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ThemaMaibaumwache18 Beträge
RubrikJugendfeuerwehr
 
AutorChri8sti8an 8B., SWF / 399771
Datum27.04.2007 08:109246 x gelesen
Hallo!
Traditionell wollen wir heuter unseren Maibaum bewachen.
Allerdings haben wir das Problem mit dem Jugendschutz, da sich bei dieser Aktion auch die Jugendfeuerwehr zum größten teil beteiligen will.
Ich müsste jetzt einen Brieb an die Erziehungsberechtigten schreiben.
- Was muss der alles beinhalten??
- Ist es überhaupt wegen dem Jugendschutz möglich??
- Gibt es da evtl. Ausnahmen?

Ich habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat, es gibt Ausnahmen, da man irgendwie die Personensorge übernehmen kann. Bin mir da aber nicht so sicher ob das so war.

Wäre super wenn mir da jemend weiterhelfen kann.

Vielleicht hat ja auch schon jemand erfahrung mir gemacht??

Danke im vorraus!

MkG.: Christian Bauer Feuerwehr Schwanfeld


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.399772
Datum27.04.2007 08:137428 x gelesen
Als erstes: Was ist denn bitte eine Maibaumwache?


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen399773
Datum27.04.2007 08:187420 x gelesen
Allerdings haben wir das Problem mit dem Jugendschutz,(...)

Wo ist das Problem? Welches Gesetz soll denn hier eurer Meinung nach greifen? Das Jugendschutzgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz, ...?

(...) da sich bei dieser Aktion auch die Jugendfeuerwehr zum größten teil beteiligen will.

Da stell ich mir doch ersteinmal dieFrage wer denn diesen Baum bewacht - die Feuerwehr oder ein Feuerwehrverein?

Ich habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat,(...)

Netter Ansatz. Ein guter Ansprechpartner ist euer Jugendfeuerwehrwart (auch wenn es nicht die Feuerwehr ist, die handelt). Als entsprechend qualifizierter Jugendbetreuer dürfte er das notwendige Wissen haben, um die weiterzuhelfen.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8B., SWF / 399777
Datum27.04.2007 08:447328 x gelesen
Naja, ich denke mal, da wird das Jugendschutzgesetz etwas degegen haben, weil ja die ganze Nacht bewacht wird, und viele aus der Jugendfeuerwehr noch nicht 18 sind.

MkG. Christian Bauer


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)399778
Datum27.04.2007 08:467228 x gelesen
Die Jugend des Dorfes A versucht, den Maibaum des Dorfes B zu fällen/klauen. Damit das nicht passiert, wird der Baum von den Jugendlichen des Dorfes A bewacht. Also eine der ureigensten Aufgaben der Feuerwehr, daher muss das natürlich von der "Jugendfeuerwehr" übernommen werden...


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.399781
Datum27.04.2007 09:157244 x gelesen
Geschrieben von Christian BauerIch habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat, es gibt Ausnahmen, da man irgendwie die Personensorge übernehmen kann.
Mit wem ich mich nicht schon alles unterhalten habe.
Aber im Ernst. Jeder JuLeiCa Inhaber, und den solltet ihr mit einer JF mindestens einmal haben, müsste mal gelernt haben, dass die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten obliegt. Einen Teil dieser Aufsichtspflicht kann man zum Beispiel dem Jugendwart übertragen. Das ist an keine besondere Form gebunden. Kann also mündlich, schriftlich oder einfach nur, dass die Eltern ihren Filius vor der Feuerwache mit ´nem Schlafsack absetzen sein.
Allerdings empfiehlt es sich natürlich den Erziehungsberechtigten über die Art, das Programm und auch die Teilnehmer der Veranstaltung zu informieren.

Meine Erfahrungen mit Jugendgruppen (immerhin zwölf Jahre lang): Solange nix passiert und sich keiner beschwert ist erlaubt was gefällt. Absichern kann ich mich nur, wenn ich die gestzlichen Vorgaben einigermassen einhalte. Nicht durch ein Schreiben, was versucht gerade diese Gesetze auszuhebeln. Eltern sind da auch gerne mal von akuter Amnesie befallen. "Das das so was ist, hat mir ja keiner gesagt" oder "Hätte ich das gewußt, dann ..."

Aber ich komme ja aus dem Bundesland mit dem Wattebäuschchen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg399788
Datum27.04.2007 09:467367 x gelesen
Salü,

dann könnte ich als Jugendleiter einer Kirchengemeinde auch keine Übernachtungen im Gemeindehaus, keine LAN-Partys oder ähnliches organisieren.

Das JuSchG verbietet nicht mit Kindern/Jugendlichen die Nacht durchzumachen.

Was es verbietet sind:
- Aufenthalt in Gaststätten nach 24 Uhr
- Kinobesuche (je nach Alter und Uhrzeit)
- Rauchen
- ungebrannten Alkohol bis 16
- gebrannten Alkohol

und in einerSpielhalle werdet ihr den Baum net aufstellen - oder gar an jugendgefährdeten Orten, oder?

Hier ist der Text des JuSchG: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Grüße aus Mannem
Jochen


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AutorCars8ten8 S.8, Dinslaken / NRW399796
Datum27.04.2007 10:237324 x gelesen
Hallo Christain,

vielleicht kann ich Dir ein wenig weiterhelfen, da ich bis vor kurzem beim Jugendamt gearbeitet habe.

Geschrieben von ---Christian Bauer--- Ich habe mich schonmal mit jemanden unterhalten, der gemeint hat, es gibt Ausnahmen, da man irgendwie die Personensorge übernehmen kann. Bin mir da aber nicht so sicher ob das so war.

Nach dem Jugendschutzgesetz (guckst Du hier: JuSchG)

ist es möglich, dass eine Dritte Person die Aufgabe als Erziehungsberechtigter (der so genannte Personensorgeberechtigte) übernimmt.

Vorraussetzung hierfür ist, das diese Person, volljährig und voll geschäftsfähig im Sinne des BGBs ist (d.h. darf nicht selbst unter Vormundschaft stehen)

Außerdem muss er während der gesamten Veranstaltung in der Lage sein, die Aufsicht über das Kind / den Jugendlichen zu führen (D.H. er muss anwesend sein, nicht betrunken, etc.).

In der Praxis habe ich das dann immer so gehandhabt, dass der Personensorgeberechtigte ein unterschriebendes Schreiben der Erziehungsberechtigten bei sich führen musste, indem ihm erlaubt wurde die Aufsicht zu führen. Außerdem musste dort eine Kontaktadresse & Telefonnummer angegeben sein, unter der die Erziehungsberechtigten zu erreichen sind.

Es handelt sich also im Prinzip um dasselbe Schreiben, was die Eltern immer vor Wochenendfahrten o.ä. abgeben müssen.

Wegen der praktischen Handhabung würde ich Dir empfehlen, Kontakt mit Eurem örtlichem Jugendamt aufzunehmen. Solltet ihr keins haben wäre das Kreisjugendamt der richtige Anprechpartner. Die können Dir dann sagen, wie das bei Euch vor Ort gehandhabt wird. Außerdem erspart man sich so nächtliche Diskussionen mit Polizei oder Ordnungsamt.

Ich hoffe ich konnte Dir mit meiner Antwort ein wenig weiterhelfen.



Hoffe Ihr habt ein ruhiges WE.


Carsten


Ich vertrete hier nur meine eigene Meinung. Wem das nicht passt ...

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.399797
Datum27.04.2007 10:247276 x gelesen
Tach,
das
Geschrieben von Jochen Petzingerdann könnte ich als Jugendleiter einer Kirchengemeinde auch keine Übernachtungen im Gemeindehaus, keine LAN-Partys oder ähnliches organisieren.
und das
Geschrieben von Jochen Petzingerund in einerSpielhalle werdet ihr den Baum net aufstellen - oder gar an jugendgefährdeten Orten, oder?
unterscheidet sich aber dadurch, dass der Maibaum aufstellen und bewachen als eine Art öffentliche Veranstaltung gesehen werden kann und auch wohl ist. Weil wenn nicht öffentlich, dann auch nix klauen oder fällen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio399820
Datum27.04.2007 12:157237 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Christian BauerNaja, ich denke mal, da wird das Jugendschutzgesetz etwas degegen haben

Hast du das denn mal gelesen?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg399821
Datum27.04.2007 12:257352 x gelesen
Eine Übernachtung der Jungschar ist nicht weniger öffentlich...
Da bei uns grundsätzlich jedes interssierte Kind mitmachen darf, stellt das genauso eine Öffentlichkeit dar. Zumindest wurde mir das so beigebracht und so wird es auch bei uns behandelt. Ein Ausschlusskriterium ist einzig und allein das Alter.

