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ThemaWie Studenten wegen Einsatzteilnahme entschuldigen?38 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW406024
Datum30.05.2007 14:0710346 x gelesen
Durch den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr soll ja kein Nachteil entstehen, seit einiger Zeit haben ja immer mehr Universitäten anwesenheitspflichten eingeführt. Wie macht ihr das mit euren Studenten, die auch vorlesungen mit Anwesenheitspflicht haben? Können die irgendwie entschuldigt werden, habt ihr da vordrucke oder nehmt ihr die selben die für Arbeitnehmer sind (also die für den Lohnkostenersatz, bzw. fortzahlung)

Es geht darum wenn es einen längeren Einsatz gab und dadurch die Vorlesung verpasst wurde, bzw. Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten, da z.B. die ganze Nacht auf den Beinen gewesen.

Bei einigen Feuerwehren stellen ja Studtenten einen wichtigen Teil der Tages-alarmsicherheit, deswegen wäre es mal interressant zu erfahren wie ihr mit dem Problem umgeht. Was ich bei uns bisher gehört haben stellen sich die Professoren da fast alle stur, nach dem Motto anwesenheit ist halt Pflicht und auch die Feuerwehr entschuldeigt nicht.

Oder ist bei euch dieses poroblem bisher noch nicht aufgetreten?

Was ratet ihr den Mitgliedern?, die meisten wollen auch weiterhin kommen, da sie es sich zutrauen das verpasste selber nacharbeiten zu können. Haben aber Probleme mit dem Nachweisen, wie könnte man da verfahren.

Eine möglichkeit wären die Gespräche zwischen Universität und Feuerwehr (Führung) das müsste erst angeleiert werden und dürfte wahrscheinlich einige Zeit dauern. Deswegen wären auch kurzfristige Lösungen sehr hilfreich.

MFG
Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW406036
Datum30.05.2007 15:149260 x gelesen
Ich denke, dass der Ansatz der Falsche ist! Müssen Lehrlinge, Studenten unbedingt zum Feuerwehreinsatz? Ist das Ziel der vollständigen und umfassenden Ausbildung nicht höherrangig?

Ich denke, dass die Ausbildung hier überwiegt! Wenn eine Feuerwehr durch den Wegfall von Lehrlingen, Studenten nicht in der Lage ist die Einsatzbereitschaft zu erhalten, dann sollte schleunigst über Nachwuchswerbung oder über eine Abmeldung bei der Leitstelle nachgedacht werden!

so long

Jürgen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW406039
Datum30.05.2007 15:389267 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch denke, dass der Ansatz der Falsche ist! Müssen Lehrlinge, Studenten unbedingt zum Feuerwehreinsatz? Ist das Ziel der vollständigen und umfassenden Ausbildung nicht höherrangig?


Tja, da kann man viel drüber philosphieren - vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen und der Notwendigkeit der Schüler, Azubis, Studenten in vielen Feuerwehren zur Aufrechterhaltung der tatsächlichen (Tages-)Alarmstärke wäre ich da sehr vorsichtig...

Außerdem sollte man erwarten können, dass jemand der Wählen darf, entscheiden kann, was ggf. wichtiger ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg406042
Datum30.05.2007 15:479247 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino

Außerdem sollte man erwarten können, dass jemand der Wählen darf, entscheiden kann, was ggf. wichtiger ist.
So und nicht anders entscheiden auch Arbeitnehmer, u.a. auch ich.
Da entscheidet einfach der Reibungswiderstand zwischen Daumen und Zeigefinger. ;-)

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW406044
Datum30.05.2007 16:149221 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Außerdem sollte man erwarten können, dass jemand der Wählen darf, entscheiden kann, was ggf. wichtiger ist.

Das erwarte ich von jedem Arbeitnehmer. Fakt ist, dass der Lohn meist wo anders her kommt.

Gruß
Martin


------------------------------------
Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten!

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)406045
Datum30.05.2007 16:199194 x gelesen
Es geht hier aber nicht um die Lohnfortzahlung oder die arbeitnehmerschützenden Formulierungen der Feuerwehrgesetze, sondern um den Umgang mit der Anwesenheitspflicht an der Uni. Das wird auch rechtlich anders zu bewerten sein.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW406048
Datum30.05.2007 16:259240 x gelesen
Hallo zusammen!
Ich denke hier wurde einige Zeit geschlafen, da sowas immer im vorhin geklärt werden sollte und nicht erst wen der Funkmelder geht so nach dem Motto: "So Chef ich bin dann mal weg! Siehste zu und hausse rein!"

Ich bin selber Azubi und habe mit meinem Arbeitgeber einen richtigen Glücksgriff gemacht. Wir konnten uns nämlich auf eine Lösung einigen, die für beide Seiten zufrieden stellend ist in meinen Augen.

Von der Arbeit verschwinde ich nicht, bis ich meine Prüfung habe, dass is` fakt und dass is` gut so. Wen wir Nachts als Feuerwehr im Einsatzgebunden sind, was wen es hoch kommt 5-6 mal im Jahr passiert, fahre ich zur Feuerwehr und hole mir bzw. der Arbeitgeber holt sich diesen Lohnersatz von der Stadt...vor allem hat so der Meister die nötige Zeit um zu planen, wen ich morgens anrufe. Hat sich bisher auch so bewährt, letztes Jahr mehrere male Kellerpumpen und dieses Jahr Kyrill.
Es muss jeder für sich selber entscheiden wie es laufen soll, da kann kein anderer drüber entscheiden. Nur Mann sollte eines bedenken, es geht nicht gegen, sonder nur mit dem Arbeitgeber, respeltive der Uni, Schule was weiß ich...
Vor allem sollte dies im Vorfeld abgeklärt sein.

