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Thema | Verbrennen von Käferholz | 3 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 404239 | |||
Datum | 22.05.2007 16:02 | 5401 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, nur mal ne Frage in die Runde wie es Eure Kommunen mit der genehmigung zur Verbrennung von Käferholz halten. Werden überhaupt noch Genehmigungen erteilt?? Wir haben derzeit etwas viel mit dem Problem zu kämpfen, dass diese Feuer zwar genehmigt sind, es aber aufgrund der Rauchentwicklung (nasses Brandgut) zu Fehlalarmierungen kommt. Z.T. führen diese Alarmierungen in ganz andere Ecken und dann wird erst gesehen, dass das der Rauch aus dem Käferholz ist. MkG, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Dani8el 8S., Gosheim / BaWü | 404244 | |||
Datum | 22.05.2007 16:07 | 4066 x gelesen | |||
Bei uns im Kreis kann man ein "Nutzfeuer" bei der ILS anmelden. Die schreiben das dann mit "Gewann" und Rückrufnummer sowei endzeit des Feuers in den ELR. Kommt dann ne Meldung rein hat sich der Rechner das gemerkt und es kommt ein Hinweissfenster. Wer das nicht tut ist selber schuld, komt es zu einer alarmierung müssen die Kosten getragen werden. Gruss Daniel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 404363 | |||
Datum | 23.05.2007 09:58 | 4650 x gelesen | |||
Hier in RLP ist ausschlaggebend die "Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen". Demnach wird eine "Abbrandgenehmigung" erteilt. Diese (kostenfreie) "Genehmigung", also eher eine Anzeige, hält fest, wer auf welchem Grundstück (genaue Bezeichnung) was (Menge? Art?) verbrennt. Der vorraussichtliche Termin (frühestens 3 Tage nach Anzeige) muss genannt werden, allgemein darf die Verbrennung aber innerhalb 20 Tage erfolgen. Durchschriften dieser Genehmigungen gehen an die Polizei (Erstalarmierungsstelle), unsere FEZ und den jeweiligen Löschgruppenleiter. Es kommt aber auch häufig vor, dass Landwirte, die eine solche Verbrennung vorhaben, von selbst schon der Löschgruppenführung oder auch der Polizei Bescheid sagen. So wird im Falle eines entsprechenden Notrufes meist eine Alarmierung abgewehrt. Es kommt aber natürlich immer wieder mal vor, dass trotzdem alarmiert wird und die Abbrandgenehmigung erst vor Ort festgestellt wird. Hauptgrund hierfür ist allerdings, dass eine solche Verbrennung im hier direkt angrenzenden NRW nicht erlaubt ist, daher rufen häufig NRWler, die über die A61 durch unsere Gemeinde jagen, den Notruf. Eine Häufung dieser Fälle gibt es hier zur Zeit nicht, allerdings hat uns der Sturm dieses Jahr auch weitestgehend in Ruhe gelassen. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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