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Thema | med. Sauerstoff - Wartung und Fristen | 20 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395034 | |||
Datum | 03.04.2007 22:30 | 14179 x gelesen | |||
Hi, es dreht sich um Folgendes: Man hört derzeit verschiedene Aussagen zum Thema "med. Sauerstoff in 2l-Gebinden zur Verabreichung an den sauerstoffbedürftigen Patienten". Meiner Meinung nach gibt es 2 Fristen, die zu beachten sind: 1) med. Sauerstoff ist 12 Monate haltbar und darf danach nicht mehr angewendet werden bzw. muss ausgetauscht werden 2) die Flasche muss nen gültigen TÜV haben, sonst wird se nicht mehr befüllt - entleeren kann ich noch Jetzt kommt die Aussage, dass der Sauerstoff, wenn die Flasche nicht angebrochen wurde (z.B. frisch gefüllt und versiegelt), nicht nur die 12 Monate haltbar ist, sondern länger!? Nun die Frage: Wer hat recht oder haben wir beide gar unrecht? Und am wichtigsten: WO steht DAS schwarz auf weiß? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Saar | 395036 | |||
Datum | 03.04.2007 22:34 | 12267 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Christian Rieke Nun die Frage: Wer hat recht oder haben wir beide gar unrecht? Und am wichtigsten: WO steht DAS schwarz auf weiß? Bei uns liefert die Firma Linde, der O² hat ein Verfallsdatum und das ist imo mehr als 12 Monate wer mal recherchieren.... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 395037 | |||
Datum | 03.04.2007 22:35 | 12304 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Rieke Jetzt kommt die Aussage, dass der Sauerstoff, wenn die Flasche nicht angebrochen wurde (z.B. frisch gefüllt und versiegelt), nicht nur die 12 Monate haltbar ist, sondern länger!? Nun die Frage: Wer hat recht oder haben wir beide gar unrecht? Und am wichtigsten: WO steht DAS schwarz auf weiß? Hm, ich kenne es so, dass auf der Flasche ein Pickerl mit dem Haltbarkeitsdatum aufgeklebt ist. Und bei denen, die ich bisher in der Hand hatte, war das deutlich länger als 12 Monate, nämlich 36 Monate... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395042 | |||
Datum | 03.04.2007 22:43 | 12217 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fleschhut Hm, ich kenne es so, dass auf der Flasche ein Pickerl mit dem Haltbarkeitsdatum aufgeklebt ist. Und bei denen, die ich bisher in der Hand hatte, war das deutlich länger als 12 Monate, nämlich 36 Monate... Deckt sich mit dem, was ich grade ergoogelt habe. Demnach ist med. Sauerstoff grundsätzlich 36 Monate haltbar! D.h. wenn das Verfallsdatum auf der Flasche überschritten ist, muss ausgetauscht werden, egal ob angebrochen oder nicht! Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 395045 | |||
Datum | 03.04.2007 22:46 | 12699 x gelesen | |||
Hallo, 36 Monate ist korrekt, dies muss eindeutig (MHD) auf der Flasche gekennzeichnet sein. Med. Sauerstoff ist im Sinne des Arzneimittelgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein Medikament und muss laut dieser Vorschrift alle nötigen Kennzeichnungen besitzen. Sauerstoffflaschen müssen natürlich auch über einen Gültigen Tüv verfügen bei den Euroflaschen aus Stahl ist der Tüv 10 Jahre Gültig. Zu mindest ist das Siegel an der Flasche die ich heute in der Hand hatte so. Die Sauerstoffarmatur (Druckminderer, etc.) müssen über eine Gültige STK verfügen (2 Jahres Frist) dies ergibt sich aus der Betreiberverordnug für Medizinische Geräte. Dann muss das Personal noch befähigt sein dieses Medikament zu geben und in die Armatur laut MPG eingewiesen sein. Stimmen alle diese Punkte darf O2 med. zu Therapie Zwecken verabreicht werden. MfG Holger | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395053 | |||
Datum | 03.04.2007 23:30 | 12294 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Holger Maiwald Die Sauerstoffarmatur (Druckminderer, etc.) müssen über eine Gültige STK verfügen (2 Jahres Frist) dies ergibt sich aus der Betreiberverordnug für Medizinische Geräte. Was ist eine STK? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 395054 | |||
Datum | 03.04.2007 23:36 | 12339 x gelesen | |||
S= Sicherheits T= Technische K= Kontrolle vergleichbar mit Prüfung laut UVV im Feuerwehr Dienst | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395055 | |||
Datum | 03.04.2007 23:42 | 12216 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Holger Maiwald S= Sicherheits Und wer macht bzw. darf die STK zum Beispiel beim Druckminderer machen? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 395057 | |||
Datum | 03.04.2007 23:53 | 12257 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Rieke
Der Hersteller oder ein von ihm Ermächtigter. Das sind meistens die Fachwerkstädten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Greg8or 8Z., Mainz / Rp/He | 395060 | |||
Datum | 04.04.2007 00:39 | 12207 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Rieke--- Was ist eine STK? Wie schon richtig erwähnt handelt es sich hierbei um die Sicherheitstechnische Kontrolle nach §6 der MPBetreibV (Medizin Produkte Betreiber Verordung). Der STK unterliegen alle in Anlage 1 der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte und solche bei denen der Hersteller es fordert. Geschrieben von ---Stefan Brüning--- Geschrieben von Christian Rieke Das trifft meistens zu, geregelt ist dies in §6, Absatz 4 der MPBetreibV. In der hiesigen Uniklinik gibt es Beispielsweise eine eigene Medizintechnik die für die Mehrzahl der Medizinprodukte selbst die STK durchführt. Gruß vom Rhein... ...Gregor Mein Beitrag, meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 395267 | |||
Datum | 04.04.2007 16:56 | 12316 x gelesen | |||
Hi, da fällt mir doch grade ein: Geschrieben von Holger Maiwald und in die Armatur laut MPG eingewiesen sein. Wer wäre eine solche befähigte Person? RettAss müsste doch reichen oder gibt es da auch andere Bestimmungen? Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 395359 | |||
Datum | 04.04.2007 19:58 | 12285 x gelesen | |||
Du laut Gesetz zum Betrieb mindestens einen zum MPG Beauftragten machen lassen. Aber nicht jeder RettAss hat automatisch diesen Lehrgang. Er wird zwar in die Geräte im Zeitraum seiner Ausbildung eingewiesen, jedoch muss diese Einweisung jährlich wiederholt werden. Jedoch find ich es persönlich quatsch für "nur" eine Sauerstoffflasche mit Druckminderer diesen Aufwand zu verfolgen, daher nutzt doch einfach die Grauzone aus dieses Gerät bei eurem örtlichen RD zu "leihen" und euer Personal da auch einweisen zu lassen. Natürlich könnt Ihr auh auf all diese dinge verzichten, aber wenn dann was passiert. Und wer möchte denn Haftbar gemacht werden weil er in seiner Freizeit einem anderen Helfen wollte. MfG Holger | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 395423 | |||
Datum | 04.04.2007 23:02 | 12297 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MaiwaldDu laut Gesetz zum Betrieb mindestens einen zum MPG Beauftragten machen lassen. +"muss"? Er muss ggf. einen MPG-Beauftragten ernennen. Das kann aber weiß jemand sein der auch nicht zwingend seiner oder überhaujpt der Feuerwehr angehören muss. Er wird zwar in die Geräte im Zeitraum seiner Ausbildung eingewiesen, jedoch muss diese Einweisung jährlich wiederholt werden. Zum einen: Die Ausbildung ist unabhängig von dem Eingewiesen werden. Eingewiesen wird, wer damit arbeitet. i.d.R. wird während der Ausbildung auf die Geräte eingewiesen, die während der Ausbildung verwendet werden. Wo steht, dass diese Einweisung jährlich wiederholt werden muss? Das höre ich öfter, aber noch niemand konnte mir sagen wo es steht. Geschrieben von Holger Maiwald Jedoch find ich es persönlich quatsch für "nur" eine Sauerstoffflasche mit Druckminderer diesen Aufwand zu verfolgen, daher nutzt doch einfach die Grauzone aus dieses Gerät bei eurem örtlichen RD zu "leihen" und euer Personal da auch einweisen zu lassen. Die Frage ist ja erstmal, ob der Druckminderer überhaupt eine extra Einweisung nach MPG bzw. MedBetrV oder evtl noch nach MedGV erforderlich ist. WElcher Klasse nach MPG Gehört denn der Druckminderer deiner Meinung nach an? | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 396985 | |||
Datum | 12.04.2007 19:53 | 12838 x gelesen | |||
