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Themaneue Dienstgrade RLP33 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorCarm8en 8g., Buch / RLP400181
Datum29.04.2007 19:0811801 x gelesen
Hat einer einen Link oder Datei zu Thema der neuen Dienstgrade für RLP einschl. der Vergabeverordnung dazu?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400185
Datum29.04.2007 19:1710971 x gelesen
Hallo!

Einfach mal hier nachfragen. Da werden Sie geholfen ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung und keinesfalls die Meinung meiner Feuerwehr oder Gemeinde oder sonst wem!

Alle meine Beiträge sind ausschließlich zur Verwendung auf www.feuerwehr-forum.de bestimmt. Die Verwendung ganzer Beiträge, Textpassagen, Zitaten, Bildern usw. von mir aus diesen Forum in anderen Foren oder Medien nur mit meiner vorherigen Genehmigung!
Wenn Dir, verehrte Leser, etwas allzu fragwürdig oder "extrem" erscheint, gehen Sie bitte davon aus, dass es ironisch gemeint ist.
Ich bin grundsätzlich ein Freund des feinsinnigen Humors und beißender Satire, also nehmt nicht alles was ich verlauten lasse so bitter ernst und legt nicht immer jedes Wort von mir auf die Goldwaage!

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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP400187
Datum29.04.2007 19:2410983 x gelesen
hm, hab eben mal angerufen, aber da geht keiner ran... ;-)
Ich brauche es jetzt...


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400190
Datum29.04.2007 19:3811076 x gelesen
Hallo!

Im Zweifel gilt die Landesfeuerwehrverordnung, Zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2005, GVBl. 2005, S. 104

Anlage 3
(zu § 4 Abs. 4)

Dienstgrade der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, der hauptamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht Beamte sind, und der Kreisfeuerwehrinspekteure

Die Dienstgrade richten sich nach der Funktion, die die Feuerwehrangehörigen in der Feuerwehr wahrnehmen. Die Dienstgrade bleiben auch nach Aufgabe der jeweiligen Funktion erhalten. Die Dienstgradabzeichen werden gesondert geregelt.

Funktion
Dienstgrad (= Bezeichnung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen)

Truppmannanwärter / Truppfrauanwärterin

>Feuerwehrmannanwärter
>Feuerwehrfrauanwärterin

Truppmann / Truppfrau

>Feuerwehrmann
>Feuerwehrfrau

Truppmann / Truppfrau

>Oberfeuerwehrmann
>Oberfeuerwehrfrau

Truppführer / Truppführerin

>Hauptfeuerwehrmann
>Hauptfeuerwehrfrau

Truppführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen Truppführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen.

>Löschmeister
>Löschmeisterin

Führer eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführer, Gerätewart und vergleichbare Funktionen
Führerin eines Trupps als selbständiger taktischer Einheit, Staffel- oder Gruppenführerin, Gerätewartin und vergleichbare Funktionen

>Brandmeister
>Brandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt

>Brandmeister
>Brandmeisterin

Zugführer / Zugführerin

>Oberbrandmeister
>Oberbrandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs nicht übersteigt

>Oberbrandmeister
>Oberbrandmeisterin


Führer von Verbänden / Führerin von Verbänden

>Hauptbrandmeister
>Hauptbrandmeisterin

Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt
Wehrführerin oder Führerin mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke eines erweiterten Zugs übersteigt

>Hauptbrandmeister
>Hauptbrandmeisterin

Dann gäbe es da noch:

Stellvertretender Wehrleiter
Stellvertretende Wehrleiterin

Wehrleiter
Wehrleiterin

Stellvertretender Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteur
Stellvertretende Kreis- oder Stadtfeuerwehrinspekteurin

Kreisfeuerwehrinspekteur
Kreisfeuerwehrinspekteurin

Stadtfeuerwehrinspekteur
Stadtfeuerwehrinspekteurin

Hier der Link.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorCarm8en 8g., Buch / RLP400193
Datum29.04.2007 19:5710965 x gelesen
Danke, diese Infos sind mir bekannt. Ich suchte nach der neuen Novelierung. Da gibt es nun neben dem schon bekannten Löschmeiszter auch Ober- und Hauptlöschmeister. Die Voraussetzungen für die ganzen Dgr. sind auch dort klar geregelt. Ich habe mich da wohl nicht klar genug ausgedrückt ;-)


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400194
Datum29.04.2007 20:1411014 x gelesen
Hallo!