Das "Rechts-ABC für den Jugendleiter" (meine Auflage noch von 1992, S.123 oben) beschreibt dabei "Öffentlich" folgendermaßen:

[...] Öffentlichkeit, d.h. auf jeden Ort, der jedermann zugänglich ist, gg.f nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen (z.B.: Eintrittsgeld).

Ein Feuerwehrjugendzeitlager ist damit genauso eine öffentliche Veranstaltung wie meine Kinderübernachtung oder die Bewachung des Maibaumes durch die Jugendfeuerwehr (man muss als Vorraussetzung ja nur Mitglied werden).

Das JuSchG kann also nur greifen, wenn der Marktplatz ein gefährdeter Ort ist, also eine Örtlichkeit ist, wie sie in Abschnitt 2 des JuSchG beschrieben wird (Gaststätte nach 23h, Spielhalle, Tanzveranstaltung nach 22h) oder eine klar erkennbare Gefahr für die Jugendlichen von dem Marktplatz ausgeht.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)399826
Datum27.04.2007 13:017412 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Jochen Petzingeroder gar an jugendgefährdeten Orten, oder?

Huahuahuahua!!

Fahr mal am 01.05. des Jahres RTW oder NEF, dann glaubst gar net, wie jugend- oder sogar erwachsenengefährdend so ein Dorfplatz sein kann!
Es ist immer wieder erstaunlich, wieviele Pappnasen (je Rettungswachenbezirk mindestens eine) sich des (Frei-)nächtens in enge Umarmung mit dem Maibaum begeben. Jedenfalls schauen sie so aus. Es könnte aber auch "Zustand nach PAM" sein, so rein spekulativ ...

Und außerdem, Geschrieben von Jochen PetzingerWas es verbietet sind:
- Aufenthalt in Gaststätten nach 24 Uhr
- Kinobesuche (je nach Alter und Uhrzeit)
ACK. Das wird bei diesen Veranstaltungen aber in der Regel von Unmengen an tatsächlich vorhandenem
Geschrieben von Jochen Petzinger- Rauchen
- ungebrannten Alkohol bis 16 [%]
- gebrannten Alkohol [über 16%]

völlig in den Schatten gestellt! [= Anm. d. Verf.]

Eigentlich ist das Ursprungs-Posting auch völlig falsch in diesem Forum. HIER ist das richtiger aufgehoben!

Die Feuerwehr hat damit doch überhaupt nix zu tun.
Da trifft sich in den Tagen/Nächten vor dem 01.05. des Jahres der Club der vereinigten Schluckspechte so ganz zufällig neben einem von ihnen in einer Bierlaune abartig entstellten Spreisel.
Da kommt noch gar keine Feuerwehr vor.
Der CdvS passt auf, dass der bunte Stengel nicht von einem benachbarten, feindlich gesinnten ebenfalls Club der vereinigten Schluckspechte um den einen oder anderen Meter gekürzt wird.
Von Feuerwehr ist da immer noch nix.
Sollte es dabei zu dem einen oder anderen Zwischenfall kommen, ist das ganz allein Sache der CdvS-Clubmitglieder (egal, welchen Alters) oder deren Eltern, die nicht in der Lage sind, auf ihre Rotzblagen Engelchen aufzupassen.

Geschrieben von Christian Bauer da sich bei dieser Aktion auch die Jugendfeuerwehr zum größten teil beteiligen will Sei doch net so bekloppt, und lass Dir das ans Knie nageln! Wenn die zufälligerweise Jugendfeuerwehrmitgliedseienden Rotzblagen Engelchen anwesend sind, dann doch net auf Deine Kappe. (Außer man ist ein mit der Kaperklatsche gepuderter Hasardeur, dann lädt man sowas auf sich ;-))
Schreib nur ruhig den Brief, in dem Du den Eltern erklärst, dass Du jegliche Verantwortung für ihre Rotzblagen Engelchen ablehnst und sie sich doch auch zum Aufpassen mit hinbegeben sollen.

Ansonsten viel Spaß!

