alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerschutzabgabe8 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern401333
Datum04.05.2007 14:436319 x gelesen
Hallo Kameraden,

bei wem gibts den die Abgabe noch??

Unser Markt hat die vor Jahren mal angeschafft.

MkG,

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401338
Datum04.05.2007 14:555111 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha Joerchelbei wem gibts den die Abgabe noch??

Na hoffentlich bei keinem mehr...


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern401340
Datum04.05.2007 14:595241 x gelesen
Mir wurde nämlich gestern bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde itgeteilt, dass es durchaus noch Gemeinden gäbe, wo diese noch erhoben wird.

Haupthema war eigentlich die Verteilungsrichtlinie der Feuerschutzsteuer und die Erstattung von Schäden bei Großbränden durch die Feuerversicherung.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401344
Datum04.05.2007 15:095031 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sascha JoerchelMir wurde nämlich gestern bei einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Gemeinde itgeteilt, dass es durchaus noch Gemeinden gäbe, wo diese noch erhoben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen401349
Datum04.05.2007 15:315274 x gelesen
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Feuerwehrabgabe bereits 1995 für unzulässig erklärt.

AFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401362
Datum04.05.2007 16:045076 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marc DickeyAFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf.
Wichtig ist noch, dass Richter Söllner wegen Krankheit das Urteil nicht unterschreiben konnte ;-)

... klick


Gruß
Markus

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio401367
Datum04.05.2007 16:145050 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Marc DickeyAFAIK aber nur, weil sie damals ausschließlich die männliche Bevölkerung betraf.

Nein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401511
Datum05.05.2007 00:435070 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierNein, sondern weil sie als parafiskalische Abgabe an sich schon unzulässig ist.

Es gab zwei Urteile.

Eines vom EuGH, der die Beschränkung der Dienstpflicht (und die sich daraus ableitende Abgabepflicht) nur auf Männer als Verstöß gegen die europ. Menschenrechtskonvention beurteilt hat. Das war 1994.

Das BVerfG hat dann 1995 das selbe festgestellt (das wäre ja weiter nicht problematisch gewesen, weil dann hätte man einfach auch bei Frauen die Kohle kassiert...).
Und es hat zusätzlich die von Dir genannte Feststellung bezüglich der Zulässigkeit im Hinblick auf die Unzulässigkeit von Sonderabgaben getroffen. Deshalb zahlen heute weder Männer noch Frauen.


Als Ergebnis davon wurde i.d.R. die Grundsteuer angehoben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt