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ThemaKommandantenwahl ohne da zu sein7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSasc8ha 8S., Gröbenzell / 399958
Datum28.04.2007 17:096351 x gelesen
Bei uns stehen demnächst Kommandantenwahlen an. Eigentlich nix aufregendes.

Meine Frage: Kann man zum Kommandanten oder Stellvertreter gewählt werden, wenn man aus berufl. Gründen an dem Wahltag nicht selbst da ist, aber mit der Wahl einverstanden ist? Wenn ja muß man das vorher schriftlich erklären oder mit der Gemeinde abklären? Bitte um justiziable Informationen und Hintergrundinformationen.
MkG


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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg399961
Datum28.04.2007 17:505176 x gelesen
Geschrieben von Sascha StirmMeine Frage: Kann man zum Kommandanten oder Stellvertreter gewählt werden, wenn man aus berufl. Gründen an dem Wahltag nicht selbst da ist, aber mit der Wahl einverstanden ist?

Ja kann man, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Wahl sondern um eine Bestellung nach einer vorangegangener Anhörung der Kameraden der Feuerwehr.

Geschrieben von Sascha StirmWenn ja muß man das vorher schriftlich erklären oder mit der Gemeinde abklären?

Es besteht keine Pflicht dieses schriftlich zu erklären, daher kein Rechtsnachweis.

Ansonsten zu dem Thema: Bayerisches Feuerwehrgesetz

Art. 8 Feuerwehrkommandant

(2) Der Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und
der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte
auf sechs Jahre gewählt. Wird innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden
des bisherigen Kommandanten kein Nachfolger gewählt, hat die Gemeinde ein
geeignetes Feuerwehrdienst leistendes Mitglied dieser Freiwilligen Feuerwehr zum
Kommandanten zu bestellen. Die Bestellung endet mit der Bestätigung eines
gewählten Feuerwehrkommandanten.

(3) Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres
mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die
vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es,
wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge
in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.

(4) Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit
dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn er fachlich, gesundheitlich
oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für den Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten
entsprechend.

MkG Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

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AutorStef8an 8B., Emsdetten / NRW399962
Datum28.04.2007 17:505168 x gelesen
also in nrw darf der kandidat während der wahl nicht einmal vor ort sein


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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-)399963
Datum28.04.2007 17:525010 x gelesen
Geschrieben von Stefan Beermann also in nrw darf der kandidat während der wahl nicht einmal vor ort sein

Bitte genauer erklären und wenn möglich belegen :-)

Was für einen Zweck soll das den haben? Der Kandidat ist doch ebenfalls stimmberechtiges Mitglied der Feuerwehr. Oder ist das in NRW auch anders?


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen399964
Datum28.04.2007 17:535050 x gelesen
Meine Frage: Kann man zum Kommandanten oder Stellvertreter gewählt werden, wenn man aus berufl. Gründen an dem Wahltag nicht selbst da ist, aber mit der Wahl einverstanden ist?

Einfach mal einen Blick in eure Kommunale Satzung werfen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAxel8 S.8, Remscheid / NRW399970
Datum28.04.2007 18:515056 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Stefan Beermann
also in nrw darf der kandidat während der wahl nicht einmal vor ort sein

Wie kommst du denn darauf?
Erstens gibt es in NRW keine Wahl des Wehrführers, sondern eine Anhörung der Mitglieder, und zweitens sind die Kandidaten ja auch anzuhörende Mitglieder. Ich hielte es daher sogar für einen Grund, die rechtmäßige Durchführung der Anhörung anzuzweifeln, wenn die Kandidaten nicht anwesend sein dürften.

Tschökes,
Axel Solanka.

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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW400053
Datum28.04.2007 23:345052 x gelesen
Geschrieben von Georg MeerkatzJa kann man, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Wahl sondern um eine Bestellung nach einer vorangegangener Anhörung der Kameraden der Feuerwehr.

Ach was. Hast Du den Gesetzestext den Du zitierst auch gelesen? Für NRW hätte ich Dir ja noch Recht gegeben aber für Bayern geht es um eine Wahl.

Geschrieben von Georg MeerkatzDer Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und
der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte
auf sechs Jahre gewählt.


Gruß
Sven


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