Hallo, danke für die Ergänzung des Wortes "muss", dies habe ich vergessen. Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- Er muss ggf. einen MPG-Beauftragten ernennen. Das kann aber weiß jemand sein der auch nicht zwingend seiner oder überhaujpt der Feuerwehr angehören muss. Mit meiner Aussage meinte ich es identisch deiner, jedoch war es etwas unklar Ausgedrückt. Jemanden aus den Reihen der FW als MPG- Beauftragten zu Qualifizieren halt ich für Produktiver, da so nur einmal kosten anfallen und nicht Fortlaufend, dieser gleich Schulungsabende gestalten kann,etc.. Natürlich würde der Weg örtlicher RD- Träger oder Fremdfirma auch noch zur Option stehen. Wobei dann RD das Mittel der Wahl darstellen sollte. Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- Zum einen: Die Ausbildung ist unabhängig von dem Eingewiesen werden. Eingewiesen wird, wer damit arbeitet. Das eine Ausbildung zum RettAss bzw. RettSan nicht mit der Einweisung nach MPG gleichgesetzt werden darf ist mir schon klar, jedoch wirst du bei dieser Ausbildung auf den gängigsten Geräten eingewiesen (gerne sag ich dir welche es bei mir waren). Geschrieben von Manuel Schmidt Die Frage ist ja erstmal, ob der Druckminderer überhaupt eine extra Einweisung nach MPG bzw. MedBetrV oder evtl noch nach MedGV erforderlich ist. Einen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen. Da ja auch Beatmungsgeräte in dieser Klasse eingeordnet sind. Ein Druckminderer dient meistens als Teil eines Beatmungsgeätes oder wird im weitläufigen Sinn zum Beatmungsgerät (wenn ich damit das Medikament Med. O2 appliziere (ohne z.B. Medumat), sprich eine z.B. Sauerstoffbrille an den Druckminderer befestige und den Flow auf z.B. 4l/min setze). Das die Einweisung jährlich wiederholt werden muss gebe ich zu ist so nicht korrekt. Dies habe ich verwechselt da unser Dienstherr dies in einer Arbeitsplatzanweisung so vorgeschrieben hat. Dies wird sicher auch bei den von dir gehörten Aussagen so der Fall sein. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 397001 | |||
Datum | 12.04.2007 21:34 | 12343 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MaiwaldJemanden aus den Reihen der FW als MPG- Beauftragten zu Qualifizieren halt ich für Produktiver, da so nur einmal kosten anfallen und nicht Fortlaufend, dieser gleich Schulungsabende gestalten kann,etc.. Dieser Jemand sollte aber eine medizinische Ausbildung haben udn muss sich ständig über neue Regelungen im Bereich der Gesetze und Verordnungen im Bereich der Medizinprodukte auf dem Laufenden halten. der MPG-Beauftragte der nahen Rettungswache macht das eh schon und hat durch seine Ständige Tätigkeit da mehr einblick. Das sollte auch Berücksichtig werden. Geschrieben von Holger Maiwald Das eine Ausbildung zum RettAss bzw. RettSan nicht mit der Einweisung nach MPG gleichgesetzt werden darf ist mir schon klar, Ich wollte das nur klarstellen. Grade im juristischen Bereich ist so manches unbedeutende Wort ggf. entscheidend. Geschrieben von Holger Maiwald Einen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen Die Inhalationsmodule von Weinmann sind z.B. Klasse IIa. Für Dräger weiß ich es nicht. müsste ich nachschauen. Der Druckminderer selbst der nur zur Versorgung des Inhalationsmoduls oder des Beatmungsgerätes dienst (durch eine Reduzierung auf meist etwa 6bar) hat überhaupt keinen Kontakt zum Patienten. Geschrieben von Holger Maiwald wird im weitläufigen Sinn zum Beatmungsgerät (wenn ich damit das Medikament Med. O2 appliziere (ohne z.B. Medumat), sprich eine z.B. Sauerstoffbrille an den Druckminderer befestige und den Flow auf z.B. 4l/min setze). Zwischen Inhalatationsgerät und Beatmungsgerät wird sehr wohl unterschieden. Der Unterschied ist: bei der Inhalation wird nichts aktiv in den Patienten 'gepumpt', beim Beatmungsgerät schon. Beatmungsbeutel und Spritzen sind nicht energetisch betrieben. Erfordern daher keine extra Einweisung wie ein Beatmungsgerät und ein Perfusor die ja eigentlich genau das gleiche mit dem Patienten machen. Geschrieben von Holger Maiwald Das die Einweisung jährlich wiederholt werden muss gebe ich zu ist so nicht korrekt. Dies habe ich verwechselt da unser Dienstherr dies in einer Arbeitsplatzanweisung so vorgeschrieben hat. Pure neugier: um wieviele Geräte geht es? Wie wird das durchgeführt? (als Block z.B. während einer jährlichen Pflichtfortbildung oder auf Wache wenn man grad da ist) Welche Konsequenz hat die nicht-teilnahme? (verschuldet, unverschuldet) Wieviele stunden gehen da pro Mitarbeiter im Jahr für drauf? Grüße Manuel | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 397005 | |||
