News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beträge | |||
Rubrik | neue FwDV´s | ||||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399120 | |||
Datum | 23.04.2007 10:52 | 13484 x gelesen | |||
In der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel). Könnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten? MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
| |||||
Autor | Ronn8y R8., Werneuchen / Brandenburg | 399124 | |||
Datum | 23.04.2007 11:22 | 9365 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Georg Meerkatz Könnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten? Das denke ich schon. In der neuen FwDV 1 steht unter Punkt 10.2 geschrieben: Die Kopfleuchte ist ein netzunabhängiges Beleuchtungsmittel. Sie dient zum Ausleuchten beim Vorgehen in engen Räumen und bei Arbeitsverrichtungen, bei denen beide Hände frei sein müssen. Der Lampenkörper der Kopfleuchte wird am Feuerwehrhelm nach Angaben des Helmherstellers befestigt. MfG Ronny Alles, was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung, nicht die meiner Wehr oder anderer. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. Unsere Website: www.feuerwehr-werneuchen.de | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 399153 | |||
Datum | 23.04.2007 12:41 | 9553 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Georg Meerkatz In der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel). ... also der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich weder bei einem Flächenbrand noch beim Fahrzeugbrand mittags um 12 Uhr im Freien ein Beleuchtungsgerät brauche ... also wird es hier auch nicht aus dem Fzg. mitgenommen ... egal was in der FwDV steht (trifft übrigens auch für Fw-Gurt und Fw-Leine zu). Totale Sonnenfinsterinsse werden in der Regel vorher angekündigt ;-) Geschrieben von Georg Meerkatz Könnte man eine Helmlampe auch als Beleuchtungsgerät gemäß FwDV vertreten? ... da die neueren Normen (z.B. LF 10/6) ohnehin nicht näher spezifizierte Handlampen als Beleuchtungsgerät für die Trupps vorsehen (da gibt es nur noch einen ex-Handschjeinwerfer pro Fzg.) würde da auch die Taschenlampe für ? 1,95 theoretisch ausreichen. Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399157 | |||
Datum | 23.04.2007 12:44 | 9133 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... also der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich weder bei einem Flächenbrand noch beim Fahrzeugbrand mittags um 12 Uhr im Freien ein Beleuchtungsgerät brauche ... also wird es hier auch nicht aus dem Fzg. mitgenommen ... egal was in der FwDV steht (trifft übrigens auch für Fw-Gurt und Fw-Leine zu). Totale Sonnenfinsterinsse werden in der Regel vorher angekündigt ;-) Genauso sehe ich das im E-Fall auch. Ein Problem sehe ich darin, während der laufenden Ausbildung innerhalb der Feuerwehr oder als Ausbilder an der Kreisfeuerwehrschule den Kameraden grundlegende Gründe dafür zu nennen. MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8H., Baden / Baden-Württemberg | 399181 | |||
Datum | 23.04.2007 13:40 | 9390 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer, Pfungstadt... da die neueren Normen (z.B. LF 10/6) ohnehin nicht näher spezifizierte Handlampen als Beleuchtungsgerät für die Trupps vorsehen (da gibt es nur noch einen ex-Handschjeinwerfer pro Fzg.) würde da auch die Taschenlampe für ? 1,95 theoretisch ausreichen. das kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz. Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun. Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hinterher mobbing betrieben wird. WICHTIGER HINWEIS! Die Beiträge, die ich hier im Forum auf www.feuerwehr.de schreibe und veröffentliche, sind lediglich für dieses Forum bestimmt. Ich untersage jegliches Kopieren und Wiederveröffentlichen, auch auszugsweise, ohne meine schriftliche Einwilligung. | |||||
| |||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 399184 | |||
