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Thema'Helfergleichstellung' - Initiative des Bayrischen Roten Kreuzes9 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)397742
Datum16.04.2007 14:458540 x gelesen
Beim Bayrischen Roten Kreuz gibt es eine Initiative mit dazugehöriger Internetseite, die sich mit der Stellung der ehrenamtlichen BRKler im Gegensatz zu den FF befasst. Recht interessant, was da gefordert, und auch wie es belegt wird:

www.helfergleichstellung.brk.de

Die "zentralen Forderungen":
1. Die Artikel 9 und 10 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes gelten analog für die ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen, wobei die entstehenden Kosten ausschließlich aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren sind, und nicht vom Träger der Einsatzeinheiten.

2. Vollfinanzierung von Ausstattungen und Einsatzfahrzeugen im erforderlichem Umfang, der Unterbringung sowie der persönlichen Helferausrüstung neben besonderer Schutzausrüstung (z.B. ABC-Ausrüstung) zur Unterstützung des Landrettungsdienstes und des friedensmäßigen Katastrophenschutzes von Seiten der öffentlichen Hand, sowie Übernahme deren vollständigen Unterhaltskosten. Es ist davon auszugehen, dass zumindest die jetzt vorhandenen Einsatzmittel schrittweise gegen neue Einsatzmittel ersetzt werden und ein sinnvoller und bedarfsgerechter Ausbau in Defizitgebieten erfolgt. (incl. notwendiger Großkomponenten auf Landesebene für den friedensmäßigen Katastrophenschutz)

3. Implementierung des Einsatzleiter Rettungsdienstes in die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes mit voller Kostenübernahme hinsichtlich der Ausstattung, der Einsatzfahrzeuge, der laufenden Kosten, sowie der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung.



Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen397746
Datum16.04.2007 15:006581 x gelesen
ist in NRW, z. B. mit § 20 FSHG, seit 1998 in etwa so geregelt (und sicher - von einigen Maximalforderungen abgesehen- ein sinnvolles Anliegen).


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW397749
Datum16.04.2007 15:146497 x gelesen
Geschrieben von Andreas Bräutigamist in NRW, z. B. mit § 20 FSHG, seit 1998 in etwa so geregelt (und sicher - von einigen Maximalforderungen abgesehen- ein sinnvolles Anliegen).

Da würde mich mal interessieren, wie in den einzelnen Ländern die Finanzierung der Feuerwehr (i.d.R. aus der zweckgebundenen Feuerschutzsteuer!) gehandhabt wird, also im Detail z.B.:
Entwicklung der Finanzmittel von 1990 - heute für
- Einnahmen Feuerschutzsteuer
- Ausgaben Feuerfahrzeuge/-gerätehäuser/-wachen/leitstellen (investive Maßnahmen, die gefördert werden)
- Ausgaben für Ausbildung, Verbandswesen, Schulen (teils auch aus der Steuer finanziert!)
- Ausgaben "KatS" für Brandbekämpfung, THL, Betreuung, San-Dienst usw.

Ab und an habe ich nämlich den Eindruck, dass es da v.a. eine Mittelumverteilung gibt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ398017
Datum17.04.2007 17:426446 x gelesen
Hallo
Ich denke mir dass das beim RK ein bisserl schwieriger ist, da da auch alle den Anspruch stellen würden,nicht nur das Rote Kreuz sondern auch der Samariterbund,johanniter,Malteser, und wen sollten sie dann finanzieren.

Auf einmal stellen alle Organisationen den Anspruch auf Kostenersatz,....
Kenne mich da mit dem Deutschen Recht nicht aus, weis auch nicht wie das RK da verpflichtet ist die Rettung sicherzustellen etc. aber ist das nicht eine kleine Problematik,ausserdem:

Ist das bei euch so, dass der Einsatzleiter sein Gewand selbst kaufen muss?



blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern398019
Datum17.04.2007 17:456492 x gelesen
Geschrieben von Andreas PloetzenederIst das bei euch so, dass der Einsatzleiter sein Gewand selbst kaufen muss?

wie kommst du darauf, wenn ich fragen darf?


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AutorAndr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ398103
Datum18.04.2007 06:566461 x gelesen
darfst du

3. Implementierung des Einsatzleiter Rettungsdienstes in die Novellierung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes mit voller Kostenübernahme hinsichtlich der Ausstattung, der Einsatzfahrzeuge, der laufenden Kosten, sowie der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung.


persoenlichen Schutzausruestung


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AutorPete8r K8., Bruchsal / Deutschland398106
Datum18.04.2007 08:176381 x gelesen
Moin,

und wo steht da das er die seine PSA selbst kaufen muss?


Gruß


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorFlor8ian8 L.8, Pyrbaum / Bayern399855
Datum27.04.2007 17:136541 x gelesen
Also ich bin grundsätzlich für die Gleichstellung.
Nur die Argumentation finde ich etwas, naja...

Beispiel:
http://www.helfergleichstellung.brk.de/index.php?page=berechnungsgrundlage

2002:
Feuerwehren gesamt (inklusive Mittel der öffentlichen Hand):
90,9 Millionen ?

BRK :
468572?

Nur ich habe das Gefühl , dass die 90 Millionen Euro Beschaffungen im Rahmen der täglichen Gefahrenabwehr beeinhalten.
Wenn ich jetzt folgende Zahl sehe:
Kosten des Rettungsdienstes 2005:
223 Millonen ?
Dann muss man feststellen ,dass das BRK 223 Millonen Euro von diversen Kostenträgern erhält. ( Krankenkassen, BG etc. )
Würde man dieses Zahlen miteinander vergleichen würde sich die Situation der finanziellen Mittel sofort anders darstellen.
Nur macht das niemand.
Und ich will das auch nicht machen.
Da man hier Äpfel mit Birnen vergleichen würde.

Anders herum wird das aber gemacht ( 90 Millionen ? vs. 468572 ?). Und das ist alles andere als
fair.


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AutorChri8sti8an 8B., Würzburg / 423288
Datum24.08.2007 03:096561 x gelesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Webseite ist eine Initiative des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) mit Unterstützung der bayerischen Hilfsorganisationen (ASB, Malteser, Johanniter etc.). KEINE private Seite! Des weiteren wird die Aktion von diversen Feuerwehren und vom THW unterstützt.

Durch die Aktion soll die Ungleichbehandlung zwischen den Hilfsorganisationen und den freiwilligen Feuerwehren und dem THW aufgezeigt werden.
Die Unterschiede lassen sich auch kurz darstellen:
* keinen Anspruch auf Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber im Einsatzfalle
* keinen Anspruch auf Vergütung der Verdienstausfallkosten
* keine Regelung über die Freistellung der Einsatzkräfte nach Einsätzen

Rettungsdienst (RD)
Der Rettungsdienst ist eine staatliche Aufgabe und durch das Rettungsdienstgesetz verankert. Die Kosten werden vom Staat (z.B. Fahrzeuge etc.) zusammen mit den Krankenkassen (Leistungsentgeld z.B. Transportkosten) übernommen. Der Rettungsdienst macht Notfallrettung und Krankentransport und hat eine Regelvorhaltung, welche durch hauptamtliche Mitarbeiter abgedeckt werden. Erwirtschaftet Überschüsse des Retungsdienstes in einem Jahr in Bayern werden an die Krankenkassen zurückerstattet. Das Geld für den RD ist zweckgebunden und darf nur für diesen verwendet werden!

Jedoch stößt der RD schnell an seine Grenzen. Siehe hierzu das Fallbeispiel. In diesem Fall müssen ehrenamtliche Einsatzeinheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes eingreifen. Diese Helfer/innen arbeiten, wie bereits oben erwähnt ohne jegliche gesetzliche Grundlage (FW hat das Feuerwehrgesetz).

Gefahrenabwehr
Zu der Gefahrenabwehr gehört meines Wissens auch die sanitäts - und betreuungsdienstliche Absicherung. Jedoch gibt es hierzu KEINE rechtliche Verpflichtung. So wird diese komplett vernachlässigt. Die Kosten für die sanitäts - und betreuungsdienstliche Absicherung werden im BRK zum Großteil aus Spendengelter finanziert. Wenn nicht genügend da sind, dann kauft man sich z.B. die Einsatzkleidung selbst, da mann lieber das Geld für die Reperaturkosten der Einsatzfahrzeuge verwendet (man kann ja sonst gleich zuhause bleiben).

Zum Abschluss kann gesagt werden, dass die Hilfeleistungskette nur so stark sein kann wie sein schwächstes Glied. Man sollte sich nur vorstellen es blutetet Jemand und keiner kommt zum helfen!

Falls Rückfragen bestehen, bin ich gerne bereit noch tiefer in die Thematik einzusteigen.

Viele Grüße

Christian Blinzler
BRK Kreisverband Kronach
Arbeitsleiter Öffentlichkeitsarbeit.


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