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ThemaAltersbeschänkung bei Inanspruchnahme von Sonderrechten32 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen406097
Datum30.05.2007 20:5512347 x gelesen
Moin,

habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.

In der STVO habe ich dazu nichts gefunden, auch hier im Forum nicht.

Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.

Kann mir jemand hier weiterhelfen und wie wird es bei euch gehandhabt?


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg406098
Datum30.05.2007 21:0110639 x gelesen
Geschrieben von Volker Ehrhardt
Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.

So sicher das die Maschinisten der letzten Unfälle um die 21 waren?

Ausbildungssache. Langsam heranführen, Klarmachen um was es geht, ggf. einbremsen.
Ansonsten sit der mit 25 genauso aufgeregt beim 1. mal wie mit 21.


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern406100
Datum30.05.2007 21:0410758 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Volker Ehrhardthabe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.

Wo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach!
Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern!

Geschrieben von Volker EhrhardtNach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen.

... dann darf auch kein Fahranfänger (was ist, wenn er erst mir 23 den Führerschein macht?) mit seinem Privat PKW zum Gerätehaus fahren und dort ggf. im Halteverbot zu parken.

Geschrieben von Volker EhrhardtDie Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.

Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden?

Nur um es klar zu stellen: die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert so oder so eine "persönliche Eignung" und eine entsprechende Ausbildung. Sie nur vom Alter abhängig zu machen halte ich für etwas kurzsichtig.

Grüße
Magnus


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen406103
Datum30.05.2007 21:1410792 x gelesen
Geschrieben von Magnus Hammerl
Wo hast du das gehört? Frage doch dort nach der entsprechenden Quelle nach!

Die wusste es leider selbst nicht genau. Die Feststellung kam aus dem Bereich DRK. Daher meine Frage an die fachkundige Forumsgemeinde :-)

Geschrieben von Magnus Hammerl
Kleiner Tipp: Befasse dich doch bei Gelegehnheit nochmal mit den Unterschieden von Sonderrecht ( nach §35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO). Hierzu sollte z.B. dieses Forum ausreichend Infos liefern!

Ich meinte natürlich beides. Sorry. Der Unterschied ist schon bekannt

Geschrieben von Magnus Hammerl
Worauf fußt diese Erkenntnis außer deinem subjektivem Empfinden?

Nur um es klar zu stellen: die Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten erfordert so oder so eine "persönliche Eignung" und eine entsprechende Ausbildung. Sie nur vom Alter abhängig zu machen halte ich für etwas kurzsichtig.


Da dies eine persönliche Eignung erfordert, ist klar. Aber es ist ja auch erwiesen, dass Fahranfänger ein wesentlich höheres "Risokopotential" im Verkehr sind / haben.

Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt...


Gruß,
Volker

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern406107
Datum30.05.2007 21:2310717 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker EhrhardtMeine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt...

mir ist noch nichts derartiges zu Ohr gekommen, vielleicht den Rechtsexperten hier im Forum?

Grüße
Magnus


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AutorJens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg406109
Datum30.05.2007 21:2410651 x gelesen
Geschrieben von Volker Ehrhardt
Meine Frage war aber auch, ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt...

Wär mir bisher nie zu Gesicht bekommen, weder bei der SoSi/Sonderrecht/Wegerecht Ausbildung beim Bund für unsere Krankenkraftwagen noch beim Maschinisten Lehrgang


Gruß,

Jens

-Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben-

Feuerwehr Wernau

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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW406111
Datum30.05.2007 21:3810645 x gelesen
Geschrieben von Volker Ehrhardthabe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.

Hab ich auch noch nie gehört. Würde auch bedeuten, das Zivis beim Rettungsdienst nicht mit Blauhorn fahren dürfen... kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Tippe eher auf eine örtliche Regelung, um das Jungvolk erst ein paar Jahre Fahrpraxis machen zu lassen.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW406121
Datum30.05.2007 22:1410608 x gelesen
Also bei uns läuft es immer noch so, dass mittlerweile wieder alle Anwärter eine Fahrabnahme im Rahmen der Grundausbildung bekommen sollen.

Ich hab meine Anfang des Jahres gemacht...in sofern, kann ich mir nicht vorstellen, dass es da rechtsprobleme gibt.

Aber man weiß ja nie! Unsere Oberhäupter können ja auch nicht alles wissen...


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern406127
Datum30.05.2007 22:2910612 x gelesen
Würde den Thread mal unter Scheißhausparolen, statt unter Recht und Feuerwehr stellen.
Alternativ auch unter:
Wo ist der Osterhase ?

Dir ist schon klar wie viele Generationen Zivis es im Rettungsdienst gab...


