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ThemaRechte der Feuerwehr im Verkehr stärken!!31 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW394105
Datum31.03.2007 12:0413396 x gelesen
Gleich vorweg ich erstelle dieses Thread nicht um zu provozieren, sondern um evtl. über die hier anwesenden Personen die Rechte der Feuerwehr zu Stärken.

Es geht mir darum, dass es in Deutschland ein unhaltbaren Zustand gibt im Bereich der Straße.

Jeder Baufirma darf auf der Autobahn in einer Baustelle den Verkehr lenken, Spuren dicht machen oder oder oder. Sie machen es um ihre Leute vor den extrem erhöhten Gefahren auf der Autobahn zu schützen. Die Feuerwehr hingegen darf wenn sie sich 100% an die Gesetze hällt eiegentlich garnix. Sie darf eine Spur schließen aber die Pylonen nicht richtungsweisend Aufstellen sondern nur drei nebeneinander denn alles andere wären verkehslenkende Maßnahmen. Die Feuerwehr darf auf der Anfahrt nicht schon die Heckwarnanlage anmachen wenn sie kurz vor der Unfallstelle sind und gleich anhalten. Nun geh ich mal von der Autobahn herunter. Wieso darf die Feuerwehr an sehr unübersichtlichen Einsatzstellen nicht den Verkehr regeln um die Gefahren für die Autofahrer zu verminden? Klar gibt es die Polizei aber ist diese immer sofort da? Wenn ich mir Anschaue wieviele Streifenwagen noch in den Städten unterwegs bin wunder ich mich aber auch nicht. Ich habe es selber schon erlebt das nur der Bezirksbeamte zur Einsatzstelle gekommen ist und ein Kamerad die Verkehrslenkung übernehmen musste.

Meine Vorschläge:

Feuerwehr bekommt das Recht lenkend in den Verkehr einzugreifen bis die Polizei vor Ort ist.

Heckwarnanlagen werden grundsätzlich nicht mehr an die Feststellbremse gekoppelt und für alle Feuerwehrfahrzeuge zugelassen und zwar ohne Sondergenehmigung.

Ich möchte einfach das ein Gruppenführer mit gutem Gewissen entscheiden kann nur eine Spur Innerorts zu zu machen um den Leuten ein durchkommen zu ermöglichen. Es soll für ihn eine gesetzlich festgelegte Grundlage geben damit er nicht immer mit einem Bein im Knast steht.

Ich weiß das es schon fast überall geduldet wird aber wenn etwas passiert ist der GruFü immer der gekniffende.

Ich fordere dann aber auch von den Feuerwehrleuten das Sie sich in dem Bereich fortbilden und vllt. von einem Polizisten in die Grundlagen der Verkehslenkung einweisen lassen. Sie sollten auch die festgelegten Zeichen gegebüber den Verkehsteilnehmern beherschen.

Ich hoffe ich finde Anhänger die mich Unterstützen und das IM wird die Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.

Gruß

Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)394108
Datum31.03.2007 12:2311803 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzIch hoffe ich finde Anhänger die mich Unterstützen und das IM wird die Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.
Willst du das ganze im Rahmen eienr Petition aufgreifen, oder wie ist dieser Satz zu verstehen?


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394112
Datum31.03.2007 12:2611728 x gelesen
Wo soll der Vorteil liegen? Sperren bis die Polizei kommt und dann von denen ggf. eine Regelung/Lenkung/Leitung des Verkehrs durchführen lassen. Es ist mir doch als Feuerwehr egal, ob der Verkehr läuft oder nicht. Oberste Prämisse ist für mich die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und das ist mit einer Sperrung voll erfüllt.

Welche Auswüchse und Nachteile eine Regelungsbefugnis im Bereich der Verkehrslenkung haben kann ist bei den bayrischen Kollegen ersichtlich! Dort wird schon mal eine Feuerwehr zu Verkehrslenkungsmaßnahmen bei Veranstaltungen "missbraucht".

Sollte die Feuerwehr auf Autobahnen den Verkehr regeln dürfen, dann sind da m. E. mehr Todesfälle zu beklagen als bisher bei Einsätzen ums leben gekommene Kameraden. Meines Wissens sind allein in Baden - Württemberg letztes Jahr 2 Polizeibeamte bei Lenkungsmaßnahmen auf der BAB ums Leben gekommen.