Wenn ich mal aus der Ansprache von Roger zitieren darf:

>>Ziel der bis 2008/2009 zu novellierenden Feuerwehrverordnung sei es, weiterhin den notwendigen Sicherheitsstandard für die Gefahrenabwehr festzuschreiben. In erster Linie müsse dabei die neu entwickelte Feuerwehr-Fahrzeuggeneration berücksichtigt und den jeweiligen Risikoklassen zugeordnet werden. ?Durch die neue Fahrzeug- und Gerätetechnik, die im Sommer 2005 in Rheinland-Pfalz eingeführt wurde, kann jetzt in vielen Fällen ein einziges Fahrzeug die Einsatzaufgaben übernehmen, wofür bisher zwei verschiedene Fahrzeugtypen erforderlich waren. Ebenfalls auf Grundlage von rheinland-pfälzischen Entwicklungen wurden kleine und wendige Fahrzeuge für den Einsatz im ländlichen Bereich genormt. Die neuen Fahrzeuge sind nicht nur praktischer, sondern schaffen ohne Qualitätsverlust auch eine Reduzierung des Investitions- und Antragsstaus?, betonte Lewentz abschließend.<<

Es scheint, die Novellierung ist noch voll im Flusse.

Mehr ist mir jetzt auch nicht bekannt.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorHolg8er 8K., Melsbach / Rheinland-Pfalz400251
Datum30.04.2007 08:3011482 x gelesen
Derzeit existiert ein gemeinsamer Vorschlag des LFV und der AG-KFI

Dieser sieht die Einführung der Dienstgrade Oberlöschmeister und Hauptlöschmeister vor.

Oberlöschmeister (z.B.: nach 15 Jahren Zugehörigkeit zur Feuerwehr oder bei gleichen
Voraussetzungen wie Löschmeister/-in)

Hauptlöschmeister (z.B.: nach 25 Jahre Zugehörigkeit zur Feuerwehr oder nach Entscheidung
des Trägers der Feuerwehr)

Dies als Ergänzung zum Dienstgrad Löschmeister (Truppführer/-in und zusätzlich z.B.
Atemschutzgerätewart/-in, Gerätewart/-in, Jugendfeuerwart/-in)

Ein Einführungstermin ist mir noch nicht bekannt, auch nicht ob dies die Fassung ist, die eingeführt wird. Voraussichtlich mit Novellierung der Feuerwehrverordnung ca. 2009.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine private Meinung wieder.

Holger Kurz

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)400281
Datum30.04.2007 10:4810866 x gelesen
Der geisterte auch mal als *pdf bei meinen E-Mails rum. Ich such mal danach, glaube aber nicht, dass ich den aufbewahrt hab (leide unter Dienstgradabzeichen-Allergie).


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400286
Datum30.04.2007 11:2911061 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian Krupp(leide unter Dienstgradabzeichen-Allergie).

Oh Gott, Du auch ;-)

Hätte da mal einen Vorschlag für "neue" Dienstgradabzeichen:

Ein Balken = Gruppenführer
Zwei Balken = Zugführer
Drei Balken = Wehrführer
Vier Balken = Wehrleiter

Ein Stern = Stadfeuerwehrinspektor
Zwei Sterne = Kreisfeuerwehrinspektor
Drei Sterne = Landesfeuerwehrinspektor

Und schon wird das ganze übersichtlicher. Was nützt denn bei den freiwilligen Feuerwehren bitteschön der Dienstgrad? Ich bin daher für eine Funktionsbezeichnung nach obigen Beispiel.

Dort wo Dienstgrad und Geld in direktem Zusammenhang stehen kann ich das gerade noch verstehen. Aber bei den Freiwilligen??

