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ThemaAusbildung bei der BF trotz Ersatzdienst26 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401346
Datum04.05.2007 15:219842 x gelesen
Hallo Leute,
Ich möchte nach meinem Bauingenieurwesen Studium gerne in den gehobenen DIenst bei der BF einsteigen. Allerdings läuft mein Ersatzdienst nach Beendigung des Studiums noch fast drei Jahre. Muss ich ihn vorher beendet haben oder kann ich diesen parallel laufen lassen? Ist das vielleicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich?


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW401354
Datum04.05.2007 15:498582 x gelesen
Wenn du den Ersatzdienst in einer FF machst und es nichts dagegen spricht dass du gleichzeitig bei einer BF bist (ist je nach Land unterschiedlich) kannst du ja bei der FF Mitglied bleiben und ie restlichen 3 Jahre "abdienen".


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401360
Datum04.05.2007 16:018727 x gelesen
Geschrieben von Sören SchwickHallo Leute,
Ich möchte nach meinem Bauingenieurwesen Studium gerne in den gehobenen DIenst bei der BF einsteigen. Allerdings läuft mein Ersatzdienst nach Beendigung des Studiums noch fast drei Jahre. Muss ich ihn vorher beendet haben oder kann ich diesen parallel laufen lassen? Ist das vielleicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich?


Geheimtipp: Einfach mal beim Ordnungsamt der Wunschstadt anfragen..

Bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass Du dort auch der Wehrüberwachung unterliegst.

Sollte das nicht zutreffend sein, so werden die Dir im Rahmen ihrer Beratungspflicht und "Bürgernähe" mitteilen, wer Dir da exakte Auskünfte und keine Meinungen geben kann.

Falls Du schon kund tun möchtest, dass Du Dich f.d. BF interessierst, dann kannst Du auch den Verwaltungsleiter der BF anschreiben/rufen..

Meistens sehr nette Leute, grins (doch, unser letzter, den ich erlebt habe war wirklich OK!)

Immer schön fröhlich sein
(und vor Allem, in eine bestimmte Richtung: Immer höflich bleiben!)

Klaus, bekannt als die Stimme der Vernunft


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401364
Datum04.05.2007 16:118408 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sören SchwickIch möchte nach meinem Bauingenieurwesen Studium gerne in den gehobenen DIenst bei der BF einsteigen. Allerdings läuft mein Ersatzdienst nach Beendigung des Studiums noch fast drei Jahre. Muss ich ihn vorher beendet haben oder kann ich diesen parallel laufen lassen? Ist das vielleicht von Stadt zu Stadt unterschiedlich?
Grundsätzlich kann es in einem "Ernstfall" zu einem Interessenkonflikt kommen, da du ggf. bei zwei verschiedenen KatS-Behörden in der Pflicht stehst.
Solange deine Ersatzdienststelle die Füße still hält, werden keine Probleme auftreten; das solltest du vielleicht im Vorfeld mit den Verantwortlichen (auf unterer Ebene) abklären.


Gruß
Markus

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401366
Datum04.05.2007 16:128589 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sören SchwickMuss ich ihn vorher beendet haben oder kann ich diesen parallel laufen lassen?

Wenn Du bei einer BF bist stehst Du ja weder für den Dienst in der Bundeswehr noch für den Ersatzdienst zur Verfügung.
Wenn ich mich nicht irre, hat sich der Ersatzdienst für Dich erledigt sobald Du eine Ausbildung bei einer BF beginnst. D.h. die restlichen "Pflichtjahre" werden Dir bis auf weiteres "erlassen".

Aber so genau festlegen will ich mich jetzt da nicht.

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorMarc8el 8B., Bad Pyrmont / Niedersachen401370
Datum04.05.2007 16:238536 x gelesen
Also soweit ich informiert bin, musst du dann die restlichen Jahre nichts mehr machen, da du das ja dann hauptberuflich machst. Also fallen die restlichen Jahre wech.