Datum | 12.04.2007 22:26 | 12109 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MaiwaldEinen Druckminderer würde ich in die Klasse IIb einordnen. Nach den Klassifizierungsregeln des Anhangs IX der RL 93/42 EWG ergibt sich für einen Druckminderer eine Klasse IIa (Regel 2), da er der Durchleitung von Gasen dient. Geschrieben von Holger Maiwald Ein Druckminderer dient meistens als Teil eines Beatmungsgeätes Spielt in diesem Fall keine Rolle, da er baulich getrennt vom Beatmungsgerät (meistens in Form eines Modules) und einzeln anwendbar ist. Er muss daher auch in der Bestandsliste nicht aufgeführt werden. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 397007 | |||
Datum | 12.04.2007 22:35 | 12628 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MaiwaldDie Sauerstoffarmatur (Druckminderer, etc.) müssen über eine Gültige STK verfügen (2 Jahres Frist) dies ergibt sich aus der Betreiberverordnug für Medizinische Geräte. Das stimmt so nicht. Für Druckminderer ist nach § 6 nur eine STK vorgeschrieben, wenn der Hersteller diese ebenfalls in seiner Gebrauchsanleitung vorschreibt. Die Wartungsintervalle lassen sich schon mal nicht aus dem Anhang 1 der RL 93/42 EWG ableiten, weil ein Druckminderer da gar nicht auftaucht. Weinmann gibt z.B. für den Oxiway Druckminderer eine Wartungsfrist von 4 Jahren an. Geschrieben von Holger Maiwald in die Armatur laut MPG eingewiesen sein. Es ist zwar richtig, wenn du schreibst, das das Personal nach MPG eingewiesen sein muss. Die MPBetreibV sagt über das Betreiben von Medizinprodukten nur, dass das Personal über die nötige Ausbildung, Sachkenntnis oder Erfahrung verfügen muss. Die kann ich ja auch ohne spezielle Einweisung auf einen Druckminderer haben. Für Medizinprodukte nach Anlage 1 (z.B. EKG/Defi, Beatmungsgerät) sieht das ganze so aus, dass eine spezielle Einweisung zu erfolgen hat, diese muss im Gerätebuch dokumentiert werden. | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen | 397832 | |||
Datum | 16.04.2007 20:39 | 12312 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Manuel Schmidt--- um wieviele Geräte geht es? Auf folgenden Geräten wird jährlich bei uns eingewiesen: Defibrillatoren: - Medtronic Physio-Control lifepack 10 - Zoll M-Serie Beatmungsgeräte: - Weinmann Medumaten Serie Absauggeräte: - Laerdal Suction Unit (altes und neues Modell) - Weinmann Accuvac (altes und neues Modell) Spritzenpumpe: - Perfusor Pilot A2 Geschrieben von Manuel Schmidt Wie wird das durchgeführt? (als Block z.B. während einer jährlichen Pflichtfortbildung oder auf Wache wenn man grad da ist Diese Einweisung werden bei der jährlichen Pflichtfortbildung durchgeführt, wer da nicht erscheint muss sich auf der Hauptwache durch den MPG-Beauftragten einweisen lassen und natürlich entsprechend Nachweisen. Geschrieben von Manuel Schmidt Welche Konsequenz hat die nicht-teilnahme? (verschuldet, unverschuldet) Denke die Frage ist oben schon Beantwortet. Geschrieben von Manuel Schmidt Wieviele stunden gehen da pro Mitarbeiter im Jahr für drauf? Dies kann ich net Pauschal sagen, aber würde es auf ein bis zwei Stunden schätzen da die meisten das zum x mal hören. Und gerade mit Defi wird meiner Meinung im durchschnitt 1,5 mal pro Schicht gearbeitet. Denn bei unserem demographischen Schnitt fahren wir viel zu VD HI (geb. 1925,1927,...),angina Pectoris,etc. pp | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 397853 | |||
Datum | 16.04.2007 22:14 | 12321 x gelesen | |||
Geschrieben von Holger MaiwaldAuf folgenden Geräten wird jährlich bei uns eingewiesen: [Liste] Geschrieben von Holger Maiwald Dies kann ich net Pauschal sagen, aber würde es auf ein bis zwei Stunden schätzen D.h. für 6 Geräte 120Minuten = pro Gerät 20 Minuten? Das als "Erneute Einweisung" zu Bezeichnen ist IMO nicht wirklich korrekt. Aber irgendwie muss man es ja nennen :) | |||||
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Autor | Andr8eas8 P.8, Ranshofn / OÖ | 398033 | |||
Datum | 17.04.2007 18:45 | 12120 x gelesen | |||
Logisch nachgedacht ist es ja so,dass da auch Korrisionen etc. stattfinden koennen in der Flasche. Deswegen würde ich sagen unbedingt nicht mehr gueltig. Aber wieso fragst du nicht einfach den Hersteller? blaulichtportal.com das rettungssanitaeterforum mit GRATIS SMS | |||||
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