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorThom8as 8G., Langensendelbach / Bayern400289
Datum30.04.2007 11:4810868 x gelesen
Hallo Jakob,
Du verwechselst anscheinend Dienstgrad und Funktion:
Gruppenführer hab ich beim Einsatz einen pro Gruppe,
allerdings können in der Gruppe mehrere Löschmeister mit GF-Ausbildung als TF oder TM eigesetzt sein, je nachdem wer alles beim Alarm kommt.
ZF genauso, Besetzung der Funktion kann sich von Einsatz zu Einsatz ändern.
Und da kommen die Dienstgrade ins Spiel:
Der jeweils höchste anwesende Dienstgrad übernimmt die "veränderliche Funktion", bei gleichheit entscheidet das Dienstalter. (zumindest in BY)

Wehrführer und Wehrleiter sind "feste Funktionen", haben aber auch wieder nix mit Dienstgraden zu tun, verschiedene Wehrführer (in BY Kommandanten) haben je nach Ausbildung und Stärke der FF auch verschiedene Dienstgrade.

Ob die Dienstgrade auf der Ausgehuniform mittels Abzeichen schtbar sein müssen ist eine andere Frage, im Einsatz ist die Kennzeichnung von Dienstgraden für die Katz, wogegen die Kennzeichnung der Funktionen äuserst wichtig ist.


mkG Thomas

.........................................

http://ffw-langensendelbach.de

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AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400308
Datum30.04.2007 13:1610936 x gelesen
Nein,
Jakob verwechselt nix.
Er plädiert dafür, dass weniger Dienstgrade existieren bzw. diese an der Ausbildung festgemacht werden. es gibt dann z.B. keinen Dienstgrad "Haupt-/ Ober-/ Löschmeister mehr, sondern einen Sammeldienstgrad "Gruppenführer".

Grüße

Micha


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400318
Datum30.04.2007 13:4110891 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael WulfJakob verwechselt nix.
Er plädiert dafür, dass weniger Dienstgrade existieren bzw. diese an der Ausbildung festgemacht werden. es gibt dann z.B. keinen Dienstgrad "Haupt-/ Ober-/ Löschmeister mehr, sondern einen Sammeldienstgrad "Gruppenführer".


Genau so habe ich das gedacht.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorThom8as 8G., Langensendelbach / Bayern400319
Datum30.04.2007 13:4310990 x gelesen
Du meinen dann:
Ersatz der Dienstgrade mit den Funktionsbezeichnungen und Vermischung der beiden?
Ein Gruppenführer ist im Einsatz aber nicht immer ein Gruppenführer, sondern wenn deren zu viele da sind auch mal nur Truppführer.
Dienstgrad und Funktion ist eben ein Unterschied, auch wenn die Funktion idR einen bestimmten Mindestdienstgrad benötigt.
Beim Barras ist auch nicht jeder Hauptmann Kompaniechef und jeder Oberst Regimentskommandeur.


mkG Thomas

.........................................

http://ffw-langensendelbach.de

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400343
Datum30.04.2007 14:3611041 x gelesen
Mahlzeit

Geschrieben von Holger KurzOberlöschmeister

haben wir an der Saar auch, mindestens 2 Jahre Löschmeister, besondere Verdienste...

Geschrieben von Holger KurzHauptlöschmeister

Wozu ?

Ganz sinnbefreit finde ich SH wo es den 1. HFM und den 1. HLM gibt.

Bei uns ist der zugführende Löschmeister keine Besonderheit, dafür unterstütze ich JM für die sofortige Abschaffung der Dienstgrade


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst


"Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer

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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland400361
Datum30.04.2007 15:1210883 x gelesen
Hallo.
Geschrieben von Florian Beschmindestens 2 Jahre Löschmeister, besondere Verdienste...
Seit wann ist das so? Gibt´s zum neuen SBKG schon eine neue Brandschutzorganisationsverordnung? Wenn ja: wo kann ich die herkriegen?
Gruß
Chris


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400366
Datum30.04.2007 15:1910912 x gelesen
war doch schon im alten (AFAIK) so ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorChri8sto8ph 8W., Oberthal / Saarland400372
Datum30.04.2007 15:2410862 x gelesen
Hallo.
Da stand drin "besondere Verdienste"? Das ist mir neu. Meines Wissens war der abgeschlossene (und bestandene) Gruppenführerlehrgang, zusammen mit persönlicher Eignung, unbedingte Voraussetzung.
Außerdem war (und ist noch?) eine Beförderung zum Oberlöschmeister nach einjähriger Dienstzeit als Löschmeister möglich.
Aber wie geschrieben: wenn´s da was neueres gibt hätte ich gerne die Quelle dazu.
Gruß
Chris


