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ThemaMindestaustattung18 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorRobi8n S8., Unterwirbach / Thüringen394990
Datum03.04.2007 20:438377 x gelesen
Hallo Kameraden
Ich bin selber Mitglied einer nicht alzugroßen Wehr(1 Lf, 2 Anhänger)
Da es einige Wehren in unsere Gegend gibt die lediglich mit einer TSA ausgestattet sind wollte ich auf diesen Weg fragen auf welchen Umfang sich die absolute Mindestaustattung in Deutschland beläuft.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen394992
Datum03.04.2007 20:476947 x gelesen
Da es einige Wehren in unsere Gegend gibt die lediglich mit einer TSA ausgestattet sind wollte ich auf diesen Weg fragen auf welchen Umfang sich die absolute Mindestaustattung in Deutschland beläuft.

Da hier mal wieder der Förderalismus greift, dürfte es schwer werden eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, daß TSA so ziemlich die absolute Untergrenze darstellen dürften.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen395058
Datum04.04.2007 00:176994 x gelesen
Hallo!

Ich habe mir dazu gerade mal die "Verordnung über die Mindeststärke, die Gliederung nach Funktionen und die Mindestausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen" nochmals angeschaut. Dort steht
§5 Mindestausrüstung der Feuerwehren
(1) Die Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung umfasst ein
Löschfahrzeug zur Menschenrettung und Brandbekämpfung mit folgenden Mindestanforderungen: [...]


Kann man denn ein TSA als Fahrzeug ansehen?
Ist eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?

Gut, ich weiß von keiner TSA Wehr in NDS aber das heißt gar nichts.

mfg
Christoph


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AutorDirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen395061
Datum04.04.2007 00:396929 x gelesen
Geschrieben von Christoph MeyerDie Mindestausrüstung einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung umfasst ein
Löschfahrzeug zur Menschenrettung und Brandbekämpfung mit folgenden Mindestanforderungen: [...]

1. Aufnahmemöglichkeit für eine Löschstaffel
2. ....

Du musst auch zu Ende lesen, einen TSA mit 6 Sitzlpätzen? Nicht in der Norm, jedenfalls nicht in NI.

Geschrieben von Christoph MeyerIst eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?
Dann wirds eben Löschgruppe A-Dorf von Ortswehr B-Dorf, kreativ muss man schon sein!(-:

Mir ist zumindest keine bekannt.


Alles meine persönliche Meinung usw..
Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden!

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AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen395063
Datum04.04.2007 00:576836 x gelesen
Geschrieben von Dirk WulfesDu musst auch zu Ende lesen, einen TSA mit 6 Sitzlpätzen?

Da kann man immernoch eine Zugmaschine mit 6 Sitzplätzen heranziehen und sich eventuell darauf begründen. Wie gesagt, kreativ muss man schon sein.
Deswegen habe ich das Argument des Fahrzeugs benutzt^^


Geschrieben von Dirk WulfesDann wirds eben Löschgruppe A-Dorf von Ortswehr B-Dorf, kreativ muss man schon sein!(-:


Gibts es eine solche Aufteilung in Nds überhaupt?
Soweit ich das weiß ist jede Ortswehr mit Grundausstattung (was ja dann diese Löschgruppe wäre) eine eigenständige Ortsfeuerwehr.
Mir ist zumindest auch hier nichts gegenteiliges bekannt.

mfg
Christoph


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen395066
Datum04.04.2007 02:026960 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christoph Meyer Ist eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?
Nach meiner und der hier im Forum ünblichen Lesart der MindStVO eigentlich nicht. Zumindest ist mir noch niemand begegnet, der das anders interpretiert. TSA-Wehren sind mir in Nds ebenfalls keine bekannt. Allerdings sind Altfahrzeuge nach der MindStVO prinzipiell anrechenbar. Und so'n Hängerchen kann ja schonmal ein paar Jahrzehnte halten...
Aufgrund der Staffel-Vorgabe bedarf es ja auch bei Betrachtung als Gespann noch einen MTW o.ä. als Zugfahrzeug, da kann man dann überlegen, ob ein MTW-TSA-Gespann einem TSF wirklich unterlegen ist, wenn denn der MTW mit der Mehrbeladung des TSF aufgewertet wird. Ein TSA alleine wird (abgesehen von der Altfahrzeug-Anrechnung, sofern man das wirklich als ausreichend vergleichbar durchgehen lässt) dank der Staffel-Forderung jedenfalls nicht mehr möglich sein.

