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ThemaPerson hinter Tür -> Tür öffnen45 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorHolg8er 8D., Overath / NRW401186
Datum03.05.2007 21:5418458 x gelesen
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum und habe schon ein wenig 'rumgestöbert aber zu meinem "Problem" nichts gefunden:

Ich bin dringend auf der Suche nach Ausbildungsunterlagen (z.B. Präsentation) zum Thema "Tür öffnen".
Wir besitzen einen Zieh-Fix-Koffer und ein selbstgebasteltes "Fenster-Öffnungsgerät".

Hat jemand Unterlagen, wo idealer Weise auch die rechtlichen Grundlagen (Grundrechtseingriff etc.) erläutert werden ?

Gruß
Holger Drux


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW401189
Datum03.05.2007 21:5716757 x gelesen
Geschrieben von Holger DruxIch bin dringend auf der Suche nach Ausbildungsunterlagen (z.B. Präsentation) zum Thema "Tür öffnen".
Wir besitzen einen Zieh-Fix-Koffer und ein selbstgebasteltes "Fenster-Öffnungsgerät".

Hat jemand Unterlagen, wo idealer Weise auch die rechtlichen Grundlagen (Grundrechtseingriff etc.) erläutert werden ?


2007/2008 ein Rotes Heft, soweit ich von einem unseren Azubis (H. Hüsch, BF Wiesbaden) weiß... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorHolg8er 8D., Overath / NRW401191
Datum03.05.2007 22:0616645 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino2007/2008 ein Rotes Heft, soweit ich von einem unseren Azubis (H. Hüsch, BF Wiesbaden) weiß... ;-)

Mmmh, so lange kann ich leider nicht warten ;-)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen401192
Datum03.05.2007 22:0816738 x gelesen
Mmmh, so lange kann ich leider nicht warten ;-)

Womöglich gibt es auch schon viel früher was zu dem Thema. Hab da so ein Gerücht gehört...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHolg8er 8D., Overath / NRW401194
Datum03.05.2007 22:1016603 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyWomöglich gibt es auch schon viel früher was zu dem Thema. Hab da so ein Gerücht gehört...

Aber nicht bis zum Wochenende, fürchte ich.... ;-)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen401195
Datum03.05.2007 22:1116543 x gelesen
(...) und ein selbstgebasteltes "Fenster-Öffnungsgerät".

Kann man denn davon mal Bilder sehen?

Hat jemand Unterlagen, wo idealer Weise auch die rechtlichen Grundlagen (Grundrechtseingriff etc.) erläutert werden ?

Nicht unbedingt wirklich notwendig. Entweder es ist eine klassische Fw-Lage - dann stellt sich die Frage gar nicht. Oder es geschieht weil es z.B. die Pol so wünscht - dann ist das ersteinmal im Grunde deren Problem.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen401198
Datum03.05.2007 22:1416699 x gelesen
Aber nicht bis zum Wochenende, fürchte ich.... ;-)

Also wenn ich mich jetzt mal dransetze und anfange zu schreiben, ... *grübel*... korrekturlesen..., dann der Druck... *rechne*

... könnte optimistisch betrachtet etwas eng werden - realistisch betrachtet womöglich unmöglich. ;-)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401199
Datum03.05.2007 22:1616659 x gelesen
Geschrieben von Holger DruxMmmh, so lange kann ich leider nicht warten ;-)


Hallo Holger,

dann einfach mal aus der Praxis: Wenn Gefahr im Verzuge ist, dann könnt Ihr bedenkenlos die Tür öffnen.
(Das wäre bei "Hilflose hinter Tür" immer der Fall.)

Aber ganz auf der sicheren Seite seid Ihr, wenn Ihr gleich die Polizei dazu holt.

Ein heißer Tipp: Wir hatten es öfters, dass uns Leute zur Hilfe baten, weil sie "ihren Haustürschlüssel" verloren hatten.

Da ist es tatsächlich (nicht mir, obschon das nicht ungewöhnlich wäre, grins) passiert, dass ein Hauseigentümer nur in die Wohnung eines Mietnomaden wollte, um sich dessen Schlüssel zu schnappen.
Ehrlich!

Also bei solchen Dingen immer den Ausweis zeigen lassen, hat er den nicht, dann, siehe oben: Polizei
Gruß
Klaus


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen401204
Datum03.05.2007 22:2116665 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeEin heißer Tipp: Wir hatten es öfters, dass uns Leute zur Hilfe baten, weil sie "ihren Haustürschlüssel" verloren hatten.
Fraglich, ob das ein Einsatz für die Feuerwehr ist...


MkG Sascha

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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta401211
Datum03.05.2007 22:3416694 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerGeschrieben von Klaus Bethge
Ein heißer Tipp: Wir hatten es öfters, dass uns Leute zur Hilfe baten, weil sie "ihren Haustürschlüssel" verloren hatten.

Geschrieben von Sascha TrögerFraglich, ob das ein Einsatz für die Feuerwehr ist...

