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ThemaKennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ...9 Beträge
RubrikABC-Gefahren
Infos:
  • Gefahrgut - Recht / Vorschriften - Straße (www.bmvbs.de)
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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen401877
    Datum07.05.2007 13:477438 x gelesen
    Hallo,

    ich bin kein Spezialist in Sachen Transport und Versand und mein Fachlehrgang ist schon länger her, daher stelle ich das mal als Frage ins Forum, weil es mich doch interessiert:

    Geschrieben von Philipp Merklein VU eines DHL/UPS/whatever/-Transporter der sowas an Bord hat ist bei unbeschädigter Verpackung ist nicht weiter gefährlich. Wenn das Ding aufgebröselt und im ganzen Fahrzeug verteilt ist, dann schauts schon anders aus.

    wäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer.
    Ist das auch bei Stoffen, die unter die Klasse 7 fallen, generell denkbar? Darf beispielsweise ein weiß-1-Versandstück in einem ganz normalen, außen nicht gekennzeichneten Paketlaster transportiert werden?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen401884
    Datum07.05.2007 14:475630 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerwäre das möglich? Bestimmte gefährliche Stoffe dürfen als Kleinmenge ja in ganz normalen Postsendungen (Pakete etc.) verpackt und verschickt werden, die Umverpackungen tragen dann nur einen Aufkleber mit "LQ" oder der UN-Nummer.
    Ist das auch bei Stoffen, die unter die Klasse 7 fallen, generell denkbar? Darf beispielsweise ein weiß-1-Versandstück in einem ganz normalen, außen nicht gekennzeichneten Paketlaster transportiert werden?


    Jein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind.

    IANAL.
    MkG
    CJ


    Freiwillige Feuerwehr Rodheim
    Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung.
    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers.
    - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
    - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
    - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen401980
    Datum07.05.2007 22:415587 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian JeschJein. Schau dir mal ADR 2.2.7.1.2 an, dazu noch 1.1.3.6. Die Mengen bzw Aktivitäten um die es da geht sind aber entweder sehr begrenzt oder aber es sind Stoffe, die in der Natur so vorkommen, eben Erze, und nicht sonderlich gefährlich sind.

    ein Einlesen in ADR, etc. wollte ich ja eigentlich vermeiden (bin jetzt aber trotzdem dabei), sind ja vom Umfang her nicht gerade Zweizeiler. ;)

    Ich formuliere es mal so, dass man es vielleicht einfacher eindeutig beantworten kann:

    besteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg401984
    Datum07.05.2007 22:515476 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerbesteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden?

    Hallo,

    diese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus).

    Als ich ihm die Problematik aus Feuerwehrsicht schilderte meinte dieser nur, dass ich regelmäßig mein Gehalt bekomme und er bei thematisierung gesetzlicher Vorschriften eben keines (mehr).

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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    AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen401995
    Datum08.05.2007 00:055534 x gelesen
    Geschrieben von Mathias Zimmerbesteht die Möglichkeit, dass als I-weiss, II-gelb oder III-gelb gekennzeichnete "Pakete" in nicht gekennzeichneten Fahrzeugen bzw. sogar in Zustellfahrzeugen der gängigen Paketdienste transportiert werden?

    Nach Regeln würde ich sagen ist das für II und III auszuschliessen, für I möglich. Siehe 2.2.7.8f.

    CU
    CJ


    Freiwillige Feuerwehr Rodheim
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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen401997
    Datum08.05.2007 00:145418 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdiese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus).

    Als ich ihm die Problematik aus Feuerwehrsicht schilderte meinte dieser nur, dass ich regelmäßig mein Gehalt bekomme und er bei thematisierung gesetzlicher Vorschriften eben keines (mehr).


    wenn man sich Vorschriften vorsätzlich ignoriert, kann natürlich noch viel mehr sein, klar. Aber ich lese Dein Posting und auch die ADR so, dass bei Einhaltung der Bestimmungen eigentlich eine Kennzeichnung des Fahrzeuges sein müsste, wenn I-weiss, II-gelb oder III-gelb transportiert wird - trifft das zu?

    War das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens?


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen402003
    Datum08.05.2007 00:415508 x gelesen
    Geschrieben von Christian JeschNach Regeln würde ich sagen ist das für II und III auszuschliessen, für I möglich. Siehe 2.2.7.8f.

    Zitier doch mal, ich sehe da auf den ersten Blick nichts.

    Nicht unter die ADR und damit die Kennzeichnung fallen die Stoffe nach 2.2.7.1.2. Freigestellte Versandstücke sind auch von einer menge Punkte ausgenommen - aber I-weiss-Sendungen sind doch nicht freigestellt - oder?


    mfG

    Mathias Zimmer


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    AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen402043
    Datum08.05.2007 09:425418 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerNicht unter die ADR und damit die Kennzeichnung fallen die Stoffe nach 2.2.7.1.2. Freigestellte Versandstücke sind auch von einer menge Punkte ausgenommen - aber I-weiss-Sendungen sind doch nicht freigestellt - oder?

    Hab mich verlesen, die freigestellten UN 2908 - 2911 bekommen nur innen ne Markierung radioaktiv, aussen gibts nur die UN-Nummern. Also Aussage zurück, auch für I auszuschliessen. Sieht die BAM-Schnellinfo auch so, keine Gefahrzettel.

    MkG
    CJ


    Freiwillige Feuerwehr Rodheim
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    AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg402085
    Datum08.05.2007 11:425483 x gelesen
    Geschrieben von Mathias ZimmerWar das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens?

    Hallo,

    das war ein privater Kurier.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info


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