MkG. Alex


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorTors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen406052
Datum30.05.2007 16:389275 x gelesen
Hallo Tobias,

wir hatten bisher dieses Problem nicht, das Kameraden welche sich im Studium befinden aufgrund der Teilnahme am Feuerwehreinsatz Probleme in der Uni aufgrund der Anwesenheitspflicht hatten.

Ich bin aber der Ansicht, das nicht jede örtliche Feuerwehr versuchen sollte dies mit der jeweiligen Hochschule zu klären, sondern es sollte über den Landkreis oder sogar über den jeweiligen Landesverband geklärt werden.

Leider dauert das zwar länger, gibt dann aber einheitliche und hoffentlich für beide Seiten verträgliche Lösungen.

Gruß Torsten


Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder.
Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen406053
Datum30.05.2007 16:439168 x gelesen
Geschrieben von Thobias Schürmann

Es geht darum wenn es einen längeren Einsatz gab und dadurch die Vorlesung verpasst wurde, bzw. Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten, da z.B. die ganze Nacht auf den Beinen gewesen.

Bei einigen Feuerwehren stellen ja Studtenten einen wichtigen Teil der Tages-alarmsicherheit, deswegen wäre es mal interressant zu erfahren wie ihr mit dem Problem umgeht. Was ich bei uns bisher gehört haben stellen sich die Professoren da fast alle stur, nach dem Motto anwesenheit ist halt Pflicht und auch die Feuerwehr entschuldeigt nicht.


Öhm, steht in eurem Brandschutzgesetz nich irgendwo ein kleines Sätzchen zur Verpflichung, bei Alarmierung an den Einsätzen Teilzunehmen? Wenn derjenige sagt "ich fahr nicht, das hier ist wichtiger", okay, muss man als Fw nicht zwangsläufig ahnden und tut es i.d.R. ja auch nicht.
Aber auf dem Papier ist doch der FA zunächst einmal ohne Wahlmöglichkeit zum Einsatz verpflichtet, ein Durchsetzen der Anweisenheitspflicht und damit defakto genereller Ausschluss von FAs vom Studium wäre eine Benachteiligung. Da dürfte das Landesrecht über einer Anordnung de Hochschule stehen, oder?

Gruß,
Thorben


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW406056
Datum30.05.2007 16:519265 x gelesen
Geschrieben von Torsten MeißIch bin aber der Ansicht, das nicht jede örtliche Feuerwehr versuchen sollte dies mit der jeweiligen Hochschule zu klären, sondern es sollte über den Landkreis oder sogar über den jeweiligen Landesverband geklärt werden.

Leider dauert das zwar länger, gibt dann aber einheitliche und hoffentlich für beide Seiten verträgliche Lösungen.


Der Meinung bin ich auch, deswegen schrieb ich ja, dass das etwas dauern wird.

Und um das dann hier noch mal etwas deutlicher zu machen. Es geht nicht darum, dass die die Uni verlassen oder das sie eine halbe Stunde vor Vorlesungsbeginn noch zum alarm kommen, es geht nur um die Fälle wenn es schon etwas vorher gepiept hat, der Einsatz lange war, ist egal ob ein größeres Feuer, Sturmeinsätze oder eine umfangreiche Personenrettung, der Einsatz hat sich halt hingezogen und wie hier alle wissen ist ja nicht mit dem Einrücken der Einsatz beendet, sondern die Fahrzeuge mmüssen meist noch wieder fertig gemacht werden (klar wer Termin stress hat geht das schaffen auch ein paar), aber man muss sich noch duschen, umziehen und dann los fahren. So kann es passieren (eigentlich sollten das auch alle hier wissen), das es um 00.12 piept und man erst um 7.30 wieder zurück ist, Vorlesung fängt aber um 8.00 Uhr an, die Person hatte keinen schlaf, nur eine halbe Stunde Zeit um zur Uni zu kommen, etc.

Erschwerend kommt hinzu das die Einsatzkraft nicht nur um 8 Uhr Pflicht vorlesungen hat sondern immer wieder über den ganzen Tag verteilt.

Bei zwei verschiedenen festgelegten Zeit vor Pflichtvorlesungsbeginn, einmal 4 Stunden und einmal 5 Stunden haben wir ausgerechnet das zwei der betroffenen Studenten nur noch am Wocheende kommen könnten und einer nur noch von Samstag bis Dienstag früh um 2 Uhr.

Die Personen fallen also für eine sehr lange Zeit nicht aus, gegenbfarage dabei ist benötige ich FA die nur an zwei Tagen können?

Es geht wirklich nur darum, wie mit dem verpassen der Pflichtvorlesung in folge von langen Einsätzen umgegenagen werden soll.

Das jeder selbst wissen muss wie weit er gehen kann ist klar, desdwegen ist im Prüfungszeitraum, verständlicherweise, die Teilnahme geringer.

Trotzdem geht es mit entschuldigen nach längeren Einsätzen. Wo ein ärtzliches Atest als entschuldigung ausreicht, reicht die entschuldigung mit Teilnahme an einem längeren Einsatz nicht aus. Und bei den Einsätzen soll es sich nicht wirklich um die Ölspur, die Katze im Baum oder den Containerbrand handeln, sondern schon, sagen wir mal, dickere Dinger, also größere Einsätze.

Ich hoffe die Problematik jetzt entschlüsselt zu haben.

Das jeder das im Vorfeld klären soll ist klar. Und das jeder mit seinem Arbeitgeber das selber lösen muss ist auch klar und ich würde auch niemals verlangen das der Schüler/ Student/ Auszubildende den Unterricht/ die Vorlesung/ die Arbeit verlässt, aber es geht um die Regelung wie nach längeren Einsätzen gehandelt werden soll, denn sonst fallen faktisch drei FA 5 Tage in der Woche komplatt aus, bzw. stehen nur für kleine Zeitspannen zur cverfügung, bei denen man wieder sagen müsste aber gleich müsstes du wieder weg. Das ist das Problem.

MFG
Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW406058
Datum30.05.2007 17:009155 x gelesen
Hallo!

Wie oft kommen denn bei euch solche langwierigen Einsätze vor? Ich habe in 6 Jahren Studium gerade mal zwei Einsätze mitgemacht, auf die von dir geschilderte Problematik zutrifft.

Gruß Stephan


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AutorKatj8a R8., Köln / NRW406060
Datum30.05.2007 17:029133 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Thobias SchürmannWie macht ihr das mit euren Studenten, die auch vorlesungen mit Anwesenheitspflicht haben?

Anwesenheitspflicht? Falsches Studium ;-)

Geschrieben von Thobias SchürmannEs geht darum wenn es einen längeren Einsatz gab und dadurch die Vorlesung verpasst wurde, bzw. Ruhezeiten nicht eingehalten werden könnten, da z.B. die ganze Nacht auf den Beinen gewesen.

Jetzt mal im Ernst: Man kann natürlich mit § 12 FSHG rumwedeln und versuchen, dem Prof zu erklären, dass der auch entsprechend für Unis gilt, aber ob das fruchtet, ist immer die andere Frage. Letztlich macht ein Brief der Wehrführung vielleicht mehr Sinn - es sei denn man hat einen dieser Profs, die denken, ihr Fach ist das wichtigeste auf der Welt (hatte ich mal in Römischer Rechtsgeschichte - hätte ich damals besser auf meinen Prof gehört, das brauche ich heute fast jeden Tag ;-).
Noch besser ist eigentlich ein persönliches Gespräch/Anruf, mit dem lässen sich oft Probleme beseitigen. Profs sind Bürger wie jeder andere und die haben bekanntermaßen zu 95% keine Ahnung, was eine Freiwillige Feuerwehr ist und was sie so treibt. Wenn man ihnen erklärt, dass man nicht blau macht, weil man keinen Bock hat dann sollte das doch funktionieren.

Und wenn nicht, dann muss man wohl in den sauren Apfel beißen und sich in die Vorlesung zu setzten und dort weiterzuschlafen. Da ist man ja körperlich anwesend. Habe ich früher auch so gemacht ;-)

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW406061
Datum30.05.2007 17:039262 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannUnd um das dann hier noch mal etwas deutlicher zu machen. Es geht nicht darum, dass die die Uni verlassen oder das sie eine halbe Stunde vor Vorlesungsbeginn noch zum alarm kommen, es geht nur um die Fälle wenn es schon etwas vorher gepiept hat, der Einsatz lange war, ist egal ob ein größeres Feuer, Sturmeinsätze oder eine umfangreiche Personenrettung, der Einsatz hat sich halt hingezogen und wie hier alle wissen ist ja nicht mit dem Einrücken der Einsatz beendet, sondern die Fahrzeuge mmüssen meist noch wieder fertig gemacht werden

und was ist mit den (F)Hochschulen usw. die zufälligerweise in der Nähe (!) eine FF haben?


Geschrieben von Thobias SchürmannSo kann es passieren (eigentlich sollten das auch alle hier wissen), das es um 00.12 piept und man erst um 7.30 wieder zurück ist, Vorlesung fängt aber um 8.00 Uhr an, die Person hatte keinen schlaf, nur eine halbe Stunde Zeit um zur Uni zu kommen, etc.

Erschwerend kommt hinzu das die Einsatzkraft nicht nur um 8 Uhr Pflicht vorlesungen hat sondern immer wieder über den ganzen Tag verteilt.

Bei zwei verschiedenen festgelegten Zeit vor Pflichtvorlesungsbeginn, einmal 4 Stunden und einmal 5 Stunden haben wir ausgerechnet das zwei der betroffenen Studenten nur noch am Wocheende kommen könnten und einer nur noch von Samstag bis Dienstag früh um 2 Uhr.


..usw.

Es kann auch passieren, dass Dir der Himmel auf den Kopf fällt....

Wenn Ihr errechnet bzw. es so ist, dass die Alarmierungshäufigkeit so groß ist, dass die regelmäßige Anwesenheit durch regelmäßige Abwesenheit nicht mehr gegeben ist, dann stimmt am Grundkonzept der FF was nicht. Dann kann man über Schleifenbildungen, Hauptamtliche - oder künftig Teilzeitkräfte - Entlastungen einzelner Personen(gruppen) herbei führen.

Selbst in der relativ hoch frequentierten LG Hahnerberg/FF W habe ich keine bleibenden "Unischäden" davon getragen und war trotz gelegentlicher Abwesenheiten in der Regelstudienzeit fertig. Probleme mit Professoren hatte ich persönlich nie, allenfalls doofe Kommentare von Studenten, die übrigens alle länger studiert haben wie ich. Sollte es also doch eher an der jeweiligen Leistungsfähigkeit/Studienbereitschaft des Studenten liegen, als an der Mitgliedschaft in einer aktiven FF?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorThom8as 8B., Elmshorn / Schleswig-Holstein406062
Datum30.05.2007 17:069150 x gelesen
Hallo,

da ich Student an einer privaten Hochschule bin, kenne ich das "Problem" der Anwesenheitspflicht. Bei mir habe ich es mit den Dozenten und meinem Arbeitgeber, der das Studium bezahlt, abgesprochen, so dass ich tagsüber an den Einsätzen teilnehmen kann bzw. es in meinem Ermessen liegt teilzunehmen.
Eine Absprache mit dem Arbeitgeber, die von Alexander beschrieben wurde, ist sinnvoll und trägt zum beiderseitigem Verständnis bei.
Die Absprache mit meinem Arbeitgeber beinhaltet, dass ich während meiner Praxisphasen, Einsätze die auf dem Weg zur Arbeit anfallen selbstverständlich wahrnehmen kann und des Weiteren ebenfalls Vollalarmierungen die mich bei der Arbeit erreichen (Arbeitstelle-Wache ca. 20 KM). Längere Nachteinsätze sind ebenfalls kein Problem. Es muss nur der AG benachrichtigt werden...