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AutorThom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein400373
Datum30.04.2007 15:2810959 x gelesen
Hallo
Geschrieben von Florian BeschGanz sinnbefreit finde ich SH wo es den 1. HFM und den 1. HLM gibt.
Da verwechselst Du uns mit Niedersachsen,in S-H gibt es nur den 1.HBM für Gemeindewehrführer
mit mehr als 20.000 Einwohnern.(gaaanz Wichtig,gibt ca.15 Stück davon)


mfG Thomas

meine private Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400374
Datum30.04.2007 15:3610857 x gelesen
Geschrieben von Thomas KörnerDa verwechselst Du uns mit Niedersachsen,in S-H gibt es nur den 1.HBM für Gemeindewehrführer

Sorry, ändert nix an der Sinnlosigkeit
vor allem wenn man die Arguemte dafür sieht


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg400375
Datum30.04.2007 15:3610848 x gelesen
In Brandenburg gibt es auch die Dienstgrade 1. HLM und 1. HBM

Geschrieben von Thomas KörnerHallo
Geschrieben von Florian BeschGanz sinnbefreit finde ich SH wo es den 1. HFM und den 1. HLM gibt.


wieso sinnbefreit???

MkG Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400377
Datum30.04.2007 15:3810889 x gelesen
Ganz einfach

warum brauche ich diese Dienstgrade? Nenn mir nur 1 Argument dafür.

Wobei die Anerkennung für geleistete Jahre nicht zählt


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorThom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein400381
Datum30.04.2007 15:5710839 x gelesen
HalloGeschrieben von Florian BeschSorry, ändert nix an der Sinnlosigkeit
vor allem wenn man die Arguemte dafür sieht

Das sehe ich genauso und bin froh,dass es 1.HFM und 1.HLM bei uns (noch?) nicht gibt :-)


mfG Thomas

meine private Meinung

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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg400386
Datum30.04.2007 16:0010952 x gelesen
Auszug aus der Laufbahnverordnung Brandenburg

eine Hauptlöschmeisterin zur Ersten Hauptlöschmeisterin oder ein Hauptlöschmeister zum Ersten Hauptlöschmeister nach zehn weiteren Dienstjahren in der Dienststellung stellv. Gruppenführer

eine Hauptbrandmeisterin zur Ersten Hauptbrandmeisterin oder ein Hauptbrandmeister zum Ersten Hauptbrandmeister nach zehn weiteren Dienstjahren in der Dienststellung oder in der Funktion Stellvertretender Wehrführer


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400391
Datum30.04.2007 16:0910872 x gelesen
Also reine Aussitzposten..

wobei sich hier wieder die Frage nach der Sinnhaftigkeit der gewählten Planstellen stellt ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg400392
Datum30.04.2007 16:1310901 x gelesen
welchen Sinn haben deiner Meinung nach die anderen Dienstgrade


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400393
Datum30.04.2007 16:1610981 x gelesen
Auch keinen

Ich wäre rein für Qualifikationen und Funktionen wie bei THWS und die existieren nach rund 50 Jahren auch noch

[scherz]
und leider verdammt erfolgreich
[/scherz]


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg400396
Datum30.04.2007 16:1910999 x gelesen
Es zählt auch mehr die Dienststellung die man bekleidet. Der Dienstgrad sehe ich als Motivation für die Kameraden.

Ich würde mich lieber über einheitliche Dienstgrade in Deutschland freuen


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

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AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW400406
Datum30.04.2007 16:4710890 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas GrauErsatz der Dienstgrade mit den Funktionsbezeichnungen und Vermischung der beiden?

Streiche Funktionsbezeichnung und ersetze Qualifikation.
Den Dienstgrad Gruppenführer oder Löschmeister oder Brandmeister oder "Was-auch-immer-aber-ziemlich-wichtig-Mensch" bekommt, wer befähigt ist, eine Gruppe im Einsatz zu führen. Also jeder, der (mindestens) den GF-Lehrgang erfolgreich besucht hat. (Über die notwendige Breite und Tiefe der Führungsausbildung bei Feuerwehrs kann man woanders diskutieren.)