Das wäre m.M.n. ein kostenpflichtiger Einsatz und selbst dann gibt es Firmen die ihren Lebensunterhalt damit verdienen Türen zu öffen.
Anders wäre es allerdings, wenn der Bürger sagen würde:" Ich habe meinen Haustürschlüssel verloren und mein Essen steht noch auf dem Herd". Dies würde dann unter Gefahrenabwehr fallen, oder sehe ich das falsch?


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401212
Datum03.05.2007 22:3616642 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeAlso bei solchen Dingen immer den Ausweis zeigen lassen, hat er den nicht, dann, siehe oben: Polizei

Ich sage nur: Nuhr....


Entweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.

Laternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.

Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg401213
Datum03.05.2007 22:4116613 x gelesen
Geschrieben von Dirk JaniakDas wäre m.M.n. ein kostenpflichtiger Einsatz und selbst dann gibt es Firmen die ihren Lebensunterhalt damit verdienen Türen zu öffen.

Das wäre nicht mal ein kostenpflichtiger Einsatz. denn davon steht nichts im FwG unter den "Kannaufgaben".
Sondern schlicht Konkurrenztätigkeit zu gewerblichen Unternehmen.


Geschrieben von Dirk JaniakAnders wäre es allerdings, wenn der Bürger sagen würde:" Ich habe meinen Haustürschlüssel verloren und mein Essen steht noch auf dem Herd". Dies würde dann unter Gefahrenabwehr fallen, oder sehe ich das falsch?

Aufmachen, reingehen, Essen vom Herd nehmen, Türe wieder verschließen, sagen "Sie können jetzt den Schlüsseldienst rufen", einrücken ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorDirk8 J.8, Edmonton / Alberta401219
Datum03.05.2007 22:5316527 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAufmachen, reingehen, Essen vom Herd nehmen, Türe wieder verschließen, sagen "Sie können jetzt den Schlüsseldienst rufen", einrücken ;-)

Hier is' die Nummer von meinem Schwager sein Schlüsseldienst, LOL


Stay safe brothers.

Dirk
________________________________________
Firefighting is all about ass - busting ours to save yours. ~Author Unknown

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen401225
Datum03.05.2007 23:4116591 x gelesen
Hallo Holger,

hast Du hier: "Hilflose Person -> Tür öffnen" nichts gefunden was Dir weiter hilft? Wurde Anfang des Jahres hier diskutiert.

Gruß,

Dirk

PS: An alle, wie kann ich 'nen Link auf einen anderen Forumsbeitrag posten!?


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen401234
Datum04.05.2007 01:1516508 x gelesen
Moin

Geschrieben von Dirk WulfesPS: An alle, wie kann ich 'nen Link auf einen anderen Forumsbeitrag posten!?Entweder "von Hand" die Adresse des Postings kopieren und im neuen Beitrag als Link einfügen, oder du nutzt Jürgens Beitragverlinkungsservice ;o)
Für letzteren öffne den zu verlinkenden Beitrag, klicke unter "antworten" auf "Beitrag merken", erstelle dann andernorts dein neues Posting mit dem du verweisen möchtest, hierbei gibt es dann oben den Button "Link auf Beitrag", mit dem du den fertigen Verweis in deinen Text einbauen kannst.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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AutorChri8sti8an 8L., Waldsolms / Hessen401238
Datum04.05.2007 06:4316685 x gelesen
Bei Fragen wende Dich doch an die "türöffnungsexperten" aus dem Rhein-Main-Gebiet.

Link

Die helfen auf Email Anfrage gerne in allen technischen und rechtlichen Fragen weiter.

Christian


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401240
Datum04.05.2007 08:1616620 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischerch sage nur: Nuhr....

Frechheit!

Geschrieben von Christian FischerEntweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.

Laternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.

Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.


Na, allzu oft scheinst Du das ja nicht gemacht zu haben, sonst würdest DU die Praxis besser kennen

Klaus


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401245
Datum04.05.2007 09:3916596 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ...... Christian Fischer
Entweder ich werde auf Grund der Vorschriften des jeweils gültigen FwG tätig. Dann sind die Fronten klar und ich brauche auch keine Polizei.
Rechtsgrundlagen hierzu sollte man ab GrFü aufwärts gelernt haben.
Alternativ werde ich als Amtshilfe für die Polizei tätig, dann brauche ich mir keine Sorgen um die Rechtsgrundlage zu machen, denn das ist bei Amtshilfe Aufgabe der anfordernden Stelle.
Oder es ist weder das eine noch das andere, dann gebe ich dem Anrufer den Tip "gelbe Seiten - Schlüsseldienst", nehme seine Daten für den die Verwaltung auf die ihm dann eine Rchnung stellt und rücke von der immer noch verschlossenen Tür ab.

... Klaus Bethge
Na, allzu oft scheinst Du das ja nicht gemacht zu haben, sonst würdest DU die Praxis besser kennen

Sollte die Praxis von dem abweichen, was Christian geschrieben hat, dann handelt die Feuerwehr schlicht und einfach rechtswidrig.
Es ist leider so, das mangels umfassender Ausbildung im Führungsbereich Fehlververhalten bei Feuerwehrs immer noch von Generation zu Generation weiter vererbt wird, dadurch wird es aber nicht automatisch richtig.


Gruß
Markus

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401254
Datum04.05.2007 10:2516666 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßSollte die Praxis von dem abweichen, was Christian geschrieben hat, dann handelt die Feuerwehr schlicht und einfach rechtswidrig.
Es ist leider so, das mangels umfassender Ausbildung im Führungsbereich Fehlververhalten bei Feuerwehrs immer noch von Generation zu Generation weiter vererbt wird, dadurch wird es aber nicht automatisch richtig.


So, noch einmal ganz langsam zum mitlesen:

In meiner Dienstzeit hatte wir fast jede Dienstschicht eine Tür zu öffnen.
Bitte glaub es oder auch nicht, ich sage/schreibe, wie es ist.

Jeder Alarm wurde automatisch an die Polizei gemeldet - und die kam dazu..

Kam es zu den von mir geschilderten Situationen, dass ein Bürger die Feuerwehr bat, die Tür zu öffnen, weil er seinen Schlüssel verloren hat, dann, aus der Erfahrung heraus (siehe die Geschichte mit dem Hausbesitzer und dem Mietnomaden) musste er seinen Personalausweis vorlegen.

Damit hier keine Konfusion auftritt: Das waren keine Alarme, sondern Einsätze, da wurde unterschieden.
Hier wurde keine Gefahr angenommen und die Polizei nicht automatisch dazu gebeten.

Konnte oder wollte er nicht, dann kam der Funkspruch: "Pol zur Einsatzstelle"

War es eine "Hilflose hinter verschlossener Tür.." oder drang Brandgeruch (auch das beliebte und berüchtigte angebrannte Essen) durch die Ritzen, dann fingen wir an, die Tür zu öffnen, egal, ob Pol vor Ort war oder nicht.

Jetzt wurde eine Gefahrenlage angenommen.

Die Frage, ob kostenpflichtig oder nicht hatte nicht wir zu entscheiden, das war Sache der Verwaltung..
Ich schrieb in meinen Bericht, was war - und damit war die Sache "Kosten" für mich erledigt.

Ach ja, zu der Sache "Nuhr": Nun, jeder benimmt sich so, wie er es (nicht) gelernt hat, das wird nicht kommentiert..

Falls jetzt jemand sagen kann, wir rechtswidrig gehandelt haben, bitte, nur zu, ich bin ganz Auge.


Klaus


Geschrieben von Markus GroßEs ist leider so, das mangels umfassender Ausbildung im Führungsbereich Fehlververhalten bei Feuerwehrs immer noch von Generation zu Generation weiter vererbt wird, dadurch wird es aber nicht automatisch richtig.

Über die Qualität meiner/unser Ausbildung diskutiere ich nun wirklich nicht..

Klaus


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401261
Datum04.05.2007 10:4516628 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Klaus BethgeJeder Alarm wurde automatisch an die Polizei gemeldet - und die kam dazu.
Da frage ich mich, warum? Die ist nämlich in den wenigsten Fällen - wenn die Feuerwehr sich rechtskonform verhält - wirklich erforderlich.

Geschrieben von Klaus BethgeKam es zu den von mir geschilderten Situationen, dass ein Bürger die Feuerwehr bat, die Tür zu öffnen, weil er seinen Schlüssel verloren hat, dann, aus der Erfahrung heraus (siehe die Geschichte mit dem Hausbesitzer und dem Mietnomaden) musste er seinen Personalausweis vorlegen.
Entsprechend ausgebildetes Leitstellenpersonal sollte solche "Einsätze" eigentlich abfangen können - ganz einfach mangels Zuständigkeit der Feuerwehr.

Geschrieben von Klaus BethgeDamit hier keine Konfusion auftritt: Das waren keine Alarme, sondern Einsätze, da wurde unterschieden.
Hier wurde keine Gefahr angenommen und die Polizei nicht automatisch dazu gebeten.

Warum kommt dann die Feuerwehr, wenn keine Gefahr angenommen wird.

Geschrieben von Klaus BethgeWar es eine "Hilflose hinter verschlossener Tür.." oder drang Brandgeruch (auch das beliebte und berüchtigte angebrannte Essen) durch die Ritzen, dann fingen wir an, die Tür zu öffnen, egal, ob Pol vor Ort war oder nicht.

Jetzt wurde eine Gefahrenlage angenommen.

Ebend. Hier ist dann auch die Feuerwehr zuständig.

Geschrieben von Klaus BethgeFalls jetzt jemand sagen kann, wir rechtswidrig gehandelt haben, bitte, nur zu, ich bin ganz Auge.
Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr außerhalb von Gefahrensituationen Türen öffnen soll?
Türöffnung bei "Schlüssel verloren" ist eine gewerbliche Aufgabe.
Auch ein Hausbesitzer darf die Wohnung eines Mieters nicht ohne Weiteres betreten. Hier leistet ihr Unterstützung bei einer Grundrechtsverletzung bzw. übt selbst eine aus.
Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr zur Feststellung der Identität Personenkontrollen durchführen darf?


Gruß
Markus

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401271
Datum04.05.2007 11:1716696 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßWo steht geschrieben, dass die Feuerwehr außerhalb von Gefahrensituationen Türen öffnen soll?
Türöffnung bei "Schlüssel verloren" ist eine gewerbliche Aufgabe.


Das musst DU meine Dienststellenleitung fragen. Grundlage war wohl, einem hilfesuchenden Bürger schnell zu helfen..

Geschrieben von Markus GroßAuch ein Hausbesitzer darf die Wohnung eines Mieters nicht ohne Weiteres betreten. Hier leistet ihr Unterstützung bei einer Grundrechtsverletzung bzw. übt selbst eine aus.
Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr zur Feststellung der Identität Personenkontrollen durchführen darf?


Eben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen.

Außerdem vergisst DU, das die BF eine Vollzugsbehörde ist.

In meinem Dienstausweis stand:
"Der Feuerwehrbeamte ist berechtigt, gem. § 1 Abs. 1 Ziff. 9 und 14 Vollzugsbeamter VoSOG (heißt heute anders, Gefahrenabwehrgesetz)
polizeiliche Aufgaben wahrzunehmen"

Und nun?

Gruß
Klaus


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401272
Datum04.05.2007 11:1916521 x gelesen
sorry, Nachtrag: " berechtigt ist, die Wohnung zu betreten

Gruß
Klaus


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland401275
Datum04.05.2007 11:3516605 x gelesen
Moin Klaus,

Quatsch mit Sosse....ehrlich..

Der Vermieter hat NULL Berechtigung in die Wohnung zu gehen...selbst wenn da Mietnomanden drin sind mit hohen Mietschulden.
Geschrieben von Klaus BethgeEben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen.
In beiden Fällen habt ihr da nix zu suchen.

Und ob BF Vollzugsbeamte sind oder nicht...is total egal.


Ich als Mieter würde dich anzeigen, den Vermieter anzeigen und den Polizisten und dir zusätlich ne Dienstaufsichtsbeschwerde vorlegen.
Und glaub mir, ich würde Recht bekommen.


Ihr habt in der Wohnung, solange es dort nicht brennt oder ein Notfall vorliegt., NIX zu suchen.

Ihr habt euch schlicht und ergreifend strafbar gemacht.

Die Wohnung bei einem Mietnomanden zu öffnen kann nur über einen rechtskräftiges Urteil zusammen mit dem Gerichtsvollzieher geschehen.

Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder Selbstjustiz verübt.



Kopfschüttelnde Grüsse


Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401280
Datum04.05.2007 11:5516612 x gelesen
Geschrieben von Peter Kofflerhr habt in der Wohnung, solange es dort nicht brennt oder ein Notfall vorliegt., NIX zu suchen.

Ihr habt euch schlicht und ergreifend strafbar gemacht.

Die Wohnung bei einem Mietnomanden zu öffnen kann nur über einen rechtskräftiges Urteil zusammen mit dem Gerichtsvollzieher geschehen.

Wo kommen wir denn dahin, wenn jeder Selbstjustiz verübt.


Hallo Peter,

so langsam bin ich verzweifelt. Du hast voll Recht!

Natürlich öffneten wir nie die Wohnung eines Anderen für einen Hausbesitzer, der da unberechtigt hinein wollte..

Genau das aber ist mal passiert (sehr lange her), als sich jemand als der "Wohnungseigentümer" (vulgo: Mieter" ) vorstellte und die Kollegen das im treuen Glauben so hinnahmen..

Auf Grund dieser Erfahrung wurde dann ganz rigide gesagt, dass der Hilfesuchende sich als Berechtigter ausweisen müsse..
Konnte er das nicht, dann haben wir abgebrochen oder eben, wenn hier Zweifel waren, die Polizei um Feststellung der Personalien gebeten.

War das klar und OK, dann, aber auch erst dann! haben wir die Tür geöffnet

Ich war wirklich der Meinung, dass ich das richtig rüber gebracht habe..

Von uns aus kam nur der mit unserer Hilfe in die Wohnung, der dort auch, sagen wir es mal so, gemeldet war.


Die Feuerwehr als Handlungsgehilfe bei zivilen Miet/Nachbarschaftsstreitigkeiten - das geht zu weit und ist auch nicht!


mit freundlichem Gruß
Klaus


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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen401347
Datum04.05.2007 15:2216533 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus Bethge
(heißt heute anders, Gefahrenabwehrgesetz)

Kein Vorwurf, aber das ist so nicht richtig.

Heute heißt es wieder (wie vor Jahren auch schonmal, bevor es Gefahrenabwehrgesetz hieß) Nds. SOG, vom 11.12.2003, veröffentlicht im Nds. GVBl., S. 414.

MkG, Sven


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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401372
Datum04.05.2007 16:2416529 x gelesen
Geschrieben von Sven BösselHeute heißt es wieder (wie vor Jahren auch schonmal, bevor es Gefahrenabwehrgesetz hieß) Nds. SOG, vom 11.12.2003, veröffentlicht im Nds. GVBl., S. 414.

Hubbs, danke f.d. Hinweis. Da kann man nur sagen: Nur der Wechsel ist beständig, hi

Freundliche Grüße
Klaus


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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW401403
Datum04.05.2007 17:5316594 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Klaus BethgeDas musst DU meine Dienststellenleitung fragen. Grundlage war wohl, einem hilfesuchenden Bürger schnell zu helfen..