Ferner kann ich Ulrich zustimmen, dass es jeder selbst entscheiden sollte, welche Einsätze er fährt. Dies trifft insbesondere auf Studenten zu.

Gruß
Thomas


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AutorKlau8s R8., Gelting / Bayern406073
Datum30.05.2007 18:289221 x gelesen
Hallo Tobias,

Für das, was Du da ansprichst, gibt es m.E. nur drei praktikable UND kurzfristige Lösungen:
1. Der Student fragt mal ganz unbürokratisch vorab beim Professor nach. (Bei uns gab's immer irgendwelche Nachhol-Regelungen für Krankheit u.ä.)
2. Wenn ein Einsatz länger dauert: Leute ablösen. (Keiner darf unersetzbar sein.)
3. Wenn zu wenig Leute kommen: Nachalarmieren, Alarmpläne überdenken.

Gerade das Nachalarmieren scheint allgemein als Zeichen der Schwäche verpöhnt zu sein - je größer der Fuhrpark desto mehr, und das vollkommen unabhängig von der Personaldecke.

Wenn der Uni ein Schrieb oder ein Formular mit Stempel als Entschuldigung nicht reicht, muß letztlich jeder selbst wissen, welches Maß an persönlichem Nachteil ihm die Feuerwehr wert ist.
Ich persönlich würde es mir gut überlegen, ob ich ein ganzes Semester nachholen will, bloß damit am nächsten Tag in der Zeitung steht "die Feuerwehr XY hat den Einsatz ganz alleine bewältigt" - indem der Kommandant mit drei Leuten und der halben Jugendgruppe im Zug rausgefahren ist und erfolgreich vermieden hat, die Nachbarfeuerwehr zu belästigen.

Soll natürlich nicht heissen, daß jeder nur dann zum Einsatz kommen soll, wenn er gerade mal ausgesprochene Lust drauf hat, aber wenn's mal nicht geht, dann geht's halt nicht. Bei uns in Bayern haben selbst Kommandanten und Brandräte Verteter, und auch die großen Feuerwehren haben Nachbarn.

Schöne Grüße, Klaus


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW406074
Datum30.05.2007 18:359240 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferIch denke, dass der Ansatz der Falsche ist! Müssen Lehrlinge, Studenten unbedingt zum Feuerwehreinsatz? Ist das Ziel der vollständigen und umfassenden Ausbildung nicht höherrangig?

Das würde in unserem Löschzug bedeuten: Löschzugführer und Stellv. Löschzugführer dürften nicht mehr zum Einsatz mitfahren.... :-)


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW406090
Datum30.05.2007 20:289179 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtDas würde in unserem Löschzug bedeuten: Löschzugführer und Stellv. Löschzugführer dürften nicht mehr zum Einsatz mitfahren.... :-)

Außerhalb der Schulzeit ist ja immer noch möglich! Innerhalb ist für adequaten Ersatz zu sorgen!

so long

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW406091
Datum30.05.2007 20:349262 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoTja, da kann man viel drüber philosphieren - vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen und der Notwendigkeit der Schüler, Azubis, Studenten in vielen Feuerwehren zur Aufrechterhaltung der tatsächlichen (Tages-)Alarmstärke wäre ich da sehr vorsichtig...

Außerdem sollte man erwarten können, dass jemand der Wählen darf, entscheiden kann, was ggf. wichtiger ist.


Stimmt! Ist wohl auch eine philosophische Frage! Dennoch vertrete ich die Auffassung, dass bestimmte Gruppen einfach nur eingeschränkt für den Einsatzdienst bei der freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.

- Der Kreditsachbearbeiter kann ja auch nicht während einer Kreditvermittlung zur Feuerwehr.
- Der Pfarrer kann ja auch nicht von der Beerdigung weg
- Der Polizist kann auch nicht seinen Dienst beenden
- Der Lokomotivführer kann auch nicht die Lok stehen lassen

u.s.w.

Wenn das bekannt ist, dann muss eben weiteres Personal eingestellt werden oder man muss die Alarmierung ändern!

Ach ja!

Das Recht zu wählen hat in der Regel nichts mit der Qualität von Entscheidungen zu tun! Das dies so ist kann dir jedes Arbeitsgericht bestätigen! Hört sich komisch an - ist aber so!!

so long

Jürgen


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern406093
Datum30.05.2007 20:369158 x gelesen
Hallo Thobias,

immerhin steht im Novellierungsentwurf des Bayerischen Feuerwehrgesetzes explizit folgender Satz drin:

Geschrieben von STMI Bayern, Seite 12 Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

Wie das allerdings dann praktisch in die Tat umgesetzt werden soll.... ?

Grüße
Magnus


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AutorJago8 H.8, Hannover / Niedersachsen406094
Datum30.05.2007 20:379145 x gelesen
Hi,
Geschrieben von Jürgen RinghoferDennoch vertrete ich die Auffassung, dass bestimmte Gruppen einfach nur eingeschränkt für den Einsatzdienst bei der freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung stehen.

- Der Kreditsachbearbeiter kann ja auch nicht während einer Kreditvermittlung zur Feuerwehr.
- Der Pfarrer kann ja auch nicht von der Beerdigung weg
- Der Polizist kann auch nicht seinen Dienst beenden
- Der Lokomotivführer kann auch nicht die Lok stehen lassen

u.s.w.

