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ThemaKeller ca. 15cm unter Wasser - Feuerwehreinsatz notwendig?97 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern406801
Datum03.06.2007 18:5336829 x gelesen
Hallo zusammen!

Immer öfters wird die Feuerwehr zum Auspumpen voll Wasser gelaufener Keller gerufen. Ein ähnlicher Fall bei uns gestern Nachmittag: Nach einem kräftigen Platzregen war bei einem Wohnhaus die komplette Kellerfläche ca. 15 cm unter Wasser. Die Bewohner verständigten telefonisch den Komandanten, der sich dann mit zwei weiteren Kameraden auf den Weg gemacht hat. Der Keller wurde dann von uns leergepumpt und anschließend auch noch mit einem Nass-Staubsauger die letzten Pfützen entfernt, jedoch stellt sich mir jetzt die Frage, aber welcher Wasserhöhe im Keller/Wohnhaus ist ein Feuerwehreinsatz gerechtfertigt? Meines Erachtens ergibt sich ja bei 15cm Wasser keine große Gefahr und hätte man sich damit den Einsatz sparen können? Ist diese Problematik irgendwo geregelt bzw. wie handhabt ihr die Sache?


Kameradschaftlicher Gruß
Thomas Kerscher


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AutorDomi8nik8 G.8, Grünsfeld / Baden-Württemberg406803
Datum03.06.2007 19:0034608 x gelesen
also schon 15cm wasser im keller können einen nicht unerheblichen schaden anrichten. deshalb sehe ich meiner meinung nach einen einsatz der Feuerwehr für gerechtfertigt.


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen406811
Datum03.06.2007 19:2834735 x gelesen
Moin
Geschrieben von Thomas Kerscher
Immer öfters wird die Feuerwehr zum Auspumpen voll Wasser gelaufener Keller gerufen.


Warum eigentlich? Gibt es keine fähigen Abwasser-Ingenieure mehr? Sind Architekten und Landschaftsgärtner nicht mehr in der Lage passige Gefälle von den Kellerzugängen weg vozusehen?
Werden mehr Keller als früher gebaut? Oder liegt's an zuvor "unkritichen" Lagerkeller die heute ausgebaut Dank Isolierung und nicht-Beton-Bodenbelag erheblich Schaden nehmen? Rufen die Leute bei weniger Wasser die Fw oder hat man früher selber Pumpen vorgehalten und heute nicht mehr?

ciao,
Thorben


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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern406812
Datum03.06.2007 19:3234772 x gelesen
Hallo Thorben!

Genau das ist das Problem! Es ist auch schon vorgekommen, dass wir mal bei ca. 3cm wasser ausgerückt sind, ein Kamerad meinte dann, da ist ja der gulli im Keller verstopft! Er hat ihn saubergemacht und das Wasser ist von alleine abgelaufen! Sind die Leute schlichtweg zu faul selbst einen Eimer und Putzlappen in die Hand zu nehmen und sagen, die Feuerwehr macht das schon!!


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AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü406817
Datum03.06.2007 20:0734595 x gelesen
HI,
oftmals rufen die Leute während des Unwetters an, der Keller stünde unter Wasser.
Da Schaden an Kühltruhenund gelagertem Gut besteht, ist ein Einsatz IMHO gerechtfertigt.
Bei der ANkunft sind dann oftmals nur noch etwa 5cm Wasser da, der Rest ging dahin, woher er gekommen ist: Kellerabläufe, loser Boden, Mauerwerk.
Aber hinfahren muss man trotzdem, es kommt fast nie vor, dass "Kunden" den EInsatz abbestellen.

Gregor


---
Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW406818
Datum03.06.2007 20:0734535 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherGenau das ist das Problem!

Stimmt, früher war alles besser...ok, zumindest aber die Einsatzbereitschaft der Bewohner.

Heute bleibt man dank Funktelefon bequem im Sessel und wartet bis die HiOrg´s Entwarnung geben.
Dazu kommt das kaum jemand Vorsorge betreibt, egal ob es um die Kontrolle der eigenen Abwasserschächte oder das sichern der Gartenmöbel beim Sturm geht.




Die AFKzV der Innenministerkonferenz hat das schon 2002 festgestellt;

Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung
Der Fähigkeit der Bürger, sich und ihre Nachbarn vorbeugend und beim Eintritt von Gefahren zu schützen, ist wieder mehr Raum zu geben. Dazu gehört auch die Leistung Erster Hilfe. Hierfür sind auf moderner Technik beruhende, aufeinander abgestimmte Schulungsunterlagen und Schutzkonzepte zu entwickeln. Information und Ausbildung sind bereits in der Schule zu vermitteln.



Das "Ottonormal" sowas schon einmal gesehen hat ist ja kaum zu hoffen, aber eine gesunde Portion Selbstverantwortung sollte man schon verlangen dürfen.


Gut das wir mal drüber gesprochen haben!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg406821
Datum03.06.2007 20:1334671 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Thomas KerscherDer Keller wurde dann von uns leergepumpt

ok - bei 15cm auf grosser Fläche meiner Ansicht nach gerechtfertig

Geschrieben von Thomas Kerscherund anschließend auch noch mit einem Nass-Staubsauger die letzten Pfützen entfernt

oha - da hätte ich [wenn ich verantwortlich gewesen wäre] die Leute in den Gebrauch von Eimer und Lappen unterwiesen und die Einsatzstelle offziell wieder übergeben.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio406826
Datum03.06.2007 20:3834758 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jürgen M@yerok - bei 15cm auf grosser Fläche meiner Ansicht nach gerechtfertig

Das sehe ich anders.
Es brennt nicht und es liegt wohl auch kein öffentlicher Notstand vor, vor dessen Gefahren das Gemeinwesen geschützt werden muß. Lebensbedrohliche Lagen sind ebenfalls Fehlanzeige. Wo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.
Im übrigen: Ist der Keller erstmal vollgelaufen, dann ist der Schaden da, d.h. die Feuerwehr verhindert auch keine Schäden (es sei denn, es drohe eine massive weitere Flutung des Kellers).
Ich bin der Meinung, dass in der Mehrheit der Fälle Wasser in einem Keller keinen Einsatz für die Feuerwehr darstellt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen406829
Datum03.06.2007 20:4734560 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Jürgen M@yer
ok - bei 15cm auf grosser Fläche meiner Ansicht nach gerechtfertig


Das sehe ich anders.
Es brennt nicht und es liegt wohl auch kein öffentlicher Notstand vor, vor dessen Gefahren das Gemeinwesen geschützt werden muß. Lebensbedrohliche Lagen sind ebenfalls Fehlanzeige. Wo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.


... zumindest für Hessen ergibt sich die Zuständigkeit aus HBKG §6 (1), hilfsweise auch eine Einsatzoption aus §6 (3) (Soll = muss wenn kann). Im Gegensatz zu BaWü steht da eben auch noch "der Einzelne" als Adressat unserer Tätigkeit drin.

Gruss
Gerhard


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern406839
Datum03.06.2007 21:3034510 x gelesen
Tach,


Geschrieben von Thomas KerscherDer Keller wurde dann von uns leergepumpt und anschließend auch noch mit einem Nass-Staubsauger die letzten Pfützen entfernt,

Wenn sowas kein Feuerwehreinsatz ist dann frag ich mich wozu ihr so einen Sauger habt?


Gruß
CS





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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland406848
Datum03.06.2007 22:0534557 x gelesen
Hallo Thomas,

also pauschal ist da schwer, eine Antwort zu geben, aber immerhin wurde ja "auf kleiner Ebene alarmiert", also wohl nicht über die 112 getrommelt.
15 cm im Keller sind relativ, bei alten Kellern machen teilweise 50cm an Wasser nix, aber bei einem normalen Keller mit Elektrogeräten (Kühlschrank, Gefriertruhe, Waschmaschine, Trockner) könnte es schon zu Problemen kommen, Stichwort Gefahren der Elektrizität, denn ich vermute mal, das bei einem solchen Wasserstand durchaus Wasser an stromführende Elemente gelangen kann (korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte) oder?
Da wäre es mir lieber, die Feuerwehr macht die Schadensbeseitigung mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen, als dass sie ein paar Minuten später den Hausherrn auf dem Wasser fischen kann (mal als Extrembeispiel).
Das aussaugen mit dem Wassersauger könnte mal als besonderen Dienst am Kunden sehen, obs nötig ist, sei mal dahingestellt,

Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorThom8as 8M., Lohne / Niedersachsen406854
Datum03.06.2007 22:2834541 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Christi@n PannierWo siehst du also vor dem Hintergrund des § 2 FwG BaWü hier einen Einsatz der Feuerwehr.

§2 Abs.2

Geschrieben von Christi@n PannierIm übrigen: Ist der Keller erstmal vollgelaufen, dann ist der Schaden da
Das sehe ich anders, bei 15 cm Wasser ist vieleicht noch kein Schaden entstanden, kann aber noch entstehen wenn z.B. die Esstrichversiegelung nachgibt und das Wasser darunter läuft.
Auch eine evtl. Gefahr durch Elektrischen Strom sehe ich als gegeben, vor allem wenn evtl. Mehrfachsteckdosen auf dem Fußboden liegen. Hier kann dann sogar eine Lebensbedrohliche Lage, welche durch den Laien nicht sofort erkennbar ist, entstehen.

Gruß T.Mönnich


Ich bin für meine Ironie bekannt, aber eine Freiheitsstatue in den USA aufzustellen wäre selbst mir nicht eingefallen!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar406884
Datum04.06.2007 07:2034631 x gelesen
Mahlzeit

1) Auf dem kleinem Dienstweg würde ich nix machen.. alles über die Leitstelle, die können ja dann den Kommandanten anrufen

2) Wie sieht der Keller aus ? Gefliest? Lehmboden? Ablauf vorhanden?

3) Sachwerte? Omas Eingemachtes und ein kaputter Rasenmäher rechtfertigen keinen FW Einsatz

4) Ganz wichtig: Elektrizität! Wie Paul schon anmerkte...

5) Passend

6) Das alte Leid: Die Feuerwehr kann / darf nicht NEIN sagen. Neulich schlug ich unserem LBZ Führer vor bei Katzen NEIN zu sagen. Antwort: Um Gotteswillen, wenn die Ökos damit zu OB und Presse gehen


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen406890
Datum04.06.2007 08:3334613 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian Besch1) Auf dem kleinem Dienstweg würde ich nix machen.. alles über die Leitstelle, die können ja dann den Kommandanten anrufen

Was macht das für einen Unterschied? Der Kommandant/Wehrführer kann sich ja bei der Leitstelle melden dass er telefonisch ein Hilfeersuchen erhalten hat.

Geschrieben von Florian Besch2) Wie sieht der Keller aus ? Gefliest? Lehmboden? Ablauf vorhanden?

Sieht man erst vor Ort.

Geschrieben von Florian Besch3) Sachwerte? Omas Eingemachtes und ein kaputter Rasenmäher rechtfertigen keinen FW Einsatz

Kann man erst vor Ort beurteilen.

Geschrieben von Florian Besch6) Das alte Leid: Die Feuerwehr kann / darf nicht NEIN sagen. Neulich schlug ich unserem LBZ Führer vor bei Katzen NEIN zu sagen. Antwort: Um Gotteswillen, wenn die Ökos damit zu OB und Presse gehen
Pauschal zu sagen dass die Feuerwehr nicht zuständig ist geht eben nicht, weder bei Katzen noch bei vollgelaufenen Kellern.
Um eine Lage zu beurteilen muss man sie sich eben ansehen. Man kann immer noch sagen dass man nicht zuständig ist bzw. an eine Fachfirma verweisen.

MfG.
Sebastian


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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern406896
Datum04.06.2007 09:3034712 x gelesen
Hallo Sebastian!

Geschrieben von Sebastian Müller Pauschal zu sagen dass die Feuerwehr nicht zuständig ist geht eben nicht, weder bei Katzen noch bei vollgelaufenen Kellern.
Um eine Lage zu beurteilen muss man sie sich eben ansehen. Man kann immer noch sagen dass man nicht zuständig ist bzw. an eine Fachfirma verweisen.