Und Du hast brav immer die Befehle ausgeführt ohne mal kurz an die gültige Rechtslage zu denken? Mutig (oder übermutig?).

Geschrieben von Klaus BethgeEben, um das zu verhindern haben wir uns ja durch den Pers.Ausweis oder durch die Polizei versichert, dass der Hilfesuchende berchtigt ist, die Wohnung zu berichtigen.

Na jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen??

Geschrieben von Klaus BethgeAußerdem vergisst DU, das die BF eine Vollzugsbehörde ist.

Was Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen.

Ganz zu schweigen von der Türöffner für den Vermieter beim Mietnomaden. Da brauchst Du einen vollstreckbaren Titel...

Gruss
Christian


-------------------------------------------------


... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorAndr8eas8 D.8, Stolberg / NRW401424
Datum04.05.2007 18:2216590 x gelesen
Geschrieben von Markus GroßDa frage ich mich, warum? Die ist nämlich in den wenigsten Fällen - wenn die Feuerwehr sich rechtskonform verhält - wirklich erforderlich.


Sicherung der Wohnung vielleicht? ;-)
DAS ist nämlich im Anschluss KEINE Arbeit der Feuerwehr...


Gruß
ado

-----

Wie immer: MEINE Meinung

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401426
Datum04.05.2007 18:2616597 x gelesen
Geschrieben von Christian Tonnera jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen??


Au wire.. Solltest zu zufällig im Besitz eines solchen Dokumentes sein, dann schau hinein und Du wirst voller Staunen feststellen, dass da gar keine Adresse drin steht. Nur die ausstellende Gemeinde.
Plonk!

Nächster Aufwärtshaken:
Geschrieben von Christian TonnerWas Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen.


Wo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?!
Oder glaubst Du allen Ernstes, eine Dienststelle wie die BF unter der Verantwortung der Stadt würde einfach in das Blaue hinein über Jahrzehnte Rechtsbruch begehen?? Mann , ich bitte Ihnen...

Ach ja, und zum Schluss diese kleine Pitesse:

Geschrieben von Christian TonnerGanz zu schweigen von der Türöffner für den Vermieter beim Mietnomaden. Da brauchst Du einen vollstreckbaren Titel...


Warum im Himmels willen liest Du eine Mail, auf die Du Dich beziehst nicht ganz und vollständig??

Ich schrieb es jetzt ein paar Mal: In grauer Vorzeit hat sich mal eine Fahrzeugführer von einem Hausbesitzer "linken" lassen, weil er ihm auf Treu und Glauben gefolgt war.

Danach gab es eine Folgeanweisung, welche ganz klar ausdrückte, wie bei unklaren Besitzverhältnissen zu verfahren sei. Punkt!

Letzter Satz meiner letzen Mail im Sinn: Die BF ist selbstverständlich nicht Handlungsgehilfe bei zivilrechtlichen Miet/Nachbarschaftsstreitigkeiten.

(Es sei, sie agiert als Amtshilfe für einen Gerichtsvollzieher oder die Polizei) Bingo!

So, da ich ja selber Höflichkeit angemahnt habe kann ich hier nur nett die Bitte äußern, Texte ganz zu lesen und nach Möglichkeit richtig einzuordnen.

mfG Klaus,
nicht mehr ganz so fröhlich!


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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401432
Datum04.05.2007 18:5116561 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas DovernSicherung der Wohnung vielleicht? ;-)
DAS ist nämlich im Anschluss KEINE Arbeit der Feuerwehr...

Richtig, aber das ist nicht immer erforderlich, z. B.
- Vor Ort hat sich die Türöffnung nach weiterer Erkundung erübrigt.
- Wohnung wurde ohne Beschädigung der Tür geöffnet und kann wieder ordnungsgemäß verschlossen werden
- Ein anderer Wohnungsberechtigter, ggf. nach Absprache mit dem Patienten, ist vor Ort
- ...

Deshalb kann ich auf eine Pauschalarmierung der Polizei verzichten und fordere diese erst bei Bedarf an, wenn wirklich keine andere Möglichkeit besteht.


Gruß
Markus

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg401437
Datum04.05.2007 19:0616636 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeAch ja, und zum Schluss diese kleine Pitesse:

Hallo,

was ist eine Pitesse? Find ich in keinem Fremdwörterlexikon.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW401450
Datum04.05.2007 20:1716586 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwas ist eine Pitesse? Find ich in keinem Fremdwörterlexikon.
sollte vermutlich Petitesse sein... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401452
Datum04.05.2007 21:1316535 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoollte vermutlich Petitesse sein... ;-)

stimmt, aufrichtige Entschuldigung, ein Schreibfehler..

Petitesse= Kleinigkeit, Unwichtigkeit

mit freundlichem Gruß
Klaus


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg401486
Datum04.05.2007 23:3816530 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
ollte vermutlich Petitesse sein... ;-)

Geschrieben von Klaus Bethgestimmt, aufrichtige Entschuldigung, ein Schreibfehler..
Petitesse= Kleinigkeit, Unwichtigkeit


Hallo,

da erinnere ich mich immer wieder an meinen Volksschullehrer der sagte: "Bub, schreib immer nur das was du selber auch verstehst".

