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ThemaMedikamente der Notkompetenz16 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorAndr8eas8 S.8, Grimma / Sachsen394960
Datum03.04.2007 18:599474 x gelesen
Hallo und einen wunderschönen Guten Abend!

Mich würde mal sehr interessieren, welche Medikamente Ihr durch Anweisung des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ich weiss, gibt es net in jedem RDB) geben dürft und wie es dazu mit Schulung/Unterweisung aussieht. Auch welche Medikamente der Notkompetenz (ich weiss, das Thema ist sehr umstritten und ich möchte hier KEINE allgemeine Rettungsdienstrechtdiskussion führen!!!) Ihr geben dürft!

Mit kollegialen und kameradschaftlichen Grüßen,

Andreas


Immer wieder gern gelesen:
Alle hier gemachten Äusserungen geben MEINE persönliche Meinung wieder und NICHT die meiner Feuerwehr!!!!


Besucht uns doch mal im Internet...

Freiwillige Feuerwehr Grimma



Die Kreisstadtwehr im schönen Muldentalkreis!

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AutorAndr8eas8 H.8, Georgsmarienhütte / Niedersachsen394977
Datum03.04.2007 19:416957 x gelesen
Guten Tag,

neben den eher üblichen Dingen (Sauerstoff, Supra, Berotec) gibt es in manchen Bereichen über ein Modell die Möglichkeit für den RA Ketanest S (Ketamin) und Dormicum (Midazolam) unter bestimmten Vorraussetzungen selbst anzuwenden.

Ziel dabei ist es wohl Leute, die sich offensichtlich z.B. eine OSH-Fraktur eingefangen haben bereits schmerzfrei zu haben, wenn der NA am Ort ist. Bisher habe ich hierüber nur positives gehört.

Gruß,
Andreas


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar394978
Datum03.04.2007 19:437004 x gelesen
Mahlzeit

Im Bereich Trier ist zusätzlich die Gabe von Cortison I.V. erlaubt..


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertrigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395008
Datum03.04.2007 21:317589 x gelesen
Tach
Bei uns in Hessen existiert mittlerweile ein Erlass "erweiterte Maßnahmen", der den Kram so in die Regelkompetenz hebt.
Medis sind bei uns :
VEL --> Ringer-Lösung
Glucose --> G10 / G40
Nitro-Spray --> Corangin
Adrenalin --> Suprarenin
Benzodiazepin --> Diazepam Lipuro bzw. Rectiole
Inhalatives Betamimetikum --> Berotec
ben-u-ron Zäpfchen
Rectodelt
Infectokrupp zum vernebeln
Propofol 1% (wenn der Pat. nach Rea meint, er müsste intubiert wieder zappeln)
Alles nur wenn der RA entsprechend zertifiziert ist.
Als Analgetikum ist Ketanest S im Gespräch.

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395009
Datum03.04.2007 21:336667 x gelesen
Hab vergessen: das gilt für den RD-Bereich Frankfurt.


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen395024
Datum03.04.2007 22:076840 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisBei uns in Hessen existiert mittlerweile ein Erlass "erweiterte Maßnahmen", der den Kram so in die Regelkompetenz hebt.

Interessante Liste. Zwar halte ich die Aussage für sehr gewagt, aber ich finde das wirklich interessant.

Gibts diesen Erlaß zufällig online oder kannst ihn mir zukommen lassen?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorHolg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen395038
Datum03.04.2007 22:356778 x gelesen
Hallo,

bei uns dürfen folgende Medikamente appliziert werden:
Adrenalin -> Adrenalin, Suprarenin
Acetylsalicylsäure -> Aspisol
Fenoterol -> Berotec
Diazepam -> Faustan
Dimetindenmaleat ->Fenestil
Dehydrocortisol ->Prednisolon
Glucose -> G40
S Ketamin -> Ketanest S
Nitroglycerin -> Nitrolingual Spray
Dann noch die bekannten Lösungen (z.B. Ringer) zur i.v. Therapie.
Dieses relativ breite Spektrum ist auf Grund der ländlichen Struktur und damit verbunden langen Anfahrtszeiten des NEF begründet.
Hoffe das ich in der eile jetzt kein Medi vergessen habe.


