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ThemaDienstrang FF55 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorBuse8man8n G8., Dortmund / NRW402522
Datum10.05.2007 23:3020591 x gelesen
Hallo zusammen,
habe da mal eine Frage zu der ich hier im Forum noch nichts gefunden habe.
Wen jemand bei der BF den Dienstrang Brandmeister trägt, und dan in eine FF eintritt, welchen Dienstrang wird er dort führen?
Die Laufbahnverordnung FF gibt da ja irgendwie nichts her.....
Den Titel BM in der FF kann er ja nicht tragen mangels Führungslehrgang, und ihn als Feuwehrmann zu ernennen wird ja auch nicht seiner Motivation beitragen.
Ist das irgendwo geregelt, oder habt ihr Da Erfahrungen?

Mfg

Bohne


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AutorMari8us 8F. 8J., Koblenz / Rheinland-Pfalz402526
Datum10.05.2007 23:5118953 x gelesen
Guckst Du

hier

und in das/die den Dienstgrad regelnde Landesgesetz bzw. -verordnung...


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AutorBuse8man8n G8., Dortmund / NRW402528
Datum11.05.2007 00:0418891 x gelesen
Nun soweit war ich auch schon..... Aber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW.

Aber vielleicht weiss ja jemand anderes was....

Also viele Grüße

Bohne


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW402531
Datum11.05.2007 00:1418907 x gelesen
Hallo!

Ich kenne es so, dass bei Mitlgiedschft in gleicher Wehr (BF/HA und FF einer Stadt) der hauptamtliche Dientrang verwendet wird, da man in einer FW auch nur einen Dienstrang haben kann. So kann es BM in der FF geben, die kein GF sind (da kein FIII) oder aber auch HBM, die den F IV un F/B V (wäre FF BOI) haben, jedoch nicht den B IV,
Bei Mitlgiedschaft in verschiedenen Wehren wird in der BF/HA der hauptamtliche Dienstrang geführt, in der FF dann der Dienstrang, der auf Grund der Qualifikation für eherenamtliche FA vorgesehen ist. Bei einem hauptamtlichen BM wäre dies dann üblicherweise der UBM in der FF.

Gruß Stephan


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AutorBuse8man8n G8., Dortmund / NRW402532
Datum11.05.2007 00:1718912 x gelesen
Ist das denn irgendwo geregelt?

Mfg
Bohne


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar402537
Datum11.05.2007 05:3218870 x gelesen
Bei uns hat das eine nix mit dem anderen zu tun

2 Beispiele

BM BF -> HFM FF
ZF WF -> LM FF


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst


"Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW402541
Datum11.05.2007 08:1318831 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Busemann GeorIst das denn irgendwo geregelt?


Muss denn immer alles bis ins letzte Detail geregelt sein? Bei uns geht es in der FF nach Lehrgängen, relativ egal ob der bei der BF oder FF gemacht wurde. Selbstverständlich werden Führungslehrgänge auch anerkannt. Wäre ja auch schön blöd, den BIII (BmdF)mit über zwei Monaten Ausbildung, nicht als Gruppenführer in der FF anzuerkennen. Analog >BIII (BmdF)
Hast Du keinen Führungslehrgang gibts den Dienstrang auch net. Abgesehen davon, verstehe ich das "getue" um Dienstränge bei der FF sowieso nicht...bekomme ich jetzt neuerdings mehr Geld wenn ich einen höheren Dienstrang bekomme? ;-) ...ist aber ein anderes Thema....


Grüße,

Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW402542
Datum11.05.2007 08:2918862 x gelesen
Geschrieben von Busemann GeorWen jemand bei der BF den Dienstrang Brandmeister trägt, und dan in eine FF eintritt, welchen Dienstrang wird er dort führen?

Moin
Welche Qualifikation hat er als BM einer BF denn? Meines Wissens Truppführer. Gruppenführer wird man erst mit BmdF. Also doch ganz einfach ein Truppführer ist Truppführer und ein Gruppenführer Gruppenführer.

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AutorStef8an 8H., Schermbeck / NRW402543
Datum11.05.2007 08:4218828 x gelesen
Nach FwDV 2 Punkt 1.12 ist geregelt, wie die B-Ausbildung in der FF anerkannt werden sollte!
Es obliegt zum Schluß immer noch dem Leiter der Feuerwehr zu entscheiden, in wie weit er die Ausbildung bei Beförderungen anerkennt. Hier spielen insbesondere Neid und persönliche Angelegenheiten eine ganz große Rolle. (eigene Erfahrung)

Gruß Stefan


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402553
Datum11.05.2007 09:4718809 x gelesen
Geschrieben von Eric Tribble

Hast Du keinen Führungslehrgang gibts den Dienstrang auch net. Abgesehen davon, verstehe ich das "getue" um Dienstränge bei der FF sowieso nicht...bekomme ich jetzt neuerdings mehr Geld wenn ich einen höheren Dienstrang bekomme? ;-) ...ist aber ein anderes Thema....
Frühers war es bei uns in der FF Abtl. so, dass alles ab GF aufwärts keinen Küchendienst nach Ausbildungsveranstaltungen machen mußte. Im Zuge der Gleichbehandlung fiel das "Monopol für die Mannschaftsdienstgrade" im vergangenen Jahr. ;-)

Gruß
Jörg


Alle Form- und Rechtschreibfehler sind auf Sattelitenübertragungsfehler zurück zu führen, stammen von außerirdischen Lebensformen und dienen ausschließlich der Belustigung.

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AutorMich8ael8 K.8, Recklinghausen / NRW402558
Datum11.05.2007 11:0418922 x gelesen
So einfach kann man es auch nicht sehen. Man muss den BM bei der BF nicht als Qualifikation sehen, sondern als einfachen Amtstitel. Es gibt BM die haben ihren BmdF im Sack es gibt aber auch HBM die haben keinen.

Wenn die BF oder HAW sich genau an den Richtlinen verhält sehen die Ärmelabzeichen auch so aus.

Dort bekommen dann alle leute mit B3 bzw. BmdF eine Silberrote Umradung ohne nur einfach Rot.

Die Besoldungsstufe ist dann der rote Balken in der Mitte:

kein Balken Brandmeisteranwärter
ein Balken Brandmeister (A7)
zwei Balken Oberbrandmeister(A8)
drei Balken Hauptbrandmeister(A9)
vier Balken Hauptbrandmeister mit Amtszulage(A9Z)

In der Regel sind Beamte mit BmdF OBM oder HBM

MFG

Michael


Das ist meine Meinung und wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!

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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW402563
Datum11.05.2007 12:3118927 x gelesen
Geschrieben von Michael KrimpertSo einfach kann man es auch nicht sehen. Man muss den BM bei der BF nicht als Qualifikation sehen, sondern als einfachen Amtstitel. Es gibt BM die haben ihren BmdF im Sack es gibt aber auch HBM die haben keinen.


Hallo
Meine erste Antwort war wohl ein wenig kurz gehalten. Ich meinte das so wie du gesagt hast deswegen ja auch kein Wort zum Titel BM-BF. Man muss sehn welche Funktion er im Dienst ausüben darf normalerweise ist ein Beamter ohne BmdF doch nur einfacher TF und so würde er auch in einer FF eingestuft. Der F3 oder BmdF wird als Gruppenführerlehrgang genannt, was hierbei zur Verwirrung führt ist das hiernach der GF-FF zum Brandmeister ernannt wird.

Geschrieben von Michael KrimpertIn der Regel sind Beamte mit BmdF OBM oder HBM

Das Grundsätzliche Problem ist eigentlich das bei den BF die Amtstitel die Besoldungsstufe kennzeichnen und nicht unbedingt die Qualifkation was ich vorhin schon sagte. Das beisst sich dummerweise mit den FF-Dienstgraden, daher die Verwirrung. Das meinte ich mit Qualifikation, wenn ich sagte TF ist TF.

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402571
Datum11.05.2007 14:3818840 x gelesen
Hallo,

um durch diese umwerfenden Probleme nicht den feuerwehrpolitischen Weltuntergang zu riskieren, machen bei unserer BF-Ausbildung (Grundausbildung/Laufbahnlehrgang) die Anwärter gleich die wenigen Tage des Gruppenführer-Lehrgangs der FF mit. Dies ersetzt aber nicht, - und hat auch nichts mit den Führungslehrgängen der BF zu tun:-)

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW402919
Datum14.05.2007 11:1518835 x gelesen
Geschrieben von Busemann GeorAber das ist niergends vermerkt wie diese Regelung zu treffen ist. Nicht in der FWDV2 und nicht in der LVO FF für NRW.

???

Ich schaue in mein Rotes Heft FwDV 2, Version 2003 und lese unter "Teil I - Rahmenrichtlinien" im Unterpunkt 1.12:

[...]
Die erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst wird bei der Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr wie folgt anerkannt:

Feuerwehrtechnischer Dienst - Freiwillige Feuerwehr

Grundausbildungslehrgang - Truppmann nach Ziffer 2.1

Laufbahn für den mD - Truppführer nach Ziffer 2.2
OHNE GF-Qualifikation

Laufbahn für den mD - Gruppenführer nach Ziffer 4.1
MIT GF-Qualifikation

Laufbahn f.d. gD oder hD - Zugführer nach Ziffer 4.2,
Verbandsführer nach Ziffer 4.3
LdF nach Ziffer 4.6
[...]

Schönen Tag noch...


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorAndr8e S8., Hamburg / Hamburg405698
Datum29.05.2007 10:5918866 x gelesen
tach auch,

in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz.
bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben.
der gast hat keine rechte, jedoch auch keine pflichten.

als gast habe ich meinen dienstgrad der bf auf der schulter.
zur ausbildung sei gesagt, in der hamburger bf macht fast jerder alles auf allen funktionen,
die laufbahnausbildung dauert fast zwei jahre, besser geht es vom fachwissen her für die ff nicht.

bis später

antonkoch


wir hier, feuer dort, wir dort, feuer fort!!!

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405716
Datum29.05.2007 11:3818922 x gelesen
bei uns ist das so geregelt:Wenn jemand Brandmeister in einer BF Oder im Hauptamtlichen Bereich der FF ist,wird er in der FF wo er freiwillig mit macht,UBM mit vier roten Balken eingestuft! Das Modell aus Hamburg ,finde ich ziemlich dämlichnull


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg405720
Datum29.05.2007 11:5018865 x gelesen
Hallo,

die Hamburger Lösung ist doch sinnvoll und man könnte sich ein Beispiel daran nehmen!

Geschrieben von Heiko KirchWenn jemand Brandmeister in einer BF Oder im Hauptamtlichen Bereich der FF ist,wird er in der FF wo er freiwillig mit macht,UBM mit vier roten Balken eingestuft! Das Modell aus Hamburg ,finde ich ziemlich dämlichnull

Jedem Hamburger Beteiligten ist klar um was es geht und kann mir mal jemand erklären warum der BF-Kollege sich nochmals extra Kleidung zulegen sollte? Etwa wegen der anderen Balken???

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405729
Datum29.05.2007 12:0818963 x gelesen
Geschrieben von Andre Sommer in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz.
bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben.
der gast hat keine rechte, jedoch auch keine pflichten.


Moin....

Ich versteh das System nicht so ganz (sorry)
Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ???

Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ?

Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ?

Is nur so prinzipiell....das beschäftigt mich jetzt irgendwie ;)

Grüße aus Stuttgart


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg405733
Datum29.05.2007 12:1218820 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand HolubaWenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ???

Hallo Ferdinand,

das war früher in Stuttgart auch so. Als ich 1971 zur BF ging, musste ich aus der FF Stuttgart-Münster austreten.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Pfeiffer


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405735
Datum29.05.2007 12:1718830 x gelesen
Aha.....naja...aber in Zeiten von Personalmangel bei FF der richtige Weg ???
Ich weiß nicht wie das in Hamburg ist, aber wenn ich mir viele Wehren anschaue, die Tagsüber kaum ne Gruppe zusammenkriegen sind doch BF´ler ideal die in den Freischichten mit ausrücken könnten (wie bei uns in der Abteilung ja auch)

Gruß Ferdinand


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405737
Datum29.05.2007 12:2118841 x gelesen
Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ???

Man ist ja bereits Angehöriger der Feuerwehr Hamburg. Willst du etwa jemanden doppelt führen? So kann man auch die Anzahl seiner Einsatzkräfte künstlich hochhalten.

Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ?

Doch, das erlaubt dieser. Ansonsten bräuchte man auch keinen Gaststatus. Das was du beschreibst nennt man "Mensch, einfach (hü)"

Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ?

Man kann halt nicht zweimal Angehöriger ein und derselben Wehr sein. Und im Grundsatz gibt es nur eine Feuerwehr Hamburg.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.405738
Datum29.05.2007 12:2918844 x gelesen
Vorab ein kleiner Hinweis zur Tastatur. Linke Reihe, zweite Taste von unten. Oder zwölf Tasten weiter rechts. Ab und zu mal benutzen. Macht es für den Rest etwas einfacher zu lesen.

Geschrieben von Andre Sommerin hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz.
bei wechsel von ff zu bf muss man aus der ff austreten, kann aber als gast in der ff verbleiben.

Nach dem NBrandSchG kann man BF-FF gleichzeitig machen. Allerdings nicht als OrtsBM oder höhere Führungskraft. Wie die Dienstgrade sich in den Laufbahnen darstellen, kann ich nun nicht sagen. Von daher weiß man in Nds. das Wissen der BF-Kollegen zu schätzen. ;-)


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg405739
Datum29.05.2007 12:3518800 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand HolubaAha.....naja...aber in Zeiten von Personalmangel bei FF der richtige Weg ???

Hallo,

gerade deshalb hat man es ja geändert:-)

Schöne Grüße

Gerhard Pfeiffer


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405742
Datum29.05.2007 12:4818807 x gelesen
Geschrieben von ---Marc Dickey--- Man ist ja bereits Angehöriger der Feuerwehr Hamburg. Willst du etwa jemanden doppelt führen? So kann man auch die Anzahl seiner Einsatzkräfte künstlich hochhalten.


Naja....bei uns in der Wehr sind auch 2, die gleichzeitig in der BF sind in der ILS....ich weiß jetzt nicht ob die Parallel in BF und FF geführt werden oder nur eine Zugehörigkeit haben

Gerhard, weißt du da vielleicht Bescheid, wie das bei uns ist ?

MfG Ferdinand


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg405746
Datum29.05.2007 13:0018824 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand HolubaNaja....bei uns in der Wehr sind auch 2, die gleichzeitig in der BF sind in der ILS....ich weiß jetzt nicht ob die Parallel in BF und FF geführt werden oder nur eine Zugehörigkeit haben

Hallo,

ich gehe davon aus, dass diese Kollegen ganz regulär bei der FF geführt werden. Warum auch nicht, gab es doch vor ca. 20 - 25 Jahren das von einem BF-Kollegen erstrittene "Huss-Urteil" in dem klar gestellt wurde, dass man Angehörigen der BF keine Führungsfunktionen (in dem Fall Kommandant) in der FF (ausserhalb von Stuttgart) verwehren darf. Zumindest war das nach der damaligen Rechtslage so.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405756
Datum29.05.2007 13:1718831 x gelesen
Geschrieben von ---Gerhard Pfeiffer--- dass man Angehörigen der BF keine Führungsfunktionen (in dem Fall Kommandant) in der FF (ausserhalb von Stuttgart)

wie sieht das innerhalb Stuttgarts aus ?
Weil, der eine Kamerad ist Stv. Kommandant ----> "legal" ?


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg405760
Datum29.05.2007 13:2418847 x gelesen
Geschrieben von Ferdinand Holubawie sieht das innerhalb Stuttgarts aus ?
Weil, der eine Kamerad ist Stv. Kommandant ----> "legal" ?


Hallo,

denke ich doch, da der BF-Kollege Frank Wörner Kommandant der FF Stuttgart-Riedenberg ist.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorFerd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg405761
Datum29.05.2007 13:2818785 x gelesen
hmmm...stimmt....Danke....hat mich jetzt nur mal interessiert ^^

Gruß Ferdinand


Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen!

