgebrauch kommt. IMHO wäre für den normalen Feuerwehr gebrauch doch eine Lampe mit T4 und einer Zulassung für Zone 2 bzw. 22 ausreichend. Also eine Zulassung nach Gruppe IIC Kategorie 3 G bzw GD.

Wer kann mir nun einmal erklären wieso es "zwingend" notwendig sein, im "Feuerwehrnormalbetrieb" soll Geräte mit einer Zulassung für die Zone 1 zu benutzen? Also mit IIC 2GD? (TH, Brand, ab und an mal die Meldung Gasauströmung)

Die Zonen werden doch nach der Häufigkeit und Dauer des Auftretens von gefährlichen explosionsfähigen Atmosphären eingeteilt. Die definition für Zone 2 / 22 ist doch "ein Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine gefährlich explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt." Damit würde für mich auch der Fall der Gasauströmung in einem Wohn- bzw. geschäfts oder Fabrikgebäude mit einbezogen, weil dort normalerweise KEINE Explosionsfähige Atmosphäre herrscht und bei einem Unfall wenn überhaupt nur kurzeitig.

Kommt es hier nun auf die Auslegung des wortes kurzeitig an?

Achso:
Für den Einsatz bei GSG-Einsätzen ist IMHO eine Lampe für die Zone 0 erforderlich, weshalb ich auch grundsätzlich unterscheiden würde:
Für den normalbetrieb die für Zone 2/22 und für GSG für Zone 0. Das ist aber zur Zeit bei vielen nicht der Fall, die bestehen auf bzw. benutzen Zone 1/bzw 21 für beide Varianten. Die Erklärung dafür ist der tolle "alte" Handscheinwerfer, weil dieser ja auch für die Zulassung für die Zone 1 gehabt hat. Mir reicht diese Erklärung natürlich nicht ;-))

Wer klärt mich mal gaaaanz genau auf ;-) ?

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
www.challenge2007.de
- - -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW411141
Datum25.06.2007 10:514562 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleWer klärt mich mal gaaaanz genau auf ;-) ?

Du kannst doch die 14642 einsehen, was ist denn dort gefordert?

Die neuen Fahrzeugnormen differenzieren AFAIK doch eindeutig zwischen Ex-geschütztem Handscheinwerfer und Handlampe nach Wahl des Bestellers, das DIN sieht das also auch "gemischt".

Zu den Zeiten: Meines Wissens gibt es eine genauere Definition nur für häufig, das müssen mehr als 50% der Betriebszeit sein.

Für den Normalquerschnitt aller Feuerwehreinsätze erschließt sich daraus auch nicht der Bedarf für Gerät für Zone 1 / 21.

Für GSG-Einsätze sehe ich das ähnlich wie Du, eine Gefährdungsanalyse sollte hier zum Ergebnis von Zone 0-Geräten kommen soweit technisch zu leisten, (Ich habe hier das Ex-Meßgerät als Problem im Hinterkopf), da in diesem spezifischen Fall die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Ex-Atmosphären über die Einsatzzeit deutlich erhöht ist.

Was ich da nach wie vor vermisse ist das Gesamtkonzept einschließlich EX-Funkgeräten und FwDV, nach der FME /DME, Mobiltelefone und Feuerzeuge aus der Einsatzkelidung zu entfernen sind (Ich weiß, GMV ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW411148
Datum25.06.2007 12:064475 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Josef MäschleDu kannst doch die 14642 einsehen, was ist denn dort gefordert?


Das ist doch die Norm für Handscheinwerfer, oder meinst Du die V 14649?

In diesem Fall verstehe nicht warum hier auf der Einteilung in Kategorie 2 bestanden wird, obwohl ich ein technisch einwandfreies Gerät der Kategorie 3 theoretisch auch in Kategorie 1 einsetzen könnte, weil die Einteilung in die Kategorien nur die Wahrscheinlichkeit des auftretens einer explosiven Atmosphäre IN Verbinung mit einem technischen Defekt am Gerät berücksichtigt.

Damit ist für mich für fast jede "standart Feuerwehr" in Deutschland im normalen Tagesgeschäft eine Lampe mit der Kategorie 3 vollkommen ausreichend, weil die Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes mit einer tatsächlich vorhandenen explosiven Atmosphäre, dem sich darin aufhalten des Feuerwehrangehörigen und eines technsichen Defektes an seiner nach Kategorie 3 IIC T4 benutzen Lampe, welcher (der Defekt) dann wiederrum in der Lage sein muß eine Explosion auszulösen, sowas von gering ist, dass ich wahrscheinlich eher im Lotto gewinne, oder?

aus ebend diesem Grund verstehe ich das "Thohuwabohu" um dies Thematik nicht und Frage: Wer mir das mal erklärt ;-) oder ob ich da einem grundsätzlichen Denkfehler habe.

Geschrieben von Josef MäschleWas ich da nach wie vor vermisse ist das Gesamtkonzept einschließlich EX-Funkgeräten und FwDV, nach der FME /DME, Mobiltelefone und Feuerzeuge aus der Einsatzkelidung zu entfernen sind (Ich weiß, GMV ;-)

Das kommt dann noch dazu :-)) vor allem die achso beliebten MagLights...

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
www.challenge2007.de
- - -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW411227
Datum25.06.2007 17:104514 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Eric TribbleWer klärt mich mal gaaaanz genau auf ;-) ?

so wenig Antworten? Wie handhabt Ihr in Eurer FW die Thematik? Stumpfe Bestellung alle Handscheinwerfer oder eigene Gefährdungsbeurteilung?

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
www.challenge2007.de
- - -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW411233
Datum25.06.2007 17:384507 x gelesen
Geschrieben von Eric TribbleWie handhabt Ihr in Eurer FW die Thematik? Stumpfe Bestellung alle Handscheinwerfer oder eigene Gefährdungsbeurteilung?

Nach Norm bzw. erweitert, vgl. unsere Ausschreibungsunterlagen und Veröffentlichungen.
Im IA derzeit mit Masse Adalit, die Plastikklötze nimmt kaum mehr einer für irgendwas...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW411235
Datum25.06.2007 17:414425 x gelesen
Geschrieben von Eric Tribblen letzter Zeit habe ich beobachtet, dass es immer wieder zu Diskussionen bzgl. des Explosionsschutzes an Lampen für den Feuerwehrgebrauch kommt.

vgl. Bericht dazu im Fw-Mag für Juli/07.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
Autorwern8er 8n., reischach / bayern411236
Datum25.06.2007 17:484511 x gelesen
Hallo ERic!

Auf RW noch 3 Stck Handscheinwerfer nach DIN, ansonsten BIG ED für ATemschutz und Peli King Lite als leistungsfähiger sonstiger Scheinwerfer.

EX-Schutz für uns ausreichend, da weder FUG mit EX-SChutz, noch Gefahrgutausrüstung vorhanden ist.

Soweit also vom Konzept her passend.

mkg

Werner


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt