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Thema | Urteil zur Haftung von Forenbetreibern | 2 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz | 401743 | |||
Datum | 06.05.2007 18:09 | 5430 x gelesen | |||
"Urteil bestätigt uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber" - Artikel auf heise.de "Für die Störereigenschaft [...] komme es nicht darauf an, ob es sich dabei um eigene oder fremde Informationen handele oder ob der Anbieter davon Kenntnis habe. Ausreichend sei bereits, dass der Betreiber für deren Verbreitung seinen eigenen Internetauftritt zur Verfügung stelle." Ich lasse das jetzt mal unkommentiert und bin gespannt wie die Rechtsexperten hier die auswirkungen dieses Verfahrens sehen. Schönen Gruß Andreas | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 401749 | |||
Datum | 06.05.2007 18:27 | 4045 x gelesen | |||
Moin, LG HH. Nix neues also... Die werden sich doch nich selbst die Argumentationsgrundlage für ihre "interessanten" Urteile im Zusammenhang mit "bestimmten, regelmäßig dort klagenden" Anwälten entziehen... bin gespannt wie die Rechtsexperten bin ich nicht hier die auswirkungen dieses Verfahrens sehen. aber dazu muss das Urteil erstmal Bestand haben. Und damit würden die Inet-befreiten Hamburger nicht zum ersten mal auf die Schnauze fallen... Gruß, Thorben | |||||
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