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Thema | PSA bei priv. Unfallen | 38 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Heue8r A8., Adenbüttel / NDS | 403989 | |||
Datum | 21.05.2007 19:41 | 15514 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich bin neu hier im Forum und hab da mal ne Frage: Wenn ich als Privatmann an einem Verkehrsunfall kommen, als Ersthelfer z.B. darf ich dann meine Einsatzjacke und Helm anziehen bzw. aufsetzen? Habe sie meisten im Auto liegen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!!! Mfg Andi | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 403991 | |||
Datum | 21.05.2007 19:45 | 14075 x gelesen | |||
Wenn ich als Privatmann an einem Verkehrsunfall kommen, als Ersthelfer z.B. darf ich dann meine Einsatzjacke und Helm anziehen bzw. aufsetzen? Habe sie meisten im Auto liegen. Wenn die Jacke dir eine entsprechende objektive Sicherheit bietet sehe ich da im Grunde kein Problem. Ob es für den Helm eine Notwendigkeit gibt, mag ich jedoch bezweifeln... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 403992 | |||
Datum | 21.05.2007 19:47 | 13955 x gelesen | |||
Aus welchem Grund sollte man es dir verbieten? Ein verbindliche und allgemeingültige Antwort kann ich dir leider nicht geben. Frage doch deinen Dienstherrn einmal, wie er dazu steht. Wobei er ja nur Ansprüche in Bezug auf die Kleidung stellen könnte bzw. auf die Bezeichnung deiner Organisation. Wenn du aber eine eigene Jacke besitzt (welche dein Eigentum ist), auf der nur Feuerwehr steht - dann dürfte es kein Problem geben. Amtsanmaßung kommt bestimmt nicht in Frage. Grüße, Sebastian | |||||
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Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 403993 | |||
Datum | 21.05.2007 19:47 | 13942 x gelesen | |||
Ich würde mir nur mal überlegen, ob ich mir (wahrscheinlich) kontaminierte Sachen ins Auto legen möchte, oder ob es für o.a. Zwecke nicht auch die Warnweste für 10 Euro aus´m Baumarkt tut. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 403994 | |||
Datum | 21.05.2007 19:49 | 13767 x gelesen | |||
Es geht ihm bestimmt auch um die Schnittschutzwirkung. Nicht nur um die Warnwirkung. Ich persönlich kann diesen Gedanken sehr gut nachvollziehen. Würde das auch machen. | |||||
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Autor | Heue8r A8., Adenbüttel / NDS | 404000 | |||
Datum | 21.05.2007 20:25 | 14123 x gelesen | |||
Ich danke EEuch für die schnellen Antworten. Also konterminiert ist sie mit Sicherheit nicht, da unsere Wehr max 5 Einsätze im Jahr hat. Bin nur zu faul sie nach Diensten aus dem Auto zunehmen. Dachte eher an den Sicherhaitsaspeckt des gesehen werdens. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404002 | |||
Datum | 21.05.2007 20:31 | 14009 x gelesen | |||
Ihr habt also eure Sachen im privat-Kfz. Warum? | |||||
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Autor | Andr8e K8., Nienburg / Niedersachsen | 404004 | |||
Datum | 21.05.2007 20:36 | 13845 x gelesen | |||
Naja, kontaminiert ist die Einsatzkleidung in der Regel schon nach einem einzigen Einsatz. Es ist daher irrelevant, wieviel Einsätze ihr im Jahr fahrt.Dachte eher an den Sicherhaitsaspeckt des gesehen werdens. Naja, dann würde ich dir wirklich zur Warnweste aus dem Baumarkt raten. Solle m.M.n. eh in keinem Auto fehlen. Die Einsatzjacke würde ich dann wieder dort hinhängen, wo sie hingehört: In die Wache. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 404005 | |||
Datum | 21.05.2007 20:40 | 13916 x gelesen | |||
Also konterminiert ist sie mit Sicherheit nicht, da unsere Wehr max 5 Einsätze im Jahr hat. Hmmm... das könnten 5 zu viel sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 404008 | |||
Datum | 21.05.2007 20:46 | 13846 x gelesen | |||
