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| Thema | Überlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz | 8 Beträge | |||
| Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
| Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 404492 | |||
| Datum | 23.05.2007 16:57 | 6482 x gelesen | |||
| Grüß Gott allerseits, wir (Gemeinde) werden in Kürze ein gebrauchtes MZF in Dienst stellen. Beschafft wurde dieses Fahrzeug vom örtlichen Feuerwehrverein, der Unterhalt und die Wartung soll durch die Gemeinde übernommen werden. Welche Punkte sollten nun bei einer Überlassungvereinbarung außerdem unbedingt geregelt werden? Wer hat so eine Überlassungsvereinbarung schon einmal ausgearbeitet und kann mir evtl. eine Kopie hiervon zur Verfügung stellen? Für Eure Hinweise bedanke ich mich bereits im voraus. Gruß Matthias | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404498 | |||
| Datum | 23.05.2007 17:20 | 4997 x gelesen | |||
| Ich finde das vor allem geregelt sein sollte - Wer der Halter des Kfz sein soll - Wer die Kosten dafür trägt - an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist - und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist Das wären meiner Meinung nach die wichtigsten Eckpunkte. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 404512 | |||
| Datum | 23.05.2007 18:30 | 4973 x gelesen | |||
| Mit Kommune vorher abgeklärt? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 404517 | |||
| Datum | 23.05.2007 18:45 | 4940 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppMit Kommune vorher abgeklärt? Liest du eigentlich genau das durch auf das du antwortest? Er schreibt aus Sicht der Gemeinde und wills übernehmen, da is nix mit aufs Auge drücken. Manche sehen hinter allem schon Gespenster ...... Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 404518 | |||
| Datum | 23.05.2007 18:46 | 5049 x gelesen | |||
- Wer der Halter des Kfz sein soll Ergänzung: - Art der Unterbringung des Fzg. - Umfang der Versicherung des Fzg. - Nutzungsmöglichkeiten durch den Fahrzeugüberlasser - Bauliche Veränderungen am Fahrzeug Und da gibt es sicherlich noch mehr. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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| Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 404524 | |||
| Datum | 23.05.2007 19:22 | 4871 x gelesen | |||
Tach, Post!- Wer der Halter des Kfz sein soll - ggf. Stationierungsort - keine Verpflichtung des Vereins zur Ersatzbeschaffung MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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| Autor | Matt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern | 404589 | |||
| Datum | 24.05.2007 08:07 | 4929 x gelesen | |||
| Vielen Dank an alle für Eure Anregungen!! Gruß Matthias | |||||
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| Autor | Günt8er 8K., Reute / Baden-Württemberg | 406186 | |||
| Datum | 31.05.2007 09:52 | 4900 x gelesen | |||
| Hat dazu jemand eine Vorlage bzw. jemand dies schon mal mit der Gemeinde vereinbart? könnte mir jemand da ne Vorlage schicken? Gruß günter | |||||
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