Wer eine "Garantenstellung" einnimmt (z.B. Arzt im Krankenhaus), DARF auch gar nicht seinen Arbeitsplatz verlassen. Wollte ich nur ergänzen
Gruß Jago


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW406099
Datum30.05.2007 21:029258 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferAußerhalb der Schulzeit ist ja immer noch möglich! Innerhalb ist für adequaten Ersatz zu sorgen

Es ging ursprünglich um das Fernbleiben bei Pflichtveranstaltungen der Uni, nicht um das Fernbleiben vom Einsatz :-)

Nach zwei Jahren als (Feuerwehr-) Student kann ich aber folgendes Fazit ziehen:

- Ich hab als Student wesentlich mehr Zeit für die Feuerwehr (Und deren Einsätze) als in meinem vorigen Job (Kundenkontakt).

- Wenn ich von der Uni/FH fernbleibe, ist das ausschließlich mein eigenes Problem und nicht das meines Arbeitgebers oder meiner Kunden.

- Alle Profs hatten bisher verständnis für die "Situation"

- Bin auch schon Nachts um Eins liegen geblieben, weil ich morgens ne wichtige Vorlesung hatte und auch schon nachts um drei zum Großbrand gefahren und dann morgens um zehn zur Klausur...
Muß jeder selber wissen, alt genug ist man als Student i.d.R...

Um zur Ursprungsfrage zurück zu kommen:

Eine extra "Entschuldigung" gibts bei uns für Studenten nicht - wenn dann wird der normale Arbeitgeber-Einsatzzettel ausgefüllt. Da steht dann drauf das Herr X von/bis im Einsatz war.

Und zum adäquaten Ersatz:

Es liegt nun mal in der Natur der Sache, das ein Freiwilliger Feuerwehrmann nicht 24 Stunden Einsatzbereit sein kann - es sei denn er verläßt seinen Heimatort nicht mehr, geht nicht aufs Klo/in die Sauna/ins Schwimmbad/ ins "Bett" ;-) / trinkt keinen Alkohol........ usw usw .... hat also nichts mit der Situation "Student" zu tun.


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorTors8ten8 S.8, Bochum / Nordrhein-Westfalen406101
Datum30.05.2007 21:059188 x gelesen
Hallo!

Zum einen sind solche Einsätze, wie du sie beschreibst, bei uns sehr selten, und zum anderen haben es unsere Studenten (und wir haben eine Menge davon;-)) bisher immer selbst entschieden, wie sie damit umgehen. Meistens war es so, das diejenigen, die eine wichtige Vorlesung, Klausur o.ä. am darauf folgenden Tag hatten, erst gar nicht gekommen sind, selbst wenn es nur z.B. ein brennender Papiercontainer war.


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-)406104
Datum30.05.2007 21:209165 x gelesen
Wobei deine Professoren bei deinem Studiengang vielleicht auch schonmal ein anderes Grundverständniss für das "Problem" Feuerwehr haben als der Professor X aus Y, der Philosphie und Pädagogik unterrichtet....

Aber prinzipiell hast hier recht.


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AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz406119
Datum30.05.2007 22:089163 x gelesen
Hallo,

ich kann aber von einem Pfarrer aus der Diözese Limburg berichten der sogar Sonntags das Hochamt für einen Einsatz unterbricht. Ob er allerdings schon bei einer Hochzeit oder Sterbeamt eine Unterbrechung verursachte ist mir nicht bekannt.

Dennoch gilt jeder ist zuersetzen, auch wenn man es aus der eigenen Sichtweise anders sieht.

Gruß Andreas


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW406236
Datum31.05.2007 12:109242 x gelesen
Danke für die vielen antworten dazu, einiges Hilfreiches war schon dabei.

Das jeder für sich selbst verantwortlich ist ist klar undmanchmal kommt es halt vor, dass der Einsatz länger dauert, was so vorher nicht unbedingt absehbar war und auch das Herauslösen etwas länger dauert, das ist eigentlich der Fall, wofür ich gefragt habe. Und ob ihr dabei schon Lösung erarbeitet habt, von denen man sich etwas abgucken kann. Es ist manchmal schwer eine Lösung zu finden. Es ging nicht darum die Tagesalarmstärke zu halten oder nicht nachalarmieren zu müssen, (das mit der tagesalarmstärke war nur ein zusätzlicher hinweis aber nicht da sHauptproblem).

Danke und kameradschaftliche Grüße

Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

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AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern406353
Datum31.05.2007 21:349274 x gelesen
Sorry, hab die Diskussion erst eben mitbekommen. Daher mein Senf etwas verspätet.

Betrachtet man das ganze unter der leider alltäglichen Vermutung, daß alles verboten ist was nicht ausdrücklich erlaubt wurde,
dann kann man vielleicht auch die Beweggründe des einen oder anderen Lehrer verstehen.

Schließlich prallen hier die Feuerwehrgesetze mit den Schulgesetzen zusammen. In den FwG´s ist die Freistellung vom Unterricht (noch) nicht ausdrücklich gefordert und in den Schulgesetzen eine Freistellungsmöglichkeit für Feuerwehreinsätze nicht erwähnt.

Und dummerweise haben die Schulen während des Unterrichtes, der Pausen und der Wartezeiten (z.B. auf den Schulbus) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Verlässt also jemand in der Zeit das Schulgelände und passiert was, ist die Schule und der verantwortliche Lehrer dran. Schon deshalb, weil ausserhalb des Geländes automatisch der Versicherungsschutz weg ist.
Die Schule ist nur dann aus der Verantwortung, wenn vorher eine entsprechende Freistellung beantragt und erteilt wurde. Etwa für einen nicht verschiebbaren Arzttermin.