Geschrieben von Dirk WulfesDu musst auch zu Ende lesen, einen TSA mit 6 Sitzlpätzen? Nicht in der Norm, jedenfalls nicht in NI.
Naja, ein LF ohne Tank auch nicht mehr, trotzdem in Nds möglich bei Vorhaltung eines TLF. Steht irgendwo schwarz auf weiß, dass die Fahrzeuge in Nds den derzeitigne Normen entprechen müssen? Ich finde immer nur die Mindestforderungen technischer Eckdaten, aber keine Anmerkung, dass drüberhinaus die DIN-Normen zu erfüllen seien?!?

Btw, hab ich das nun falsch im Gedächtnis, oder war es nicht so, dass der damalige MindStVO-Entwurf noch als Zweitfahrzeug für Schwerpunkte 2400l vorsah, das in der Endfassung aber auf 2500 angehoben wurde? Nun steht da wieder 2400. Wurde das nochmal geändert? Oder bring ich da was durcheinander?

Geschrieben von Dirk WulfesDann wirds eben Löschgruppe A-Dorf von Ortswehr B-Dorf,
Interessante Konstruktion. Gibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat?

MfG,
Thorben


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AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen395067
Datum04.04.2007 02:236893 x gelesen
Geschrieben von Thorben GruhlAllerdings sind Altfahrzeuge nach der MindStVO prinzipiell anrechenbar.

Richtig. Altfahrzeuge - womit wir wieder beim Fahrzeug-argument sind. Wollte das auch erst in meinem letzten Posting schreiben und merkte dann, dass wenn ich die Altfahrzeuge anrechne, ich mich selbst widersprechen würde.

Geschrieben von Thorben Gruhl Naja, ein LF ohne Tank auch nicht mehr, trotzdem in Nds möglich bei Vorhaltung eines TLF.

Womit einige Feuerwehren wieder in ihrer Meinung gestärkt werden, das TLF als Erstangreiffer zu verwenden. Meiner Meinung nach ist dieser Zusatz absoluter Blödsinn. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Geschrieben von Thorben GruhlGibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat?


In anderen Bundesländern gibt es das. Da sind die Ortsfeuerwehren dann nochmals in LGs oder LZ aufgeteilt, welche dann auch verschiedene Standorte haben. Ich denke mal das ist es, was du meinst.

In NDS ist mir das wie gesagt nicht bekannt.

PS: Bist du eigentlich im ABC-Zug oder machst du nur Werbung?

mfg
Christoph


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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen395068
Datum04.04.2007 03:546780 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Christoph Meyer
Womit einige Feuerwehren wieder in ihrer Meinung gestärkt werden, das TLF als Erstangreiffer zu verwenden.

Man könnte es bei ausreichend Führerscheinen auch mit 0/0/1//1 hinterherschicken. Bis erkundet ist und der AT seine Ausrüstung beisammen hat... Wenn es ganz dumm läuft meinetwegen auch das LF nur mit 1/4//5 und das TLF direkt dahinter.

Geschrieben von Christoph MeyerMeiner Meinung nach ist dieser Zusatz absoluter Blödsinn.
Ack. Hier wurde ja auch schon gerätselt, ob dass der Altfahrzeuganrechnung dienen soll oder man das wirklich ernst meint. Da Altfahrzeuge aber in einem gesonderten Satz erlaubt werden, ist wohl letzteres zu befürchten. :-/

Geschrieben von Christoph MeyerIn anderen Bundesländern gibt es das. Da sind die Ortsfeuerwehren dann nochmals in LGs oder LZ aufgeteilt, welche dann auch verschiedene Standorte haben.
Moment, die ORTSwehren in LGs unterteilt oder die Gesamt-Feuerwehr der Kommune? Ich denke mal letzteres, das ist dann unter'm Strich nur 'ne andere Bezeichnung für die Teileinheiten der Samtgemeinde/Einheitsgemeinde/Flecken/Stadt/Amt/Verwaltungsgemeinde/wie_auch_immer_die_kommunale_Ebene_örtlich_genannt_wird-Feuerwehr


Gruß,
Thorben


RePS:
Geschrieben von Christoph MeyerPS: Bist du eigentlich im ABC-Zug oder machst du nur Werbung?
Wo Werbung draufsteht ist auch Werbung drin :o)
Als das ABC-Zug-Forum online ging, wirkte es doch etwas verloren mit den vielen Rubriken und dreieinhalb Usern. Also hab ich's einfach mal gesigt.
Meine Fw ist die hier: http://www.feuerwehr-eversburg.de


