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ThemaAusschreibungen n. VOL / zu AGB´s der Lieferanten / bzw Sachmängelhaft3 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
Autorgünt8her8 h.8, Villingen-Schwenningen / Baden Württemberg405838
Datum29.05.2007 17:204302 x gelesen
Hallo,

Habe mich undeutlich ausgedrückt, die Kluft zwischen den AGB´s und der VOL, muß bezahlt werden.

Es entstehen Kosten, die zu Lasten der Technik gehen können ( Haushaltsanstz ).

Wird demzufolge eine Ausschreibung abgespeckt, weil alles unter "optinal" aufgeführte den Kosten weichen muß, gibt es in den Wertungen verschiedene Feuerwehrfahrzeuge.

Alles meine persönliche Meinung, mit freundlichen Grüssen

Günther Hargina


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW405985
Datum30.05.2007 10:303560 x gelesen
Geschrieben von günther harginaHabe mich undeutlich ausgedrückt, die Kluft zwischen den AGB´s und der VOL, muß bezahlt werden.

Der ist gut....

Soll heißen, verzichten wir mal auf die VOL, weil dann wirds billiger?

Wer reitet Dich denn, so einen Unfug zu glauben?

Weil selbige große Firmen natürlich auch Beschaffungsregeln haben, die durchaus denen der VOL mindestens (!) ebenbürtig sind.... (machen die natürlcih nur, um mehr Geld zu verbrennen, das man sonst den doofen Aktionären geben müsste...)


Geschrieben von günther harginaEs entstehen Kosten, die zu Lasten der Technik gehen können ( Haushaltsanstz ).

Falsch.
Bei einer sauberen Leistungsbeschreibung und Einhaltung der VOL wissen beide Seiten genau woran sie sind und zusätzliche Kosten dürften weder hier noch da auftreten.


Geschrieben von günther harginaWird demzufolge eine Ausschreibung abgespeckt, weil alles unter "optinal" aufgeführte den Kosten weichen muß, gibt es in den Wertungen verschiedene Feuerwehrfahrzeuge.

Es gibt nunmal leider zu viele die glauben, sie könnten das alles selbst, auch wenn sie schlicht keine Ahnung haben.
In die "Optionen" packt man sonst nur die Dinge, die ggf. unsicher in der Lieferung durch alle Firmen sind, oder wo man sich bei bestimmten Konstellationen nicht sicher ist, ob das überhaupt geht, nur in Ausnahmefällen sollte man damit "Haushaltsreserven" verplanen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg406011
Datum30.05.2007 13:153521 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoBei einer sauberen Leistungsbeschreibung und Einhaltung der VOL wissen beide Seiten genau woran sie sind und zusätzliche Kosten dürften weder hier noch da auftreten.

Hallo,

diese Aussage kann man nicht oft genug wiederholen und vor allem jedem gutgläubigen Feuerwehr-Praktiker ans Herz legen!

Ich staune immer wieder, wie selbst bei Einmalartikeln des täglichen Gebrauchs versucht wird, uns minderwertiges und nicht der Leistungsbeschreibung entsprechendes Material unterzujubeln. Vor allem in den letzten 5 Jahren ist mir aufgefallen, dass nicht wenige Firmen es "einfach mal versuchen".

Bei der Beschaffung von knapp 50 Defis/EKG zur letzten WM wurde von einer Firma, die nicht den Zuschlag erhielt, ganz diskret mit einer Klage gedroht. Glücklicherweise war die Leistungsbeschreibung eindeutig und zweifelsfrei.

Gerade bei größeren Beträgen und vor allem bei Fahrzeugen, kann ich nur jedem Feuerwehr-Praktiker empfehlen Geld für einen "Ausschreibungsfuchs" auszugeben. Dadurch kann man sich u.U. viel Geld, jede Menge Ärger und Nerven sparen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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