Aber wenn schon mal die Feuerwehr da ist, wird es auch schwierig sein einfach wieder nach Hause zu fahren, ohne einen Handgriff zu tun. Führen wir den Fall weiter aus: Wir haben beispielsweise nix gemacht und gesagt, bei so geringer Wassertiefe machen wir nichts! Das hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein!

Gruß
Thomas


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern406897
Datum04.06.2007 09:3234726 x gelesen
Tach,


Geschrieben von Thomas KerscherDas hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein!

Merkst du was? Es gilt immer abzuwägen.

Außerdem hast du mir immer noch nicht beantwortet wozu ihr dann den Wassersauger beschafft habt?


Gruß
Christian





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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern406898
Datum04.06.2007 09:3734627 x gelesen
Stimmt, habe ich noch nicht!

Da bei uns schon zwei heftigere Unwetter mit bis zu 70 vollgelaufenen Kellern auftraten (mehr als 50cm Wasser im Keller), wurde beschlossen, sich auch mehr auf die Technische Hilfeleistung in Bezug auf Hochwasser zu konzentrieren. U.a. wurde hier auch ein größerer Nassstaubsauger angeschafft. Natürlich kommt dieser zum Einsatz und wir verwenden ihn auch bei vollgelaufenen Kellern bzw. Wasserschäden! Aber der eigentliche Grund meines Beitrags war, zu erfahren, ob es vll. nicht sogar irgendwo geregelt ist (Bay.FW-Gesetz), aber welchen Ausmaßen man Wasserschäden zu Feuerwehreinsätzen zählen darf!


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AutorPete8r S8., Aholming / BY406902
Datum04.06.2007 10:0034443 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherDa bei uns schon zwei heftigere Unwetter mit bis zu 70 vollgelaufenen Kellern auftraten (mehr als 50cm Wasser im Keller), wurde beschlossen, sich auch mehr auf die Technische Hilfeleistung in Bezug auf Hochwasser zu konzentrieren. U.a. wurde hier auch ein größerer Nassstaubsauger angeschafft. Natürlich kommt dieser zum Einsatz und wir verwenden ihn auch bei vollgelaufenen Kellern bzw. Wasserschäden!

IMO eine nicht ganz nachvollziehbare Begründung. Bei 50cm Wasser brauche ich eine TP und keinen WS. Und gerade bei 70 Kellern werde ich mit Sicherheit keine Zeit verschwenden und noch mit dem WS rumspielen. Da wird bis TP-Niveau abgepumpt und dann kommt der nächste Kunde dran.

Gruß
Peter


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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen406905
Datum04.06.2007 10:1134365 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas KerscherAber wenn schon mal die Feuerwehr da ist, wird es auch schwierig sein einfach wieder nach Hause zu fahren, ohne einen Handgriff zu tun. Führen wir den Fall weiter aus: Wir haben beispielsweise nix gemacht und gesagt, bei so geringer Wassertiefe machen wir nichts! Das hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein!

Würde sich die Sache verbessern wenn Du eine konkrete Zahl hättest, dann anrückst und sagst das Du jetzt wieder abfährst weil 5cm zu wenig im Keller sind?
Die Auswirkungen auf die Öffentlickeitsarbeit wären die Selben. Nur das beim nächsten mal der Wasserhahn aufgedreht wird bis der Keller voll genug ist.

Die Frage ob und wann man bei Wasser im Keller tätig wird lässt sich nicht in "cm" beantworten.
Da muss man meiner Meinung nach im Einzelfall betrachten. Welche Gefahren sind vorhanden? Strom, Öl, ect.. Welche Sachwerte gilt es zu Schützen? Nur den alten Rassenmäher oder vielleicht antike Möbel oder Bilder die im Keller stehen? Ist es den Bewohner zuzumuten das Wasser selbst zu beseitigen? Stell dir mal vor Du hast ein älteres Ehepaar und nicht mehr ganz rüstig, würdest Du ihnen die Hilfe mit Hinweis auf ein Gesetz verweigern? Würden wohl die wenigsten tun.

Deshalb: Erkunden - Entschluss fassen - Handeln

MfG.
Sebastian

(meine Meinung!)


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern406907
Datum04.06.2007 10:1734350 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherDa bei uns schon zwei heftigere Unwetter mit bis zu 70 vollgelaufenen Kellern auftraten (mehr als 50cm Wasser im Keller), wurde beschlossen, sich auch mehr auf die Technische Hilfeleistung in Bezug auf Hochwasser zu konzentrieren. U.a. wurde hier auch ein größerer Nassstaubsauger angeschafft.

Naja, dafür brauch ich Tauchpumpen und keine Wassersaueger, letztere sind nämlich genau für die Lagen die du am Anfang des Threads angezweifelt hast das sie überhaupt für die Feuerwehr sind. Bei ein paar cm im Keller brauchst den Wassersauger, und bevor einer jetzt fragt, ja, wir haben auch mehrere und ja wir setzen die auch entsprechend ein.


Gruß
Christian





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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü406908
Datum04.06.2007 10:1834430 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Christian--- Ich bin der Meinung, dass in der Mehrheit der Fälle Wasser in einem Keller keinen Einsatz für die Feuerwehr darstellt.

--------------------------------------------------------------------------------


Außer Kunde bezahlt!

Gruß

Manfred


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.406930
Datum04.06.2007 11:2334411 x gelesen
Geschrieben von Thomas KerscherDer Keller wurde dann von uns leergepumpt und anschließend auch noch mit einem Nass-Staubsauger die letzten Pfützen entfernt, jedoch stellt sich mir jetzt die Frage,...
Da verwöhnt ihr den Kunden natürlich auch etwas. Das wird ihn sicherlich nur noch mehr darin bestätigen, beim nächsten Mal genauso zu verfahren. Es sei denn, die Kommune schreibt ihm eine entsprechende Kostennote.

Geschrieben von Thomas KerscherMeines Erachtens ergibt sich ja bei 15cm Wasser keine große Gefahr und hätte man sich damit den Einsatz sparen können?
Yep. Vor allem ist es ja überraschend, dass ein Keller vollaufen kann. Und eine Gefrietruhe mit Inhalt sehe ich als nicht unbedingt schützenswertes Gut an. Wenn man da natürlich die guten antiken Möbel reinstellt ... Pech gehabt.

Droht es antürlich nicht bei 15 cm zu bleiben, sondern nicht gerade unerheblich zu steigen, sieht es natürlich anders aus. Aber auch da ist die Frage, inwieweit die Feuerwehr tätig werden kann mit ihren Mitteln. Da kann man sich auch nur auf Zuflüsse verschliessen und abpumpen konezentrieren. Irgendwelche Abdichtungsmassnahmen an Wänden oder Durchlässen sollte man den Experten überlassen.

Geschrieben von Thomas KerscherIst diese Problematik irgendwo geregelt bzw. wie handhabt ihr die Sache?
Wenn die Tauchpumpe "schlürft" ist unsere unterste Einsatzhöhe erreicht. Der Rest hängt vom vorhandenen Zustand ab. Bei größerer Unwetterlage einpacken und weg. Ist es die alleinstehende Oma Meyer und der einzige Einsatz wird dann vielleicht auch mal etwas mehr gemacht. Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet.

Grundsätzlich ist überall die gleich Problematik: Feuerwehr wird alarmiert und vor Ort stellt sich das ganze als Lappalie heraus. Aber "wenn man gerade sowieso da ist", wird es dann "mal eben" gemacht.
Andersrum bietet sich ja an die Einsatzstelle erst mal mit ELW zu sichten. (Oder mit Privat-PKW). Hat aber dann wieder den Nachteil, dass weitere Einheiten nachkommen. Also Fahrzeug- und Personal Overkill wegen eines läppischen Keller unter Wasser.

Einheitlich geregelt ist es nicht. Da müsstet ihr als Wehr mal überlegen, welche Hemmschwelle ihr euch setzt. Tauchpumpe ist bei uns Dreh- und Angelpunkt. Was wir damit schaffen ist Grundlage. Und immer in Rechnung stellen. Obwohl das evtl. dann einfach an die Versicherung weitergegeben wird. Rundum-Sorglos-Mentalität mit hohem Anspruchsdenken.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW406958
Datum04.06.2007 13:1534376 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannWenn die Tauchpumpe "schlürft" ist unsere unterste Einsatzhöhe erreicht. Der Rest hängt vom vorhandenen Zustand ab. Bei größerer Unwetterlage einpacken und weg.

Mal eine Einsatzanekdote dazu: FA: "Mehr Wasser können wir mit unserer Tauchpumpe nicht mehr abpumpen, wir bauen jetzt ab und rücken dann wieder ein." Besitzerin: "Und wie bekomme ich den letzten Rest Wasser aus dem Keller?" FA: "Mit Aufnehmern und Eimer geht es am besten." Besitzerin: "Warten sie bitte kurz." Danach kam sie mit drei Eimern und sechs oder sieben Aufnehmern um die Ecke, mit den Worten "hier bitte sehr, dann können sie den letzten Rest auch noch beseitigen". Es folgte natürlich ein netter verweis dass das nicht mehr unsere Aufgabe ist, und sie das übernehmen könnte.

Geschrieben von Christian BergmannIst es die alleinstehende Oma Meyer und der einzige Einsatz wird dann vielleicht auch mal etwas mehr gemacht. Aber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet.

Könnte das eine Ausnahme sein, aber ist auch kein Grund, und wenn muss es ja nicht jeder wissen :-)

Geschrieben von Christian BergmannAber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet.

Habe mich schon immer gefragt was daran so besonders ist, das die auf einem LF/ TLF verlastet sein müssen?


Nochmal was anderes zum Thema, auch wenn das Wasser nicht mehr steigt, kann der Schaden zunehmen, da die dort gelagerten Sachen die feuchtigkeit ebenfalls aufnehmen können, sei es das der Pappkarton weiter durchweicht und das Wasser nach oben transportiert oder wie auch immer.

Die Problematiki bleibt, richtig formulieren und definieren ist schwer, entweder argumentiert man so, das man dann auch alles Keller pumpen muss, oder das dies keine Aufgabe der Feuerwehr ist, dann bleibt wieder die Frage, warum ist die Tauchpumpe eine Standardbeladung von Löschfahrzeugen (zumindest LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12, (H)LF 20/16).

Mit freundlichen Grüßen
Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen406960
Datum04.06.2007 13:1734383 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannYep. Vor allem ist es ja überraschend, dass ein Keller vollaufen kann. Und eine Gefrietruhe mit Inhalt sehe ich als nicht unbedingt schützenswertes Gut an. Wenn man da natürlich die guten antiken Möbel reinstellt ... Pech gehabt.

Ahja, und Kellerwohnung? Auch Pech gehabt? Warum sind Wertsachen im Keller weniger wert als im EG oder OG? Nur mal so gefragt? Des weiteren hab ich es schon erlebt das das Wasser und der Schlamm im Wohnzimmer standen. Was dann?

Geschrieben von Christian BergmannAber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet.

Ja die stehn im Gerätehaus, das sie ja nicht Schmutzig werden! Super!
Wofür habt Ihr den Wassersauger? Ich denke nicht das es nötig ist einen Keller nach dem Einsatz trocken und besenrein zu verlassen, man sollte aber schon im Rahmen der Möglichkeiten handeln. Wenn ich so ein Ding habe setzte ich es auch ein.

MfG.
Sebastian


Geschrieben von Christian BergmannAndersrum bietet sich ja an die Einsatzstelle erst mal mit ELW zu sichten. (Oder mit Privat-PKW).

Beim Stichwort Keller unter Wasser oder bei Unwetterlagen sowieso. Einsatzleiter bzw. entsprechend qualifizierte Führungskraft fährt die Einsatzstellen ab, Erkundet und legt Priorität und entsprechende Einsatzmittel fest.

Geschrieben von Christian BergmannHat aber dann wieder den Nachteil, dass weitere Einheiten nachkommen. Also Fahrzeug- und Personal Overkill wegen eines läppischen Keller unter Wasser.

Daher vorher die Einsatzstelle sichten.