Ferner gehört die Uniform m. E. ins Gerätehaus! Zum Feuerwehrfahrzeug muss nämlich grundsätzlich jeder, bevor er ausrückt! Warnweste für 5 EUR tut es für den Ersthelfer auf alle Fälle auch! Darüber hinaus ist auch die persönlich zugeteilte Schutzausrüstung Eigentum der Gemeinde. Die kauft das Zeug bestimmt nicht für die Verwendung für solche Lagen! Man nimmt ja auch kein Atemschutzgerät oder das Feuerwehrfahrzeug mit, nur weil es mal zufällig brennen könnte! Gruß Jürgen Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945 | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 404026 | |||
Datum | 21.05.2007 21:01 | 13931 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Sebastian Böhm, Erfurt--- Ihr habt also eure Sachen im privat-Kfz. Warum? Es gibt immer noch Wehren, in denen das Spritzenhaus noch als solches bezeichnet werden kann. Mit allen Nachteilen wie feuchte und enge Räume, wenn es überhaupt noch Platz außer dem Stellplatz für das Fahrzeug gibt. Zudem ist es bei nur einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung ohnehin nicht möglich, noch mitzufahren. Also fahren die Kameraden mit dem Privat-Pkw hinterher oder direkt zur Einsatzstelle. Von daher sogar irgendwie sinnig ... Hast aber natürlich Recht - sollte so nicht sein, ist aber sicher nicht nur in unserer Gemeinde so. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Sven8 S.8, Sprockhövel / NRW | 404027 | |||
Datum | 21.05.2007 21:02 | 13881 x gelesen | |||
Mir geistert da gerade die Frage nach der Garantenstellung durch den Kopf... Ich würde sie lassen, wo sie ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404032 | |||
Datum | 21.05.2007 21:13 | 13926 x gelesen | |||
Mich erfüllt es auch immer ein bißchen mit Stolz wenn ich mir einbilde dass ich eine Garantenstellung hätte. Aber meine Ausbilder erzählen mir stets und ständig dass wir die erst hätten, wenn wir mindestens Rettungssanitäter sind. Ich weis jetzt nicht, auf welchen Bereich konkret du die Garantenstellung beziehst. Aber wenns um die medizinische Hilfe geht, wird es wohl immer etwas überbewertet. Bzw. es sei an dieser Stelle einmal die Frage an die Forumsgemeinde gestattet wo den diese Garantenstellung geregelt ist. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 G.8, Kandel / Rheinland-Pfalz | 404044 | |||
Datum | 21.05.2007 21:34 | 13928 x gelesen | |||
Hallo! Naja, ich denke, dass eine Krankenschwester (kein RS/RA), die an einen VU kommt und NICHT hilft und dann noch später wegen der unterlassenen Hilfe ein Verfahren bekommt schlechter dran sein wird, als ein "Normalbürger". Genauso halte ich es auch für die (auch außerdienstliche) Pflicht jedes FA bei einem Unfall, dessen er Zeuge wurde oder zu dem er dazukommt, Hilfe zu leisten, sei es in der ersten Hilfe oder in der Absicherung mit Privatfahrzeug-Bordmitteln. Ich kann mir aber auch eigentlich keinen FA vorstellen, der dieser Pflicht nicht nachkommen wird. Bei der medizinischen Hilfe kann man bei der ersten Hilfe ja nichts falsch machen, ob man jetzt den Thorak komprimiert, obwohl das Herz noch schlägt, iss egal. Wenn der Pat. nicht mehr "schnauft", bleibt es eh in den nächsten Minuten stehen. Alles was über die BLS-Laienhelfermaßnahmen hinausgeht, muss/soll man seinem Ausbildungsstand entsprechend anwenden, hier kann man dann doch was falsch machen, wenn man RS spielen will und ohne jegliche Ausbildung z.B. eine Nackenstütze (Stiffneck) anlegt und dem Pat. durch unsachgemäßen Gebrauch derselben einen hohen Querschnitt verpasst. Ob und wo diese Garantenstellung irgendwo (möglichst mit Fallbeispielen) geschrieben steht, würde mich auch interessieren, Google war nicht mein Freund. viele Grüße, Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404047 | |||
Datum | 21.05.2007 21:39 | 13928 x gelesen | |||
Die Pflicht zur Hilfeleistung wollte ich nicht in Frage stellen. Für mich nicht nur selbstverständlich sondern eine 'Genugtuung'. Obwohl ich nicht glaube dass das jeder macht, der formal FA ist. Leider. Ich würde mich freuen, wenn sich hierzu jemand mit dem Amtsschriften / Gesetzen auskennt. Kataj Midunsky? Wenn du das liest, du kennst dich doch mit §§ aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen, Sebastian | |||||
