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ThemaSER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen7 Beträge
RubrikTechn. Hilfeleistung
 
AutorJoch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz402332
Datum09.05.2007 15:369226 x gelesen
Hallo,

In der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen.
Jetzt meine Frage. Sind das Eure praktische Erfahrungen oder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben?

Wir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA.

Gruß Jochen


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW402335
Datum09.05.2007 15:497328 x gelesen
Geschrieben von Jochen LanderIn der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen.

Es geht um das hier:

http://www.standardeinsatzregel.org/de/home/die_broschueren/ser_thl_bei_vu/index.html

Hilfreich in der reinen Zahlendiskussion ist die Nennung der Einsatzkräfte und deren Aufgaben!
Für die Mitleser aus dem Ausland: Dazu sind ggf. andere Rechtsnormen, UVV-Vorgaben usw. zu beachten.

Geschrieben von Jochen LanderSind das Eure praktische Erfahrungen

Das ist dagegen eine schlechte Frage, weils ja nach wie vor welche gibt, die mit VRW und irgendwas hinter fahren..


Geschrieben von Jochen Landeroder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben?

Ja, genau in der o.a. SER THL, weil ich/wir keine Lust haben, länger über "Die Gruppe im THL-Einsatz" zu diskutieren, die dafür eh niemals reicht.


Geschrieben von Jochen LanderWir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA.

Halte ich bei richtiger Aufstellung des Einsatzplans und der Aufgaben für die Versicherung für aussichtslos vor Gericht.

Vgl. Inhalt SER THL, bei 2 eingeklemmten Opfern (noch schlimmer bei 2 eingeklemmten Personen in 2 Fahrzeugen) muss der Ansatz nicht verdoppelt werden, aber ein paar kommen schon hinzu.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorCarl8 Ph8ili8pp 8W., Marburg / Hessen402338
Datum09.05.2007 16:016739 x gelesen
Moin,
gab es nicht vor ein paar Jahren (ca. 2 aus dem Gedächtnis) mal einen Fall, bei dem die Abrechnung einer Ölspur auf einer Autobahn vro Gericht ging. Im Endeffekt wurden nur die Kräfte abgerechnet, die eine Aufgabe zugewiesen hatten, was in dem Falle anhand des Einsatzberichtes nachvollzogen wurde. Aus dem Kopf meine ich zu erinnern, daß die Anzahl der eingesetzten Besen im Bericht stand und daraus gefolgert wurde wieviele Kräfte eingesetzt wurden. Ob das Urteil bestand hat, bzw. die Details zu dem Verfahren weiß ich nicht (mehr).
Carl Philipp


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AutorJoch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz402339
Datum09.05.2007 16:026701 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoHilfreich in der reinen Zahlendiskussion ist die Nennung der Einsatzkräfte und deren Aufgaben!
Das haben wir auch schon mehrere Male für die Versicherung so gemacht, aber sie will nur die direkt an der Befreiung beteiligten Kräfte bezahlen. Ich denke, dass die ganze Sache vor Gericht endet.

Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist dagegen eine schlechte Frage, weils ja nach wie vor welche gibt, die mit VRW und irgendwas hinter fahren
So etwas besitzen wir zum Glück nicht :-)

Geschrieben von Ulrich CimolinoHalte ich bei richtiger Aufstellung des Einsatzplans und der Aufgaben für die Versicherung für aussichtslos vor Gericht
Hoffe ich zumindest, weil es nervt alle 4 Wochen eine neue Aufstellung zu schreiben und immer dasselbe wieder zu erklären.

Gruß Jochen


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen402344
Datum09.05.2007 16:266739 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jochen LanderIn der neuen SER Technische Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen von Jan Südmersen soll der minimale Kräfteansatz von 18 Einsatzkräften (inkl. RD) bei einem VU mit 1 eingeklemmten Person betragen.
Jetzt meine Frage. Sind das Eure praktische Erfahrungen oder ist das irgendwo als Empfehlung niedergeschrieben?

Unsere SER sieht vor:
B-Dienst --> 2 --> Einsatzleitung
C-Dienst --> 2 --> Leitung der technischen Maßnahmen
HLF --> 6 --> Rettungsmaßnahmen
HLF --> 6 --> Absicherung der Einsatzstelle und Unterstützungaufgaben
RW --> 2 --> taktische Reserve, ggf. Unterstützung
RTW --> 2 --> Versorgung und Übernahme des Patienten
NEF --> 2 --> Versorgung des Patienten

Summe --> 22, abzüglich RD (der anderweitig abgerechnet wird) verbleiben 18

Für jede weitere eingeklemmte Person ist in der Regel ein weiteres HLF vorgesehen und zwangsläufig auch ein weiterer RTW und ggf. ein NEF.
Dann wären wir bei 32 Einsatzkräften bzw. 24 FA.

Geschrieben von Jochen LanderWir hatten vor 2 Jahren einen VU mit 2 eingeklemmten Personen. Jetzt streitet sich die Versicherung mit der Verwaltung wegen den Kosten. Die Versicherung des Verursachers will nur die direkt ander Rettung beteiligten Einsatzkräfte bezahlen. Ist das so korrekt, oder müsste sie alle im Einsatz befindlichen Kräfte bezahlen? Im Einsatz waren damals 26 FA.
Rein mathematisch betrachtet ist euer Kräfteansatz plausibel.

Rein rechtlich betrachtet müsste man sich zunächst mal mit den Regelungen über Kostenersatz in eurem Brandschutzgesetz auseinandersetzen.
In Hessen z. B. fiele dieser Einsatz unter "Menschenrettung" und wäre somit kostenfrei. Für RP scheint es eine solche Regelung nicht zu geben.


Gruß
Markus

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AutorKlau8s W8., Herrstein / RLP402362
Datum09.05.2007 18:136837 x gelesen
Hallo Jochen!
Wichtig ist, eine Kosten satzung und noch wichtiger eine AAO zu erstellen, in der genau definiert ist, was zu welchem Einsatz ausrückt. Die Versicherung wird wohl immer versuchen nicht alles zu bezahlen. Allerdings muss man bei der Abrechung die Kirche im Dorf lassen und nicht jeden Statisten der darum geturnt ist abzurechnen.
Im Streitfall geht sowas normalerweise in RLP vor den Kreisrechtsausschuss. Und wenn dort die Fakten stimmen ist die Sache für die Versicherung gegessen.
Ein anderes Problem sind die Feuerwehren, die meinen einen VU mit eingeklm. Person mit einem LF 8/6 oder wie in den siebziger Jahren nur mit einem RW erledigen zu können, getreu dem Motto "Bis jetzt haben wir jede Person befreit, irgendwann und irgendwie".
Also 18 FA sind in der Regel schon erforderlich! Wir fahren 1 verstärkte Gruppe und zwei Staffeln. Und die brauchst du auch, gerade wenn du vor dem Rettungsdienst da bist.


Viele Grüsse aus dem Hunsrück

Klaus

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AutorJoch8en 8L., Kindenheim / Rheinland-Pfalz402370
Datum09.05.2007 18:526731 x gelesen
Geschrieben von Klaus WendelEin anderes Problem sind die Feuerwehren, die meinen einen VU mit eingeklm. Person mit einem LF 8/6 oder wie in den siebziger Jahren nur mit einem RW erledigen zu können, getreu dem Motto "Bis jetzt haben wir jede Person befreit, irgendwann und irgendwie".
Das wird bei uns Gott sei Dank anders gehandhabt. Normalerweise fahren bei uns immer 2 Schwerpunktfeuerwehren + jeweilige Ortswehr zu einem VU PKL. Die Schwerpunkte verfügen jeweils über 1 hydr. Rettungssatz.

Gruß Jochen


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