Aber kann ja immer mal vorkommen, - ist wirklich eine Petitesse.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland401489
Datum04.05.2007 23:4716755 x gelesen
Nabend,

sfz.. .auf wenns lästig erscheint...Klaus...

Geschrieben von Klaus BethgeSolltest zu zufällig im Besitz eines solchen Dokumentes sein, dann schau hinein und Du wirst voller Staunen feststellen, dass da gar keine Adresse drin steht. Nur die ausstellende Gemeinde.
Plonk!


Sobald du umziehst, ändert die Gemeinde im Zuge der Neuerfassung deinen Personalausweis UND ändert auch den Wohnort in deinem Reisepass...(ich habs grad ändern lassen, daher weiß ich das)

Geschrieben von Klaus BethgeWo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?!
Oder glaubst Du allen Ernstes, eine Dienststelle wie die BF unter der Verantwortung der Stadt würde einfach in das Blaue hinein über Jahrzehnte Rechtsbruch begehen?? Mann , ich bitte Ihnen...


Ohja..ich glaube das es viele solcher Punkte gibt, wo aufgrund von Unwissenheit, Halbwissen und sonstigen Wissens Anweisungen getroffen werden.

Geschrieben von Klaus BethgeLetzter Satz meiner letzen Mail im Sinn: Die BF ist selbstverständlich nicht Handlungsgehilfe bei zivilrechtlichen Miet/Nachbarschaftsstreitigkeiten

Vollkommen richtig, ich würde hier allerdings auch die FF mit aufnehmen.. grins...

Geschrieben von Klaus BethgeEs sei, sie agiert als Amtshilfe für einen Gerichtsvollzieher oder die Polizei) Bingo!

HUST,...also für die Pol kann ich von nachvollziehen...aber wenn ich bzw. die Feuerwehr mal für einen GV eine Wohnungsöffnung durchführen soll...DAS kann nicht sein.
Wo ist denn da die Gefahr in Verzug? Bei einer zwangsweisen Wohnungsöffnung mit Gerichtsvollzieher und Beschluss, hat der GV einen Schlosser oder Schlüsseldienst mit dabei.


Klaus, deine Aussagen waren im ersten Moment widersprüchlich und nicht richtig aufzufassen. Wir haben uns ja weiter oben im Thread ja schon korrigiert.
Manchmal triffst du leider sehr missverständliche Aussagen die vielleicht, in einem anderen Zusammenhang gelesen, richtig sein könnten. Wenn man dann nur Textausschnitte liest, kann es sich falsch darstellen.


Nächtliche Grüsse
Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen401492
Datum04.05.2007 23:5616540 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerSobald du umziehst, ändert die Gemeinde im Zuge der Neuerfassung deinen Personalausweis UND ändert auch den Wohnort in deinem Reisepass...(ich habs grad ändern lassen, daher weiß ich das)

Und da (Reisepass) steht steht neuerdings die Adresse drin!?

Gruß,

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland401495
Datum04.05.2007 23:5916560 x gelesen
Moin,

lies richtig,....da steht nur Wohnort, ...nicht Adresse...

die ändern den Wohnort...mehr nicht...keine STrasse.


Gruß


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen401512
Datum05.05.2007 00:4916566 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerMoin,

lies richtig,....da steht nur Wohnort, ...nicht Adresse...

die ändern den Wohnort...mehr nicht...keine STrasse.


Richtig! Nur, wie willst du dich dann damit legitimieren (d)eine Wohnung öffnen zu lassen?
Ob jetzt Polizei, Schlüsseldienst, Hausmeister oder FW öffenen wollen lassen, egal, da steht nur drin, in welcher Kommune Du gemeldet bist, weiter nix.

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Ohja..ich glaube das es viele solcher Punkte gibt, wo aufgrund von Unwissenheit, Halbwissen und sonstigen Wissens Anweisungen getroffen werden.

Eigendlich trivial, aber der Spiegel Deines Post!

Good night,

Dirk


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland401514
Datum05.05.2007 01:1916525 x gelesen
Gähn,

ich würde dir Dieter Nuhr empfehlen...und danach ein vollständiges Lesen meiner Postings zu Klaus Beiträgen.

Geschrieben von Dirk WulfesEigendlich trivial, aber der Spiegel Deines Post

Ich sag nur...lies Nuhr.


Manchmal sollte man den ganzen Thread lesen....danach schlafen ... und dann antworten.


Gruß Peter


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401525
Datum05.05.2007 09:3316728 x gelesen
Geschrieben von Peter KofflerGeschrieben von Klaus BethgeWo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?!
Oder glaubst Du allen Ernstes, eine Dienststelle wie die BF unter der Verantwortung der Stadt würde einfach in das Blaue hinein über Jahrzehnte Rechtsbruch begehen?? Mann , ich bitte Ihnen...

