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Thema | Feuerschutzabgabe | 8 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 401333 | |||
Datum | 04.05.2007 14:43 | 6319 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, bei wem gibts den die Abgabe noch?? Unser Markt hat die vor Jahren mal angeschafft. MkG, Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401338 | |||
Datum | 04.05.2007 14:55 | 5111 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Joerchel bei wem gibts den die Abgabe noch?? Na hoffentlich bei keinem mehr... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 401340 | |||
Datum | 04.05.2007 14:59 | 5241 x gelesen | |||
Mir wurde nämlich gestern bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde itgeteilt, dass es durchaus noch Gemeinden gäbe, wo diese noch erhoben wird. Haupthema war eigentlich die Verteilungsrichtlinie der Feuerschutzsteuer und die Erstattung von Schäden bei Großbränden durch die Feuerversicherung. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401344 | |||
Datum | 04.05.2007 15:09 | 5031 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Sascha Joerchel Mir wurde nämlich gestern bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde itgeteilt, dass es durchaus noch Gemeinden gäbe, wo diese noch erhoben wird. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 401349 | |||
Datum | 04.05.2007 15:31 | 5274 x gelesen | |||
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt. AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 401362 | |||
Datum | 04.05.2007 16:04 | 5076 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf. Wichtig ist noch, dass Richter Söllner wegen Krankheit das Urteil nicht unterschreiben konnte ;-) ... klick Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 401367 | |||
Datum | 04.05.2007 16:14 | 5050 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Marc Dickey AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf. Nein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2007: Platz 27 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 401511 | |||
Datum | 05.05.2007 00:43 | 5070 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierNein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist. Es gab zwei Urteile. Eines vom EuGH, der die Beschränkung der Dienstpflicht (und die sich daraus ableitende Abgabepflicht) nur auf Männer als Verstöß gegen die europ. Menschenrechtskonvention beurteilt hat. Das war 1994. Das BVerfG hat dann 1995 das selbe festgestellt (das wäre ja weiter nicht problematisch gewesen, weil dann hätte man einfach auch bei Frauen die Kohle kassiert...). Und es hat zusätzlich die von Dir genannte Feststellung bezüglich der Zulässigkeit im Hinblick auf die Unzulässigkeit von Sonderabgaben getroffen. Deshalb zahlen heute weder Männer noch Frauen. Als Ergebnis davon wurde i.d.R. die Grundsteuer angehoben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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