Datum | 23.04.2007 13:42 | 9296 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Heitzmannas kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz. falsch, wenn ich nur eine EX ReLeuKö habe kann ich nur einen Trupp einsetzen. Reicht das nicht aus >> nachalarmieren Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst "Selbstretten ist Illusion in der gelehrten Form. " Dietmar Reimer | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 399185 | |||
Datum | 23.04.2007 13:43 | 9024 x gelesen | |||
Das ändert doch nichts an dem Wortlaut der Norm? Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
| |||||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399186 | |||
Datum | 23.04.2007 13:44 | 9133 x gelesen | |||
Leider kommen wir vom Thema ab Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | |||||
| |||||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 399207 | |||
Datum | 23.04.2007 14:51 | 9130 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Heitzmann das kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz. ... ganz einfach: bei einem nur gemäß Norm ausgestatteten Fahrzeug kann ich dann eben nur einen Trupp dorthin schicken (da nur eine Lampe ex-Schutz hat). Und eigentlich darf ich ihn auch mit PA gar nicht in einen nicht einsehbaren Innenraum mit vermuteter ex-Gefahr schicken, weil ich ihm kein lt. FwDv 7 vorgeschriebenes Funkgerät (da diese lt. Norm ohne ex-Schutz sind) mitgeben darf. Gruss Gerhard | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 400271 | |||
Datum | 30.04.2007 10:08 | 9195 x gelesen | |||
Geschrieben von Georg MeerkatzIn der relativ neuen FwDV 3 und in der aktuellen FwDV 1 finden wir wieder als Plichtausrüstung ein Beleuchtungsgerät welches bei einigen Einsätzen / Ausbildungsübungen in meinen Augen hinderlich und sinnlos ist (Waldbodenbrand am Tage nur als ein Beispiel). Nein, weil - welche Helmleuchte ist zulässig/zugelassen? Grundsätzlich nach FwDV xyz? => Keine, oder? Nach PSA-Vorgaben? => Abhängig vom Hersteller, aber nach Auffassung der EXAM (vgl. Atemschutz) nur die, die auch damit geprüft worden ist (das seh ich anders, vgl. n Diskussionen um die zusätzliche Ausrüstung am "Mann") Nach Ex-Schutz-Vorgaben? => da wird die Luft dann sehr dünn... Die Frage ist: In wie weit ist die FwDV in solchen Fragen bindend, wenn es dafür absolut keine Notwendigkeit gibt? In solchen Fragen greift spätestens das Vorwort, dass Abweichungen zulässig sind. Wieso diskutieren wir also hier darüber? (Oder erwartet jemand im Ernst, dass wir Vorschriften erhalten, dass beim Eintreten der Dämmerung (oder in finstere Ecken/Gebäude) mit Dunkelheit zu rechnen ist und rechtzeitig sich mit Lichtquellen zu versorgen ist?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 400272 | |||
Datum | 30.04.2007 10:09 | 9113 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerda gibt es nur noch einen ex-Handschjeinwerfer pro Fzg.) Ne, ab dem neuen HLF 10/6 gibts wieder zwei der Lampen ähem "Stolperfallen vor der Eingangstür", weil man kann doch nicht nur einen Trupp damit ausrüsten können.... :-( ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 570741 | |||
Datum | 17.07.2009 14:27 | 6647 x gelesen | |||
Hallo, sicher ist bei einigen Einsätzen sinnlos die Lampe mitzuführen. Und in der Praxis wird das denke ich auch nicht gemacht bzw.wird vom GF der Befehl kommen die Lampe im auto zu belassen. Doch viel wichtiger erscheint mir der Punkt warum dies so in den FwDV drin steht bzw. wie man dann ausbilden will? Das Problem ergibt sich schon bei Fahrzeugen die nach DIN-Beladung beschafft wurden und wo nichts nachgerüstet wurden. Auf welchen Fahrzeugen sind z.B. nach DIN 5 Handscheinwerfer verlastet? Wie soll man dann Kameraden bei einer Ausbildung an z.B. TSF oder TSF-W richtig ausbilden? Von daher sind halt einige FwDV nicht praxisnah in einigen Punkten. M.E. gehören die Lampen zur Sonderausrüstung/Zusatzausrüstung, die je nach Bedarf bzw. nach Befehl mit eingesetzt werden bzw. halt automatisch zum Einsatz kommen wenn z.B. Brand und Innenangriff, dann rüstet sich der AT halt mit Lampe aus bzw. der zu stellende Sicherheitstrupp ebenfalls.....aber das wars dann auch schon.... MkG Lars | |||||
| |||||
|
zurück |