Geschrieben von Christian BergmannUnd immer in Rechnung stellen.

Ist bei uns Sache der Gemeinde. Halt ich mich als Feuerwehr heraus.

Geschrieben von Christian BergmannObwohl das evtl. dann einfach an die Versicherung weitergegeben wird.

Warum auch nicht wenn ich eine Versicherung habe welche die Kosten übernimmt?

Geschrieben von Christian BergmannRundum-Sorglos-Mentalität mit hohem
Anspruchsdenken.


Es gibt durchaus Bürger die wissen das die Feuerwehr von ihrem Geld bezahlt wird und die eben dann auch Anspruch erheben (ob gerechtfertig oder nicht sei dahingestellt), das ihnen die Feuerwehr hilft. Da mit müssen wir leben.


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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern406961
Datum04.06.2007 13:1834278 x gelesen
Tauchpumpen und die Wassersauger sind defacto die Haupteinsatzgerätschaften meiner WF.......

Bei der FF ist es so, das vor Beginn der Tätigkeit in diesem Fall erst vom Eigentümer oder vom betroffenen Besitzer die Kostenübernahmeerklärung unterschrieben werden muß.


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.406967
Datum04.06.2007 13:4434546 x gelesen
Geschrieben von Sebastian MüllerAhja, und Kellerwohnung? Auch Pech gehabt? Warum sind Wertsachen im Keller weniger wert als im EG oder OG? Nur mal so gefragt?
Nur mal so geantwortet: 15 cm Wasser dürften in so ziemlich jedem Wohnbereich tödlich für das Inventar sein, was damit in Berührung kommt. Deswegen fange ich auch nach einem Rohrbruch im 2.OG nicht an die Küche auszufeudeln. Das Zeug ist hin. Und wenn ich mit Tauchpumpe auf 3-4 cm abgesenkt habe, muss das man reichen. Eventuell helfe ich noch bei der Sicherung wertvoller Einrichtung oder sonstiger Gegenstände. Sicherlich werde ich aber nicht zu kommunal-finanzierten Putzkolonne. Sagt Dir das Subsidiaritätsprinzip was?
Die Diskussion geht um 15 cm Wasser im Keller der, soweit ich es entnehme, auch im ursprünglichen Sinne als Lagerraum genutzt wird. Nichts anderes.

Geschrieben von Sebastian MüllerJa die stehn im Gerätehaus, das sie ja nicht Schmutzig werden! Super!
Wofür habt Ihr den Wassersauger?

Mag sein, dass Du Dich ein wenig in Deinen Ansichten gestört fühlst. Aber bitte diskutiere in einem vernüftigen Ton, wenn ich Dich erstnehmen soll. Danke!
Unsere Wassersauger gehört zusammen mit einem Hochdruckreiniger zu den Dingen die die Feuerwehr braucht um Fahrzeug und Ausrüstung zu pflegen. Und ja, wir haben einen Ölabscheider. Wir haben auch eine Astschere. Ich werde dan heute abend empfehlen, die auf dem GW zu verlasten, damit wir beim nächsten Sturmeinsatz zur vollsten Zufriedenheit des Bürgers handeln.

Geschrieben von Sebastian MüllerBeim Stichwort Keller unter Wasser oder bei Unwetterlagen sowieso.
Wie war das noch gerade im Ursprungsposting? Kommandant - Anruf - Zwei weitere Kameraden - mit Fahrzeug hin - Einsatz abgearbeitet
Ich habe die Eigenart meine Kommentare auf das geschriebene zu beziehen. Nicht auf jede Eventualität die da kommen könnte. Dann sind wir hier nämlich bald bei 100 verschiedenen Ausgangslagen.
Geschrieben von Sebastian MüllerIst bei uns Sache der Gemeinde. Halt ich mich als Feuerwehr heraus.
Natürlich mache ich den Beine, dass die das abrechnen. Vor allem bei Gemeinde mit der Dopik. Dann habe ich nämlich bei der nächsten Beschaffung auch mal ein paar Argumente auf der Haben-Seite. Auch wenn es nicht 1.1 für Feuerwehrs verwendet wird (werden kann).

Geschrieben von Sebastian MüllerWarum auch nicht wenn ich eine Versicherung habe welche die Kosten übernimmt?
Wer bezahlt denn nochmal den Schaden? Die Versicherung.
Und die drucken ihr Geld selber? Nein, das Geld kommt von den Beitragszahlern.
Aber wenn die viel bezahlen, drucken die selber? Nein, dann steigen die Beiträge.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern406979
Datum04.06.2007 14:2834326 x gelesen
Hallo zusammen!


Nach diesen Antworten hab ich bereits bemerkt, dass es sich um ein "heikles" Thema handelt. Also besser immer vor Ort bzw. den Komandant/Einsatzleiter/etc. entscheiden lassen, was man tut! Trotzdem Danke für die vielen Schilderungen und Tips, wie ihr das ganze so macht!




Kameradschaftlicher Gruß
Thomas Kerscher


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AutorJens8 E.8, Göttingen / Nds406981
Datum04.06.2007 14:3034426 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Thomas KerscherDas hätte sicherlich negative Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit und der Bürgermeister wird auch nicht gerade begeistert sein!
Spinnen wir mal weiter :-)

Was sagt den der Bürgermeister, wenn er die Liste für den Lohnausfall bekommt? Ist die ÖA dann immer noch wichtiger?
Keller auspumpen ist eine Sache aber bist auf den letzten Tropfen ist dann doch etwas übertrieben. Ihr werdet ja auch nicht im Rahmen der Eigentumssicherung neu tapezieren...
Klar, für den Bürger ist es einfach, 112 anrufen und Hilfe kommt sofort. Dennoch heißt das doch nicht
nicht, dass der einzelne Bürger alles gemacht bekommt. Feuerwehr ist eine Rettungsorganisation und keine Hausmeisterfirma.
Nochmal zurück zum (mehr oder weniger erfreuten) Bürgermeister; wenn in der Zeit, in der die FM den Keller schrubben ein ernster Unfall passiert, dann ist die ÖA auch ungünstig: "Hilfsfrist nicht eingehalten, weil FM Keller schrubben"...
Wie man es macht, es ist oft falsch ;-)

BTW Sind solche Einsätze (mal außerhalb von Großschadenslagen mit Kat-Alarm) gebührenpflichtig?

Gruß JE


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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen406984
Datum04.06.2007 14:3834342 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannSicherlich werde ich aber nicht zu kommunal-finanzierten Putzkolonne.

Davon hab ich nie gesprochen. Von trocken und besenrein war auch nie die Rede.
Aber der Einsatz eines Wassersaugers kann eben durchaus auch nötig gerechtfertigt sein. Und wenn ich so ein Ding habe setzt ich es auch ein! (Meine Meinung)

Geschrieben von Christian BergmannMag sein, dass Du Dich ein wenig in Deinen Ansichten gestört fühlst. Aber bitte diskutiere in einem vernüftigen Ton, wenn ich Dich erstnehmen soll. Danke!

Ich schreibe manchmal mit leicht ironischem Unterton, sorry wenn es dich stört ist nicht persönlich gemeint.

Geschrieben von Christian BergmannWir haben auch eine Astschere. Ich werde dan heute abend empfehlen, die auf dem GW zu verlasten,

Gute Idee, wozu brauch eine Feuerwehr eine Astschere wenn nicht für den Einsatz?

Geschrieben von Christian BergmannUnsere Wassersauger gehört zusammen mit einem Hochdruckreiniger zu den Dingen die die Feuerwehr braucht um Fahrzeug und Ausrüstung zu pflegen.

Wozu braucht man da einen Wassersauger? Reichen da nicht auch Eimer und Lappen?

Geschrieben von Christian BergmannNatürlich mache ich den Beine, dass die das abrechnen. Vor allem bei Gemeinde mit der Dopik. Dann habe ich nämlich bei der nächsten Beschaffung auch mal ein paar Argumente auf der Haben-Seite. Auch wenn es nicht 1.1 für Feuerwehrs verwendet wird (werden kann).

Gut und was beschafft Ihr dafür? Wassersauger?

Geschrieben von Christian BergmannWer bezahlt denn nochmal den Schaden? Die Versicherung.
Und die drucken ihr Geld selber? Nein, das Geld kommt von den Beitragszahlern.
Aber wenn die viel bezahlen, drucken die selber? Nein, dann steigen die Beiträge.


Dafür sind Versicherungen da, wenn die nicht bezahlen würden bräuchten wir keine Beiträge zahlen.

Nur so nebenbei, den meisten Versicherungen geht es wirklich nicht schlecht. Die große Versicherung mit All am Anfang steigerte im letzten Jahr ihren Gewinn um 7% auf (Achtung viele Nullen) 2.870.000.000 ?. Beitragserhöhungen dienen da eher dem Shareholder Value und kommen nicht von der schlechten finanziellen Lage.

MfG.
Sebastian


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW406989
Datum04.06.2007 14:4534446 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Christian BergmannNur mal so geantwortet: 15 cm Wasser dürften in so ziemlich jedem Wohnbereich tödlich für das Inventar sein, was damit in Berührung kommt. Deswegen fange ich auch nach einem Rohrbruch im 2.OG nicht an die Küche auszufeudeln. Das Zeug ist hin. Und wenn ich mit Tauchpumpe auf 3-4 cm abgesenkt habe, muss das man reichen.
Was ist mit der Wohnung da drunter? Wenn das Wasser da steht wird es auf Dauer der Schwerkraft folgen und die Möbel in der Wohnung darunter beschädigen oder unbrauchbar machen.

Nur mal um die Diskussionsgrundlage auf einen festen Boden zu stellen: Feuerwehr (zumindest NRW!) ist zuständig bei Unglücksfällen (z.B. § 1 FSHG NRW). Unter Unglücksfall ist jedes Ereignis zu verstehen, das mit einer gewissen Plötzlichkeit eintritt und eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen bringt oder zu bringen droht. (vgl. OVG NRW Urteil vom 16.02.2007, 9 A 4239/04)

Beschädigung von Mobiliar unterhalb gelegener Wohnungen, Durchfeuchtung des Mauerwerks bei länger stehendem Wasser, Beschädigung von weiteren Gegenständen durch ansteigendes Wasser ...
Jetzt erklärt mir mal wie Ihr aus der Nummer rauskommen wollt, mit der Begründung "ist kein Feuerwehreinsatz".

Ich tue mich auch schwer und argumentiere idR nur mit der Mindestsaughöhe der Tauchpumpe, da ist für den Bürger relativ einfach zu verstehen. Wir haben nun mal kein Fahrzeug auf dem ein Wassersauger drauf ist.

Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW406993
Datum04.06.2007 14:5034314 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christian Bergmann Tauchpumpe ist bei uns Dreh- und Angelpunkt. Was wir damit schaffen ist Grundlage. Und immer in Rechnung stellen.

Die Rechnung könnte lustig werden. Wenn das ein Unglücksfall war, dann gibt es in der Regel keine Rechnung.

Seit Ölspuren ein Unglücksfall sind, wäre ich mir bei Keller im Wasser nicht mehr so sicher, dass es definitiv kein Unglücksfall ist. (vgl. meinen anderen Beitrag)

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407000
Datum04.06.2007 15:1034460 x gelesen
Geschrieben von Sebastian MüllerAber der Einsatz eines Wassersaugers kann eben durchaus auch nötig gerechtfertigt sein. Und wenn ich so ein Ding habe setzt ich es auch ein!
Größtmöglichster Mitteleinsatz verursacht auch größtmöglichste Kosten und Aufwand. Es gibt Lagen, bei denen ich auch den Wassersauger in Erwägung ziehen würden. Bloss ich fange nicht bei jedem 08/15 Schadensbild an, dem Bürger von seinen Plfichtaufgaben zu entbinden.

Geschrieben von Sebastian Müller(Meine Meinung)
Bleibt sie auch. ;-)

Geschrieben von Sebastian Müller
Ich schreibe manchmal mit leicht ironischem Unterton, sorry wenn es dich stört ist nicht persönlich gemeint.