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Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 404064 | |||
Datum | 21.05.2007 22:28 | 13918 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtEs gibt immer noch Wehren, in denen das Spritzenhaus noch als solches bezeichnet werden kann. Mit allen Nachteilen wie feuchte und enge Räume, wenn es überhaupt noch Platz außer dem Stellplatz für das Fahrzeug gibt. Könnte hier in der Tat ein Argument sein. Man könnte dann aber auch fragen, ob statt der ersten Garnitur nicht zwei Rolltore die sinnvollere Ausgabe gewesen wären. Aber dafür gibt es möglicherweise zu viele repräsentative Verpflichtungen. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 404069 | |||
Datum | 21.05.2007 22:53 | 13974 x gelesen | |||
N'abend, Geschrieben von ---StGB § 13--- (1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht Daraus soll sich die so genannte Garantenstellung ergeben. Ein Garant ist sozuagen jemand, der zu einem Bestimmten Zweck an einem Ort ist und diesen nicht erfüllt. Der Tatbestand, der dadurch verwirklicht wird, ist ihm dann ebenso zuzurechnen wie wenn er selbst eine Tat ausgeführt hätte. Ob man schon alleine wegen der Tatsache Rettungssanitäter, Krankenschwester oder sontwas zu sein immer und überall Garant ist wird meines Wissens durchaus diskutiert, gemeinhin aber verneint. Wenn du also im Dienst bist kannst du Garant sein. Wenn du eine Jacke anziehts erstmal nicht. Gruß, otti | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Erfurt / Thüringen | 404076 | |||
Datum | 21.05.2007 23:17 | 13955 x gelesen | |||
Danke Matthias. So, ungefähr, habe ich mir eine qualifizierte Antwort vorgestellt. Auch wenn ich jetzt den Inhalt nicht berwerten kann/möchte. Auch lässt es mir noch etwas zu viel Spielraum. Aber für dich eine gute 2. Können wir dazu vielleicht einmal einen Artikel "Garantenstellung" für den FAQ erarbeiten? Bis morgen, Sebastian | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 404082 | |||
Datum | 21.05.2007 23:40 | 13915 x gelesen | |||
N'abend Geschrieben von Sebastian Böhm Aber für dich eine gute 2. oh danke. Dann kann ich ja jetzt beruhigt schlafen gehen ;-) Geschrieben von Sebastian Böhm Können wir dazu vielleicht einmal einen Artikel "Garantenstellung" für den FAQ erarbeiten? würd ich mir trotz der guten Note oben nicht zutrauen - einen Reihe interssanter Abhandlungen zum Thema findet sich in einschlägigen Fachbüchern oder durch einfaches googlen im Netz. Allen gemein ist, dass da nicht jeder mit den anderen einer Meinung ist. Da behauptet der eine, dass die Garantenstellung aus den entsprechenden "Säulen" begründet werden kann (Gesetz, Vertrag, Sicherungspflicht), der andere sieht bereits in der Anbringung eines "Rettungssanitäter"-Patches am Auto den Eintritt in die Garantenstellung gebeben, der andere negiert diese für "Privatleute" grundsätzlich, der übernächste verweist auf die niedrigere Zumutbarkeitsschwelle nach 323 StGB, wieder andere sehen den Eintritt in die Garantenstellung beim privat vor ort kommenden RA als etwas freiwilliges, das er machen kann in dem er sich als "Fachmann" vorstellt - und ich persönlich halte vieles davon für Blödsinn. Aber letztlich entscheiden was richtig und falsch ist kann ich nicht. Zumal es meines Wissens keine Urteile in diesre Richtung gibt und die Frage doch sehr speziell ist... Gruß und eine ruhige Nacht, otti | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 404108 | |||
Datum | 22.05.2007 09:28 | 14012 x gelesen | |||
Interessant: Wenn man sich mal die Beschreibungen unter "Technik" ansieht, stellt man fest, dass diese FW 2 Fahrzeuge und 2 Anhänger hat. Davon sind lt. Homepage 1 Fahrzeug (GW) und 2 Anhänger überwiegend für die JF. Und unter "JF-Förderverein" ist dann davon die Rede, dass dieser beabsichtigt, ein Fahrzeug (MTW) nur für die JF zu kaufen. Ich weiss grade wirklich nicht, ob ich das unter "sehr gute Jugendarbeit" einordnen soll, oder unter "falsche Prioritäten". Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 404113 | |||
Datum | 22.05.2007 09:39 | 13916 x gelesen | |||
Vielleicht auch Wie schustere ich den Aktiven Material zu ohne das es auffällt und als Schenkung durchgeht Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Heue8r A8., Adenbüttel / NDS | 404231 | |||
Datum | 22.05.2007 15:34 | 14036 x gelesen | |||
Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde, aber zum Thema Klamotten ins Gerätehaus: Kein Platz und neues Gerätehaus wird dieses Jahr angefangen. Und der Förderverein der JF hat sich gegründet um der JF finanziell unter die Arme zugreifen (50 Mitglieder). Mfg Andi | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow- BF Berlin / Brandenburg | 411642 | |||
Datum | 27.06.2007 14:31 | 13941 x gelesen | |||
Also ich bin schon der Meinung das, wenn man seinen PKW, oder sich selbst dermaßen dekoriert das man als RA z.B zu erkennen ist und dann an einem Verkehrsunfall vorbeirauscht, keine HIlfe leistet obwohl noch kein Rettungsdienstfahrzeug vor Ort ist, der macht sich meines Wissens nach schon strafbar, weil er eine Garantenstellung hat, sein Wissen bei der ersten "kompetenten" Hilfe jedoch nicht zur Verfügung stellt oder einsetzt. das ist meine meinung. mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 411647 | |||
Datum | 27.06.2007 15:06 | 14057 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Matthias Ott einen Reihe interssanter Abhandlungen zum Thema findet sich in einschlägigen Fachbüchern Das ist eben das Problem mit den "einschlägigen Fachbüchern", dass sie die FW-Leute mit theoretischen Meinungsstreitigkeiten verwirren, die in der Praxis niemanden interessieren. Geschrieben von Matthias Ott Da behauptet der eine, dass die Garantenstellung aus den entsprechenden "Säulen" begründet werden kann (Gesetz, Vertrag, Sicherungspflicht), Das ist die gängige Praxis. Man hat eine Garantenstellung durch diese o.g. Säulen inne und macht sie sich nicht selbst durch Anbringen von Schildern, Anziehen von Jacken etc. Sonst könnte man im Umkehrschluss seine Garantenstellung wieder losewerden, wenn man seine Feuerwehrjacke im Einsatz auszieht wenn man keine Lust mehr hat, Garant zu sein. Dass das nicht geht, versteht sich von selbst. Über das Thema gab es vor einiger Zeit hier eine ausführliche Diskussion, aber ich finde sie auf die Schnelle über die Suche nicht. Das Problem liegt m.E. gar nicht im juristischen Bereich. Letztlich muss man jedoch mit dem, was man durch die Jacke an Erwartungshaltung bei den Leuten weckt dann auch umgehen können, wenn man plötzlich am Ende seiner möglichen Maßnahmen ist.... (schon mal mit nem MTF an einem Feuer/VU als Erstes vorbeigekommen? Ganz tolles Gefühl...) Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 411651 | |||
Datum | 27.06.2007 15:31 | 13890 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunskyschon mal mit nem MTF an einem Feuer/VU als Erstes vorbeigekommen? Ganz tolles Gefühl...) Das unterscheidet sich nicht wirklich von dem wie sich ein Ersthelfer fühlt. Mann fängt eben entsprechend der Ausbildnung und der zur Verfügung stehenden (Schutz-) Ausstattung an zu helfen. In einem Fall ist mir im Unfallfahrzeug sitzend von der RTW Besatzung ein Helm angeboten worden (auch wenn Marc sich nicht vorstellen konnte wofür man so etwas braucht). Ich habe allerdings lieber eine Übergabe an die RTW und NEF Besatzungen gemacht und mich dann ausgeklingt. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Rösrath / NRW | 411714 | |||
Datum | 27.06.2007 21:53 | 13947 x gelesen | |||