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg405796
Datum29.05.2007 14:4118871 x gelesen
Hallo,

normaler Weise dürfen Gastmitglieder von BF in der FF keinen Dienstrang tragen also Schulterglatze. Der Grund liegt wohl darin das die Rangabzeichen teils gleich aussehen aber
einen völlig anderen Dienstrang wiederspiegeln. Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden.
Zum Einsatz dürfen sie natürlich mitfahren, dafür kriegen sie auch einen DME wie die FF-Mitglieder sowie einen zweiten Satz Nomex-Schutzkleidung an der FF-Wache.


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern405797
Datum29.05.2007 14:4418832 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Florian Hartnernormaler Weise dürfen Gastmitglieder von BF in der FF keinen Dienstrang tragen also Schulterglatze. Der Grund liegt wohl darin das die Rangabzeichen teils gleich aussehen aber
einen völlig anderen Dienstrang wiederspiegeln. Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden.
Zum Einsatz dürfen sie natürlich mitfahren, dafür kriegen sie auch einen DME wie die FF-Mitglieder sowie einen zweiten Satz Nomex-Schutzkleidung an der FF-Wache.


Worauf basiert diese Erkenntnis oder wo ist diese Regelung gültig? Mir ist nichts dergleichen bekannt.


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405798
Datum29.05.2007 14:4518795 x gelesen
Im großen und ganzen halt ich das System der Feuerwehr HH bisher am besten, aber wo ist denn hierbei der Sinn:keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405800
Datum29.05.2007 14:4818854 x gelesen
Im großen und ganzen halt ich das System der Feuerwehr HH bisher am besten, aber wo ist denn hierbei der Sinn:

Vermutlich um eine einfachere Herauslösung aus dem Einsatzgeschehen zu ermöglichen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405802
Datum29.05.2007 14:5318862 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyVermutlich um eine einfachere Herauslösung aus dem Einsatzgeschehen zu ermöglichen.Wenn das der Hintergrund ist, sind denn auch andere, möglicherweise länger bindende Funktionen, tabu (z.B. AGT)?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg405803
Datum29.05.2007 14:5418861 x gelesen
Geschrieben steht es in den Dienstanweisungen (DA) welche kann Dir im Moment nicht sagen.
Führungsaufgaben, hiermit meine ich GF und ZF, da hier BF und FF strikt getrennt sind.

Gruß Florian


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405804
Datum29.05.2007 14:5618827 x gelesen
Wie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF


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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405805
Datum29.05.2007 14:5718858 x gelesen
Wie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF


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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg405806
Datum29.05.2007 14:5918839 x gelesen
Hallo Heiko,

da gibt es keine Beschränkungen, da diese Person nicht der Stadt-Hamburg unterstellt ist.
Diese Regelung gilt auch nur für HH soweit ich weis.


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405808
Datum29.05.2007 15:0318849 x gelesen
Wenn das der Hintergrund ist, sind denn auch andere, möglicherweise länger bindende Funktionen, tabu (z.B. AGT)?

Wie schon gesagt ist das nur eine Vermutung meinerseits. Aber selbst dann ist es qualitativ was anderes einen AGT abzugeben als eine Führungskraft.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405811
Datum29.05.2007 15:0718785 x gelesen
Der qualitative Unterschied ist die eine Seite, die Möglichkeit des zeitnahen Zugriffs die andere.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405812
Datum29.05.2007 15:0718871 x gelesen
Hi ,Florian! Das ist ok! Aber mal ehrlich ,die Regelung die ihr in Hamburg habt ,ist doch irgendwie blöd!BeI uns ist man Froh um jeden in der FF ,der bei einer BF ,Hauptam.FF ,WF oder im Rettungsdienst tätig ist ! Jetzt weiß ich nicht wie es bei euch in Hamburg mit dem Nachwuchs aussieht??
Bei uns wird es zunehmend schwerer,junge Leute für die Feuerwehr zu begeistern!Zwar gibt es noch genug Jugendfeuerwehrleute,aber auch mit erreichen des 17 lebensjahres,oftmals keinen Bock mehr auf Feuerwehr haben ! (Freund,Freundin etc)


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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405813
Datum29.05.2007 15:1118816 x gelesen
Wieso??
Die meisten Bediensteten einer BF arbeiten im 24 std Dienst ! Somit haben sie in aller regel 2 tage frei! Da bekommt man immer den einen oder anderen!