Ohja..ich glaube das es viele solcher Punkte gibt, wo aufgrund von Unwissenheit, Halbwissen und sonstigen Wissens Anweisungen getroffen werden.


Hallo Peter und alle Leser,

offensichtlich lässt das Thema mich nicht los, hi

Peter, jede größere Stadt hat eine Rechtsabteilung, in Hannover ein eigenes Amt - und die klopfen die Dinge sehr genau auf Rechtsmäßigkeit ab..

Keine Stadt/Gemeinde kann es sich leisten, dem klagefreudigen Bürger eine Steilvorlage zu bieten.

Wenn diese Dinge (Thema ist ja das Öffnen von Türen) bei uns so gehandhabt wurden/werden, dann ist das vorher von den Hausjuristen - Fachgebiet Verwaltungsr.

-sehr sehr genau unter die Lupe genommen worden.

Geschrieben von Peter KofflerKlaus, deine Aussagen waren im ersten Moment widersprüchlich und nicht richtig aufzufassen. Wir haben uns ja weiter oben im Thread ja schon korrigiert.
Manchmal triffst du leider sehr missverständliche Aussagen die vielleicht, in einem anderen Zusammenhang gelesen, richtig sein könnten. Wenn man dann nur Textausschnitte liest, kann es sich falsch darstellen.


Peter, hier sprichst Du ein generelles Thema in diesem Forum an: Es ist richtig, dass man sehr oft einen herausgezogenen Text überliest und sich dann fragt, was der Schreiber eigentlich sagen wolle.

Das ist mir sehr häufig so gegangen und ich habe mir dann erst einmal den Text zurück geblättert, um den Sinn zu verstehen.

Geschrieben von Peter KofflerGeschrieben von Klaus BethgeEs sei, sie agiert als Amtshilfe für einen Gerichtsvollzieher oder die Polizei) Bingo!

HUST,...also für die Pol kann ich von nachvollziehen...aber wenn ich bzw. die Feuerwehr mal für einen GV eine Wohnungsöffnung durchführen soll...DAS kann nicht sein.
Wo ist denn da die Gefahr in Verzug? Bei einer zwangsweisen Wohnungsöffnung mit Gerichtsvollzieher und Beschluss, hat der GV einen Schlosser oder Schlüsseldienst mit dabei.

Peter, gestern erwähnte ich unter Zitieren der Gesetzespassage, dass die BF eine Vollzugsbehörde mit polizeilichen Aufgaben sei..

Warum soll sie nicht für den Gerichtsvollzieher tätig werden?? Auch das, siehe zuvor - mit Sicherheit durch das Rechtsamt überprüft..

Hier mal spezielle ür unsere Kameraden der FF, wie weitgehend die Aufgaben einer BF sind:

Ich war nicht nur Vollzugsbeamter nach SOG (Sicherheits- und Ordnungnsgesetzt, was immer so herrlich falsch als das "Polizeigesetz" bezeichnet wird), sondern auch nach PsychKG.

Die BF hat die Einweisung der psychischen Kranken vorgenommen, die KTW/RTW hatten zu diesem Zwecke Handschellen, Knebelketten und Fixiergurte auf dem Wagen.

Oh ja, ich ahne, was jetzt im Forum los sein wird, aber es ist die Wahrheit, ich habe es zu oft machen müssen (und wurde dabei einmal dienstunfähig geprügelt).

Eine persönliche Anmerkung: Ich lüge nicht, grundsätzlich nicht, zumal so etwas ja per Telephonanruf geklärt werden könnte.

Die Procedere lief wie folgt ab: Ein Arzt (kein Amtsarzt, ein Allgemeinmediziner) ist der Meinung, dass ein Patient vorläufig (was dann später durch einen bestallten Anwalt und das Gericht überprüft werden musste) in die Psychiatrie eingewiesen werden muss.

Dann verständigte er die Feuerwehr, die hier als Teil der Gesundheitsbehörde agierte und der A-Dienst
(direkt unter dem LvD angesiedelt) kam raus und er als Vertreter der Gesundheitsbehörde und der Arzt entschieden gemeinsam, Einweisung ja oder nein.

Oh doch, es ist vorgekommen, dass der Beamte gesagt hat: "Ist nicht"

Ob die Geschichte heute noch so abläuft oder ob es da schon wieder einen Wechsel gegen hat, das weiß ich nicht.
Aber das ist auch nicht das, was ich ausdrücken wollte.

Ich wollte darauf hinweisen, dass die BF sehr viel weitere Befugnisse und Aufgaben hat, als allgemein bekannt..

Was ich auch nicht weiß: Ist das eine reine niedersächsische Sache gewesen oder gibt es das in den anderen Bundesländern auch?

Nur eine Schlussbemerkung: Hier kam die Polizei nicht dazu, es sei, es gab Randale an der Einsatzstelle (mal erlebt, dass sich die gesamte Familie zusammen gerottet hat, um uns zu verhauen. Da flogen dann die Migränestäbe!)


Immer schön fröhlich bleiben
Klaus


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AutorChri8sti8an 8T., Lörrach / BDW401529
Datum05.05.2007 10:1216486 x gelesen
Tach,

Geschrieben von Klaus BethgeGeschrieben von Christian Tonner
a jetzt aber. Was ist wenn der Inhaber des Ausweises auch einen Reisepass hat und aus irgend einem Grund nur in diesen Reisepass die Adresse beim Umzug hat ändern lassen??