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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AutorLars8 B.8, Zwinge / Thüringen395080
Datum04.04.2007 08:406815 x gelesen
Hallo,

dann nimmst du mal die ThFwOrgVO und deinen Bürgermeister sowie euren KBM/KBI und ihr geht mal die Gefahrenklassen durch die ihr bei euch habt,sowie Stärke der Feuerwehr und Einsatzaufkommen im Jahr bzw. Alarmpläne/Ausrückordnungen die ja vom LK festgelegt werden...dann wirst du schon sehen welchesFahrzeuge ihr benötigen würdet.....aber es liegt ja immer am Geld,von daher mach dir keine zu großen Hoffnungen....nur weil ihr z.Zt. ein LF habt,muß das zwangsläufig nicht so bleiben-sollte dieses mal ausgemustert werden-...könnte sich auch mit Hinsicht auf Führerscheinproblematik nach unten orientieren,sprich TSF-W!

Kommt aber wie gesagt auch auf die örtlichen Belange an,die ich bei euch nicht kenne!

Gruß Lars


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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland395089
Datum04.04.2007 09:376905 x gelesen
Hallo Thorben,

Geschrieben von ---Thorben Gruhl--- Gibt's sowas irgendwo, ein eigentlich eigenständiger (um mal externe Garagen für den JF-Anhänger nicht mitzuzählen) Standort, der aber nicht Ortswehrstatus hat?
,

ja, so was gibts noch, das Konstrukt nennt sich im Saarland "Löschzug", also kein Löschbezirk, sondern ein eigenständiger Standort, der einem Löschbezirk (von der Verwaltung her) zugeordnet ist (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Löschzug im Sinne einer taktischen Einheit Trupp, Staffel, Gruppe, Zug etc.) . Im neuen Gesetz habe ich über diesen Status nichts mehr gefunden, das könnte wohl nur in der jeweiligen Brandschutzsatzung der Kommune stehen (dürften dann "Altbestände" sein).
Einige Feuerwehren hier in der Umgebung verwenden nicht den Begriff "Löschbezirk" für verschiedene Standorte, sondern den Begriff "Löschzug" für ihre Abteilungen, ob das einen organisatorischen Unterschied macht, kann ich nicht sagen.

Wobei der Löschzug als eigenständiger kleiner Standort wohl eher zu einer vom Aussterben bedrohten Art gehört, viele wird es nicht mehr geben.


Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorJasp8er 8S., Holzminden / NDS395109
Datum04.04.2007 11:016878 x gelesen
Geschrieben von Christoph MeyerKann man denn ein TSA als Fahrzeug ansehen?
Naja, äußerst fragwürdig. Wobei manche Leute sagen, dass Anhänger wohl Fahrzeuge, nur eben keine Kraftfahrzeuge sind...

Geschrieben von Christoph MeyerIst eine TSA-Wehr (zumindest in NDS) dann überhaupt noch "zulässig"?

Gut, ich weiß von keiner TSA Wehr in NDS aber das heißt gar nichts.

Also hier bei uns im Landkreis gibt es noch eine einzige. Die verantwortlichen Politiker finden das ganz toll, dass die Kameraden sich da engagieren und vor allem, dass sie kein Geld kosten... Naja, die Mannschaftsstärke liegt glaube ich so um die 8 FA. Wie man das mit der Mindeststärke-VO (22(!) FA für eine OFw mit Grundausstattung) in Einklang bringen will? Keine Ahnung. Aber da sind die mit Sicherheit nicht die einzige Wehr wo es so aussieht... :( Von solchen Begriffen wie Tagesalarmsicherheit erst gar nicht zu sprechen.


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AutorDani8el 8K., Wismar / Mecklenburg395151
Datum04.04.2007 12:486837 x gelesen
Geschrieben von Christoph Meyerwomit wir wieder beim Fahrzeug-argument sind.

Argument? Ist ein Anhänger kein Fahrzeug im Sinne der StVO?


MFG Daniel

Gib einem Menschen Macht und Du erkennst seinen wahren Charakter...

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen395380
Datum04.04.2007 21:206800 x gelesen
Moin,

schau mal hier

http://www.feuerwehr-twistringen.de/module-pagesetter-viewpub-tid-3-pid-0-newtheme-fftw06_uns.html


Gruß,
Volker

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395392
Datum04.04.2007 21:556869 x gelesen
Hallo,

in der Gemeinde Vechelde im LK Peine gab es bislang 17 Ortswehren, davon vier als Stützpunkt.

Die OrtsF Alvesse hat nicht mehr die erforderliche Mindeststärke. Nach den mir vorliegenden Informationen (auch der aktuellen AAO) ist es seit letztem Jahr so, dass diese OrtsF als nunmehr "nur noch" selbständige Löschgruppe, nachwievor ausgestattet mit einem TSF, dem Stützpunkt Vallstedt angegliedert ist.