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406137
Datum30.05.2007 22:4910661 x gelesen
Nabend,

Geschrieben von Volker Ehrhardt
habe eben gehört, dass es rechtlich nicht zulässig ist, unter 21 Jahren Einsatzfahrzeuge von bpw. Feuerwehr und Rettungsdienst unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (also mit Blau und Horn) zu führen.


Das mag vielleicht als interne Dienstanweisung bei einigen Feuerwehren oder auch HiOrgs existieren. Allgemein gibts da keine Beschränkung.

Geschrieben von Volker Ehrhardt
Nach meiner Einschätzung sollte jemand unter 21 keinesfalls Fahrzeuge unter §35 STVO führen. Die Gefährdung von Kameraden durch Fahranfänger (Stress + Aufregung) ist doch klar gegeben.


Das Alter hat nur begrenzt etwas damit zu tun, ob jemand in der Lage ist, solche Fahrten durchzuführen. Somit halte ich die Regelung für mindestens überflüssig.
Was bringt es mir, wenn der 25jährige in seinen Jahren nur 2000 km in Mamas Corsa gefahren hat und im Gegenzug der 20jährige in vielen verschiedenen Fahrzeugen zigtausend.

Hinzu kommt noch die Tatsache, dass gerade bei Großfahrzeugen schon von der Natur der Sache, dass die meisten älter als 21 sind.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorFran8k E8., Schlüchtern / Hessen406143
Datum30.05.2007 23:0410692 x gelesen
Moin...

Also meiner Meinung nach sollte jeder (egal welchen Alters und Fahrpraxis in zivil) bevor er im Einsatz mit Blauhorn über die Strasse Jagen darf eine Unterweisung durch einen GF oder ähnliches (erfahrener MA) machen.

Grund: auch mit zehn Jahren unfallfreies Autofahren mache ich bei Einsätzen eventuell Fehler. Und für die Führungsebene und den Fahrer selbst gibt es zumindesest eine Absicherung fürs Gewissen.

Außerdem sollten "Neue" vielleicht bei Übungen und Alarmübungen das ganze mal üben.

Kenne es auch aus dem Rettungdienst nicht anders, das erstmal eine Unterweisung und gegebnenfalls regelmäßiges Sicherheits-Fahrtraining gemacht wird...

GRuß

Frank


Meine Meinung und nicht meiner Organisation.

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg406144
Datum30.05.2007 23:1110793 x gelesen
Geschrieben von Frank EckhardtKenne es auch aus dem Rettungdienst nicht anders, das erstmal eine Unterweisung und gegebnenfalls regelmäßiges Sicherheits-Fahrtraining gemacht wird...

Hallo,

in welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt?

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W406146
Datum30.05.2007 23:3410661 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferin welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt?
Wir sind seid 3 Jahren dabei dies zu tun.
Lehrer kommt von der B. Pol. 4 Stunden Theorie 1 Tag Praxis auf ehemaligem Kasernengelände. Kommt super an.
Im Übrigen, wenn ab heute SS Fahrten nur noch von über 21 jährigen gemacht werden dürften wäre der RD in einigen Regionen nicht mehr vorhanden.
Grüße aus der Daimlerstadt.
Andreas Leutwein


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg406148
Datum30.05.2007 23:4710675 x gelesen
Geschrieben von Andreas LeutweinWir sind seid 3 Jahren dabei dies zu tun.
Lehrer kommt von der B. Pol. 4 Stunden Theorie 1 Tag Praxis auf ehemaligem Kasernengelände. Kommt super an.


Hallo,

das ist absolute SPITZENKLASSE!!

Ist das nur für RD-Personal oder allgemein für die DRK-Einsatzfahrer?

Geschrieben von Andreas LeutweinIm Übrigen, wenn ab heute SS Fahrten nur noch von über 21 jährigen gemacht werden dürften wäre der RD in einigen Regionen nicht mehr vorhanden.

Natürlich! Würde im RD der HiOrg alles zusammenbrechen!

Diskrete Frage.... sind Dir die Kosten der Ausbildung pro Person bekannt... oder Ausgleich durch medizinische Fortbildung der BePo???? Kostenträgertauglich????

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W406150
Datum31.05.2007 00:0110700 x gelesen
RD+KTP Personal incl. der sogenannten Nebenamtlichen.
Wenn mich nicht alles täuscht hat unlängst eine Kolleginn von Dir daran teilgenommen.
Das Ganze findet im Rahmen der 30 Stunden Fortbildung/pro Jahr statt.
Kostenblatt fähig? weiß ich nicht. Es rechnet sich aber auch ohne diese Möglichkeit für den KV. Und das weis er.
Gruß Andreas.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg406152
Datum31.05.2007 00:1010654 x gelesen
Geschrieben von Andreas LeutweinWenn mich nicht alles täuscht hat unlängst eine Kolleginn von Dir daran teilgenommen.
Das Ganze findet im Rahmen der 30 Stunden Fortbildung/pro Jahr statt.
Kostenblatt fähig? weiß ich nicht. Es rechnet sich aber auch ohne diese Möglichkeit für den KV. Und das weis er.