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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW405814
Datum29.05.2007 15:1418867 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Heiko KirchZwar gibt es noch genug Jugendfeuerwehrleute,aber auch mit erreichen des 17 lebensjahres,oftmals keinen Bock mehr auf Feuerwehr haben ! (Freund,Freundin etc)


Wird bei Euch in Erftstadt noch mit 17 in die Einsatzabteilung gewechselt? Mit Ausrücken im Einsatz oder nur sanfter Übergang von JF in FF? Eigentlich geht Übergang in FF in NRW ja erst mit 18.

Gruß Stephan


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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405815
Datum29.05.2007 15:1618848 x gelesen
Hi Stephan!
Die dürfen mit 17 schon mit zum Einsatz fahren ,aber nicht im Gefahren bereich eingesetzt werden!!!


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AutorFlor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg405816
Datum29.05.2007 15:1618821 x gelesen
Hallo Heiko,

mit Nachwuchs haben wir zurzeit keine Probleme etwa 60-70% sind unter 30 Jahre
und wir überlegen gerade die Übungsabende zuteilen da wir nur ein LF16/12 und ein LF 16 haben
und bei 40 Mann da Übungen schwierig werden.
Ein Grund ist vielleicht auch das die Bundeswehr wegfällt zumindest am Anfang, denn zu 95 %
bleiben alle nach den 6 Jahren in der Wehr.


Alles meine persönliche Meinung !!!!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405818
Datum29.05.2007 15:1718799 x gelesen
Die dürfen mit 17 schon mit zum Einsatz fahren ,aber nicht im Gefahren bereich eingesetzt werden!!!

Interessant. Gilt denn für euch das FSHG nicht?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405821
Datum29.05.2007 15:3218812 x gelesen
Doch! im § 9 des des FSHG -NRW steht drin,:In die Jugendfeuerwehr kann aufgenommen werden,wer das 10 lebensjahr erreicht hat.Wenn sie mindestens 17 jahre alt sind ,können sie indie aktive Wehr überwechseln,eine erneute aufnahme ist nicht erforderlich!Die Dienstzeit in der JF kann auf das Probejahr angerechnet werden.Gemäß abs 9 FSHG sind die Angehörigen der JF den übrigen Angehörigen der FF gleichgestellt!Sie dürfen allerdings nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten ausserhalb des Gefahrenbereichs(der Bereich ,in dem Gefahren für Leben oder Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden)herangezogen werden!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405822
Datum29.05.2007 15:4518869 x gelesen
Geschrieben von Heiko KirchDoch!Nö! Welche Ausgabe vom FSHG hast du vorliegen?
§ 9 sagt bei mir über irgendwelche Altersstufen nichts aus. Der von dir genannte Absatz 9 gehört zu § 12.
Geschrieben von Heiko Kirch(der Bereich ,in dem Gefahren für Leben oder Gesundheit erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrung vermutet werden)Woher hast du diese Definition, und wie hoch schätzt du die "fachliche Erfahrung" eines JFlers im Bezug auf Einsatzgefahren?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405823
Datum29.05.2007 15:5918746 x gelesen
Kann es sein das du das FSHG Rheinland Pfalz vorliegen hast ???
Ich spreche vom Feuerschutz und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen,in der 7.Auflage von 2001!!
Grafschaft ist doch RPF in der Eifel oder??
Also §9 Abs 5.3 FSHG NRW schauen


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)405824
Datum29.05.2007 16:0418775 x gelesen
Geschrieben von Heiko KirchAlso §9 Abs 5.3 FSHG NRW schauen§9 FSHG NRW, Stand 2005, hat bei mir nur 3 Absätze:
§ 9 Arten

(1) Feuerwehren im Sinne dieses Gesetzes sind öffentliche Feuerwehren (Berufsfeuerwehren, Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren) und Werkfeuerwehren.
(2) Eine Berufsfeuerwehr bildet mit der Freiwilligen Feuerwehr und, soweit vorhanden, der Pflichtfeuerwehr die Feuerwehr der Gemeinde.
(3) Die Gemeinde soll in der Freiwilligen Feuerwehr die Bildung einer Jugendfeuerwehr fördern.


