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ThemaVerschlossene Hauseingangstür in Mietshäusern12 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorHele8ne 8H., Herne / NRW403701
Datum18.05.2007 23:1323425 x gelesen
Gibt es Vorschriften darüber, ob die Hauseingangstür in einem Mietshaus, 3 Etagen, ab 22.00 - 6.00 Uhr )abgeschlossen werden darf? Was ist wenn es brennt, es werden wohl die wenigsten in der Panik an den Hausschlüssel denken?

Wäre dankbar über eine Info von Fachmännern/Frauen


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen403703
Datum18.05.2007 23:2121708 x gelesen
Hallo Helene,

Hier findest du einige Informationen zu dem Thema.

Grüße

Michael


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AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen403704
Datum18.05.2007 23:2421542 x gelesen
Die gibt es, wurde hier auch schonmal behandelt. Mußt mal etwas suchen.

Fakt ist aber das die Eingangstür in den meisten Fällen die einzige Tür des Treppenhauses ist die ins Freie führt und somit der einzige Fluchtweg ist also muß die Tür offen sein.

Möglichkeit 1:

Die Tür wird nicht abgeschlossen (Außen Knauf, innen Klinke) Dann kann keiner rein, aber jeder raus.


Möglichkeit 2:

Es wird ein Panikschloß eingebaut, das kann man abschließen, aber läßt sich von innen jederzeit öffnen.


MfG Thomas

------------------------------------------------------------------------
Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

---------------------------------------------------------------------------

Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

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ICQ-Nummer: 320-028-330

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)403710
Datum19.05.2007 07:4321686 x gelesen
Guten Morgen,

Geschrieben von Thomas WeegeDie gibt es, wurde hier auch schonmal behandelt. Mußt mal etwas suchen. Richtig, mehrfach. Allerdings sind die "Behandlungen" wohl nicht mehr sichtbar.

Geschrieben von Thomas WeegeFakt ist aber das die Eingangstür in den meisten Fällen die einzige Tür des Treppenhauses ist die ins Freie führt In der Tat.

Geschrieben von Thomas Weegealso muß die Tür offen sein Nein

Geschrieben von Thomas WeegeMöglichkeit 1:
Die Tür wird nicht abgeschlossen (Außen Knauf, innen Klinke) Dann kann keiner rein, aber jeder raus.
Möglichkeit 2:
Es wird ein Panikschloß eingebaut, das kann man abschließen, aber läßt sich von innen jederzeit öffnen.
Naja. Das einzig richtige wichtige Wort daran ist
Geschrieben von Thomas WeegeMöglichkeit Man kanns so machen, muss es aber auch nicht.

Geschrieben von Thomas Weegesomit der einzige Fluchtweg ist Nene, das is nich so ;-) Dagegen steht deutlich Geschrieben von MBO 2002, §33, Abs.1: Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen,
Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens
zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein;


Es gibt nach wie vor keine Vorgabe, die Türen nicht nicht abzusperren.
Das ganze ist nur in den meisten Hausordnungen hysterisch gewachsen, da es früher weder Knauf noch Panikschloss an den Haustüren gab und Hinz und Kunz ins Haus konnte. Die Technik hat sich aber weiterentwickelt, jedoch sah keiner die Notwendigkeit, die Hausordnung (zumindest in diesem Punkt) anzupassen. Ginge es ums Kehren oder Rauswischen, hätten die Else Klings der Nation schon längst einen Riesenaufstand gebaut. Aber "nur" absperren, naja, was solls.

Ggf. kann man selbst eine Änderung der Hausordnung anregen, mit Vorschlag der 2 angegebenen (oder anderer) Möglichkeiten und dies entsprechend begründen.
Als Hinweis: Wie bei vielen anderen Beispielen auch, kommt der Rettungsdienst weitaus häufiger in MFH als die Feuerwehr. Und die freuen sich auch immer über offene Türen. Die Feuerwehr wird da ehrlich gesagt, nicht zimperlich sein, wir bringen durchaus diverses Türöffnungsgerät mit. Und wenns dann bissl länger dauert, bis wir mitm Löschen anfangen, woschd, passt doch.
A guds Feuer braucht sei Zeit!