Ich fühle mich nicht unbedingt angegriffen und weiß gelungene Ironie zu schätzen. Polternde Rhetorik allerdings nicht.
Geschrieben von Sebastian MüllerGute Idee, wozu brauch eine Feuerwehr eine Astschere wenn nicht für den Einsatz?
Aussenanlagen!?

Geschrieben von Sebastian Müller
Wozu braucht man da einen Wassersauger? Reichen da nicht auch Eimer und Lappen?

Nein? Wir sind bekannt für ausschweifende Putzorgien.

Geschrieben von Sebastian MüllerGut und was beschafft Ihr dafür? Wassersauger?
Ja, und hinterher heule ich hier im Forum rum, warum wir soviele Pille-Palle-Einsätze haben und die Mannschaft demotiviert ist.

Geschrieben von Sebastian MüllerDafür sind Versicherungen da, wenn die nicht bezahlen würden bräuchten wir keine Beiträge zahlen.
Das ist richtig. Aber wenn wir vielleicht auch mal von dieser "Versicherung-zahlt-ja" Mentalität wegkommen, werden wir sicherlich auch das in den Beiträgen spüren. Trotz Shareholder-Value.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407003
Datum04.06.2007 15:1834524 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannJetzt erklärt mir mal wie Ihr aus der Nummer rauskommen wollt, mit der Begründung "ist kein Feuerwehreinsatz".
Mit den gelben Seiten? Und dem zuständigen Unternehmen übergebe ich dann die Einsatzstelle. Ich kann ohne Architekt, Statiker oder sonstigen Experten sowieso keine verbindliche Aussagen zum Umfang des Schadens oder der Gefährdung machen.

Man kann sich ja jetzt gerne an höhere Gefahren, bedeutende Sachwerte und was weiß ich klammern. Wir werden aber alarmiert, weil wir schlicht und einfach billig, leicht zu haben sind und auch jeden Mist erledigen. Ab August ist dann das Budget auf.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407010
Datum04.06.2007 15:2934454 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannMit den gelben Seiten? Und dem zuständigen Unternehmen übergebe ich dann die Einsatzstelle.

Interessant. Wer bezahlt das?
Wenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW. Der ist für den Bürger bis auf Ausnahmen kostenlos und ich wüßte im Moment nicht unter welche Ausnahme ich das packen soll.
Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen, dann ist die Feuerwehr schon billiger.

Alles eine Frage der Definition des Unglücksfalles, da hängt viel Geld von ab.

Gruß
Sven


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407019
Datum04.06.2007 15:4834505 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sven TönnemannInteressant. Wer bezahlt das?

Der Bürger?

Geschrieben von Sven TönnemannWenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW. Der ist für den Bürger bis auf Ausnahmen kostenlos und ich wüßte im Moment nicht unter welche Ausnahme ich das packen soll.
Somit bleiben die Kosten an der Gemeinde hängen, dann ist die Feuerwehr schon billiger.

Alles eine Frage der Definition des Unglücksfalles, da hängt viel Geld von ab.


Eben, und da hat die neuere Rechtssprechung in NRW ja durchaus neue Ansatzpunkte geschaffen.
Nur mal so als Gedankenspiel:

- Keller (Lagerraum) ca. 15 cm unter Wasser. Einsatz für die Feuerwehr?
Lage: ein einzelnes Gebäude, Lage statisch, Schaden bereits eingetreten, keine weitere Schadenausweitung zu befürchten. Keine Gefahr (das Argument mit dem Strom ist absurd. Wenn da eine Mehrfachsteckdose rumliegt, dann hat es schon die Sicherung geschmissen, wenn nicht, dann dreht die Feuerwehr die Sicherung raus und die Gefahr ist beseitigt), weder für einzelne noch für die Öffentlichkeit

- Kinderspielplatz, Tierkot. Einsatz für die Feuerwehr?
Lage: Tierkot im Sandkasten eines öffentlich zugänglichen Kinderspielplatzes, Tollwutbezirk. Abgesehen vom Kot kein Schaden, Gefahr gesundheitlicher Schäden bei spielenden Kindern in unbestimmter Anzahl zu befürchten, faktisch infektionsgefahr für die Öffentlichkeit
Einsatz für die Feuerwehr? Na dann viel Spaß!


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407022
Datum04.06.2007 15:5234329 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Manfred KurzAußer Kunde bezahlt!

Nö. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
a) es liegt ein Einsatz der Feuerwehr i.S. des FwG-BaWü vor, dann hat die Feuerwehr tätig zu werden. Ob der Einsatz später abgerechnet werden kann ist zunächst mal uninteressant
b) es liegt kein Merkmal eines Einsatzes der Feuerwehr i.S. des § 2 FwG-BaWü vor, dann hat die Feuerwehr nicht tätig zu werden, auch nicht gegen Bezahlung.
Die Feuerwehr hat hier keinen Ermessensspielraum, ob sie tätig wird oder nicht. Vergl. auch Schäfer/Hildingers Kommentar zum FwG-BaWü.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen407025
Datum04.06.2007 15:5534597 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannGrößtmöglichster Mitteleinsatz verursacht auch größtmöglichste Kosten und Aufwand. Es gibt Lagen, bei denen ich auch den Wassersauger in Erwägung ziehen würden. Bloss ich fange nicht bei jedem 08/15 Schadensbild an, dem Bürger von seinen Plfichtaufgaben zu entbinden.

Da stimm ich Dir voll zu!

Geschrieben von Christian BergmannBleibt sie auch. ;-)

Zum Glück!

Geschrieben von Christian BergmannAussenanlagen!?

Seh ich eher als Aufgabe der Kommune. Also Bauhof oder Vergleichbar. Aber wenns Euch Spaß macht.

Geschrieben von Christian BergmannJa, und hinterher heule ich hier im Forum rum, warum wir soviele Pille-Palle-Einsätze haben und die Mannschaft demotiviert ist.

Naja kommt auf die Größe der Feuerwehr und die Anzahl der Einsätze an.

Geschrieben von Christian BergmannDas ist richtig. Aber wenn wir vielleicht auch mal von dieser "Versicherung-zahlt-ja" Mentalität wegkommen, werden wir sicherlich auch das in den Beiträgen spüren. Trotz Shareholder-Value.

Die Versicherung ist aber da um eben in den versicherten Fällen zu zahlen. Dafür zahlt jeder Beitrag und die Versicherung nimmt das "Risiko" zahlen zu müssen bewusst in kauf. An den Gewinnen von Versicherungen gemessen ist das ja auch kein schlechtes Geschäft.

MfG.
Sebastian


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407034
Datum04.06.2007 16:1634316 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannWenn das ein Unglücksfall ist - und Du hast noch kein Gegenargument geliefert - ist das ein Einsatz für die Feuerwehr nach § 1 FSHG NRW.
Dann mal hier ein paar Auszüge aus dem Kommentar zum NBrandSchG von Scholz/Thomas.
Es geht um § 2 Aufgabe der Gemeinde 2.2:
[...] Die Hilfeleistungen der Feuerwehr beschränken sich im allgemeinen auf Sofortmaßnahmen am Einsatzort [...]
[...] Unter Unglücksfällen sind hier größere Schadensereignisse verschiedenster Art zu verstehen. [...]
[...] Unglücksfälle in diesem Sinne sind z.B.: Verkehrsunfälle, Ölunfälle, Gebäudeeinstürze, Erdrutsch, Befreien von eingeschlossenen Menschen und Tieren, Überschwemmungen, umgestürzte Bäume, Schornsteine, Masten, Wassereinbruch im Maschinenraum eines Schiffes [...]

So, in der Natur eines Unglücksfalles liegt es nun mal, dass ich ihn in der Regel nicht vorhersehen kann. Sprich wir kommen um den Schaden zu minimieren und nicht um ihn zu verhindern. Schon gar nicht kommen wir, um den Schaden zu beheben. Weil wir es nicht können. Das heißt, nach uns müssen sowieso Experten kommen. Ich kann mir zwar auch noch lustig die Wohnung drunter anschauen und gucken wir es runtertropft. Aber machen kann ich nichts. Ausser vielleicht wiederum dem Betroffenen bei der Sicherung seines Eigentumes helfen. Ich werde sicherlich nicht anordnen irgendeine Beton- oder Putzdeck aufzubrechen. Weil ich denke, dass es da richtig teuer für die Kommune wird. Natürlich spreche ich mein weiteres Vorgehen mit dem Hausbesitzer ab.


Gruß
Christian Bergmann
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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.407054
Datum04.06.2007 17:1834461 x gelesen
Geschrieben von Sebastian MüllerDa stimm ich Dir voll zu!
Wow, dann kommen wir ja doch noch zum Konsens und können Händchen haltend durchs Forum wandern. ;-)

Geschrieben von Sebastian MüllerNaja kommt auf die Größe der Feuerwehr und die Anzahl der Einsätze an.
Irgendwas zwischen 25-40 Stück im Jahr. Das reicht mir in der Regel aus. Kein Problem mit Partnerin oder dem Arbeitgeber.

Geschrieben von Sebastian MüllerDie Versicherung ist aber da um eben in den versicherten Fällen zu zahlen. Dafür zahlt jeder Beitrag und die Versicherung nimmt das "Risiko" zahlen zu müssen bewusst in kauf.
Was micht stört ist aber halt die Selbstbedienungsmentalität. Bestes Beispiel das "Schleudertrauma". Ich habe kein Problem anderen Leuten in Not zu helfen. Sei es durch meine Tätigkeit in der Feuerwehr oder durch meine Versicherungsbeiträge. Aber wenn ich zahlen muss, weil Leute einfach zu bequem sind den A**** hochzukriegen, nervt das ein bischen.
Am Wochenende hat mich noch ein Kumpel angehauen. Hat sein Handy auf dem Autodach liegen lassen. War vorher schon ziemlich flach. Jetzt halt noch mit schwarzen Reifenmuster. Ob ich da nicht meiner Haftpflichtversicherung einen Schaden melden könnte. War er natürlich an der richtigen Adresse und fragt mich nie wieder.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorMarc8el 8K., Ostdorf / BW407080
Datum04.06.2007 18:2734298 x gelesen
Geschrieben von Jens EngelhardtBTW Sind solche Einsätze (mal außerhalb von Großschadenslagen mit Kat-Alarm) gebührenpflichtig?

Lieblingsantwort der Juristen:
Kommt drauf an.

In Ba-Wü ist das leerpumpen von Kellern im Normalfall keine "Pflichtaufgabe". Also richten sich die Gebühren nach dem Kostensatz der Gemeinde.
Gilt jedoch der Katastrophenfall, sind sie umsonst.

Gruß Marcel


Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen407095
Datum04.06.2007 20:0834348 x gelesen
Hallo,

Ich denke wenn euer Kommandant dem Hauseigentümer/Mieter die Tauchpumpe soweit Ihr habt ,ggf. den Nass-Sauger überlassen hätte wär es auch gut gewesen.
Der hätte sich mit paar Euros für die Mannschaftskasse erkenntlich zeigen können und fertig.

Hättet ihr zwar statistisch einen Einsatz weniger gehabt,jedoch wäre die Einsatzbereitschaft der Wehr für ggf. wichtigere Aufgaben weiterhin gewährleistet gewesen.
Zumindest hätte ich es so gemacht wenn man mich als Wehrführer in einem solchen Fall bzw. in so einer Situation angesprochen hätte.

Gruß Lars


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407097
Datum04.06.2007 20:1734300 x gelesen
Ich denke wenn euer Kommandant dem Hauseigentümer/Mieter die Tauchpumpe soweit Ihr habt ,ggf. den Nass-Sauger überlassen hätte wär es auch gut gewesen.
Der hätte sich mit paar Euros für die Mannschaftskasse erkenntlich zeigen können und fertig.


Frag mal einen Juristen was er davon hält.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorThom8as 8K., Loiching / Bayern407098
Datum04.06.2007 20:3134373 x gelesen
Hallo Lars!

Da gebe ich dir Recht! Jedoch sind wir nur mit unserem Klaf zum Einsatzgefahren und das Löschgruppenfahrzeug blieb im Fwgh! Somit wären wir den Ernstfall "keinesfalls" eingeschränkt gewesen! Und wir haben auch eine Entschädigung für die Vereinskasse bekommen!