Zugführer-Dienstgrad oder Oberlöschmeister oder Brandinspektor oder "Was-auch-immer-aber-noch-viel-wichtiger-Mensch" beklommt demnach der, der befähight ist einen Zug im Einsatz zu führen.

Im Grunde genommen läuft dies darauf hinaus, dass der Dienstgrad an die Qualifikation zur Wahrnehmung einer Führungsstufe gekoppelt ist und diese ausdrückt. Annähernd gibt es eine solche Kopplung der Dienstgrade an die Qualifikation in NRW, wobei es hier aber auch Dienstgrade für bestimmte Diesntzeiten gibt (HFM, OBM, HBM alle anderen Diesntgrade sind an eine bestimmte Qualifiaktion gekoppelt).


(Horrorvorstellung an)
Sicherlich werden dann einige Bundesländer aber auf so glorreiche Ideen kommen dass es für AGT, Maschi, THler und ABCler dann natürlich auch eigene Diesntgrade geben muss.
(Horrorvorstellung aus)

Gruß Stephan


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AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 400409
Datum30.04.2007 17:2110852 x gelesen
Geschrieben von Thomas GrauErsatz der Dienstgrade mit den Funktionsbezeichnungen und Vermischung der beiden?
Ein Gruppenführer ist im Einsatz aber nicht immer ein Gruppenführer,


Stimmt. Aber Vermischung trotzdem nicht. Auch ein Löschmeister muss im Einsatz nicht unbedingt immer Gruppenführer sein. Oder?

Dienstgradabzeichen werden doch eh nicht am Einsatzanzug getragen, von daher ist es doch egal, wie der oder diejenige sich nun nennen darf. Hauptsache, sie oder er hat den passenden Lehrgang, um den Haufen anzuführen.

Jetzt verstanden?

Grüße

Michael


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)400508
Datum01.05.2007 12:2810874 x gelesen
Geschrieben von Michael WulfDienstgradabzeichen werden doch eh nicht am Einsatzanzug getragen,Es wurden schon wichtige Leute gesichtet, die auf ihren Dienstgrad auch an den Einsatzklamotten nicht verzichten konnten.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz400512
Datum01.05.2007 12:3910922 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian KruppEs wurden schon wichtige Leute gesichtet, die auf ihren Dienstgrad auch an den Einsatzklamotten nicht verzichten konnten.

Na gut, wer`s unbedingt braucht. Es soll ja keiner weinen oder sich ein anderes Hobby suchen nur weil er keinen Streifen bekommt. Evtl. sollte man gleich noch Dienstalterswinkel einführen. Kommt bestimmt gut bei einem Hauptbrandmeister und Wehrleiter mit 25 Dienstjahren. Drei rote Balken im Silberkasten plus Sternenhimmel und Winkelchen.

Wäre doch auch nicht schlecht wenn man einfach militärische Dienstgrade einführt. So ein paar goldene Pickel hinterm Gebüsch kommen bestimmt auch gut und es wäre bundeseinheitlich ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Kt. Aargau400541
Datum01.05.2007 13:5910875 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIch wäre rein für Qualifikationen und Funktionen wie bei THWS und die existieren nach rund 50 Jahren auch noch

Das wäre IMO auch der Sinn der Dienstgrade.

Bsp. Kt. Aargau:

Richtlinien Beförderungen in der Feuerwehr

Alle Führungsqualifikationen sind auf Grund des Grades erkennbar (Ausnahme Fachdienste, wobei sich diese meist durch die PSA und im Rahmen der Schadenplatzorganisation "abgrenzen")
Der Grad ist im Bereich der Brust oder Schulter an der PSA und am Arbeitsanzug angebracht.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar400856
Datum02.05.2007 17:2510906 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldbundeseinheitlich ;-)

Du erwähnst Feuerwehrs und das Wort "bundeseinheitlich" in einem Satz?
Optimist..

wenn dann höchsten bundeseinheitlich keine DG, aber ich sehe schon Arbeitsgruppen der LFV ohne Tätigkeit sich in Tränen auflösen ...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
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