Grüßla, FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen403711
Datum19.05.2007 10:3721650 x gelesen
Hallo,

in der von dir zitierten MBO heißt es aber weiter in § 33 Abs. 2


Geschrieben in ---MBO--- Für Nutzungseinheiten nach Absatz 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen.
Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein.
Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppen-
raum).


In der von mir verlinkten Website heißt es ganz klar:
Geschrieben von Website Insoweit ist zunächst festzustellen, dass eine Bestimmung der Hausordnung, die die Bewohner zum Abschließen der Haustür ver- pflichtet, gem. § 134 BGB in Verbindung mit der bauordnungsrechtlichen Generalklausel unwirksam ist. Denn sie verpflichtet die Bewohner zu einem gesetzwidrigen, weil gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßenden Verhalten. Kein Bewohner ist also verpflichtet, die Haustür abzuschließen. Vielmehr stellt das Abschließen der Haustür ein rechtswidriges Verhalten dar, das jedem Bewohner untersagt ist. Verstößt ein Bewohner gegen dieses Verbot, können die anderen ihn auch auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Der Unterlassungsanspruch wurzelt darin, dass die Mitbewohner zumindest Mitbesitzer - in manchen Fällen auch Miteigentümer - zur Freihaltung von allen Gegenständen verpflichtet sind, über die der Rettungsweg führt, weil dieser für die Nutzung ihrer Wohnung unentbehrlich ist. Sie bilden daher eine Rechtsgemeinschaft im Sinne der §§ 741 ff. BGB. Derjenige Mitbewohner, der die Ausgangstür rechtswidrig verschließt, überschreitet seine Befugnisse innerhalb dieses Gemeinschaftsverhältnisses und verletzt den Mitbesitz der anderen Mitbewohner.


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AutorHele8ne 8H., Herne / NRW403769
Datum20.05.2007 09:5021502 x gelesen
Vielen Dank,

die Antwort hat mir weitergeholfen.
Da ich Parterre wohne und auch meistens erst spät zu Hause, bin ich Diejenige, die diese Tür abschliessen müsste. In unserem Haus wohnen auch mehrere Kinder und ich möchte nicht, wenn mal ein Feuer ausbricht und durch die verschlossene Haustür jemand zu Schaden kommen würde, mir selbst die Schuld vorwerfen und vorwerfen zu lasen.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen403770
Datum20.05.2007 10:0221531 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslDie Feuerwehr wird da ehrlich gesagt, nicht zimperlich sein, wir bringen durchaus diverses Türöffnungsgerät mit. Und wenns dann bissl länger dauert, bis wir mitm Löschen anfangen, woschd, passt doch.

Nein, es passt überhaupt nicht! Wo die Feuerwehr rein oder rauskommt, spielt hier keine Rolle. (Allenfalls dann, wenn sich durch die Anhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür die Öffnung derselben noch weiter verzögert....)

Es geht ausschließlich darum, ob gefährdete Bewohner VOR Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude verlassen können.
Das schöne am ersten Rettungsweg ist doch, dass der baulich so geschützt sein soll, dass man ihn eben auch GANZ OHNE Feuerwehr benutzen können darf.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)403786
Datum20.05.2007 13:4121373 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael Wulfin der von dir zitierten MBO heißt es aber weiter in § 33 Abs. 2
undsoweiterundsofort

Richtig. Ja, und?


Geschrieben von Michael WulfIn der von mir verlinkten Website heißt es ganz klar:

Richtig, in der von Dir verlinkten Website heißt es das ganz klar. Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, das in der auf der von Dir verlinkten Website angegebenen Quelle nachzuschauen, wer das so sagt? Oder ist das rein eine eigene Meinung eines Rechs-Auslegers, der sich da verschiedene Sachen zusammenbastelt? Lesen kann ich auch, aber es war
Geschrieben von Helene Holtkamp Gibt es Vorschriften darüber, ob die Hauseingangstür in einem Mietshaus ... abgeschlossen werden darf? gefragt und keine Bastelarbeit.
Also, lass die Katze ausm Sack!

