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ThemaToilette in Feuerwehrhaus?11 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorAnja8 K.8, Franken / Bayern397743
Datum16.04.2007 14:485525 x gelesen
Hallo!

Ich bin kein Feuerwehrmitglied, aber ich habe eine Frage zu Feuerwehren.

Muß in einem Feuerwehrhaus eine Toilette installiert sein?

Ich wohne in einem sehr kleinen Ort direkt neben dem Feuerwehrhaus.
Die Feuerwehr hat denke ich ca. 20-25 Mitglieder.
Nach den Übungen, die mich an sich überhaupt nicht stören, wird noch fleißig Bier getrunken und zusammen gesessen.
Während dieser Zeit treten die Kameraden dann natürlich rund um das Feuerwehrhaus aus.
Und DAS stört mich gewaltig.
Deshalb meine Frage.
Von den Feuerwehrlern bekam ich nur zur Antwort, dies sei ein Feuerwehrgerätehaus und da müsse keine Toilette eingebaut sein.
Aber kann es sein, daß man eine Versammlung abhalten darf, ohne das entsprechende Sanitäranlagen zur Verfügung stehen?
Dazu kommt, das bereits ein Abfluß installiert ist, über dem allerdings der Fahnenschrank steht und deshalb kein Platz für ein Klo ist. Es wäre im Grunde kein Problem eines einzubauen, da alle Vorraussetzungen dafür eigentlich erfüllt sind.Nur die Feuerwehr sieht das nicht als nötig an.

Muß ich diese Zustand hinnehmen oder gibt es irgendeine Vorschrift, die Sanitäranlagen vorschreibt?

Ich freue mich auf Antworten und will betonen, daß ich Respekt habe, vor dem Dienst, den Feuerwehrleute freiwillig leisten und vor der Verantwortung bei dieser Aufgabe.

Grüße, Aennie


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397745
Datum16.04.2007 14:594645 x gelesen
Das ist ja mal wieder eine tolle Öffentlichkeitsdarstellung einer Wehr.

Geschrieben von Aennie K.Und DAS stört mich gewaltig.Und das vollkommen zu recht. Wenn von Seiten der Wehr keine vernünftige Reaktion kommt, wende dich an die Kommune (Bürgermeister). Als letzte Insanz: Presse informieren. Spätestens dann wird die Kommune/ die Wehr schon etwas ändern.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Bayern397747
Datum16.04.2007 15:044685 x gelesen
Hallo Aenni,
ich bin selber aus dem schönen Frankenland wo was jedes Dörfchen seine Feuerwehr hat.
Wir haben in der Gemeinde selbst 19 Feuerwehren von denen 15 keine Toiletten im Gerätehaus besitzen. Die meisten GH stemmen aus den 1960er Jahre und da war es vermutlich keine Vorschrift, Toiletten zu insatllieren. Wie es heute ist weiß ich nicht, aber ich kenn keinen Neubau
ohne WC. Normalerweise sollte es in einem kleinen Dorf möglich sein, nach Haus zu gehn und dort seine Notdurft zu verrichten, hinnehmen mußt du das nicht, im, schlimmsten Fall bleibt dir hier nur die Anzeige. In meiner Kommune hat in den vergangenen Wochen die Polizei vertärkt
Bußgelder an Leute verteilt, die in aller Öffentlichkeit uriniert haben.

Gruß Bernd

Achja, dein Nachname wäre nett...


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AutorPete8r S8., Aholming / BY397748
Datum16.04.2007 15:084630 x gelesen
Geschrieben von Aennie K.Von den Feuerwehrlern bekam ich nur zur Antwort...
Dein Ansprechpartner sollte die Gemeinde sein, denn die Kosten, die für den Einbau einer Toilette anfallen, muss schliesslich auch die Gemeinde als Träger der Feuerwehr zahlen.

Geschrieben von Aennie K.Muß ich diese Zustand hinnehmen oder gibt es irgendeine Vorschrift, die Sanitäranlagen vorschreibt?

Ich gehe mal davon aus, dass das GH schon etwas älter ist. Damals war es durchaus üblich kleinere GH als reine Abstellhalle für Fahrzeug und Gerätschaften zu konzipieren. Solange die FW´ler ihre Schläuche nicht auf dein Grundstück entwässern, fürchte ich, dass du diesen Anblick hinnehmen musst. Ich spreche aus Erfahrung, denn auch meine Wehr musste bis 1999 in so einem GH "hausen" und unsere Toilette war der Misthaufen des Nachbarn.