Schönen Abend
Thomas Kerscer


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407104
Datum04.06.2007 21:0234433 x gelesen
Geschrieben von Lars BallhauseIch denke wenn euer Kommandant dem Hauseigentümer/Mieter die Tauchpumpe soweit Ihr habt ,ggf. den Nass-Sauger überlassen hätte wär es auch gut gewesen.
Der hätte sich mit paar Euros für die Mannschaftskasse erkenntlich zeigen können und fertig.


Verleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt? Es ist zum Glück noch nicht sehr verbreitet aber die Bereitschaft Anzeigen zu erstatten wächst. Lies Dir mal folgende Texte durch: § 266 StGB oder § 331 StGB.

Muss man einfach mal auf sich wirken lassen. Ich weiß, dass die von Dir beschriebene Vorgehensweise in Feuerwehren noch weit verbreitet ist, ich weiß aber auch, dass in zugegebenermaßen deutlich krasseren Fällen Ermittlungen oder zumindest Disziplinarmaßnahmen laufen.

Gruß
Sven


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AutorPete8r S8., Aholming / BY407116
Datum04.06.2007 22:1034402 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannVerleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt? Es ist zum Glück noch nicht sehr verbreitet aber die Bereitschaft Anzeigen zu erstatten wächst. Lies Dir mal folgende Texte durch: § 266 StGB oder § 331 StGB.

Naja, man kann schon viel konstruieren. Wie ein Einsatz abgearbeitet wird, ob durch Tätigwerden der Mannschaft oder nur durch Überlassung von Material, unterliegt erst mal dem Kommandanten. Somit sehe ich hier einen Einsatz und keinen Verleih von Gemeindeeigentum gegen Geld.

Untreue trifft nur zu, wenn der Gemeinde ein finanzieller Schaden entsteht. Auch das sehe ich hier nicht als gegeben an, denn unabhängig von einer Spende steht es der Gemeinde nach wir vor offen diesen Einsatz abzurechnen. Meine Gemeinde berechnet übrigen für "Keller UW" nichts, somit entsteht ihr erst recht kein Schaden.

Kommen wir zur Vorteilsnahme. Ich gehe mal davon aus, dass der Schreiber des Ursprungspostings, wie fast überall in Bayern üblich, einen FW-Verein im Rücken hat. Wenn diese Spende sauber als Spende an diesen Verein verbucht wird, sehe ich kein Problem. Zumal die Feuerwehrvereine die Gemeindekasse ja immer wieder enorm entlasten, indem Beschaffungen für die Feuerwehr entweder komplett vom Verein finanziert oder zumindest bezuschusst werden, was ja auch der satzungsmäßige Vereinszweck ist. Wenn ich hier mal grob überschlage hat unser Verein die Gemeinde in den letzten 3 Jahren um mehr als 20.000 Euro entlastet. Sollte übrigens der FW-Verein aufgelöst werden, so geht lt. Satzung das gesamte Vermögen zweckgebunden an die Gemeinde. Wo ist also die Vorteilsnahme?

Gruß
Peter


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AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern407117
Datum04.06.2007 22:1734455 x gelesen
Hallo,

solang die Pumpe und der Wassersauger dem "Verein" gehört sehe ich keine Proleme mit einer Spende - aber was ist, wenn die Pumpe und der Wassersauger zwar vom Verein beschafft - aber der Gemeinde übereignet wurde Viele ?


Bernadette


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407118
Datum04.06.2007 22:2034417 x gelesen
Hallo Peter!

Was glaubst du würde ein Arbeitgeber machen, wenn ein Mitarbeiter Firmeneigentum ausleiht und damit Gelder erwirtschaftet, welche nicht dem Arbeitgeber sondern einem Verein zufließen, welchem der Arbeitnehmer angehört?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen407119
Datum04.06.2007 22:2134271 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlaber was ist, wenn die Pumpe und der Wassersauger zwar vom Verein beschafft - aber der Gemeinde übereignet wurde

Meinst du jetzt übereignet im Sinne von "geschenkt" oder übereignet im Sinne von "ausgeliehen"?


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen407120
Datum04.06.2007 22:2334391 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlaber was ist, wenn die Pumpe und der Wassersauger zwar vom Verein beschafft - aber der Gemeinde übereignet wurde Viele ?

Dann ist es trotzdem Eigentum der Gemeinde.

Darüber hinaus mußt Du bedenken, dass es im Großteil der BRD keine Vereine wie in BY gibt.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFabi8an 8K., Rheinhausen / BaWü407121
Datum04.06.2007 22:2334471 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thobias SchürmannAber sicherlich kommt dort auch kein Wassersauger zum Einsatz. Haben wir auch nicht auf den Fahrzeugen verlastet.


Habe mich schon immer gefragt was daran so besonders ist, das die auf einem LF/ TLF verlastet sein müssen?


Ich kann mir durchaus Szenarien vorstellen, bei denen im Brandeinsatz durch den schnellen Einsatz von Wassersaugern der Gesamtschaden erheblich gemindert werden kann. Das dürfte sich aber seltenst im Keller abspielen.

Gruß Fabian


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AutorPete8r S8., Aholming / BY407122
Datum04.06.2007 22:2934224 x gelesen
Geschrieben von Bernadette Schedlsolang die Pumpe und der Wassersauger dem "Verein" gehört sehe ich keine Proleme mit einer Spende - aber was ist, wenn die Pumpe und der Wassersauger zwar vom Verein beschafft - aber der Gemeinde übereignet wurde Viele ?

Wie ich ja oben schon schrieb, steht es der Gemeinde ja frei, unabhängig von der Spende, den Einsatz in Rechnung zu stellen. Somit sollte es keine Rolle spielen, wem die Pumpe gehört. Viele Gemeinden haben in ihrer Gebührensatzung auch den Punkt "Überlassung von Gerät" berücksichtigt.

Gruß
Peter


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AutorPete8r S8., Aholming / BY407123
Datum04.06.2007 22:3234265 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningDarüber hinaus mußt Du bedenken, dass es im Großteil der BRD keine Vereine wie in BY gibt.

Darum bezog ich mich ja konkret auf den Fragesteller, der aus meinem Nachbarlandkreis kommt.

Gruß
Peter


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407124
Datum04.06.2007 22:3334290 x gelesen
Darüber hinaus mußt Du bedenken, dass es im Großteil der BRD keine Vereine wie in BY gibt.

Geh eher vom Gegenteil aus. Eigentlich gibt es überall solche Vereine wo nicht "das Geld der Feuerwehr" über Sondervermögen der Gemeinde abgewickelt wird.

Es fragt sich jedoch in welcher Rechtsform die jeweiligen Vereine betrieben werden (nur wenige dürften im Bundesschnit e.V. sein) und teilweise sogar ob den Leuten die Existenz des Vereins (oder zumindest der GbR) bewußt ist.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407125
Datum04.06.2007 22:3634295 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWas glaubst du würde ein Arbeitgeber machen, wenn ein Mitarbeiter Firmeneigentum ausleiht und damit Gelder erwirtschaftet, welche nicht dem Arbeitgeber sondern einem Verein zufließen, welchem der Arbeitnehmer angehört?

Lies bitte mein Posting genau durch. Ich schrieb doch ganz klar, dass es der Gemeinde unabhängig von der Spende an den Verein freisteht, diese Geräteüberlassung in Rechnung zu stellen. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Gruß
Peter


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407126
Datum04.06.2007 22:3634415 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidWie ein Einsatz abgearbeitet wird, ob durch Tätigwerden der Mannschaft oder nur durch Überlassung von Material, unterliegt erst mal dem Kommandanten.

Das ist ein Unterschied. Es wäre aber m.E. für die Untreue sogar egal, ob das Gerät mit oder ohne Personal vergeben wird. Entscheidend ist, dass für den Dienst der Feuerwehr Geld erlangt wird. Dieses steht der Gemeinde zu und keinem Verein, unabhängig davon, ob die Gemeinde den Einsatz separat abrechnen kann. Solange es keine Abmachung mit der Gemeinde gibt, dass das Geld einbehalten werden darf, kann es eng werden.

Geschrieben von Peter SchmidMeine Gemeinde berechnet übrigen für "Keller UW" nichts, somit entsteht ihr erst recht kein Schaden.
Mit der Entgegennahme durch die "Mitarbeiter" hat die Gemeinde ja etwas erlangt, was ihr nicht abgeliefert wird. Das ist der Schaden. Wenn ich dem Jesch 100 ? gebe und sage, das gibste dem Peter Schmid beim nächsten Forumstreffen und er macht das nicht, dann hast Du einen Schaden obwohl Du nicht mal etwas davon weißt. (ist nur ein Beispiel und nicht 100% korrekt!)


Geschrieben von Peter SchmidKommen wir zur Vorteilsnahme.
Au ja!

Geschrieben von Peter Schmid Ich gehe mal davon aus, dass der Schreiber des Ursprungspostings, wie fast überall in Bayern üblich, einen FW-Verein im Rücken hat. Wenn diese Spende sauber als Spende an diesen Verein verbucht wird, sehe ich kein Problem.
Ja nee is klar. Ich habe auch den gemeinnützigen Verein "Schöneres Leben für Sven e.V." den meine Eltern gegründet haben im Rücken. Die können das noch so sauber buchen, wenn ich als Amtsträger (Feuerwehr) für einen Amtshandlung (Geld für einen Dritten ("Schöneres Leben für Sven e.V." ) annehme, ist das Vorteilsnahme.
Du glaubst gar nicht, wegen was da heutzutage ein Faß aufgemacht wird. Da bekommen Führungskräfte der Feuerwehr eine Freikarte für eine Fachmesse geschenkt, die muss zurückgegeben werden! Überspitzt gesagt: Alles was über einen Kaffee und einen Billig-Kugelschreiber hinausgeht ist ein Problem. Ob die 100 ?-Weinflasche für die erfolgreiche Trockenlegung des Weinkellers an den Kommandanten persönlich oder den Feuerwehrverein als Tombolapreis geht, ist da völlig egal.

Kommen die betroffenen Bürger einige Tage später von sich aus auf die Idee, dem Förderverein etwas spenden zu müssen, können sie das gerne tun. Aber bitte keinen Zusammenhang mit einer Diensthandlung.

Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407128
Datum04.06.2007 22:4234428 x gelesen
Ich schrieb doch ganz klar, dass es der Gemeinde unabhängig von der Spende an den Verein freisteht, diese Geräteüberlassung in Rechnung zu stellen.

Dumm nur wenn der Hilfeersauchende der Ansicht war (sein mußte), daß jegliche finanzielle Forderung mit Zahlung an den Verein abgeglichen ist.

Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.

Wenn die Spende doch nichts mit der Geräteüberlassung / dem Einsatz zu tun hat, warum diskustieren wir sie dann in besagtem Zusammenhang?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407129
Datum04.06.2007 22:4634336 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier Lage statisch, Schaden bereits eingetreten, keine weitere Schadenausweitung zu befürchten

Das ist schon die Frage. Bin weder Architekt noch Bauingenieur und mir fehlt vielleicht das naturwisenschaftliche Grundverständnis aber ich behaupte einfach mal: Je länger das Wasser in dem Raum steht, desto stärker wird die Baussubstanz geschädigt. Schadenssumme ganz erheblich!

Ich habe nie behauptet, dass das OVG NRW Urteil eine tolle Sache ist!

Geschrieben von Christi@n PannierAbgesehen vom Kot kein Schaden, Gefahr gesundheitlicher Schäden bei spielenden Kindern in unbestimmter Anzahl zu befürchten, faktisch infektionsgefahr für die Öffentlichkeit

Dreck reinigt den Magen und die Kinder erkranken nicht so schnell an Allergie. ;-)
Das Gefahrenpotential eines Hundehaufens sehe ich als nicht sonderlich groß an. Aber wir werden noch "Spass" mit den Unglücksfällen in NRW bekommen (totes Tier auf Straße etc.)