Weiter dann in § 12, Abs. 9:
(9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden.


Und wirklich in der Eifel liegt Grafschaft auch nicht ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorHeik8o K8., Erftstadt / NRW405825
Datum29.05.2007 16:0718780 x gelesen
Für mich scon :-) ! Da schreibst du doch das gleiche in § 12 was ich auch schon geschrieben hab! Nix für ungut Kammerad


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü405828
Datum29.05.2007 16:2318792 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Gerhard Pfeifferkann mir mal jemand erklären warum der BF-Kollege sich nochmals extra Kleidung zulegen sollte?


Damit er beim Festumzug und den Stadteimerfestspielen das richtige Ärmelabzeichen hat....*duckundrenn*


Gruß Andi


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW405829
Datum29.05.2007 16:2718779 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Heiko KirchFür mich scon :-) ! Da schreibst du doch das gleiche in § 12 was ich auch schon geschrieben hab! Nix für ungut Kammerad


Du hast aber schon in der LVO nachgelesen, was die Voraussetzungen für die Übernahme in den Einsastzdienst sind?

§1, Absatz 2, a): mindestens 18 Jahre.

Mit 17 zum Einsatz fahren ist unter bestimmten Voraussetzungen durchaus möglich (wenn auch von seinem Sinngehalt her umstritten), aber die Betreffende ist dann immer noch Angehörige der JF. Einsätze fahren zu dürfen heisst also nicht automatisch, der Einsatzabteilung anzugehören.

Man muss in diesem Zusammenhang verschiedene Dinge fein unterscheiden, u.A. Erreichen von Altersgrenzen, das Unterschreiben irgendwelcher Formulare und eben den formellen Verwaltungsakt der Auf- bzw. Übernahme.

Gruß,
Henning


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW405834
Datum29.05.2007 16:5518833 x gelesen
Geschrieben von Heiko KirchWie sieht es denn mit anghörigen einer Werkfeuerwehr aus?? Mir ist ein fall bekannt,wo jemand Chef einer Werkfeuerwehr ist ,und gleichzeitig Stadtbrandinspektor der FF

Naja in NRW gehts laut Gesetz gar nicht.

Angestellte von Berufsfeuerwehren oder Werkfeuerwehren dürfen laut LVO NRW eigentlich gar nicht Leiter oder stellvertretener Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr sein. genau so wenig, wie sie auf die Sollstärke der FF in der sie tätig sind angerechnet werden dürfen. Ausgenommen davon sind Mitarbeiter von Hauptamtlichen Feuerwehren.


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland405864
Datum29.05.2007 19:2418796 x gelesen
geschrieben von Florian Hartner:
Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden.

Ein Beispiel dazu, nur dass ich es verstehe:
OBM (mD bei BF HH mit GrFü BF (BIII)) Gast bei Löschzug FF Hamburg XY. Einsatz morgens zur Knoppersfresserzeit, kein GrFü FF anwesend OBM BF darf nicht als Fahrzeugführer (Gruppe-/Staffelführer) eingesetz werden??
Wenn's so wäre......vielamkopfkratz!


Gruß Daniel


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AutorFrie8do 8L., Aachen / NRW408422
Datum11.06.2007 13:5818809 x gelesen
Das mit der Sollstärke ist das wesentliche daran.

Bei uns werden die BF-Angehörigen (davon haben wir vier) auf der Anwesenheitsliste separat geführt. Sie tragen den gleichen Dienstrang wie bei der BF (1x Brandamtmann, 2x HBM, einmal BM).

In NRW gibt es in einer Stadt bzw. Gemeinde immer nur eine Feuerwehr. Daher wäre es auch ziemlich sinnbefreit, zwei verschiedenen Ränge zu tragen. Nach LVO sind Ränge und Funktionen getrennt. Theoretisch kann jemand vom Rang her BOI sein, aber in der FF nichtmal GF Funktion haben. Daß man diese erfahrenen Kamerden in der FF entsprechend einbindet, sollte sich normalerweise von selbst verstehen.


Alles von mir hier geäußerte stellt ausschließllich meine Meinung dar und hat keinen Anspruch auf den Inhalt der Meinung anderer, auch nicht von Institutionen, für die ich tätig bin.

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