Und die Freistellungen vom Unterricht sind natürlich so eine Sache: der Schüler hat das Recht (?) auf Unterricht und die Schule muss (!) die erforderliche Stundenanzahl dem Schüler unterrichten.
In punkto Fürsorgepflicht schauts hier ebenso mau aus. Weiss ein Lehrer nicht, wo sich sein Schützling momentan befindet, so ist er verplichtet zeitnah Alarm zu schlagen. Schließlich kann der Schüler soeben verunglückt oder auch entführt :)) worden sein.

Die Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist. Stehst du da grad im Einsatz, dann muss sie dir eben wohl oder übel telefonisch eine Unterrichtsbefreiung unter Vorbehalt erteilen mit der Maßgabe, dass du so schnell als irgendst möglichst kommst.
Reinwürgen kann sie dir disziplinarisch deshalb aber nichts. (Sofern du nicht absichtlich deine Anwesenheitspflicht in Gefahr gebracht hast indem du z.B. erst 30min davor in den Einsatz bist.)

Schließlich musst du dich in diesem Fall an das FwG halten, was ja sagt daß du den Einsatz erst verlassen darfst, wenn der EL deinen Einsatz für beendet erklärt hat.
Wenn du einen Autocrash hattest, darfst du auch nicht Unfallflucht begehen um noch pünktlich zum Unterricht zu kommen.

Entschuldigung nachher natürlich mit offiziellem Stempel + möglichst auf offiziellem Briefpapier.
Ach ja, offensichtlich ist dieses Wissen nicht überall verbreitet -Servietten und Bierfilzchen sind kein offizielles Schriftstückpapier.


Für Uni´s und FH´s dürfte obiges recht ähnlich sein und eine großartige Unterscheidung zwischen Volljährig oder nicht gibts in der Schule sowieso nicht.

Grüße


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW406365
Datum31.05.2007 22:469335 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkSchon deshalb, weil ausserhalb des Geländes automatisch der Versicherungsschutz weg ist.

Als Angehöriger der Feuerwehr besteht bei Einsätzen und dem dahin und zurück Versicherungsschutz über die Feuerwehrunfallkasse. Also Versicherungsschutz sollte nicht das Problem sein.

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkSchließlich prallen hier die Feuerwehrgesetze mit den Schulgesetzen zusammen. In den FwG´s ist die Freistellung vom Unterricht (noch) nicht ausdrücklich gefordert und in den Schulgesetzen eine Freistellungsmöglichkeit für Feuerwehreinsätze nicht erwähnt.

In einigen FW-Gesetzen gibt es auch eine m.W. auch eine Pflicht zur Teilnahme an Ausbildung und Einsätzen.

Geschrieben von Marcus Ludwig Fink[...] und eine großartige Unterscheidung zwischen Volljährig oder nicht gibts in der Schule sowieso nicht.

Nach Vollendung des 18.Lebensjahres kann dich niemand mehr zwingen die Schule weiter zu besuchen ? allerdings wird es dann auch keinen Abschluss geben. Du unterliegst nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht. Es ist deine Entscheidung weiterhin zur Schule zu gehen.
Außerdem darf man ab 18 seine Entschuldigungen selbst unterschreiben (war zu meiner Schulzeit jedenfalls noch so).

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkDie Schule ist nur dann aus der Verantwortung, wenn vorher eine entsprechende Freistellung beantragt und erteilt wurde.
Und uns wurde immer gesagt, dass man nicht prophylaktisch krank werden kann. ;-)


Geschrieben von Marcus Ludwig FinkSchließlich prallen hier die Feuerwehrgesetze mit den Schulgesetzen zusammen. In den FwG´s ist die Freistellung vom Unterricht (noch) nicht ausdrücklich gefordert und in den Schulgesetzen eine Freistellungsmöglichkeit für Feuerwehreinsätze nicht erwähnt.

Und wenn man auf den Entschuldigungszettel »Unwohlsein« interessierts keinen Menschen. ;-)

Gruß Stephan


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AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW406367
Datum31.05.2007 23:009243 x gelesen
Geschrieben von Marcus Ludwig FinkFür Uni´s und FH´s dürfte obiges recht ähnlich sein und eine großartige Unterscheidung zwischen Volljährig oder nicht gibts in der Schule sowieso nicht

Okay:

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkUnd dummerweise haben die Schulen während des Unterrichtes, der Pausen und der Wartezeiten (z.B. auf den Schulbus) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht.

Deswegen auch die vielen Pausenaufsichten an der Uni... nicht das einer in der großen Pause raucht oder am Schulbus drängelt...

Geschrieben von Marcus Ludwig Finkder Schüler hat das Recht (?) auf Unterricht und die Schule muss (!) die erforderliche Stundenanzahl dem Schüler unterrichten.

Ähä. Und wer nicht zur Vorlesung erscheint wird bei uns regelmäßig vom Ordnungsamt zuhause abgeholt.

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkDie Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist. Stehst du da grad im Einsatz, dann muss sie dir eben wohl oder übel telefonisch eine Unterrichtsbefreiung unter Vorbehalt erteilen mit der Maßgabe, dass du so schnell als irgendst möglichst kommst.

Prof. Lechleuthner hat mittlerweile ein eigenes Handy vom FH-Sekretariat bekommen - damit sich alle 30 bis 40 Studenten (die wegen chronischer Unlust nicht kommen) morgens bei ihm ordentlich abmelden können.

....sag mal, gehts noch????


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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AutorMarc8us 8Lud8wig8 F.8, Ried / Bayern406384
Datum01.06.2007 01:479406 x gelesen
Hallo Stephan!

klar
klar
klar

Das Ding mit dem Versicherungsschutz ist uns bekannt, aber auch allen Lehrern?