Gruß
Sven


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AutorPete8r S8., Aholming / BY407130
Datum04.06.2007 22:4934389 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannMit der Entgegennahme durch die "Mitarbeiter" hat die Gemeinde ja etwas erlangt, was ihr nicht abgeliefert wird. Das ist der Schaden. Wenn ich dem Jesch 100 ? gebe und sage, das gibste dem Peter Schmid beim nächsten Forumstreffen und er macht das nicht, dann hast Du einen Schaden obwohl Du nicht mal etwas davon weißt. (ist nur ein Beispiel und nicht 100% korrekt!)

Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Mir ist noch kein Spender untergekommen, der sagte "das ist für die Gemeinde". Es heisst regelmässig "dafür kauft ihr euch nen Kasten Bier", das heisst, der Spender will nicht, dass das Geld in den Gemeindesäckel fliesst, sondern er will den Einsatzkräften was zukommen lassen, die ihre Freizeit für seinen Keller geopfert haben.

Geschrieben von Sven TönnemannDie können das noch so sauber buchen, wenn ich als Amtsträger (Feuerwehr) für einen Amtshandlung (Geld für einen Dritten ("Schöneres Leben für Sven e.V." ) annehme, ist das Vorteilsnahme.
Du vergisst dabei, dass diese Einnahmen des Vereins zum Schluss ja wieder den Gemeindesäckel entlasten, was bei "schöneres leben ... e.V." nicht zutrifft.

Gruß
Peter


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen407131
Datum04.06.2007 22:5234244 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannJe länger das Wasser in dem Raum steht, desto stärker wird die Baussubstanz geschädigt. Schadenssumme ganz erheblich!

Naja, das dürfte bei wenigen cm wohl keine Frage von Minuten oder Stunden sein.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407132
Datum04.06.2007 22:5434283 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDumm nur wenn der Hilfeersauchende der Ansicht war (sein mußte), daß jegliche finanzielle Forderung mit Zahlung an den Verein abgeglichen ist.

Also WIR informieren jeden "Kunden", dass ihm eine Rechnung der Gemeinde zukommt, wenn ein Einsatz kostenpflichtig ist.

Geschrieben von Marc DickeyWenn die Spende doch nichts mit der Geräteüberlassung / dem Einsatz zu tun hat, warum diskustieren wir sie dann in besagtem Zusammenhang?

Du hast mich falsch verstanden. Ich meinte die Spende hat nichts mit einer Rechnungsstellung der Gemeinde zu tun.

gruß
Peter


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407133
Datum04.06.2007 22:5634295 x gelesen
Hallo Peter,

recht hast Du! Wir haben im letzten Jahr insgesamt mehr als 11.000,- Euro aus der Vereinskasse für Feuerwehrausrüstung ausgegeben. Da müssen wir schon viele Keller auspumpen, um solch einen Betrag zusammen zu bekommen.

Außerdem ist wie wahrscheinlich überall in Bayern die Feuerwehr mit dem Verein so stark verwoben, dass hier alles Hand in Hand geht. Außenstehende kapieren das nur schwer. Aber Tatsache ist: Es funktioniert, und das nicht schlecht.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407134
Datum04.06.2007 22:5934426 x gelesen
Also WIR informieren jeden "Kunden", dass ihm eine Rechnung der Gemeinde zukommt, wenn ein Einsatz kostenpflichtig ist.

Was aber die Spendenwilligkeit vermutlich drastisch senken dürfte und es dennoch nicht wirklich vertretbar ist im zeitlichen/räumlichen Kontext zu einem Schadensereignis, welches einem als Angehöriger der Fw bekannt geworden ist beim Geschädigten für seinen Verein zu sammeln.

Ich meinte die Spende hat nichts mit einer Rechnungsstellung der Gemeinde zu tun.

Sehe ich genauso. Diskutiert wird das ganze hier aber weil einige andere User der Ansicht waren man könne die Spende anstelle einer sauberen Abrechnung setzen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407135
Datum04.06.2007 22:5934384 x gelesen
Geschrieben von Sven TönnemannAber wir werden noch "Spass" mit den Unglücksfällen in NRW bekommen (totes Tier auf Straße etc.)

BTW, zum Aufgabengebiet der BF Regensburg gehört sehr wohl das Einsammeln toter Tiere im Stadtgebiet. Die haben einen eigens dafür vorgesehenen Container (der im Sommer auch noch ziemlich gut riecht) auf dem Gelände stehen, der einmal pro Woche abgeholt wird.

Gruß
Peter


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407137
Datum04.06.2007 23:0234269 x gelesen
Hallo Marc

1. hat unsere Gemeinde (noch) keine Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze, daher kann sie dafür auch kein Geld verlangen.

2. Haben wir in der Summe doch so "wenig" Einsätze, dass sich die Einführung einer ebensolchen Satzung wohl kaum lohnt.

3. Wirft das in der Öffentlichkeit doch wohl ein eher schlechtes Bild, so nach dem Motto: Jetzt bezahl ich mit meinen Steuern eh schon die Feuerwehr und dann wollen die für den Einsatz auch noch Geld.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407138
Datum04.06.2007 23:0434308 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidMir ist noch kein Spender untergekommen, der sagte "das ist für die Gemeinde". Es heisst regelmässig "dafür kauft ihr euch nen Kasten Bier", das heisst, der Spender will nicht, dass das Geld in den Gemeindesäckel fliesst, sondern er will den Einsatzkräften was zukommen lassen, die ihre Freizeit für seinen Keller geopfert haben.

Da magst Du nicht Unrecht haben, sagte ja selbst, der Fall ist nicht 100% korrekt. Der Ausgangsfall hier war aber auch ein anderer: Hier hast Du, gegen eine kleine Spende, eine Tauchpumpe und Schläuche von der Feuerwehr und wenn Du die nicht mehr brauchst gibst Du sie zurück. Das ist Verleihen von Gerätschaften und im Zweifel erfäht die Gemeinde nie, dass die gerätschaften verliehen wurden. Zumal die Spende in diesem Fall auch gar nicht mehr für eine Leistung der Feuerwehrleute als Anerkennung ergeht, sondern aus Dankbarkeit, dass man sich die Gerätschaften nicht teuer beim Sanitärgeschäft leihen musste.

Geschrieben von Peter SchmidDu vergisst dabei, dass diese Einnahmen des Vereins zum Schluss ja wieder den Gemeindesäckel entlasten, was bei "schöneres leben ... e.V." nicht zutrifft.
Das vergess ich nicht. Aber der Gesetzgeber! Der denkt da nicht drüber nach, weil es für ihn einen Unterschied macht, ob der Verein nun bestimmt, was von dem Geld gekauft wird oder der Gemeindevorstand.
Aber auch darauf kommt es gar nicht an, es soll niemand für eine Amtshandlung Geld erhalten (Punkt). Das einzige was der Bürger zahlen soll ist die Rechnung oder den Kostenbescheid. Man will z.B. Probleme vermeiden wie: "Gebt mir die Tauchpumpe zuerst, ich zahl 100 ? mehr als der Schmitz." und bereits den Anschein der Käuflichkeit für Verwaltungsentscheidungen verhindern.

Gruß
Sven


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen407139
Datum04.06.2007 23:0634560 x gelesen
1. hat unsere Gemeinde (noch) keine Gebührensatzung für Feuerwehreinsätze, daher kann sie dafür auch kein Geld verlangen.

2. Haben wir in der Summe doch so "wenig" Einsätze, dass sich die Einführung einer ebensolchen Satzung wohl kaum lohnt.


Was jedoch noch lange keine "Ersatzvornahme" durch einen Verein rechtfertigt.

3. Wirft das in der Öffentlichkeit doch wohl ein eher schlechtes Bild, so nach dem Motto: Jetzt bezahl ich mit meinen Steuern eh schon die Feuerwehr und dann wollen die für den Einsatz auch noch Geld.

Schon mal versucht kostenlos einen Personalausweis zu erhalten oder, oder, oder?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407140
Datum04.06.2007 23:0734160 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Peter SchmidBTW, zum Aufgabengebiet der BF Regensburg gehört sehr wohl das Einsammeln toter Tiere im Stadtgebiet.

Dürfte bei einigen Feuerwehren so sein. Als ich Ende der neunziger einige Zeit bei der BF Bochum verbracht habe war das eine der Aufgaben des sog. Sperrwagens, eine Funktion nicht unbedingt beliebt war.


MkG,
Christi@n

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407142
Datum04.06.2007 23:1034100 x gelesen
Hallo Marc,

1. war das eine freiwillige Spende ohne jegliche Aufforderung!

2. war die Spende nicht für die Überlassung irgendwelcher Ausrüstungsgegenstände! Das hat NIE jemand behauptet. Wir waren dort vor Ort und haben die Spende sozusagen als "Aufwandsentschädigung" erhalten.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407143
Datum04.06.2007 23:1434150 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWas aber die Spendenwilligkeit vermutlich drastisch senken dürfte

Mag sein. Wir verlangen ja nichts. Wenn jemand was gibt ists ok, wenn nicht, dann gibt er eben nichts. Die "Spende" ist übrignes nicht immer Geld. Gerade Landwirte sind ja bekannt dafür, dass sie Geld nur ungern aus der Hand geben. Da gibts dann mal einen Karton eingelegter Gurken oder was sonst grad da ist. Ich glaube der Bürgermeister würde dämlich gucken, wenn ich ihm nen Sack Kartoffeln auf den Schreibtisch kippe und sage "Gehört der Gemeinde".

Geschrieben von Marc Dickeyund es dennoch nicht wirklich vertretbar ist im zeitlichen/räumlichen Kontext zu einem Schadensereignis, welches einem als Angehöriger der Fw bekannt geworden ist beim Geschädigten für seinen Verein zu sammeln.

Ich glaube, die Fälle, in denen gesammelt wird gehen gegen null. Nochmal: Wir verlangen nichts. Wenn was gegeben wird, kommt es unaufgefordert, manchmal auch erst Tage später.

Geschrieben von Marc DickeyDiskutiert wird das ganze hier aber weil einige andere User der Ansicht waren man könne die Spende anstelle einer sauberen Abrechnung setzen.
Genau dem aber habe ich bereits in meinem ersten Beitrag zu dieser Thematik widersprochen, denn in diesem Fall wird die Sache wirklich äußerst haarig.

Gruß
Peter


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407144
Datum04.06.2007 23:1534236 x gelesen
Geschrieben von Marco HeineAußerdem ist wie wahrscheinlich überall in Bayern die Feuerwehr mit dem Verein so stark verwoben, dass hier alles Hand in Hand geht. Außenstehende kapieren das nur schwer. Aber Tatsache ist: Es funktioniert, und das nicht schlecht.

Sorry, da muss ich lachen und flapsig antworten: Das hat Al Capone auch immer behauptet. ;-)

Jeder Schwarzarbeiter wird Dir erklären, warum es in der Firma alles Hand in Hand geht und Außenstehende das nicht kapieren (dürfen!) und es für ihn aber sehr lukrativ ist!

Geschrieben von Marco HeineWir haben im letzten Jahr insgesamt mehr als 11.000,- Euro aus der Vereinskasse für Feuerwehrausrüstung ausgegeben.

Es macht aber doch einen Unterschied, ob der Vereinsvorstand oder der Gemeindevorstand entscheidet, was von den Geldern die durch Einsätze eingenommen wurden beschafft wird. Vielleicht will der Gemeindevorstand mit dem Geld auch seine Gemeinde im Haushaltssicherungskopnzept stützen.
Wie in meinem anderen Beitrag beschrieben, kommt es darauf letztlich aber auch gar nicht, wie und wem das Geld in letzter Hinsicht zufließt.