Grüßla, FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)403790
Datum20.05.2007 14:0222130 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Andreas Bräutigam Nein, es passt überhaupt nicht!
Und wenn wir uns auf "passt teilweise einigen? Immerhin gibts ja noch den - haha - überall vorhandenen zweiten Rettungsweg, und der kann durchaus feuerwehrinteressant sein. Und der kommt ja zum Zug, wenn der erste nicht (mehr) nutzbar ist. Klappt ja auch überall. Doch dazu am Ende etwas mehr.

Der Satz in meinem vorherigen Beitrag war auch durchaus etwas ironisch gemeint, nur wenn ich alles markieren müsste, was ich (meist) ironisch meine, dann könnt ich fast jeden meiner Beiträge voll markieren.

Zur weiteren Erklärung: die folgenden zitierten Stellen aus der MBO sind so oder so ähnlich auch in den jeweiligen Landesbauordnungen zu finden.
Gesagt von Aberhatschi Muss mer halt a bissl Spurenlesen!

Wieder mal ist doch absolut traurig, dass hier wohl ein paar Hosenbiesler Angst haben, dass sie jemand klaut. Oder dass sie ein Paarmarkfufzich für ein Panikschloss ausgeben müssten (hoppla, die sind mitunter ganz schön kostspielig) oder dass sie einfach nur den Knauf außen montieren müssten (wenn er nicht schon dran ist und trotzdem hosenscheißerische Gründe fürs Absperren sprechen)
Wie schon gesagt, das Absperren ist historisch bedingt (wie auch die Denkweise der Hausdrachen) und heute absolut überholt (im Gegensatz zu den Vorschriften).

Da ich gestern selbst wieder einmal in einem Haus mit einem derart lustig-traurig-depperten öffentlichen Aushang im Treppenraum war, sind wir auch darüber ins Diskutieren gekommen. Mein Gastgeber hat mir daraufhin gesagt, "der kann ruhig so einen Schmarrn schreiben, von uns (Hausbewohner) schließt eh keiner ab.
Warum siegt nicht öfter der gesunde Menschenverstand, der doch auch bei Hausbesitzern nicht auszuschließen ist?

Geschrieben von Andreas BräutigamEs geht ausschließlich darum, ob gefährdete Bewohner VOR Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude verlassen können.
Das schöne am ersten Rettungsweg ist doch, dass der baulich so geschützt sein soll, dass man ihn eben auch GANZ OHNE Feuerwehr benutzen können darf.

Das ist durchaus richtig, aber wenn man schon sehr gesetzeserpicht ist, dann muss man sich mal überlegen, wo ma anfängt und wo man aufhört.
Die allermeisten Treppenräume sind doch wohl so ausgeführt, dass so ein popliges abschließbares Schloss das allerkleinste Problem darstellt. Denn eigentlich kann ich im Treppenraum ja bei einem Brand im UG oder in einer Wohnung getrost ein Fest feiern, denn
Geschrieben von MBO, §35, Abs.1 Satz 2: Notwendige Treppenräume müssen so angeordnet und
ausgebildet sein, dass die Nutzung der notwendigen Treppen im Brandfall ausreichend
lang möglich ist.
Dazu gehört z.B. auch, dass Wohnungen gemäß MBO, §35, Abs.6 Satz 1 Nr.3: In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen
1. zu Kellergeschossen, zu nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden,
Lager- und ähnlichen Räumen sowie zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten
mit einer Fläche von mehr als 200 m², ausgenommen Wohnungen,
mindestens feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende
Abschlüsse,
2. zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse,
3. zu sonstigen Räumen und Nutzungseinheiten mindestens dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben

In Bayern sichert zusätzlich die Vollwandigkeit noch einen gewissen Feuerwiderstand zu.

Aber: Wer hat denn schon bitte eine selbstschließende Wohnungstür?
Das ist noch nicht mal in meinem Haus der Fall. Es stellt eine allgemein akzeptierte Abweichung dar. Ich selbst habe noch keine Baubehörde erlebt, die das nicht abgesegnet hat.
(Hat nicht jemand die Fußzeile: "Wenn man etwas jahrelang macht, heißt es nicht, dass man es nicht jahrelang falsch gemacht hat"?
Das ist doch wohl eher die Ursache für die Geschrieben von Andreas BräutigamAnhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür
So wie auch z.B. die offengehaltene Kellertür, die für Leitungen durchbrochenen Wände (siehe auch hier) die Treppenraumdecke, die - oh welch Sinnhaftigkeit - von Bauspezialisten als Trockenbaudecke Feuerwiderstand gegen Brandbelastung nur aus dem Treppenraum bietet statt wie gedacht insgesamt und sinnigerweise von oben.