Die Feuerwehrdienstpflicht hat auch etliche Ausnahmen. Gilt u.a. nicht für Pol, JVA. BW, Zivis, RD, teilw Post und Bahn, Förster und allem sonstigen, wo für die Allgemeinheit nicht gut wäre. Für Schüler gilt die m.W. nach ebenfalls nicht. Entsprechend gibts für diese Personengruppen auch keinen Freistellungsanspruch.

Richtig, daß dich mit der Volljährigkeit niemand mehr zum Schulbesuch zwingen kann, aber du "willst" ja. Mit allen Rechten und Pflichten. Bekundet durch deine Schul- /Studieneinschreibung oder einem Ausbildungsvertrag.
Und dummerweise dürfen zu den Prüfungen nur Leute zugelassen werden, die die vorgeschriebene Anzahl von Stunden in der Schule geschlafen haben.
Ist wie beim Führerschein, die Fragebögen 3x durcharbeiten würde für die Prüfung auch reichen, und trotzdem muß man viele Stunden lang in der Fahrschule hocken.

Aber hier gehts ja um den Spagat, eigentlich im Unterricht zu sein sollen und gleichzeitig helfen wollen, ohne durch den Einsatz gleich seine Schullaufbahn bzw. sein Zeugnis zu gefährden.
Eine Entschuldigung, die ein unbedarfter als Eingeständnis zum schuldhaften Fehlen werten könnte, wäre hier natürlich äußerst schlecht. Also muß die "Entschuldigung" ein schön offizieller Fetzen sein. Und zuviel "Unwohl/Krank" ist klaro auch nicht gut.


Geschrieben von Stephan Breuer Und uns wurde immer gesagt, dass man nicht prophylaktisch krank werden kann. ;-)
Du meinst, ich hätte damals gar nicht die 2-3mal nach ´nem etwas längeren Kartenspielabend noch gleich in der Nacht per Fax meine Krankmeldung abgeben dürfen, weil ich zu der Zeit ja noch gar nicht Krank war und nur vorausgeahnt hab daß sich der Alkohol erst noch negativ bemerkbar machen wird? :grins

gruß
Finki


-> Kann man sich eigentlich prophylaktisch entschuldigen? Wenn ja, dann tu ich´s gleich.
Meine persönliche Meinung ist, daß auch wenn Studenten nicht mehr wie kleine Kinder behandelt werden, sich manches Gejammere doch sehr nach Kleinkind anhört.
Anwesenheitspflicht -wie schrecklich! In meinen Augen hat ein Student schon aus moralischen Gründen eine generelle Anwesenheitspflicht (mit gaaanz wenigen Ausnahmen). Er hat ein Privileg und ggf. auch noch Bafög. Und anschließend auf ewig einen Studienabschluß mit entsprechender Stellung und hoffentlich dem entsprechenden Wissen.
Angenommen ich würde erfahren, daß mein Zahnarzt 1/8tel seiner Vorlesungen nicht besucht hätte, dann wäre mir sein Doktortitel egal. Er könnte sich dann einen neuen Patienten suchen!


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen406385
Datum01.06.2007 05:189257 x gelesen
Angenommen ich würde erfahren, daß mein Zahnarzt 1/8tel seiner Vorlesungen nicht besucht hätte, dann wäre mir sein Doktortitel egal. Er könnte sich dann einen neuen Patienten suchen!

Dann geh mal einfach vorsichtshalber davon aus, daß dein [hier Beruf mit akademischen Abschluß eintragen] mit Sicherheit mindestens 1/8 der Vorlesungen verpaßt hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern406393
Datum01.06.2007 08:439201 x gelesen
Geschrieben von Marcus Ludwig FinkDas Ding mit dem Versicherungsschutz ist uns bekannt, aber auch allen Lehrern?
naja, wichtig beim V-Schutz ist ja, dass man versichert ist und nicht, dass es der Lehrer ausdrücklich weiß...zumal es ja im Normalfall sogar die selbe Versicherung ist (in Bayern: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband)


Geschrieben von Marcus Ludwig FinkAngenommen ich würde erfahren, daß mein Zahnarzt 1/8tel seiner Vorlesungen nicht besucht hätte, dann wäre mir sein Doktortitel egal. Er könnte sich dann einen neuen Patienten suchen!

Kannst du ja bei der nächsten Terminvereinbarung die Arzthelferin fragen, wieviele Vorlesungsstunden ihr Chef verpasst hat... kopfschüttel

Grüße
Magnus


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AutorRobe8rt 8M., Dresden / Sachsen406396
Datum01.06.2007 09:099230 x gelesen
Geschrieben von Ralf SchmidtGeschrieben von Marcus Ludwig FinkDie Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist. Stehst du da grad im Einsatz, dann muss sie dir eben wohl oder übel telefonisch eine Unterrichtsbefreiung unter Vorbehalt erteilen mit der Maßgabe, dass du so schnell als irgendst möglichst kommst.

Prof. Lechleuthner hat mittlerweile ein eigenes Handy vom FH-Sekretariat bekommen - damit sich alle 30 bis 40 Studenten (die wegen chronischer Unlust nicht kommen) morgens bei ihm ordentlich abmelden können.


Hehehe... :-)

Wir sind in meiner Mathevorlesung ca. 1000 Studenten. Ungefähr genauso viele passen auch in den Hörsaal, welcher aber nie wirklich halbvoll ist.
Ergo bringt der Prof. bei uns auch noch seine 12 Assis mit, welche die Entschuldigungen fristgerecht annehmen.

Ich bin der Meinung, dass man verpflichtet ist bei einer Alarmierung das Gerätehaus anzusteuern (außer man ist zu weit weg oder körperlich nicht mehr in der Lage).
Nach dem Einsatz die Entschuldigung abgeholt und fertig.