Der Text des Paragraphen ist doch leicht zu verstehen, oder: Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil (muss nicht, kann Geld sein) für sich oder einen Dritten (z.B. Förderverein) fordert, sich versprechen läßt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Gruß
Sven


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407147
Datum04.06.2007 23:2134217 x gelesen
Hallo Sven,

dazu muss ich jetzt doch einmal sagen, dass unsere (Vereins-)Finanzen alles andere als undurchsichtig sind.
Jeder Jahr wird auf der Jahreshauptversammlung der Kassenbericht bis ins kleinste Detail vorgelegt. Da kann jeder der anwesenden Gemeinderäte bzw. der Bürgermeister sich ein Bild von denselben machen. Bis jetzt gabs da noch nie Probleme. Im Gegenteil: Heuer hat uns die Gemeindvertretung ein besonderes Lob für die vorbildliche Kassenführung und auch für die Verwendung der Gelder ausgesprochen.
Da wurde nicht danach gefragt: Und wo bleiben denn die 50 Euro von dem und dem THL-Einsatz?


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407148
Datum04.06.2007 23:2534169 x gelesen
Wer hat denn von uns davon einen Vorteil? Keiner!
Nur Arbeit haben wir damit!


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407149
Datum04.06.2007 23:2934129 x gelesen
Geschrieben von Sven Tönnemannund im Zweifel erfäht die Gemeinde nie, dass die gerätschaften verliehen wurden.

Davon gehst du aus. Genau das habe ich jedoch bereits in meinem ersten Beitrag dazu ausgeschlossen, indem ich sinngemäß schrieb, dass die Gemeinde diese Überlassung unabhängig von der Spende berechnen kann. Ich habe mir schon etliche Gebührensatzungen angesehen und in vielen wird auch genau dieser Punkt "Überlassung von Material" ausdrücklich berücksichtigt.

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg407150
Datum04.06.2007 23:2934310 x gelesen
Geschrieben von Fabian KunzIch kann mir durchaus Szenarien vorstellen, bei denen im Brandeinsatz durch den schnellen Einsatz von Wassersaugern der Gesamtschaden erheblich gemindert werden kann.

Ich kann mich konkret an einen Dachstuhlbrand erinnern, da lief oben noch die Brandbekämpfung, als im Geschoß darunter schon Einsatzkräfte mit Planen und Wassersaugern tätig waren, um den Wasserschaden zu minimieren.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg407154
Datum04.06.2007 23:4234378 x gelesen
Geschrieben von Marco Heinedazu muss ich jetzt doch einmal sagen, dass unsere (Vereins-)Finanzen alles andere als undurchsichtig sind.

Darum geht es nicht. Es geht schlicht darum
a) wem das Geld zusteht
b) wer über die Verwendung des zustehenden Geldes entscheidet

a) ist unzweifelhaft zunächst die Gemeide. Die Übergabe des Geldbetrages erfolgt in unmittelbarem Zusammenhang zu einer erbrachten Diensthandlung. In soweit kann es sich nicht um etwas anderes als eine Gegenleistung für die erbrachte Leistung handeln.
Das wäre sonst wie, wenn der Handwerker nur eine Rechnung von 50? für 20 Stunden Arbeit ausstellen würde, darauf 19% Mehrwertsteuer abführen würde, und Du ihm 950? Trinkgeld geben würdest, von dem der Fiskus umsatzsteuerlich nichts hat...

b) Wenn das Geld der Gemeinde als Einnahmen zusteht, dann haben auch die gewählten Volksvertreter (und nicht irgend ein Vereinsvorstand) darüber zu beschließen, was mit dem Geld geschieht. Denn im Zweifel hat auch die Gemeinde das Material beschafft, die Ausbildung/ den Lonhausfall finanziert. Und die Tatsache daß eine mehr oder weniger großer Anteil des Einsatzgerätes der Feuerwehr vom Förderverein beschafft wurde bietet keine Grundlage dafür, im Gegenzug dafür eine Beteiligung an den Einnahmen zu erhalten (so von wegen PPP). Die Gestellung des Materials erfolgt ohne jegliche Gegenleistung.




Geschrieben von Marco HeineJeder Jahr wird auf der Jahreshauptversammlung der Kassenbericht bis ins kleinste Detail vorgelegt. Da kann jeder der anwesenden Gemeinderäte bzw. der Bürgermeister sich ein Bild von denselben machen. Bis jetzt gabs da noch nie Probleme. Im Gegenteil: Heuer hat uns die Gemeindvertretung ein besonderes Lob für die vorbildliche Kassenführung und auch für die Verwendung der Gelder ausgesprochen.

Klar. Was anderes wird auch keiner sagen. Zumal es nicht wirklich jemanden interessiert.


Noch zur Frage, Nichtabrechnung eines kostenpflichtigen Einstazes. m.W. sind Kommunen im rahmen des Haushaltsrechtes unter dem Stichwort der sparsamen Haushaltsführung verpflichtet, grundsätzlich jede Möglichkeit zur Einnahmenerzielung auszunutzen, so daß eine pauschale (einzelfallunabhängige) Nichtabrechnung kostenpflichtiger Einsätze m.E. einen Verstoß gegen diese Vorgabe darstellt.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern407158
Datum04.06.2007 23:5334392 x gelesen
Hallo Christian,

zu a) wem das Geld zusteht

Wenn das Geld mit den Worten übergeben wird: "Das ist für eure Vereinskasse!", dann ist der Fall ja wohl klar, dass dann das Geld dem Verein zusteht. Wir haben wie mein Kollege aus dem Nachbarlandkreis bereits schon einmal erwähnt hat, noch nie eine Spende mit dem Hinweis: "Das ist für die Gemeinde!" bekommen. Dann würden wir wahrscheinlich nix kriegen.


zu dem Problem "Nichtabrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes" folgendes:

Da es keine Gebührensatzung gibt, gibt es eben KEINE kostenpflichtigen Einsätze. Punkt aus.


Sollte einer ein Problem mit dem Feuerwehrverein haben, dann können wir den ja getrost auflösen. Dann sollte aber jedem klar sein, dass dann auf die Gemeinde eine ganz schöne finanzielle Zusatzbelastung zukommt, denn die Gelder, die der Verein erwirtschaftet und in die Ausrüstung steckt, müssen dann ja von der Gemeinde erbracht werden.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen407159
Datum04.06.2007 23:5434097 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNoch zur Frage, Nichtabrechnung eines kostenpflichtigen Einstazes. m.W. sind Kommunen im rahmen des Haushaltsrechtes unter dem Stichwort der sparsamen Haushaltsführung verpflichtet, grundsätzlich jede Möglichkeit zur Einnahmenerzielung auszunutzen, so daß eine pauschale (einzelfallunabhängige) Nichtabrechnung kostenpflichtiger Einsätze m.E. einen Verstoß gegen diese Vorgabe darstellt.

Mann, toll, woher weist du das alles?

Ist denn jetzt die Gemeinde eine politsch selbständige Körperschaft, oder nur örtliche Erfüllungsgehilfin einer Kreisverwaltung, Landesregierung, ...?
Ist es nicht Teil der politischen Selbstverwaltung, über Gebühren eigener Leistungen selbst zu befinden?
Hm, dann hatte ich da was falsch verstanden!?

Gruß,

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407160
Datum04.06.2007 23:5634258 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischera) ist unzweifelhaft zunächst die Gemeide.

Sehe ich anders. Wenn der Spender bewusst sagt, dies sei eine Spende für den Feuerwehrverein, dann steht das Geld nicht der Gemeinde zu. Und wie ich schon mehrmals schrieb: Die Gemeinde kann unabhängig von der Spende ja ihre Gebührenrechnung erstellen. Die Spende hat nichts mir einer eventuellen Abrechnung durch die Gemeinde zu tun. Den Fall, dass der Kommandant das Angebot "Spende statt Abrechnung" macht, schliesse ich bewusst aus, denn da wirds wirklich kriminell.

Mal eine nicht ganz ernst gemeinte Frage: Eine Unwettergeschädigte hat mal für jeden von uns eine Pizza in den Ofen geschoben. Muss ich nun das Endprodukt dieser Pizza in der gemeindlichen Toilette abliefern? :-)))

Gruß
Peter


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407163
Datum05.06.2007 00:2134167 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk WulfesIst denn jetzt die Gemeinde eine politsch selbständige Körperschaft, oder nur örtliche Erfüllungsgehilfin einer Kreisverwaltung, Landesregierung, ...?
Ist es nicht Teil der politischen Selbstverwaltung, über Gebühren eigener Leistungen selbst zu befinden?
Hm, dann hatte ich da was falsch verstanden!?


Entweder das, oder alternativ hilft dir § 83 der niedersächsischen Gemeindeordnung


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorPete8r S8., Aholming / BY407165
Datum05.06.2007 00:2934067 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesIst denn jetzt die Gemeinde eine politsch selbständige Körperschaft, oder nur örtliche Erfüllungsgehilfin einer Kreisverwaltung, Landesregierung, ...?
Ist es nicht Teil der politischen Selbstverwaltung, über Gebühren eigener Leistungen selbst zu befinden?
Hm, dann hatte ich da was falsch verstanden!?


Nene, da hat Christian schon recht. Meine Gemeinde hat vom Landratsamt schon eins vor den Latz bekommen, weil die Abrechnung von Feuerwehreinsätzen nicht genügend ausgeschöpft wird.

Allerdings konnte man denen sehr schnell den Wind aus den Segeln nehmen, da das BayFwG dazu eindeutig sagt:

Auf Aufwendungsersatz soll verzichtet werden, wenn eine Inanspruchnahme der Billigkeit widerspräche.

Hier kann man viel reininterpretieren, z.B. dass jemand, der durch das eigentliche Schadensereignis ohnehin schon einen finanziellen Verlust einstecken musste, nicht auch noch durch die Kosten für die FF belastet werden muss. Somit wird bei uns "Keller UW" nicht abgerechnet, sehr wohl aber zB "Ölspur nach VU", da hier die Kosten ohnehin die Versicherung des Unfallverursachers trägt.

Gruß
Peter


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen407170
Datum05.06.2007 00:5734247 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEntweder das, oder alternativ hilft dir § 83 der niedersächsischen Gemeindeordnung

Geschrieben von ---NGO--- § 83 NGO - Landesrecht Niedersachsen

Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung

(1) Die Gemeinden erheben Abgaben nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Gemeinden haben die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel

1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen,

2. ...



Hm, hilft mir auch noch nicht: "soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen,"? Wer legt denn fest was "vertretbar und geboten" ist, nicht die Kummune per Gebührenordnung?

Gruß,
Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio407171
Datum05.06.2007 01:0634051 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Dirk WulfesWer legt denn fest was "vertretbar und geboten" ist, nicht die Kummune per Gebührenordnung?

Genau.

Aber § 83 NGO sagt den Gemeinden, dass sie grundsätzlich für ihre Leistungen Gebühren erheben sollen.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern407174
Datum05.06.2007 05:5334250 x gelesen
Tach,


Geschrieben von Christian FischerIch kann mich konkret an einen Dachstuhlbrand erinnern, da lief oben noch die Brandbekämpfung, als im Geschoß darunter schon Einsatzkräfte mit Planen und Wassersaugern tätig waren, um den Wasserschaden zu minimieren.

Wieso ist in dem Fall der Einsatz von Wassersaugern zur Vermeidung weiterer Schäden legitim, im Fall von Hochwasser aber nicht? Versteh das nicht ganz.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407175
Datum05.06.2007 06:5934086 x gelesen
Wir hatte den Wassersauger einmal eingesetzt bei geplatzter Fernwärme im 1. OG. Allerdings war auch eine Apotheke darunter

ansonsten

Einsatzende= der Punkt an dem die Tauchpumpe am tiefsten Punkt nix mehr fördert


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar407176
Datum05.06.2007 07:1434003 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Marco Heine3. Wirft das in der Öffentlichkeit doch wohl ein eher schlechtes Bild, so nach dem Motto: Jetzt bezahl ich mit meinen Steuern eh schon die Feuerwehr und dann wollen die für den Einsatz auch noch Geld.

und solange diese Meinung auf Führungskräfte stößt die nicht "Nein" sagen können, solange haben wir dieses Thema.

Ich arbeite im Telefonsupport eines großen ISP, dort haben die Leute auch immer wieder die Seltsamsten Ideen was umsonst sein müsste. Wenn man dann aber erklärt das ihre 14 cent /min in die Ausbildung und Schulung gesteckt werden und sonst auf die Kosten aller umgelegt werden dann ist Ruhe

Ich denke das ein Artikel in der Tagespresse über die Gebührensatzung der FW dort wahre Wunder wirkt.