Gruß
Peter


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397750
Datum16.04.2007 15:164564 x gelesen
Geschrieben von Peter SchmidSolange die FW´ler ihre Schläuche nicht auf dein Grundstück entwässern, fürchte ich, dass du diesen Anblick hinnehmen musst.Diesen Anblick muss sie sicherlich nicht so einfach hinnehmen.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.397751
Datum16.04.2007 15:204623 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Aennie K.Muß ich diese Zustand hinnehmen
Ich denke nein! Wenn im Haus "Platz zum trinken" ist, muss man sich auch um das andere kümmern. Wende Dich an die Gemeinde, entweder sie sollen eine Toilette einbauen, oder ein "DIXI" vor das Gerätehaus stellen.
Geht beides nicht, dann müssen die Kameraden halt ins Wirtshaus gehen, dort gibt´s sicher Toiletten!


MkG.
Christof

www.feuerwehr-vilseck.de



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AutorHeik8o L8., Maintal / Hessen397757
Datum16.04.2007 15:394598 x gelesen


urinieren in der öffentlichkeit ist sozusagen eine "straftat"...35.-? strafe

HeiLo


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AutorMich8ael8 W.8, Hannover / 397759
Datum16.04.2007 15:414689 x gelesen
Hallo Aennie,

ich denke nicht, dass du diesen Zustand hinnehmen musst. Nimm mal Kontakt mit der örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde auf und schilder denen dein Problem. Platz genug scheint ja zu sein, auch wenn die Feuerwehr da offenbar falsche Prioritäten setzt. Fahnenschrank statt Toilette *Kopfschüttel*

Für Feuerwehrhäuser gibt es eine Norm, die DIN 14092. ich habe sie leider gerade nicht zur Hand, sonst würde ich kurz reinschauen, ob da etwas konkret drin gefordert wird. Allerdings - so denke ich - wird dieses nur bei Neu- oder Umbauten zu berücksichtigen sein.

Bei meinen Recherchen bin ich jedoch noch auf folgendes gestoßen:

GUV I 8554- Sicherheit im Feuerwehrhaus

Dort heißt es im Kapitel 7 (Sozialräume): Geschrieben von Bundesverband der Unfallkassen
Um diesem zu entsprechen, ist es erforderlich, Feuerwehrhäuser mit Sozialräumen/
-einrichtungen auszustatten. Das heißt, dass entsprechend der ?Größe? der Feuerwehr Wasch- und Duschmöglichkeiten, Toiletten und Umkleideräume vorhanden und entsprechend ausgestattet sein müssen.


Grüße aus dem Norden


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.397761
Datum16.04.2007 15:424617 x gelesen
Geschrieben von Aennie K.Muß ich diese Zustand hinnehmen oder gibt es irgendeine Vorschrift, die Sanitäranlagen vorschreibt?
Ein Vorschrift über Klo´s kenne ich nun nicht. Aber in HH gibt es ein Initiative, die Dir eventuell weiterhelfen können. Link
Hat aber zur Folge, dass man Feuerwehrleute in irgendeiner Form einzeln belangen muss. Vielleicht hilft es ja als Argumentation gegenüber der Kommune.

Das Verhalten der Kameraden lässt aber neben dem benehmen leider auch zu wünschen übrig.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397762
Datum16.04.2007 15:444583 x gelesen
Geschrieben von Heiko Lorenzurinieren in der öffentlichkeit ist sozusagen eine "straftat"Nö, es ist eine Ordnungswiedrigkeit, und das IMHO nur, wenn entsprechende Landes- oder Kommunalrechtsnormen das hergeben.


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz397765
Datum16.04.2007 15:574593 x gelesen
Hallo!

Unser GH stammt aus den 70er Jahren und man war so schlau eine Toilette einzubauen. Ich bin der Meinung, wenn in einem GH Versammlingen abgehalten werden müsste auch eine Toilette eingebaut sein.

Unerlaubtes Urinieren in der Öffentlichkeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine zu ahndende Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro bis 150 Euro belegt werden kann!

Ausserdem führt ja häufiges urinieren auch zu einer Geruchsbelästigung und kann unter Umständen auch eine Gefahr für die Gesundheit sein.

Mein Tipp, wenn die Gespräche mit den "Pinklern" nichts gebracht haben, direkt die Gemeinde ansprechen. Am besten den Bürgermeister. Wenn es im guten nicht geht, dann einfach das Ordnungsamt einschalten. Ist schon ein wenig dreist was sich da einige Kameraden leisten und wieder mal ein guter Beitrag zum Thema Öffentlichkeitsarbeit.

Gruß vom Berg

Jakob


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