Grüßla,
FP
(CdvS-Mitlied und international anerkannter Holzwurm)


PS: traurigerweise gabs vor einigen Jahren mal zwei Fälle, da haben die betreffenden CdvS-Mitglieder eine Strohballenbehausung als Bewachungs-Gefechtsstand neben dem Maibaum errichtet. Diese wurde dann durch benachbarte, feindlich gesinnte CdvS in Brand gesetzt und somit kam die Feuerwehr erstmals bei dieser Veranstaltung offiziell ins Spiel. Sie konnte aber auch nicht mehr verhindern, dass der eine oder andere flüssignarkotisierte Bewacher tatsächlich zum Engelchen wurde ;-(


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/vorbeugender_brandschutz/index.php" target="_blank">Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.399828
Datum27.04.2007 13:187254 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerDas JuSchG kann also nur greifen, wenn der Marktplatz ein gefährdeter Ort ist, also eine Örtlichkeit ist, wie sie in Abschnitt 2 des JuSchG beschrieben wird (Gaststätte nach 23h, Spielhalle, Tanzveranstaltung nach 22h) oder eine klar erkennbare Gefahr für die Jugendlichen von dem Marktplatz ausgeht.
Die Maibäume bei uns werden sehr öffentlich aufgestellt. Mit Bierwagen, Bürgermeister und Bürgern. Dann kommen die Hansel aus dem Nachbardorf und denen ist jedes Mittel recht den Baum wie auch immer zu fällen. Und vorrangig natürlich nicht erwischt zu werden. Da stellt sich dann Klein-Hänschen mit 14 Jahren den 125 Kilo schweren Peter aus dem Nachbardorf entgegen und versucht ihn aufzuhalten. Nachts um drei.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg399840
Datum27.04.2007 13:487285 x gelesen
Das sieht dann aus wie bei uns das Kerwe-Wochenende (Kirmess / Kirchweih), wo eigendlich jeder Stand wegen Verstoßes gegen das Auschankverbot für Minderjährige dirchgemacht werden müsste und leider auch Schlägereien immer häufiger werden aber die Polizei trotzdem tatenlos durchfährt...

Dann kommt von mir als Jugendleiter ein klares NEIN für eine Gruppenaktivität

Die Jugendlichen können gerne von sich aus hingehen - aber ein organisierter Auftritt einer Jugendgruppe schließe ich aus, da ich
a) für die Gesundheit meiner Jugendlichen nicht garantieren kann bzw. sie bewusst(=vorsätzlich) in eine Situation bringe wo Gefahr für ihre Gesundheit besteht
und
b) sie sicherlich nicht vom Alkohol fernhalten kann. Auch wenn sie es privat dürfen - in der Jugendgruppe muss es nein heißen. (Amk.: Ja auch ich kenne die Zeltlager der JF und die leidige Praxis)

Mit einem aufgeschürften Knie, einer geprellte Hand o.ä. durch einen Sturz / Ballpsiel hab' ich als Jugendleiter keinerlei Probleme (außer eventuell der Fahrt zum Arzt...). Aber mit vollem Wissen Jugendliche in eine Rangelei/Prügelei zu führen ist mehr als fahrlässig.


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AutorSasc8ha 8J., Schierling / Bayern399844
Datum27.04.2007 14:137286 x gelesen
Lese ich dein PS richtig, dass bei einer maibaumwache der Unterstand der Bewacher in Flammen aufging und dabei jemand ums Lben kam??

Das es mal eine Watschn setzt, lass ich mir ja gerade noch eingehen.

Aber da ist doch alles schief gegangen, was sein konnte.

Sascha


Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Franken (Bayern)399849
Datum27.04.2007 15:067276 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sascha JoerchelLese ich dein PS richtig, dass bei einer maibaumwache der Unterstand der Bewacher in Flammen aufging und dabei jemand ums Lben kam??

Ja, leider. Bzw. in Flammen aufgegangen wurde.
Zeitraum konnte ich leider nicht mehr genau bestimmen, ist schon einige Jahre her.
Aber da hatte der Spaß a Loch.

Grüßla,
FP


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Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
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http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/vorbeugender_brandschutz/index.php" target="_blank">Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorPhil8ipp8 M.8, Weißenhorn / Zwischen Iller und Lech :-)399857
Datum27.04.2007 17:227278 x gelesen
nullGeschrieben von Marc DickeyDa stell ich mir doch ersteinmal dieFrage wer denn diesen Baum bewacht - die Feuerwehr oder ein Feuerwehrverein?


Ich glaub da bist du auch so ziemlich der Einzige :-)


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen399858
Datum27.04.2007 17:257234 x gelesen
Ich glaub da bist du auch so ziemlich der Einzige :-)

Da wäre ich mir nicht so sicher...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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