DANKE sagt der Medizinische Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr Stuttgart!!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio406153
Datum31.05.2007 00:2110675 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Andreas LeutweinKostenblatt fähig? weiß ich nicht. Es rechnet sich aber auch ohne diese Möglichkeit für den KV. Und das weis er.

Evt. läuft das mit BG-Zuschuß?
Die Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert Fahrsicherheitstrainings mit bis zu 67 ? je Versichertem.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW406209
Datum31.05.2007 11:0910725 x gelesen
Geschrieben von Magnus HammerlWo hast du das gehört?

Ist wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern406212
Datum31.05.2007 11:1810657 x gelesen
Geschrieben von Dennis EdnerIst wahrscheinlich noch bei vielen verbreitet, weil man früher den LKW Führerschein erst ab 21 machen durfte und wird dann auf die heutige Situation bzw auf die Erlaubnis für Einsatzfahrten umgesetzt. War vor ein paar Wochen auch in nem anderen Thread wo jemand meinte dass man den LKW-Führerschein auch heut noch erst mit 21 machen darf.


...und dann gibts noch "irgendwelche" Regelungen, die es untersagen unter dem magischen Alter von 21 Jahren GEWERBLICH Lastwagen einer bestimmten Gewichtsklasse zu fahren, was dann zur allgemeinen Verwirrung beiträgt.

Grüße
Magnus


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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen406213
Datum31.05.2007 11:1810606 x gelesen
Nein, sowas ist per Gesetz nicht geregelt.

Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen. Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen. Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein.


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406214
Datum31.05.2007 11:1910593 x gelesen
Mahlzeit.

Geschrieben von Gerhard Pfeiffer

in welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt?


Als ich 2001 meinen RD an der DRK Landesschule in Düsseldorf gemacht habe, war ein Fahrsicherheitstraining bestandteil der Ausbildung. In Simmerath ist das meines Wissens nicht mehr der Fall.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406215
Datum31.05.2007 11:2310647 x gelesen
Tach auch.

Geschrieben von Oliver SandersHalte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen.

Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein.

Geschrieben von Oliver SandersEine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen.

Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun.

Geschrieben von Oliver SandersAuch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein.

Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen406216
Datum31.05.2007 11:2310668 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Gerhard Pfeifferin welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt?

auch bei uns werden jährlich Fahrsicherheitstrainings mit RTW und PKW durchgeführt. "Veranstalter" ist die Verkehrswacht, Übungsplatz das Fahrtrainingszentrum der hessischen Polizei. Ich denke das es was nützt. Organisiert wird das vom Landesverband, was bei eintsprechender Terminhäufigkeit auch bei mehreren RD-Bereichen gut klappt.

Meines wissens gibt es das schon recht lange, ich habe bereist zu meiner Zivi-Zeit (anno 2000) an einem solchen Trainig teilgenommen.

Gruß, otti


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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen406237
Datum31.05.2007 12:1310802 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningTach auch.

Geschrieben von Oliver Sanders
Halte es dennoch für Führerscheinneulinge bedenklich, Fahrten unter Sondersignal durchzuführen.


Das ist Definitionssache. Ein 20jähriger muss nicht zwangsläufig ein Führerscheinneuling sein.


hab ich ja auch nicht behauptet.

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Oliver Sanders
Eine gewisse Fahrpraxis sollte man Jedem gönnen.
Richtig. Und die hat gar nix mit dem Alter zu tun.


genau.

Geschrieben von Stefan BrüningGeschrieben von Oliver Sanders
Auch wenn es bei Zivis anders gehandhabt wird: die Führerschein - Probezeit kann als Anhaltspunkt hilfreich sein.
Gerade DIE ist überhaupt kein Kriterium. Meine Probezeit war genau einen Tag vor der Prüfung Klasse B vorbei. Und jetzt?


i.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen - und ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen. Kann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis.

Wenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben:

- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis
- 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen
- ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich
- Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug
- Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug
- Fahrten bei Übungen durchführen
- Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen406238
Datum31.05.2007 12:1810680 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Christi@n PannierDie Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert Fahrsicherheitstrainings mit bis zu 67 ? je Versichertem.

Ist bekannt, ob sowas auch von Feuerwehr-Unfallkassen gefördert wird?

Gruß,
Christian


Meine ganz private Meinung!