Freiwillig ist nur der Eintritt!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)406398
Datum01.06.2007 09:259187 x gelesen
Geschrieben von Robert MiethingIch bin der Meinung, dass man verpflichtet ist bei einer Alarmierung das Gerätehaus anzusteuern (außer man ist zu weit weg oder körperlich nicht mehr in der Lage).
Nach dem Einsatz die Entschuldigung abgeholt und fertig.

Freiwillig ist nur der Eintritt!
Die Argumentation ist spätestens dann für?n Eimer, wenn dich die Bundesagentur für Arbeit als Neukunde begrüßt, Genauso siehts aus, wenn unter der Feuerwehr die schulische (oder hier hochschulische) Ausbildung (und damit nicht unerheblich deine Zukunft) leidet.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen406402
Datum01.06.2007 09:389146 x gelesen
Geschrieben von Marcus Ludwig FinkFür Schüler gilt die m.W. nach ebenfalls nicht.

Aha. Kannst du uns unwissenden erläutern, woher du deine Erkenntnis beziehst?

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkRichtig, daß dich mit der Volljährigkeit niemand mehr zum Schulbesuch zwingen kann

Die Schulpflicht endet bundeslandabhängig mit dem Abschluss der 9. oder 10. Klasse, was dann folgt ist die Berufsschulpflicht, die mit der Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Sind zwar nur kleine Unterschiede, aber wenn schon, dann bitte auch richtig.


Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Und dummerweise haben die Schulen während des Unterrichtes, der Pausen und der Wartezeiten (z.B. auf den Schulbus) die Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Verlässt also jemand in der Zeit das Schulgelände und passiert was, ist die Schule und der verantwortliche Lehrer dran. Schon deshalb, weil ausserhalb des Geländes automatisch der Versicherungsschutz weg ist.

Du darfst das Schulgelände nur dann nicht verlassen, wenn du noch der Schulpflicht unterliegst. Ab dem Zeitpunkt, wo du die Klasse 9 oder 10 beendet hast, ist das deine Sache und dein Risiko.


Geschrieben von Marcus Ludwig Fink Die Schule muss also zu Schul- bzw. Unterrichtsbeginn wissen, wo du bist.
Absoluter Blödsinn. Davon mal abgesehen werden sich die Leute in der Verwaltung einer Schule mit mehr als 700 Schülern bedanken, wenn morgens erstmal 60 Leute anrufen und sagen, dass sie heute krank sind.

Geschrieben von Marcus Ludwig Fink
Entschuldigung nachher natürlich mit offiziellem Stempel + möglichst auf offiziellem Briefpapier.
Ach ja, offensichtlich ist dieses Wissen nicht überall verbreitet -Servietten und Bierfilzchen sind kein offizielles Schriftstückpapier.


Jetzt mal im Ernst: Welcher normale Mensch verfasst sowas auf einer Serviette.
Na ja, in Bayern reicht vielleicht auch der Bierdeckel mit Stempel darauf, da ist eh alles anders ...


Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen406403
Datum01.06.2007 09:439165 x gelesen
Ich nochmal:

Geschrieben von Marcus Ludwig FinkUnd anschließend auf ewig einen Studienabschluß mit entsprechender Stellung und hoffentlich dem entsprechenden Wissen.

Oh, die Zeiten, wo ein Hochschulabschluß eine lebenslange Anstellung mit entsprechend hohem Einkommen garantierte, sind schon lange vorbei. Hast du schonmal von der "Generation Praktikum" gehört ?


Geschrieben von Marcus Ludwig FinkAngenommen ich würde erfahren, daß mein Zahnarzt 1/8tel seiner Vorlesungen nicht besucht hätte, dann wäre mir sein Doktortitel egal. Er könnte sich dann einen neuen Patienten suchen!

Hast du dir eigentlich schon einen neuen Zahnarzt gesucht ?

Grüße

Micha

P.S. Ja, ich habe studiert und sogar mehr als 1/8 meiner Vorlesungen verpasst. Schlimm ?


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen406406
Datum01.06.2007 09:469201 x gelesen
Geschrieben von Robert MiethingIch bin der Meinung, dass man verpflichtet ist bei einer Alarmierung das Gerätehaus anzusteuern (außer man ist zu weit weg oder körperlich nicht mehr in der Lage).

Generell ist das richtig, aber man sollte schon in seinem eigenen Interesse darauf achten, dass man die Vorlesungen nicht jeden Tag und auch nicht wegen jeder Kleckerölspur verlässt. (Nur mal so als persönlichen Tipp, mir ist das egal, ich habe mein Examen in der Tasche)

Grüße

Micha


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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW406414
Datum01.06.2007 10:179143 x gelesen
Der Meinung bin ich auch ! Bei uns ist es so ,das wir jede menge Studenten in der LG haben ! Die dann auch schnell greifbar sind ,gerade Tagsüber!!


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen406437
Datum01.06.2007 11:429260 x gelesen
1) Ich geh eh nicht mehr zum Arzt, das sind alles ehemalige Studenten!

2) Wer weiß, wie man an den Dr. med. kommt, traut diesem Titel eh nicht weiter als er ein Klavier werfen kann ;)

3) Wer nur 1/8 verpasst ist IMO Streber oder Shidzophren, denn nicht selten liegen zwei wichtige Vorlesungen parallel.

4) Zu meiner Zeit (hust) gab es den Studenten genau in zwei Zuständen: Anwesend und nicht anwesend. Bei nicht anwesend wurde NICHT nach Gründen unterschieden. An dieser Stelle noch mal Dank an die Kommilitonen, die während einiger Einsätze meine Versuche zu ende gekocht und heimlich abgegeben haben ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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