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Thema | Dauerhafter Betrieb d. Horns b. E-Fahrt war: Horn erschreckt Kradf... | 12 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 398003 | |||
Datum | 17.04.2007 16:30 | 5472 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Matthias Ott Und immer wieder fanden sich prima Argumente für das dauerhafte einschalten des Einsatzhorns, u.a. meist untermauert mit verschiedenen Ausführungen zu den einschlägigen gesetzen. Genauso häufig fanden sich leute wie du oder gar "noch schlimmere" (nix für ungut - ich verstehe dich voll und ganz), die am besten jegliches Fahren mit Sondersignal unterbinden wollten leider konnte ich die entsprechende(n) Diskussion(en) nicht finden, deshalb mal eine komprimierte Fragestellung: 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? 3. Was spricht für dieses Verhalten? 4. Was spricht dagegen? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8L., Waldsolms / Hessen | 398004 | |||
Datum | 17.04.2007 16:35 | 4528 x gelesen | |||
zu 1. Innerorts ja, ausserorts nein. zu 2. Ja. von unserem Gemeindebrandinspektor zu 3. Innerorts kein Aus- und einschalten, dass die anderen Verkehrsteilnehmer verwirren kann Außerorts ist die Belastung für E-Kräfte geringer Maschinist konzentriert sich aufs Fahren, nicht aufs Ein- und Ausschalten Klare Regelung zu 4. Lärmbelästigung innerorts Nachts (Wenn die Sirene gelaufen ist, sind aber eigentlich sowieso alle wach) Christian | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 398005 | |||
Datum | 17.04.2007 16:36 | 4518 x gelesen | |||
Ich beantworte die Fragen dann gleich mal aus meiner Perspektive: zu 1.: In unserer FF keiner zu 2.: wenn das Führungsfahrzeug "bläst", macht es der "Rest" nach... zu 3.: der Schreckmoment für andere Verkehrsteilnehmer, dass "plötzlich" ein Fahrzeug mit Blaulicht drauf erscheint wird weitestgehend verhindert, die Panikreaktionen reichen auch so schon..., an Kreuzungen und schlecht einsehbaren Verkehrswegen wird das Einsatzfahrzeug evtl. schon frühzeitig wahrgenommen zu 4.: neben der schon häufig genannten Lärmbelästigung der Anwohner vor allem, dass die Komunikation, sowohl der Leute im Fahrzeug untereinander als auch per Funk massiv erschwert wird | |||||
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Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 398006 | |||
Datum | 17.04.2007 16:36 | 4453 x gelesen | |||
Morsche, Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Tagsüber in der Regel, ja. Die Notwendigkeit ergibt sich zwar nicht zwingend, aber je wenn ich darauf aufmerksam machen kann, dass ich komme und damit verhindere, dass in der dichtgeparkten Hauptstraße dann doch mal ein Kind auf die Gasse hüpft, dann ist mir das recht. Nachts ist die Wahrscheinlichkeit diesbezüglich geringer, weshalb ich persönlich dann nur in Kreuzungsbereichen die Maschinerie anwerfe. Allerdings da auch als Warnsignale, weil wir an den meisten Kreuzungen eh vorfahrtsberechtigt sind. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? Eigenverantwortung des Maschinisten. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? Siehe oben: Je nach Verkehrslage (dicht beparkter Seitenstreifen etc) ists schonmal von Vorteil, wenn man darauf aufmerksam macht, dass man kommt. Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? Des Nachts die teilweise etwas unnötige Lärmbelästigung der näheren Umgebung ;) MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] Eckhaubertreffen 2007 - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 398015 | |||
Datum | 17.04.2007 17:30 | 4460 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Ich, tagsüber im städtischen Bereich oder wo es sinnvoll erscheint. Wenn ich mich auf einer langgezogenen Landstraße befinde, dann verzichte ich auch schonmal darauf. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? GMV Geschrieben von Magnus Hammerl
GMV und die Erfahrung, dass es das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer positiv beeinflußt. Geschrieben von Magnus Hammerl
Es könnte evtl. den ein oder anderen Zeitgenossen stören. Ich kanns aber nicht ändern. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Andr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen | 398102 | |||