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AutorDani8el 8N., Malsch-Völkersbach / Baden-Württemberg406251
Datum31.05.2007 12:5610651 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian HüppeIst bekannt, ob sowas auch von Feuerwehr-Unfallkassen gefördert wird?
ja. Wie hoch der Zuschuss war und wie das im Einzelfall mit der Beantragung läuft, weiß ich allerdings nicht. Euer KBM oder wie auch immer die vergleichbare Position bei euch heißt ist dafür wahrscheinlich der richtige Ansprechpartner.

MfG


Daniel Nagel
FF Malsch Abt. Völkersbach

Der Inhalt meiner Postings gibt nur meine persönliche Meinung wieder.

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen406256
Datum31.05.2007 13:1310673 x gelesen
Geschrieben von Oliver Sandersi.d.R. ist die Probezeit 2 Jahre nach Erwerb des Führerscheins abgelaufen

Richtig. Und da man bereits mit 16 einen FS erwerben kann, ist die Probezeit eben relativ.

Geschrieben von Oliver Sandersund ein bis zwei Jahre Fahrpraxis mit dem eigenen PKW halte ich als Voraussetzung für notwendig, um eine Fahrt mit Sondersignalen durchzuführen.

Ich halte eine Fahrpraxis für notwendig, jedoch eine Zeitangabe wird dieser Notwendigkeit nunmal nicht gerecht - auch wenn da ständig von gesprochen wird.

Geschrieben von Oliver SandersKann ja jeder gerne anderer Meinung sein und es wird auch ganz individuelle Unterschiede geben, je nach Fahrpraxis.


Ja, eben.

Geschrieben von Oliver SandersWenn ich es zu verantworten hätte, würde ich es wie folgt handhaben:

- Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnis
- 1 Jahr Fahrpraxis im privaten Bereich sollte mind. vorliegen


Nö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus.

Geschrieben von Oliver Sanders- ggf. Maschinisten Lehrgang, falls für dieses Fahrzeug erforderlich
- Einweisungsfahrt auf entsprechendes FW-Fahrzeug
- Maschinisteneinweisung für das Fahrzeug
- Fahrten bei Übungen durchführen
- Erlaubnis erteilen zum Fahren des Fahrzeugs bei Einsätzen und Übungen


Ack. So sehe ich das auch.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg406270
Datum31.05.2007 13:4210590 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferHallo,

in welchem Rettungsdienstbereich und bei welcher Organisation wird für Fahranfänger ein regelmäßiges Sicherheitsfahrtraining durchgeführt?


Hallo

Hier im DRK-Rettungsdienst Ulm wird jährlich für alle neuen FSJler und RA-Praktikanten ein Fahrsicherheitstraining durchgeführt. Freie Plätze stehen für ehrenamtliche Kräfte und weitere Mitarbeiter zur Vefügung.
Veranstalter ist die Verkehrswacht, geschult wird auf den eigenen Fahrzeugen, der Sozialdienst (Behindertentransport) nimmt ebenfalls teil.

Grüße
Daniel


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar406324
Datum31.05.2007 17:0610639 x gelesen
Mahlzeit

Im Saarland ist ein Rangier und Handlingtraining (ADAC) zeitnah nach dem RS für Zivis und FSJ ler fast verbindlich vorgesehen.

Führerscheinneulinge müssen 3 Monate Erfahrung vorweisen

Zusätzlich gibt es vom ADAC ein Fahrsicherheitstraining


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü406327
Datum31.05.2007 17:1810710 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningNö. X Km sollten vorliegen. Ein Jahr sagt gar nichts aus.
Und das überprüfst du wie, ob die Vorliegen? Ich wüsste nicht ansatzweise wieviele Km ich jetzt in knappen 2 Jahren gefahren bin...

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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AutorThom8as 8G., Erfurt / Thüringen406331
Datum31.05.2007 17:4810676 x gelesen
Im Zweifelsfall: Fahrtenbuch (dienstlich), und wenn du unbedingt LF/RTW fahren willst machste das bestimmt freiwillig auch bei Privatfahrten :D.

Mache ich derzeit mit unseren neuen LF-Maschinisten (21 und 23). Derzeit nur einzelne Übungsfahrten mit erfahrenem Ma. Der sagt mir dann, ok, der kann jetzt langsam mal zu ner Ausbildung o.ä. fahren oder der braucht noch ne Weile.


MkG
Tom

-Meine Meinung-

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AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü406333
Datum31.05.2007 17:5710591 x gelesen
Geschrieben von Thomas GeisIm Zweifelsfall: Fahrtenbuch (dienstlich), und wenn du unbedingt LF/RTW fahren willst machste das bestimmt freiwillig auch bei Privatfahrten :D.

Joa, man kann auch die FW in den Mittelpunkt des Lebens stellen...

Gruß Alex


Meine ganz persönliche Meinung!! Wer sie auch haben will kann sie mieten, für nur 4,50? im Monat. :D

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