Au wire.. Solltest zu zufällig im Besitz eines solchen Dokumentes sein, dann schau hinein und Du wirst voller Staunen feststellen, dass da gar keine Adresse drin steht. Nur die ausstellende Gemeinde.


Ach wirklich? Mensch das fällt mir jetzt erst auf.

Spass beiseite: Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe: sie/er zeigt dir den alten Personalausweis mit alter Adresse und so öffnest Du ihm die Tür seiner alten Wohnung.

Und nun?

Geschrieben von Klaus BethgeGeschrieben von Christian Tonner
Was Dich NICHT berechtigt, bei irgendwem die Tür zu öffnen.

Wo steht das geschrieben?? Bitte Gesetzestext?!


Anders herum: wo steht das Du es darfst??

Gruss
Christian


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... meine Meinung...

Man sollte keinen Senf von sich geben, wenn man dazu nicht die passenden Würstchen liefern kann.
(Deutsches Sprichwort)

TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds401533
Datum05.05.2007 10:2816516 x gelesen
Geschrieben von Christian TonnerSpass beiseite: Wenn Du gelesen hättest was ich geschrieben habe: sie/er zeigt dir den alten Personalausweis mit alter Adresse und so öffnest Du ihm die Tür seiner alten Wohnung.


Habe ich jetzt Flott auf der Brille?? Lies Deinen Trhead noch einmal, speziell die Passage mit dem Reisepass..

Geschrieben von Christian TonnerAnders herum: wo steht das Du es darfst??

Gruss


Anders herum wird ein Schuh da draus: Verboten ist, was durch das Gesetz ausgeschlossen wird..

Siehe dazu meine Passage im Trhead von 09.33, die Sache mit dem Rechtsamt

Etwas fiel noch ein: Hier wird immer auf die Aufgabe der Gefahrenabwehr der Feuerwehren abgehoben.

Für die BF aber ist richtig: Sie sind ein städtisches Amt und der Dienstherr kann ihnen weitere Aufgaben übertragen.

So kenne ich eine Wehr (nicht Hannover), da machten die Kollegen den sogenannten "Lampendienst".

Was heißt: sie fuhren die Verkehrsampeln ab und wechselten die durchgebrannten
Birnen (das elektrische Obst, hi)

frohes sonniges Wochenende
Klaus


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AutorChri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg401634
Datum05.05.2007 21:4016663 x gelesen
Geschrieben von ---Peter Koffler, Bruchsal---
Sobald du umziehst, ändert die Gemeinde im Zuge der Neuerfassung deinen Personalausweis UND ändert auch den Wohnort in deinem Reisepass...(ich habs grad ändern lassen, daher weiß ich das)

Das ist so nicht richtig. Im Ausweis steht eine Adresse drin. Was passiert, wenn du eine Zweitadresse hast. Am Wochenende daheim in der Heimat und unter der Woche ein paar Ortschaften weiter eine Zweitwohnung. Dann steht die Zweitwohnung nicht drin. Wie soll ich dann nachprüfen, ob der da wohnt?

Wenn jemand ne Türöffnung verlangt ohne Gefahr im Verzug, kostet es eben. Lage unklar->Pol zur Einsatzstelle.


Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird.

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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland401652
Datum05.05.2007 23:4016455 x gelesen
Moin,

doch ist es:

Geschrieben von Christian HeitzmannIm Ausweis steht eine Adresse drin
Genau, und die wird geändert sobald ich mich polizeilich am neuen Wohnort anmelde.
Die Zweitadresse ist erstmal unwichtig. Es gibt einen Hauptwohnsitz. Und mit dem wirst du erfasst.

Bei mir wurde z.B. noch mit erfasst, dass ich mehrere Wochen nicht zuhause anzutreffen bin, da ich mich im Ausland aufhalte. Hat die Dame im Rathaus gleich im PC vermerkt.

Außerdem geht es um einen Reisepass...das hat mit dem Personalausweis erstmal nichts zutun. Im Reisepass wird lediglich der Wohnort neu vermerkt.


Geschrieben von Christian HeitzmannWenn jemand ne Türöffnung verlangt ohne Gefahr im Verzug, kostet es eben. Lage unklar->Pol zur Einsatzstelle

Nö, dafür gibt es Schlüsseldienste.

Gruß


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen401668
Datum06.05.2007 03:2016538 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian HeitzmannWenn jemand ne Türöffnung verlangt ohne Gefahr im Verzug, kostet es eben. Lage unklar->Pol zur Einsatzstelle.
Warum wird bei Feuerwehrs eigentlich immer der Begriff "Gefahr im Verzug" verwendet, ohne zu wissen was es bedeutet?
Eine rechtskonforme Türöffnung durch die Feuerwehr erfolgt in der Regel immer im Rahmen der originären Zuständigkeit und genau das hat mit "Gefahr im Verzug" nichts, aber auch gar nichts zu tun.


Gruß
Markus

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