Ausbildung und Einsätze immer gemeinsam.

Falls das so nicht ganz richtig dargestellt ist, kann sich Martin Hanne ja mal einschalten, gell?

Gruß also auch nach Wahle

MkG, Sven


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AutorMart8in 8H., Vechelde/Wahle / Niedersachsen395396
Datum04.04.2007 22:076957 x gelesen
Hallo,

dann schalte ich mich mal ein ;-)

Geschrieben von Sven Bössel
in der Gemeinde Vechelde im LK Peine gab es bislang 17 OrtswehrenDie 17 Ortsfeuerwehren gibt es immer noch.

Geschrieben von Sven Bössel
Die OrtsF Alvesse hat nicht mehr die erforderliche Mindeststärke. Nach den mir vorliegenden Informationen (auch der aktuellen AAO) ist es seit letztem Jahr so, dass diese OrtsF als nunmehr "nur noch" selbständige Löschgruppe, nachwievor ausgestattet mit einem TSF, dem Stützpunkt Vallstedt angegliedert ist.

Ausbildung und Einsätze immer gemeinsam.
Ist soweit richtig, nur ist die "Löschgruppe Alvesse" auf dem Papier immer noch eine Ortsfeuerwehr. Wird momentan nur als "Löschgruppe" geführt. Man hofft das sich die OrtsF "noch einmal fängt" und wieder eigenständig wird. So mein Kenntnisstand.

Gruß nach Peine

MkG
Martin


Zwei Feuerwehrstützpunkte in einem Feuerwehrhaus:
http://www.feuerwehren-vechelde-wahle.de

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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen395398
Datum04.04.2007 22:136774 x gelesen
Hi,

datt ging ja fix ...

Geschrieben von Martin Hanne
Die 17 Ortsfeuerwehren gibt es immer noch.

O.K., mit Betonung auf NOCH ...

Geschrieben von Martin Hanne
ist die "Löschgruppe Alvesse" auf dem Papier immer noch eine Ortsfeuerwehr.

Wahrt halt den Schein ...

Gutes Nächtle ...
Sven


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AutorArmi8n W8., Duderstadt / Niedersachsen395439
Datum04.04.2007 23:236920 x gelesen
TSA-Wehren gibt es in Nds mehrere.

Die hier zum Bleistift. Ist als LG aufgezogen.

http://www.ossenfeld.de/Feuerwehr/Feuerwehr.html

Es gibt m.W. noch zwei weitere TSA-Wehren in unserem LK, allerdings ohne Internetseite.


Ein kleines Stückchen Malchow ist in jedem von uns...

Meine Aussagen und Meinungen haben nichts mit den Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen398065
Datum17.04.2007 21:266820 x gelesen
Ja, sowas gibt es. Im beschaulichen Südheideort Hambühren gibt es zwei Freiwillige Feuerwehren. Es sind dies die Ortsfeuerwehr Oldau (Stützpunkt mit TLF 16/24 Tr, LF 8/6, MTF) und die Ortsfeuerwehr Hambühren (Stützpunkt mit TLF 8-W, LF 20/16, TSF-W, MTF und LF 16-TS KatS). Die Ortsfeuerwehr Hambühren hat ihr Gerätehaus im Ortsteil Hambühren II und eine Außenstelle im alten Dorf Hambühren I. Hier ist das TSF-W stationiert das von den im direkten Umkreis wohnenden und arbeitenden Kameradinnen und Kameraden besetzt wird (insg.16 FA). Dieser Standort ist historisch gewachsen und war das erste Gerätehaus in Hambühren überhaupt. Damals (1934 ist das Gründungsjahr) hatte Hambühren nämlich nur 390 Einwohner. Nach dem Krieg entstand der Ortsteil Hambühren II aus einer Luftmunitionshaupanstalt (MUNA) und es wurde dort ein weiteres Feuerwehrhaus in einer ehemaligen Munitionslagerhalle eingerichtet. Seitdem gab es die Löschgruppe 1 im alten Dorf (TSF-T) und die Löschgruppe 2 im neuen Ortsteil (LF 15).Die Ausstattung ist wie man sieht, mit der Einwohnerzahl gewachsen. Alarmiert wurden beide Gruppen immer gemeinsam. Das ist auch heute noch so. Die Übungsdienste und Einsätze werden grundsätzlich gemeinsam durchgeführt und jeder kennt jedes Fahrzeug. Oft ist das TSF-W sogar erstes Fahrzeug an der Einsatzstelle.

Gruß aus der Südheide,

Carsten


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