Datum | 18.04.2007 01:20 | 4506 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Einige Maschinisten ja, andere nein. Da sind die Meinungen so vielfältig wie hier im Forum. Ich persönlich immer mit Dauerhorn, es sei denn es ist aus einsatztaktischen Gründen nicht möglich oder nicht empfehlenswert (z.B. Suizidgefahr). Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? Dienstanweisung gibt es bei uns keine, wobei es in der jährlichen Fahrerbelehrung so gelehrt wird, dass das Horn anbleiben sollte. Gefordert wird es zumindest in der Verwaltungsvorschrift zu §35 StVO (siehe meine Posting im Ursprungsthread). Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? - die übrigen Verkehrsteilnehmer bemerken das Fahrzeug i.d.R. früher und können es besser orten - andere Verkehrsteilnehmer reagieren daher weniger überrascht - rechtlich auf der sichereren Seite Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? - Ruhrestörung der Bevölkerung - ggf. Verständigungsprobleme im Innenraum (Funk) (wobei man die Probleme durch Funkhörer und geschlossene Fenster stark reduzieren kann) Gruß André Die im Forum von mir geposteten Beiträge stellen nur meine private Meinung dar und sind ausschließlich für die Veröffentlichung in diesem Forum bestimmt. | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 398104 | |||
Datum | 18.04.2007 07:12 | 4642 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus Hammerl1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Innerhalb geschlossener Ortschaften fahre ich immer mit Horn. Egal ob Tagsüber oder Nachts. Auserhalb geschlosser Ortschaften je nach Verkersaufkommen aber spätestens wenn die Ampel bzw. Kreuzung in Sicht ist. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? Wird soweit ich weis nicht konkret gefordert und liegt in der Verantwortung des Fahrers. Rechtlich gesehen ist es aber sicherer da der Verkersteilnehmer aufgefordert wird freie Bahn zu schaffen. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? - Man wird besser wargenommen - Höhere Rechtssicherheit - weniger verwirrend Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? Nichts weil auch Nachts sollen die Leute freie Bahn schaffen. In dem Zusammenhang finde die Hinweise zu Blaulicht und Martinshorn der FW Kaarst sehr gut. Hier wird den Bürgern erklärt warum sie auch nachts mit Horn fahren. Gruß Martin THW OV-Neuss Gruppenführer 2.BG - TZ-R/Sp http://www.thw-neuss.de Alles meine Pivate Meinung und nicht die des OV-Neuss oder der BA-THW. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 398220 | |||
Datum | 18.04.2007 16:49 | 4528 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Martin Dropmann In dem Zusammenhang finde die Hinweise zu Blaulicht und Martinshorn der FW Kaarst sehr gut. Hier wird den Bürgern erklärt warum sie auch nachts mit Horn fahren.Die Tipps im unteren Teil sind gut, die "kleine Rechtskunde" obendrüber aber stellenweise unsauber oder falsch. Wobei zu sagen ist, dass es auf anderen Feuerwehrseiten noch weitaus krassere Fehlinformationen gibt. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 398225 | |||
Datum | 18.04.2007 17:13 | 4642 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn?Der ein oder Maschinist bei uns tut das. Die meisten dosieren aber nach eigenem Gutdünken, wo sie wann wie lange Krach machen. Da redet einem keiner rein, und das ist auch gut so. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert?Nur in der oben genannten Verwaltungsvorschrift zur StVO, wobei ich einerseits eh wenig von ihr halte, andererseits sogar dort aber nur "sollte" steht, was eher eine nette Empfehlung ist - wer's nicht macht, auch gut. Geschrieben von Magnus Hammerl gibt es bei euch eine entsprechende DienstanweisungNö. Und auch das ist gut so. Geschrieben von Magnus Hammerl oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer?Die generelle Entscheidung, ob mit oder ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten gefahren wird, trifft der Fahrzeugführer im Feuerwehrsinne (also der vorne rechts). Die Entscheidung, wann er welche Signale benutzt, trifft der Fahrzeugführer im straßenverkehrsrechtlichen Sinne (also der vorne links, mit dem Lenkrad in der Hand), denn dessen Arsch ist es auch, in den ggf. getreten wird, wenn was schief läuft. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten?Die Bedienerleichterung für den Fahrer ;o) Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen?Der GMV, sowie die tätige Nächstenliebe ;o) Im Ernst, wenn ich immer wieder dieses Argument von den "rechtlich sicheren Seite" oder gar dem "gesetzlichen Zwang zum Dauerhorn" höre, wird mir ganz anders... Gerade der § 38 I StVO ist doch wirklich leicht zu lesen, ich brauch das Horn, um andere Verkehrsteilnehmer wegzuscheuchen. Wenn nun keine da sind, wozu der Lärm? Ich nehme da gern das Beispiel der innerörtlichen Vorfahrtsstraße, die plötzlich (bloß weil Einsatz ist) nachts um drei mit Dauerton beschallt wird, obwohl mangels Motorleistung oder Platz der Tacho noch keine 50 zeigt - das ist so überflüssig wie'm Papst sein Sack! Ich bin kein militanter Horn-Gegner (und auch den Ingo find ich prima ;o) ), tagsüber befahre auch ich obige Straße mit Dauerton, weil sie einfach voll und verstopft ist. Ich bin der letzte, der aufs Horn verzichtet, wenn es angezeigt ist - aber gerade zu nachtschlafener Zeit darf vor dem Einschalten ruhig kurz überlegt werden, ob das nun wirklich sein muss. Ich weiß, dass das Ding toll klingt (wenn's ein gutes ist *g*), man das teure Stück nun auch benutzen will, und ich kenne das breite Grinsen dass es so manchem von uns ins Gesicht zaubert, wenn er es einschaltet... aber bitte, doch nicht unbedingt dann, wenn die Mehrzahl der Menschen schläft. Auch das ist übrigens Öffentlichkeitsarbeit, bloß keine sonderlich gute. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 398228 | |||
Datum | 18.04.2007 17:22 | 4512 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian WeißIm Ernst, wenn ich immer wieder dieses Argument von den "rechtlich sicheren Seite" oder gar dem "gesetzlichen Zwang zum Dauerhorn" höre, wird mir ganz anders... Klasse Statement, Danke! Magnus PS: [quatsch] zur Erleichterung der Kommunikation und zur Vermeidung von Missverständnissen sollte sich die allgemeine Verwendung der Abkürzungen "E-Horn" (das laute) und "I-Horn" (der Dipl.Ing) durchsetzen... [/quatsch] | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 398237 | |||
Datum | 18.04.2007 17:37 | 4460 x gelesen | |||
Hallo Magnus, auch ich gebe gerne mal meinen "senf" zum Horn! Geschrieben von Magnus
Je nach Einsatzlage, Verkehrslage und Tageszeit Ich und viele andere bei uns im Zug! Geschrieben von Magnus 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? (Außer das einem das "schon immer" erzählt wurde); gibt es bei euch eine entsprechende Dienstanweisung, wird es einfach so (von allen) gemacht, oder obliegt die Entscheidung bei euch dem betreffenden Fahrzeugfahrer bzw. -führer? Prinzipiell in der StVO. Ob es bei uns eine Anweisung gibt, generell mit Horn zu fahren ist mir nicht bekannt. Während der Einsatzfahrt ist im Normalfall Sache des Fahrers. Geschrieben von Magnus 3. Was spricht für dieses Verhalten? Also ich für mich erschrecke mich nicht, wenn ein fahrzeug vor mir auftaucht, wenn ich das Horn schon eine Weile wahrgenommen habe. Ich erlebe es des öfteren in Essen, wo vor allem Fahrzeuge des Rettungsdienst meist kurz vor der Ampel das Horn einschalten und es im Kreuzungsbereich schon wieder ausschalten, dass es hier öfters zu leichter Panik der anderen Verkehrsteilnehmer kommt. Geschrieben von Magnus 4. Was spricht dagegen? Die hier schon genannte Lärmbelästigung. Ich sehe es ähnlich wie einige andere Verkehrsteilnehmer, dass es Nachts, wenn auf den zu befahrenden Straßen nix los ist, das Horn ausbleiben kann. Wobei es teilweise auffallend ist, dass es genug Kollegen gibt, die meinen mit Horn hätten sie Narrenfreiheit auf den Straßen! Gruß Martin ------------------------------------ Dies ist meine Meinung! Sollte jemand damit ein Problem haben, darf er dieses gerne für sich behalten! Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese gerne behalten! | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 398257 | |||
Datum | 18.04.2007 19:46 | 4534 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Magnus Hammerl 1. Wer fährt tatsächlich bei einer Alarmfahrt mit ständig laufendem Horn? Ich nicht, halte ich nicht für sinnvoll und würde es auch niemals so ausbilden. Geschrieben von Magnus Hammerl 2. Wo wird diese Vorgehensweise konkret gefordert? Wird so nicht gefordert, denn ich nehme ja auch nicht die ganze Zeit Wegerecht in Anspruch. Geschrieben von Magnus Hammerl 3. Was spricht für dieses Verhalten? IMHO nichts. Wenn ich mich z.B. auf der Vorfahrtstraße befinde die frei ist, nehme ich max. Sonderrecht in Anspruch, dafür brauch ich nicht unbedingt mit Horn fahren. Geschrieben von Magnus Hammerl 4. Was spricht dagegen? Ich möchte die Nachbarn meiner Rettungswache nicht fünf mal die Nacht wecken wenn niemand auf der Straße ist der mich behindert. Mit dem RTW legen wir oft bis zu zwanzig Kilometer notfallmäßig zurück, da wär mir das zu viel Lärm. Bei der FF haben wir nachts nicht mit so viel Verkehr zu rechnen bei unserer Ortgröße. Sehe ich vor mir ein langsamer fahrendes Fahrzeug, so reicht es fast immer, kurz mit der Lichthupe auf zu leuchten, die Fahrer schauen spätestens dann in den Rückspiegel, sehen dich und machen Platz. MkG. Christof www.feuerwehr-vilseck.de | |||||
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