Hallo @all, meiner Meinung nach ist es egal ob man sich seine Feuerwehrjacke oder eine normale Warnweste anzieht wenn man bei einem Schadensereignis vorbei kommt. Wichtig ist, dass man hilft und das man - bezogen auf die so oft erwähnte Garantenstellung - im Rahmen seiner Möglichkeiten bzw. Ausbildung auch entsprechende Maßnahmen ergreift. Das man in Aspekten der Ersten Hilfe von einem Rettungsassistenten mehr erwarten kann als von einem Feuerwehrangehörigen mit EH-Ausbildung, dürfte jedem hier klar sein. Aber ich denke, dass jeder Feuerwehrangehörige - ob Truppmann oder Zugführer - in der Lage ist, adäquate Hilfe zu leisten (qualifizierter Notruf, Absicherung der EST, Erste Hilfe). | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfr., zz. Stuttgart / Sachsen | 411719 | |||
Datum | 27.06.2007 21:58 | 13895 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Bleifeld Aber ich denke, dass jeder Feuerwehrangehörige - ob Truppmann oder Zugführer - in der Lage ist, adäquate Hilfe zu leisten (qualifizierter Notruf, Absicherung der EST, Erste Hilfe). Das ist Wunschdenken... MkG Sascha | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 411734 | |||
Datum | 27.06.2007 22:49 | 13838 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerDas ist Wunschdenken... Das ist Schwarzmalerei...... Geschrieben von Michael Bleifeld adäquate Hilfe zu leisten wenn auch mit Sicherheit nicht jeder FA alles perfekt beherrscht, mehr als der größte Teil der Bevölkerung allemal. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 411738 | |||
Datum | 27.06.2007 22:57 | 13808 x gelesen | |||
Ich würde mir nur mal überlegen, ob ich mir (wahrscheinlich) kontaminierte Sachen ins Auto legen möchte Also unsere Einsatzkleidung wird sofort nach einem Einsatz mit Kontaminationsgefahr eingesammelt und zur Reinigung ausser Haus gegeben. Kontaminierte Kleidung weiter verwenden? die Zeiten sind (zum Glück) vorbei! Ansonsten habe ich eine alte (Leder) Einsatzjacke als Ersatz im Auto, und wenn ich glaube die Jacke kann mich im Privateinsatz in irgendeiner Weise schützen oder unterstützen ziehe ich sie an. also Punkt Und dann war da noch die Sache mit dem Stifneck oder der Garantenstellung ect. Ich scheine hier wohl ein echter Glückspilz zu sein, Privat komme ich deutlich öfter in die Lege eine Unfallstelle richtig abzusichern als wie einem Menschen mit Polytrauma zu behandeln. Die Mammi mit dem Platten auf der BAB, die die ihr Warndreieck 10m hinter dem Auto gut geschützt am Grünstreifen abstellt, oder die Angehörige der US AirForce, parkt die doch ihren Chevy auf der BAB7 mit dem linken Rad auf der Fahrbahnbegrenzung, ohne Warnblinker- ohne Warndreieck aber mit Mondscheinbeleuchtung. PS Ich ziehe eine meiner Warnwesten vor ;) Gut das wir mal drüber gesprochen haben! | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 411795 | |||
Datum | 28.06.2007 09:52 | 13862 x gelesen | |||
Hi! Geschrieben von Ingo zum Felde Das unterscheidet sich nicht wirklich von dem wie sich ein Ersthelfer fühlt. Das mag sein, aber der Ersthelfer hat nicht dick "Feuerwehr" auf der Jacke stehen und wird mit erwartungsvollen Augen angesehen, dass jetzt ja die Feuerwehr da ist und endlich geholfen wird. Die Erklärungsversuche, dass man nicht viel machen kann, weil man nur ein Mannschaftsbus ist und keine Geräte dabei hat, stoßen dann schonmal auf Unverständnis. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 411805 | |||
Datum | 28.06.2007 10:05 | 13981 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunskyder Ersthelfer hat nicht dick "Feuerwehr" auf der Jacke stehen .... stoßen dann schonmal auf Unverständnis. Hallo Katja, das kenne ich durchaus (Ein abgerüsteter Arzttruppwagen ist eben nicht wirklich mit einem RTW vergleichbar). Aber auch ohne LF/RTW kann man doch EH-Leisten, Erkunden, Absperren... Gruß Ingo | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 411837 | |||
Datum | 28.06.2007 12:00 | 13898 x gelesen | |||