Gruss
Marcel


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AutorMart8in 8O., Hamburg / Hamburg401373
Datum04.05.2007 16:388454 x gelesen
Hallo,

ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das es nicht ganz so einfach ist. Ich bin umgezogen(500km) um bei der BF die Ausbildung zu machen, bin daraufhin aus der FF und damit aus dem Kat-S ausgeschieden. Ich war fast 3 Jahre im Kat-S. Hier in HH ist es nicht erwünscht gleichzeitig bei der BF und FF zu sein daraus ergibt sich das Problem das ich nette Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen hab und daraufhin zur Musterung musste.
Während der Ausbildung bin ich freigestellt und danach schreibt ein netter Mensch von der BF dem Kreiswehrersatzamt das sie nicht auf mich verzichten können. So wie ich gehört habe kann das klappen gibt aber keine 100%ige Garantie, da keinen Dienst an der Waffe.

Aber schon die Ausbildung bei der BF ist wirklich gut, von daher: das Beste hoffen.

Martin


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401374
Datum04.05.2007 16:428545 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn Du bei einer BF bist stehst Du ja weder für den Dienst in der Bundeswehr noch für den Ersatzdienst zur Verfügung.

Warum nicht?
Was ist der unterschied zu einem Bäcker, Dreher, Elektiker?

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn ich mich nicht irre, hat sich der Ersatzdienst für Dich erledigt sobald Du eine Ausbildung bei einer BF beginnst.

Du irrst dich.

Geschrieben von Jakob TheobaldD.h. die restlichen "Pflichtjahre" werden Dir bis auf weiteres "erlassen".

Falsch.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorLoth8ar 8L., Hilden / NRW401376
Datum04.05.2007 16:558534 x gelesen
Das ist falsch! Wir hatten einen Kollegen, der nach 6 Jahren RD bei einer HIORG zum B1 gegangen ist. Nach der Ausbildung dürfte er zur Bundeswehr, da er das 1 Jahr nicht zum Dienst erschienen war.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401378
Datum04.05.2007 16:588577 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Christi@n PannierWarum nicht?
Was ist der unterschied zu einem Bäcker, Dreher, Elektiker?


Beamte bzw. Beamtenanwärter der BF werden nach meinen Informationen nicht zum Wehrdienst herangezogen. Da die entsprechenden Dienststellen ihre Mitarbeiter leichte UK stellen können wie ein Bäckermeister oder Elektrofachgeschäft.

Geschrieben von Christi@n PannierDu irrst dich.

Möglich. Ich bin mal von dem ausgegangen was nach meiner Ansicht Sinn macht.

Geschrieben von Christi@n PannierFalsch.

Ob das so falsch ist?

Aber mal davon ab, Sören studiert noch und leistet schon Ersatzdienst? Wird man nicht während der Ausbildung und des Studiums vom Wehrdienst freigestellt? Zumindest war das zu meiner Zeit (in den 80er) noch so.

Wenn also Sören nach dem Abi direkt ins Studium gegangen ist, hat überhaupt keine Notwendigkeit bestanden sich für einen Ersatzdienst zu verpflichten. Ich gehe mal davon aus das Sören gemustert und für tauglich befunden wurde.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW401379
Datum04.05.2007 17:018527 x gelesen
Hallo Jakob,

Geschrieben von Jakob TheobaldBeamte bzw. Beamtenanwärter der BF werden nach meinen Informationen nicht zum Wehrdienst herangezogen. Da die entsprechenden Dienststellen ihre Mitarbeiter leichte UK stellen können wie ein Bäckermeister oder Elektrofachgeschäft.

deine Infos sind schlichtweg falsch.

Geschrieben von Jakob TheobaldMöglich. Ich bin mal von dem ausgegangen was nach meiner Ansicht Sinn macht.

Es geht hier nach Gesetzen Rechtslage u.s.w und nicht nach deinen Ansichten.

mfG
Hilmar


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401380
Datum04.05.2007 17:048533 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Hilmar Königdeine Infos sind schlichtweg falsch.
Geschrieben von Hilmar KönigEs geht hier nach Gesetzen Rechtslage u.s.w und nicht nach deinen Ansichten.

Hmm, dann bin ich falsch Informiert. Das Gesetze nicht unbedingt etwas mit "Sinn" zu tun haben ist mir jetzt auch klar. ;-)

Gruß

Jakob


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz401381
Datum04.05.2007 17:078513 x gelesen
Geschrieben von Lothar LeithäuserDas ist falsch! Wir hatten einen Kollegen, der nach 6 Jahren RD bei einer HIORG zum B1 gegangen ist. Nach der Ausbildung dürfte er zur Bundeswehr, da er das 1 Jahr nicht zum Dienst erschienen war.

Das ist aber fies gemacht!

Immerhin gibt es die möglichkeit sich auch für ein Jahr aus wichtigem Grunde von der Freistellung beurlauben zu lassen.
Das Jahr wird dann natürlich hintendran gehangen.

Ok, so geht er halt anteilig 1/7 des Grundwehrdienstes zur BW...


Manuel


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401391
Datum04.05.2007 17:278588 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jakob TheobaldWenn also Sören nach dem Abi direkt ins Studium gegangen ist, hat überhaupt keine Notwendigkeit bestanden sich für einen Ersatzdienst zu verpflichten.

Wenn Sören Ersatzdienst leisten würde (was er ganz offensichtlich nicht tut), dann würde er jetzt nicht studieren.
Dann hätte Sören nämlich einen Antrag gestellt und wäre anschließend als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und würde jetzt Essen ausfahren oder Möwen auf Scharhörn zählen oder vierblättrige Kleeblätter auf dem Brocken oder was man sonst so im Zivildienst macht.

Merke: Der Zivildienst nach ZDG ist ein Ersatzdienst. Die Freistellung vom Wehrdienst nach WehrPflG ist KEIN Ersatzdienst.
Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts gemein.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorJuli8an 8T., Eschborn / Hessen401393
Datum04.05.2007 17:318571 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Jakob Theobald---
Aber mal davon ab, Sören studiert noch und leistet schon Ersatzdienst? Wird man nicht während der Ausbildung und des Studiums vom Wehrdienst freigestellt? Zumindest war das zu meiner Zeit (in den 80er) noch so.

Interessant, dass das früher so war ... heute ist jedenfalls ein Studium kein Grund mehr, den Wehrdienst aufzuschieben (im Gegensatz zu einer Ausbildung).
Viele aus dem Abi-Jahrgang (2005) meiner Schule haben - vorrausgesetzt eine positive Musterung - nach dem Abi erstmal ein Jahr Zivildienst gemacht (Bundeswehr kaum jemand). Ich selber bin seit der Musterung bei der Feuerwehr, wo ich ohnehin bereits tätig war, Freigestellter und konnte somit direkt mit dem Studium beginnen.

Zum ursprünglichen Thema:
Kenne auch jemanden, der seit einiger Zeit bei der BF ist, und dennoch bei uns weiterhin ganz normal freigestellt ist.

Grüße,
Julian T.


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401394
Datum04.05.2007 17:328519 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sören Schwick. Allerdings läuft mein Ersatzdienst nach Beendigung des Studiums noch fast drei Jahre.

Geschrieben von Christi@n PannierWenn Sören Ersatzdienst leisten würde (was er ganz offensichtlich nicht tut), dann würde er jetzt nicht studieren.

Jetzt bin ich etwas verwirrt.

Gruß

Jakob


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401396
Datum04.05.2007 17:378570 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Julian TödterInteressant, dass das früher so war ... heute ist jedenfalls ein Studium kein Grund mehr, den Wehrdienst aufzuschieben (im Gegensatz zu einer Ausbildung).

Aufgemerkt, wenn man nicht direkt nach dem Abi mit dem Studium begonnen hat, wurde man auch einberufen! Also nichts auf die lange Bank schieben und erst mal ein Jährchen entspannen ;-)

Es kam darauf an wer schneller war. KWEA oder der Abiturient. Wärend der Ausbildung und des Studiums wurde und wird niemand einberufen (zumindest nicht in Friedenszeiten).

Gruß

Jakob


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AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401397
Datum04.05.2007 17:408531 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier Wenn Sören Ersatzdienst leisten würde (was er ganz offensichtlich nicht tut), dann würde er jetzt nicht studieren.
Dann hätte Sören nämlich einen Antrag gestellt und wäre anschließend als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden und würde jetzt Essen ausfahren oder Möwen auf Scharhörn zählen oder vierblättrige Kleeblätter auf dem Brocken oder was man sonst so im Zivildienst macht.

Merke: Der Zivildienst nach ZDG ist ein Ersatzdienst. Die Freistellung vom Wehrdienst nach WehrPflG ist KEIN Ersatzdienst.
Das eine hat mit dem anderen so gut wie nichts gemein.



Zur weiteren Information:
Ich fange zum WS an zu studieren und habe ich vor 3 Monaten dem Katastrophenschutz verpflichtet. Ich wurde also gemustert mit eingeschränkt T2, danach verweigert und wurde vom Zivildienst einberufen. Daraufhin musste ich eine Zivildienststelle suchen und habe mich entschieden, mich für den Katastrophenschutz zu verpflichten...
In meinem Bescheid zur Bestätigung stand das dann als Ersatzdienst zum Zivildienst drin...


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401400
Datum04.05.2007 17:468476 x gelesen
Hallo!

Hattest Du zum Zeitpunkt der "Einberufung zum Zivildienst" schon die Zusage für einen Studienplatz?

Gruß

Jakob


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AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401401
Datum04.05.2007 17:478467 x gelesen
nein...


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz401404
Datum04.05.2007 17:538461 x gelesen
Hallo!

Alles klar.

Ich würde sagen, mach Dir im Moment mal keine Gedanken über das was in ein paar Jahren sein wird. Wichtiger ist, was in nächster Zeit kommt.

Zieh doch einfach mal das ganze durch so wie Du es vor hast.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401405
Datum04.05.2007 17:548399 x gelesen
Ja, bleibt mir wohl nix anderes übrig :) ... Aber vielen Dank mal für die große Resonanz!...


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AutorJuli8an 8T., Eschborn / Hessen401409
Datum04.05.2007 18:028341 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Jakob Theobald---
Aufgemerkt, wenn man nicht direkt nach dem Abi mit dem Studium begonnen hat, wurde man auch einberufen!

Hm, das hat sich wohl auch geändert... Die Musterung fand in der 13.Stufe statt, und diejenigen, die bei uns nicht verweigert haben und von der Bundeswehr direkt genommen wurden, wurden zum 1. Juli eingezogen - also einiges zu früh, um einen Studienplatz haben zu können.

Gruß,
Julian T.


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AutorJoac8him8 S.8, Cölbe / Hessen401439
Datum04.05.2007 19:088362 x gelesen
Man kann auch noch eingezogen werden wenn man studiert, zumindest solange bis man ein viertel der regelstudienzeit abgeschlossen hat... oder eine ähnliche zeitbegrenzung... einem freund von mir passiert... wurde im zweiten semester gezogen...


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401508
Datum05.05.2007 00:388405 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtOk, so geht er halt anteilig 1/7 des Grundwehrdienstes zur BW...

Falsch. Es geht die volle Zeit zum Bund.
Die anteilige Anrechnung der geleisteten Zeit im Zivilschutz gilt nur dann, wenn die beendigung des Dienstverhältnisses nicht in der Person des Freigestellten liegt. z:B. wenn die Einheit der er angehört aufgelöst wird.

In allen anderen Fällen, z.B. dann wenn wegen Nachlässigkeiten im Dienst das Dienstverhältnis durch die Behörde beendet wird, wird der große Löschknopf gedrückt, Dein Dienstzeitkonto ist wieder auf Null und Du gehst volle 9 Monate treu dienen und tapfer verteidigen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Ilmenau / Thüringen419709
Datum08.08.2007 17:548337 x gelesen
Hallo,
mein Name ist Florian Beck aus der FFw Ilmenau/Thür..Meine Frage ist wie ist das wenn ich statt des "normalen" Wehrdienstes mich lieber für den "Zivildienst" als Katastrophenschutz entscheide in unserrer Gemeinde Feuerwehr Ilmenau möchte aber in die Berufsfeuerwehr.Hebt sich da die zu abarbeitente Zeit beim Katastrophenschutz auf, oder wie ist das?

Mit kamaradschaftlichen Grüßen


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