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ThemaZuständigkeit BAB2 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 K.8, Köln / NRW409846
Datum18.06.2007 13:565555 x gelesen
Hallo Forum!

Ein Kollege erzählte mir neulich folgendes:

Bekanntlicherweise werden die Zuständigkeiten auf Autobahnen von der Bezirksregierung vergeben. Hierdurch kann es dazu kommen, das eine Feuerwehr ausserhalb ihrer kommunalen Grenzen originär zuständig ist.

Nun gibt es eine Autobahn mit drei Anschlussstellen A, B und C. Die AS B (hat keine Feuerwehr) liegt in der Mitte dieser beiden Anschlussstellen.

Daher wurde folgendes vereinbart: FW Kreis A ist für die Autobahn in Richtung C bis zur AS C zuständig und die FW Kreis C ist für die Autobahn in Richtung A bis zur AS A zuständig.

Und die Bezirksregierung verfügt folgendes:

Für das Teilstück von AS B nach AS C wird die Feuerwehr alarmiert, bei deren Leitstelle der Anruf eingeht, da für beide Feuerwehren die Anfahrt ungefähr gleich weit ist.

Meine Frage:

Gibt es sowas noch sonstwo in Deutschland??

Wer ist denn jetzt für das Teilstück von B nach C originär zuständig?

Wenn beide FWén parallel alarmiert werden:
Wer hat hier die Einsatzleitung? Wer ist verantwortlich für Vorplanungen? Welche Kommune stellt die Rechnung an den Verkehrsteilnehmer? Wer war zuständig und wer leistete überörtliche Hilfe?

Ist das nicht eine etwas seltsame Regelung?


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AutorStep8han8 J.8, Gönnheim / Rheinland-Pfalz409866
Datum18.06.2007 16:443609 x gelesen
Hallo,
so etwas gibt es auch bei uns im Lkr. Bad Dürkheim/Lkr. Rhein-Pfalz. Es sind sogar 2 Lkr. betroffen. Und die Regelung ist ganz einfach:
FW A liegt östlich und fährt alles in Richtung Westen und die FW B liegt westlich und fährt alles in Richtung Osten. Ist alles nur eine Frage, wie es auf der Leitstelle hinterlegt ist. Sicherlich gibt es ab und an auch Einsätze die eigentlich für die andere FW gelten würden, aber meistens liegt es nur an den fehlerhaften Notrufen, die abgesetzt werden.
Sollten einmal beide FW alarmiert werden, hat die Einsatzleitung die FW, die zuerst da ist, bzw. wenn eine FW genügt, wird an die zuständige übergeben.


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