Aber das wäre auch Öffentlichkeitsarbeit. Und die ist Teufelswerk


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen407178
Datum05.06.2007 07:3734056 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmannkönnen Händchen haltend durchs Forum wandern. ;-)

Nix gegen Dich, muss aber nicht sein.

Geschrieben von Christian BergmannIrgendwas zwischen 25-40 Stück im Jahr.

Gibt Feuerwehren die 1-2 Einsätze im Jahr haben, die wären dann vielleicht mal froh für "etwas Wasser" im Keller. Wobei das dann sehr kleine Orte sind wo eh jeder jeden kennt und eh geholfen wird.

Geschrieben von Christian BergmannWas micht stört ist aber halt die Selbstbedienungsmentalität. Bestes Beispiel das "Schleudertrauma". Ich habe kein Problem anderen Leuten in Not zu helfen. Sei es durch meine Tätigkeit in der Feuerwehr oder durch meine Versicherungsbeiträge. Aber wenn ich zahlen muss, weil Leute einfach zu bequem sind den A**** hochzukriegen, nervt das ein bischen.

Wenn jemand einen echten Schadensfall hat und dafür seine Versicherung zahlen lässt sehe ich darin nicht umbedingt ein Problem.

Geschrieben von Christian BergmannAm Wochenende hat mich noch ein Kumpel angehauen. Hat sein Handy auf dem Autodach liegen lassen. War vorher schon ziemlich flach. Jetzt halt noch mit schwarzen Reifenmuster. Ob ich da nicht meiner Haftpflichtversicherung einen Schaden melden könnte. War er natürlich an der richtigen Adresse und fragt mich nie wieder.

Von Verischerungsbetrug halte ich auch nicht.

MfG.
Sebastian


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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta407184
Datum05.06.2007 08:3034107 x gelesen
Moin, Moin,

ach ja die guten alten Wasser in Wohnung bzw. Keller Einsätze. Was hatte ich die gern, wenn man mit SoSi sein Leben riskierte um den Hauptwasserhahn zuzudrehen oder zu einem keller der jedes jahr auf neue unter wasser steht die Besitzer aber zu geizig sind sich Pumpen im Baumarkt zu holen. Anschliessend die Wohnung/Keller mit der Tauchpumpe auspumpte und dann noch mit dem heisst geliebten Nass sauger die Wohnung in saubererem Zustand verlassen als man diese vorgefunden hatte, LOL
Für mich waren die meisten Einsätze dieser Art bestenfalls PR Gags, weil alles was nach dem Abwehren der Gefahr (bei Rohrbruch der Hauptwasserhahn) 'nur' Dienst am Bürger war.
Ich sage jetzt nicht das alle diese Einsätze ungerechtfertigt waren, doch m.M.n. hört unsere Arbeit da auf wo die eines privaten Unternehmens anfängt und dass ist nach dem Stop der Gefahren bzw. Schadensausbreitung

Ich war hier sehr überrascht, als ich feststellen musste, dass die Fw so etwas nicht macht. Direkte Gefahrenabwehr ja, Keller auspumpen und trockensaugen nein. Die Gefahr liegt hier nämlich darin, von Restorationsfirmen verklagt zu werden die mit solchen Sachen ihren Lebensunterhalt bestreiten (die haben auch 24h Notdienste). Der mündige Bürger ruft uns hier für solche Sachen noch nicht mal an :)
Während oder nach einem Feuer, bringen wir Wertgegenstände in Sicherheit und versuchen die Schadensausbreitung durch Wasser zu stoppen, aber das war es dann auch schon. Wir haben auch keinerlei Hilfsmittel wie Tauchpumpen oder Nasssauger auf den Fahrzeugen oder sonst wo im Department. Das einzige Saugmittel das wir besitzen sind unsere Fahrzugpumpen und die benötigen den doch schon einen gewissen Mindestwasserstand. Wenn Löschwasser abgepump werden muss, werden von der Leitstelle private "VAC-Trucks" (sehr grosse Staubsauger LKW's wie von den Stadtwerken bekannt) bestellt, die dann auch die Sachgerechte entsorgung vornehmen können.

Also ich persönlich vermisse diese Art von Einsätzen überhaupt nicht.
Lucky me.
.


Stay safe brothers.

Dirk
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"Never forget that your equipment was made by the lowest bidder" - unknown

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407193
Datum05.06.2007 09:0834039 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidWenn der Spender bewusst sagt, dies sei eine Spende für den Feuerwehrverein, dann steht das Geld nicht der Gemeinde zu.
Das hilft Dir vielleicht über die Untreue hinweg, aber nicht über die Vorteilsannahme.
Der elde Spender sagt zum Beamten nach zügiger Erteilung der Baugenehmigung: "Hier die 100 ? sind für die Urlaubskasse ihres Kegelclubs e.V."
Das ist gerade die Konstruktion die es für die Vorteilsnahme braucht.


Gruß
Sven


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW407195
Datum05.06.2007 09:2234015 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Marco HeineSollte einer ein Problem mit dem Feuerwehrverein haben, dann können wir den ja getrost auflösen.

Wie kommst Du auf das schmale Brett? Wir/Ich versuchen nur für ein Problem zu sensibilisieren, dass viele offenbar noch nicht gesehen haben. Du glaubst nicht, wegen was es in dem Bereich alles schon Ärger gab:
Feuerwehrfahrzeug für Umzug eines über Jahrzehnte verdienten Kameraden,
im Beamtenbereich eine Dienstreise geht bis in den späten Abend: mit dem DienstKFZ nach hause fahren, selbst wenn man es am nächsten auf direktem Weg mit zur Arbeit nimmt. usw.

Wie gesagt soll jeder machen wie er meint, nur hinterher nicht wundern. ;-)

Gruß
Sven


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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen407201
Datum05.06.2007 09:4434098 x gelesen
Hallo,
als ich dir die Antwort geschrieben hatte, hab ich noch nicht auf eure Web-Site geschaut und somit gewußt was ihr an Technik habt.
Ich bin jetzt nur mal von meiner Wehr ausgegangen,da stell ich doch das TSF-W nicht hin wenn keine Gefahr im Verzug...

Außerdem lasse ich mir diese Art von Einsätzen durch meine Bürgermeisterin absichern...wenn die sagt:"...kommt,stellt Familie XY die Saugpumpe ggf. Nass-Sauger hin...ich kläre alles weitere ab....." bin ich aus der Sache raus,immer mit Hinblick auf unsere örtliche Belange...ist sicher was anderes wenn man sowas in einer 10.000 EW-Stadt macht oder wie bei uns in einem Dorf von knapp 450 EW wo quasi jeder jeden kennt usw.

Und wenn dann der Geschädigte eine Woche später zum Dienstabend oder zum Tag der offenen Tür kommt und sagt z.B."hier habt ihr 20,- ? für Mannschaftskasse/Getränkekasse".......dann ist das immer noch sein freier Wille.....oder er spendet das Geld der Gemeinde mit Verwendungsbestimmung "Nur für Feuerwehr"..dann hat die Gemeinde eben dieses Geld auch nur für die Feuerwehrbelange zu verwenden.

Gruß Lars


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg407228
Datum05.06.2007 11:3334040 x gelesen
hallo,

Der hätte sich mit paar Euros für die Mannschaftskasse erkenntlich zeigen können und fertig.

Geschrieben von Sven TönnemannVerleihen von Gemeindeeigentum gegen Geld, welches nicht der Gemeindekasse zu Gute kommt?

für BaWü: wenn das Geld dann in die "Kameradschaftskasse" - die ja ein Sondervermögen der Gemeinde ist - einbezahlt wird ist das doch rechtens - oder?


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg407375
Datum05.06.2007 18:3534382 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWieso ist in dem Fall der Einsatz von Wassersaugern zur Vermeidung weiterer Schäden legitim, im Fall von Hochwasser aber nicht? Versteh das nicht ganz.

Weil man da die Schadensentwicklung im Vergleich zur Zeitachse sehen muß,

Wenn der Keller mi X cm Wasser gefüllt ist und der Wasserspiegel statisch ist, dann ist alles was durch das Wasser beschädigt werden kann bereits zum Totalschaden geworden. Alles was "wasserfest" ist hat noch keinen Schaden und wird auch keinen nehmen.


Wenn ich aber eine dynamische Lage habe (als Feuerwehr pumpt von oben Wasser nach), dann verändert sich der Schaden in Abhängigkeit zur zeitachse durchaus noch.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg407411
Datum05.06.2007 22:2334024 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesMann, toll, woher weist du das alles?


Lebenserfahrung?
Erfahrungsaustausch mit anderen FM?
Kommunalpolitisch vorbelastetes Familienumfeld?

Ich kennen z.B. einen Fall, in dem die zuständige Prüfungsanstalt es kritisiert hat, daß im Rahmen eines VU bei dem der allein beteiligt Fahrer anschließend verstarb die Kosten für die nach der Befreiung folgenden Arbeiten nicht mit den Hinterbliebenen abgerechnet wurden...
Soviel zum Thema Billigkeitsentscheidung.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen407510
Datum06.06.2007 12:3834082 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch kennen z.B. einen Fall, in dem die zuständige Prüfungsanstalt es kritisiert hat, daß im Rahmen eines VU bei dem der allein beteiligt Fahrer anschließend verstarb die Kosten für die nach der Befreiung folgenden Arbeiten nicht mit den Hinterbliebenen abgerechnet wurden...

Was habt ihr denn da für Arbeiten gemacht, oder hat sich die "Prüfungsanstalt vertan!?
VU = Gefährdungshaftung = Kfz.- Haftpflichtvers. Was für nicht mit dem Unfall in Verbindung stehende Arbeiten solltet ihr denn da mit den Hinterbliebenen abrechnen?

Oder hatte der Prüfer in dem Monat sein Soll an Beanstandungen noch nicht voll? (-:

Gruß,

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern408092
Datum09.06.2007 13:4534002 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Christian FischerWeil man da die Schadensentwicklung im Vergleich zur Zeitachse sehen muß,

Wenn der Keller mi X cm Wasser gefüllt ist und der Wasserspiegel statisch ist, dann ist alles was durch das Wasser beschädigt werden kann bereits zum Totalschaden geworden. Alles was "wasserfest" ist hat noch keinen Schaden und wird auch keinen nehmen.


Wenn ich aber eine dynamische Lage habe (als Feuerwehr pumpt von oben Wasser nach), dann verändert sich der Schaden in Abhängigkeit zur zeitachse durchaus noch.


Wenn die Welt immer so einfach wäre, ich hatte auch schon dynamische Wasserschäden da war auch sogar mit Wassersaugern noch was zu reißen.
Es läßt sich immer für alles ein Beispiel konstruieren, aber grundsätzlich davon zu sprechen bei Hochwasser machen wir nix halte ich für falsch.
Das ich die Feuerwehr nicht für eine Putztruppe halte ist auch klar.


Grüßle
CS





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Autorwern8er 8n., reischach / bayern408104
Datum09.06.2007 14:5634020 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn der Keller mi X cm Wasser gefüllt ist und der Wasserspiegel statisch ist, dann ist alles was durch das Wasser beschädigt werden kann bereits zum Totalschaden geworden. Alles was "wasserfest" ist hat noch keinen Schaden und wird auch keinen nehmen.

Nein!
Weil z.B. ein Dämmstoff der längere Zeit im Wasser liegt, sich einfach deutlich stärker vollsaugt. Bei kurzem Wasserkontakt macht ihm dies u.U. noch nicht viel aus.
Selbst der Zementestrich nimmt bei längerer Zeit im Wasser ganz ordentlich davon auf.
Dies hat bei der Austrocknung einen deutlich höheren Aufwand zur Folge, der natürlich auch deutlich mehr kostet.
So einfach ist das in diesem Fall.

Feuerwehr ist nicht zur Rettung von Menschenleben, sondern auch Erhaltung von Sachwerten.
Wo die Grenze dafür, daß diese erhaltenswert sind, ist in diesem Fall Ermessenssache.

mkg

WErner


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