MfG
Holger


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW395059
Datum04.04.2007 00:356886 x gelesen
Geschrieben von Andreas HengelbrockZiel dabei ist es wohl Leute, die sich offensichtlich z.B. eine OSH-Fraktur eingefangen haben bereits schmerzfrei zu haben, wenn der NA am Ort ist.

Wofür braucht man denn noch den NA, wenn der Patient schon schmerzfrei ist?

Ketzerisches Thema, aber wenn die Analgesie für RA freigegeben würde, dann doch nur, um den NA nicht mehr zu benötigen. Alles andere wäre inkonsequent.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395131
Datum04.04.2007 11:556811 x gelesen
Mon
Leider hab ichs auch nur in Papierform vor mir liegen.
Erlass des Hessischen Sozialministeriums
Datiert vom 15.11.2004, AZ V/V 7b 18c 12.07.31
Desweiteren steht da noch drin, dass der Patient nach der Durchführung der Maßnahmen "unmittelbar einer geeigneten ärztlichen Versorgung zuzuführen ist."
Da steht nix mehr daß ein NA nachzufordern ist, nur weil man dem Pat. bei ner Hypoglykämie nen Zugang gelegt hat und ihm zwei G40 reingehauen hat.
Pat. ins Krankenhaus bringen und gut. (Laut unserer RD-Schule würde in bestimmten Fällen auch der Hausarzt reichen)
Ich schau mal ob ich noch was finde bzw. versuch mal, den kram zu scannen und schick ihn dir rüber.
Zum Thema hab ich nur was aus ner Zeitung gefunden (etwas weiter unten)
Klick
Ansonsten frag weiter wenn du noch was wissen willst.
Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395135
Datum04.04.2007 12:076731 x gelesen
Tach
Geschrieben von Dietmar ReimerKetzerisches Thema, aber wenn die Analgesie für RA freigegeben würde, dann doch nur, um den NA nicht mehr zu benötigen. Alles andere wäre inkonsequent.
Laut unseren promovierten Dozenten im RettAss-Grundlehrgang soll das wohl in ein paar Jahren so kommen. Die vermuten, dass es nur noch ein paar wenige Notärzte geben wird, die zu ausgewählten Einsatzstichworten hinzualarmiert werden (schwere VUs, Reas etc.), der Rest wird komplett vom RettAss übernommen.
Haben die Herren und Damen Dottores zumindest so vermutet (wohl auch in Verbindung mit dem irgendwann kommenden neuen RettAssGesetz)
Mal sehen was kommt

Gruß
Flo


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorHolg8er 8M., Wilsdruff / Sachsen395154
Datum04.04.2007 12:536714 x gelesen
Hallo,

das mit dem Hausarzt kann ich bestätigen. Wenn wir z.B. zu einer stabilen Angina Pectoris mit Hausarzt vor Ort kommen wird kein NA alarmiert und der Hausarzt appliziert die Medis etc. pp.

MfG
Holger


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AutorFlor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen395157
Datum04.04.2007 12:566753 x gelesen
Jupp, wie gesagt, der Pat. ist nur einer ärztlichen Versorgung zuzuführen. Wie, ist egal. Wenn der HA hinzukommt soll das auch in Ordnung sein.


Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!!

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz395427
Datum04.04.2007 23:086754 x gelesen
Geschrieben von Florian SchultheisDa steht nix mehr daß ein NA nachzufordern ist, nur weil man dem Pat. bei ner Hypoglykämie nen Zugang gelegt hat und ihm zwei G40 reingehauen hat.
Das ist ja der einzige Grund, weshalb es die "Notkompetenz" mit dem "rechtfertigenden Notstand" braucht:
Der "Arztvorbehalt" nach §1 Heilpraktikergesetz.

In Juristenkreisen war das schon immer sehr umstritten, ob dieser Arztvorbehalt überhaupt auf Maßnahmen zur erhaltung, wiederherstellung oder Sicherung der Vitalen Funktionen im bereich der Notfallmedizin durch qualifziertes Personal anwendbar ist.
Von der Tatsache erstmal abgesehen, ob überhaupt gegen den Arztvorbehalt verstoßen wird, wenn der Patient einem Arzt zugeführt wird.
die BÄK sah als einzige möglichkeit ja immer "Arzt zum Patienten" und nicht "Patient zum Arzt".

