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ThemaÜberlassungsvereinbarung für vom Verein beschafftes Fz8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern404492
Datum23.05.2007 16:576482 x gelesen
Grüß Gott allerseits,

wir (Gemeinde) werden in Kürze ein gebrauchtes MZF in Dienst stellen. Beschafft wurde dieses Fahrzeug vom örtlichen Feuerwehrverein, der Unterhalt und die Wartung soll durch die Gemeinde übernommen werden.
Welche Punkte sollten nun bei einer Überlassungvereinbarung außerdem unbedingt geregelt werden?
Wer hat so eine Überlassungsvereinbarung schon einmal ausgearbeitet und kann mir evtl. eine Kopie hiervon zur Verfügung stellen?

Für Eure Hinweise bedanke ich mich bereits im voraus.

Gruß
Matthias


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AutorSeba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen404498
Datum23.05.2007 17:204997 x gelesen
Ich finde das vor allem geregelt sein sollte

- Wer der Halter des Kfz sein soll

- Wer die Kosten dafür trägt

- an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist

- und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist

Das wären meiner Meinung nach die wichtigsten Eckpunkte.

Mit freundlichen Grüßen, Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)404512
Datum23.05.2007 18:304973 x gelesen
Mit Kommune vorher abgeklärt?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern404517
Datum23.05.2007 18:454940 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppMit Kommune vorher abgeklärt?

Liest du eigentlich genau das durch auf das du antwortest? Er schreibt aus Sicht der Gemeinde und wills übernehmen, da is nix mit aufs Auge drücken.

Manche sehen hinter allem schon Gespenster ......


Gruß
CS





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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen404518
Datum23.05.2007 18:465049 x gelesen
- Wer der Halter des Kfz sein soll

- Wer die Kosten dafür trägt

- an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist

- und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist


Ergänzung:

- Art der Unterbringung des Fzg.

- Umfang der Versicherung des Fzg.

- Nutzungsmöglichkeiten durch den Fahrzeugüberlasser

- Bauliche Veränderungen am Fahrzeug


Und da gibt es sicherlich noch mehr.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio404524
Datum23.05.2007 19:224871 x gelesen
Tach, Post!

- Wer der Halter des Kfz sein soll

- Wer die Kosten dafür trägt

- an welche Zwecke, und Aufflagen die Überlassung gebunden ist

- und das ein Vorbehalt der (fristgemäßen) Einstellung der Überlassung geregelt ist

- Art der Unterbringung des Fzg.

- Umfang der Versicherung des Fzg.

- Nutzungsmöglichkeiten durch den Fahrzeugüberlasser

- Bauliche Veränderungen am Fahrzeug


- ggf. Stationierungsort
- keine Verpflichtung des Vereins zur Ersatzbeschaffung


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorMatt8hia8s H8., Burgheim - Straß / Bayern404589
Datum24.05.2007 08:074929 x gelesen
Vielen Dank an alle für Eure Anregungen!!

Gruß
Matthias


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AutorGünt8er 8K., Reute / Baden-Württemberg406186
Datum31.05.2007 09:524900 x gelesen
Hat dazu jemand eine Vorlage bzw. jemand dies schon mal mit der Gemeinde vereinbart?
könnte mir jemand da ne Vorlage schicken?
Gruß günter


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