..ich habe im PKW immer eine Grundschutzjacke "Bayern2000" (mit dem Ärmelabzeichen meiner WF) samt Helm und Handschuhen liegen. Erfüllt die Warnwestenfunktion für den Ersthelfer, der ich ja dejure dann bin. Aus Gründen des Eigenschutzes ist Grundschutzjacke, Helm und Handschuhe besser als die billige Plastik-Warnweste. Nebeneffekt ist, dass weitere "Ersthelfer", "Gaffer" etc. dann weniger blöd rum- und mir reinreden. Auch halten sich verstörte PKW-Insassen dann ehr an die Aufforderung best. Dinge zu machen oder zu lassen. Ich hatte mehrfach die Situation so gekleidet Ersthelfer bei Unfällen auf der Aurobahn zu sein. Gab nie Probleme. Mehrfach bedankten sich sogar die Polizeibeamten vor-Ort mündlich bei mir. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 411847 | |||
Datum | 28.06.2007 12:29 | 13971 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker Leisteich habe im PKW immer eine Grundschutzjacke "Bayern2000" (mit dem Ärmelabzeichen meiner WF) samt Helm und Handschuhen liegen. Ach du bist immer derjenige, der mit Feuerwehrjacke, Helm, Handschuhen und JEANS auf diversen Fotos zu sehen ist, die regelmäßig für Diskussionsstoff über schlampig angezogene FA sorgen... Ich weiß nicht, wie es bei euch ist, unsere Bayern 2000 Jacke ist nur in Verbindung mit der entsprechenden Hose (ausnahmsweise) für den Straßenverkehr zugelassen, erfüllt aber nicht die EN471 (wie es alle Supermarktjacken übrigens tun...) Geschrieben von Volker Leiste Nebeneffekt ist, dass weitere "Ersthelfer", "Gaffer" etc. dann weniger blöd rum- und mir reinreden. Du betreibst als gleichzeitig auch noch Öffentlichkeitsarbeit für die Feuerwehr Geschrieben von Volker Leiste Auch halten sich verstörte PKW-Insassen dann ehr an die Aufforderung best. Dinge zu machen oder zu lassen. Tja, wie heißt es so schön: Kleider machen Leute Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 411878 | |||
Datum | 28.06.2007 14:08 | 13962 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ingo zum Felde Aber auch ohne LF/RTW kann man doch EH-Leisten, Erkunden, Absperren... Braucht man dafür denn Jacke und Helm? Sowas hängt doch hauptsächlich von der Persönlichkeit des Einzelnen ab. Wer sich mit dieser Kleidung sicherer in seinem Handeln fühlt, möge die Jacke anziehen. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 411885 | |||
Datum | 28.06.2007 14:23 | 13857 x gelesen | |||
Ich frag mich die ganze Zeit, wessen Jacke/Helm/$PSA da bei manchen im Kofferraum liegen. Eine Eigenbeschaffung, nur damit ich als möglicher Ersthelfer als halbwegs fähige Hilfskraft erkannt werde, käme jedenfalls für mich nicht in Frage. Und meine Kommune würde sich auch bedanken, wenn jetzt jeder noch ne 2. Garnitur für'n Kofferraum braucht. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 411913 | |||
Datum | 28.06.2007 16:01 | 13947 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Eigenbeschaffungen sind es meistens nicht. Geschrieben von Sebastian Krupp Und meine Kommune würde sich auch bedanken, wenn jetzt jeder noch ne 2. Garnitur für'n Kofferraum braucht. Das kann sie aber auch nur, wenn sie eine Übersicht über die Ausrüstung hat und vor allem jeglichen Austausch dokumentiert. Viel schlimmer finde ich, dass man über diese Zweitgarnitur seltens die Waschmaschine sieht, da dann ja die Gefahr besteht, man bekommt sie nicht mehr zurück. Kontaminationsverschleppung wurde ja schon angesprochen. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 411914 | |||
Datum | 28.06.2007 16:07 | 13918 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian DüsingViel schlimmer finde ich, dass man über diese Zweitgarnitur seltens die Waschmaschine sieht, da dann ja die Gefahr besteht, man bekommt sie nicht mehr zurück. Kontaminationsverschleppung wurde ja schon angesprochen. Wäscht man die halt zu Hause. Und wenn ich eine Hose abgebe fragt niemand a) die wievielte Hose das ist b) ob die Hose privat ist Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst - langsam ist sicher und sicher ist schnell - | |||||
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Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 412005 | |||
Datum | 28.06.2007 21:35 | 13762 x gelesen | |||
...wenn Du so willst, der Hauptmann von Köpenik-Effekt funktioniert noch immer ;-) | |||||
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