Sämtliche anderen Dinge (Einwilligung, Befähigung, Aufklärung, sachgerechte Durchführung) sind von Not-, Regel- oder Garkeiner-Kompetenz ja eh unabhängig.


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz395434
Datum04.04.2007 23:156854 x gelesen
Hallo Andreas

Hier ist es die Liste der BÄK mit den folgenden Ausnahmen:
Kein Suprarenin beim anaphylaktischen Schock
keine Analgetika-Gabe

Zuminest mit zweiterem kann ich auch sehr gut leben...

Der Hauptgrund für die Gabe eines Analgetikums ist eine Reduzierung der Na-Einsätze. Ebend der typische "Na zur Analgesie", wo der NA für nichts anderes benötigt wird.
Die Gabe eines Analgetikums ist jedoch etwas, was ich nicht unbedingt brauchte.
Patienten die aufgrund einer Isolierten Fraktur einer analgesie bedurften brauchten diese alle lediglich zum Umlagern und zum Transport. In Schonhaltung waren die Schmerzen bislang für die Patienten immer zum aushalten gewesen, so dass durchaus auch mal 30min auf einen Arzt gewartet werden konnte.

Bei Patienten mit mehr als einem isolierten Trauma ist eh die Frage, ob man sich mit einer Analgesie nicht ggf. etwas weit aus dem Fenster lehnt und so den Kreislauf "abschießt".

Ich selbst halte die Kombinatin die vielerorts prakiziert wird mit "KetaDo" nicht für das optimale. IMHO ist eine fraktionierte und langsame Gabe eines Opiates bis zur Erträglichkeitsgrenze besser, als eine Analgosedierung mit Dormicum und Ketamin.
Ein Opiat hätte ebenso den Vorteil, dass der häufigste Schmerzustand im Rettungsdienst, der akute Herzschmerz, damit auch reduziert werden kann.


Grüße

Manuel


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg395440
Datum04.04.2007 23:276781 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtEin Opiat hätte ebenso den Vorteil, dass der häufigste Schmerzustand im Rettungsdienst, der akute Herzschmerz, damit auch reduziert werden kann.


Ein weiterer Vorteil: Wenn bei der Dosierung was schief geht habe ich ein gut wirksames Antidot im Koffer...

Problem: Die alte Denke die sagt "BTM = Böse".


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz395443
Datum04.04.2007 23:416798 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerEin weiterer Vorteil: Wenn bei der Dosierung was schief geht habe ich ein gut wirksames Antidot im Koffer...

Bis du Naloxon brauchst, musst du schon viel überdossiert haben.

Übelkeit? ist bei Opiaten selten, wenn sie schön langsam i.v. gegeben werden.
Außer man nimmt Tramal. Da ist keine Übelkeit selten.

Sedierung und Atemdepression?
Das Beste Antidot dazu sind die Schmerzen. Solange der Patient noch etwas schmerzen empfindet ist mit einem wesentlichen von beidem nicht zu rechnen.
Die Atemdepression ist i.d.R. auch auf ein "Vergessen zu Atmen" zurückzuführen. Das Atemzentrum vergisst zu Atmen. Aber der Sani(SB) sollte das merken und sagen: "Vergessen sie nicht zu Atmen. Ihr Körper macht das normalerweise selbst, aber durch das Medikament müssen sie ihn bewurst daran erinnern Luft zu holen"
Sedierung?
Bei einer leichten Überdosierung auch mit Gespräch gut im Griff zu halten.

Um den Patienten soweit abzuschießen dass davon nichts hilft, muss man schon deutlich zuviel des guten apliziert haben.
Wichtig ist: die eigene Ungeduld im Zaum halten. Wirkungseintritt abwarten bevor man was nachgibt und grade bei älteren Patienten eine verlängerte Kreislaufzeit einkalkulieren.

Vorteil bei einer brauchbaren Opiat-Analgesie ist halt: der Patient ist bleibt klar und koorperativ.
Nach 2mg Dormicum und einer wirksamen Menge Ketamin sieht das meist schon etwas anders aus...

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