Das Absperren der Tür stellt IMHO nur einen unterkritischen Fehler dar, der nicht eine Geschrieben von Andreas BräutigamAnhäufung im Rauch Zusammengebrochener hinter der verschlossenen Haustür nach sich zieht, wenn die anderen Maßnahmen funktionieren und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Komischerweise steht das nichtabsperren der Haustür aber nicht irgendwo gesetzlich vorgegeben, ganz im Gegensatz zu den anderen Sachen (auch wenns noch so unsinnig ist). Hier zählt wohl immer noch die "Unverletzlichkeit der Wohnung", auch wenns mehrere sind, höher als der ungehinderte Ausgang, der für andere Bauwerke mit mehreren Menschen wie z.B. Beherbergungs-, Verkaufs- oder Versammlungsstätten eineindeutig vorgeschrieben ist.

Man ist hier aber schnell mit Verurteilungen, Meinungsschüren und Panikmache. Und wers als Hausbesitzer dank vieler Unglücksfälle noch nicht selbst kapiert hat, was für einen Schmarrn er verzapft, sollte mal drüber nachdenken. Gefragt war aber hier leider nicht nach dem GMV, der einem das Abschließen verbietet, sondern nach Geschrieben von Helene Holtkamp Gibt es Vorschriften darüber, ob die Hauseingangstür in einem Mietshaus ... abgeschlossen werden darf? Und die würden mich dann auch interessieren.

Und hier noch zum zweiten Rettungsweg: Das ist wohl für eine Wohnung der gleiche Selbstbetrug wie das Selbstretten! Der zweite Rettungsweg, wenn er denn nicht baulich sondern über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt wird, bedingt ja einen erstmal gesicherten Bereich, in dem ich mich, von Feuer oder Rauch nicht unmittelbar bedroht, erstmal aufhalten kann, bis ich von der Feuerwehr abgeholt werde. Da dies aber innerhalb einer Wohnung mit Bauteilen ohne jegliche Anforderung an Feuerwiderstand oder Raumabschluss nicht möglich ist, sind Bilder, die Personen am Fenster von Flammen und Rauch bedroht zeigen, keine Seltenheit. Im Gegenteil, sie werden gesetzlich akzeptiert. Das ist das Restrisiko, das innerhalb der Wohnung den Plantoten zulässt. Hauptsache, dem Nachbarn passiert nix. Das ist rechtlich Brandschutz. Alles andere ist Eigenschutz, und davon bekommt jeder soviel, wie er zu bezahlen, sich einzuschränken oder sich zu disziplinieren bereit ist.

Heiliger Sankt Florian, verschon' mein Haus, zünd andere an!

Grüßla,
FP


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW403797
Datum20.05.2007 15:0621427 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslMan ist hier aber schnell mit Verurteilungen, Meinungsschüren und Panikmache. Und wers als Hausbesitzer dank vieler Unglücksfälle noch nicht selbst kapiert hat, was für einen Schmarrn er verzapft, sollte mal drüber nachdenken.

Da könnte mitunter recht viel Überzeugungsarbeit zur unverschlossenen Haustür erforderlich sein, z. B. Hier oder Hier...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen403800
Datum20.05.2007 16:0321432 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslAber: Wer hat denn schon bitte eine selbstschließende Wohnungstür?

Ich! Und zwar schon im zweiten Haus, in dem ich Mieter bin. Und das in zwei Bundesländern.


Gruß

A.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)403801
Datum20.05.2007 16:1921333 x gelesen
Hallo,
hast ja recht, aber
Geschrieben von Franz-Peter Lössl ... alles bisher dagewesene ...
ich hatte ja eine schwere Kindheit

Grüßla,
FP


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