Die Feuerwehr hat genügend Aufgaben und die Verkehrslenkung würde die ohnehin immer schwerer zu bewältigenden Aufgaben noch verschärfen.

Meiner Meinung nach ist die Polizei ( gerade auf Autobahnen ) in der Regel immer als erstes vor Ort. Warum hier diese nicht in die Pflicht nehmen und die Lenkung einfordern? Sollte deren Kräfte nicht ausreichen, besteht z. B. in Baden - Württemberg die Möglichkeit den §9 PolG anzuwenden!

§ 9
Maßnahmen gegenüber unbeteiligten Personen
(1) Gegenüber anderen als den in den §§ 6 und 7 bezeichneten Personen kann die Polizei ihre Maßnahmen nur dann treffen, wenn auf andere Weise eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung nicht verhindert oder eine bereits eingetretene Störung nicht beseitigt werden kann, insbesondere wenn die eigenen Mittel der Polizei nicht ausreichen oder wenn durch Maßnahmen nach den §§ 6 bis 8 ein Schaden herbeigeführt würde, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht.

(2) Maßnahmen dieser Art dürfen nur aufrechterhalten werden, solange die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorliegen.


Dieser ermöglicht das Übertragen solcher Aufgaben auch auf die Feuerwehr, bis ausreichend Polizeikräfte vor Ort sind.

Der Vergleich mit den Baufirmen hinkt auch ein wenig, da diese für ihr handeln eine Anordnung der zuständigen Behörde benötigen und diese über die Ausgestaltung der Maßnahmen entscheidet. Personell lenkend in den Verkehr eingreifen dürfen diese auch nicht! Wenn Einsätze planbar wären, dann könnten wir uns das ja auch anordnen und genehmigen lassen! ;-)

Für mich ist die derzeitige Regelung ausreichend. Es muss nicht immer für alles ein Gesetz geben!

so long

Captain


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AutorSven8 T.8, Monheim / NRW394117
Datum31.03.2007 12:3611768 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Sebastian KunzIch hoffe ich finde Anhänger die mich Unterstützen und das IM wird die Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.
Das Gegenteil ist der Fall. ;-)

Geschrieben von Sebastian KunzFeuerwehr bekommt das Recht lenkend in den Verkehr einzugreifen bis die Polizei vor Ort ist.
Ich habe an keiner Einsatzstelle das Bedürfnis den Verkehr zu lenken. Ich brauch dafür Personal und das muss auch noch geschult sein. Ich binde mir ein rechtliches Risiko zusätzlich ans Bein, ganz ohne Not.

Straße oder Spur zu machen und fertig. Geschrieben von Sebastian KunzIch möchte einfach das ein Gruppenführer mit gutem Gewissen entscheiden kann nur eine Spur Innerorts zu zu machen um den Leuten ein durchkommen zu ermöglichen. Es soll für ihn eine gesetzlich festgelegte Grundlage geben damit er nicht immer mit einem Bein im Knast steht.

Kann er doch. Einfach eine Spur sperren fertig. Was die Autofahrer draus machen ist deren Problem. Wenn ich anfange den Verkehr zu regeln, bin ich dem "Knast" näher, als wenn ich nur absperre.

Geschrieben von Sebastian KunzHeckwarnanlagen werden grundsätzlich nicht mehr an die Feststellbremse gekoppelt und für alle Feuerwehrfahrzeuge zugelassen und zwar ohne Sondergenehmigung.
Da könnte man noch drüber reden, wobei ich nicht weiß, warum das derzeit so geregelt ist. Vielleicht steckt da ja ein tieferer Sinn hinter?

Geschrieben von Sebastian KunzIch fordere dann aber auch von den Feuerwehrleuten das Sie sich in dem Bereich fortbilden und vllt. von einem Polizisten in die Grundlagen der Verkehslenkung einweisen lassen. Sie sollten auch die festgelegten Zeichen gegebüber den Verkehsteilnehmern beherschen.
Habt Ihr so wenig zu tun? Wir haben Probleme, den Leuten die ganz normalen Rechtsgrundlagen, brennen und löschen, erste Hilfe, Atemschutz, Vorgehen im Innenangrif, tragbare Leitern, Absturzsicherung, ABC-Einsätze, Technische Hilfe PKW, LKW, Bus, Technische Hilfe Hoch- und Tiefbau, Wasserrettung, Funkkonzept, Aufgaben beim MANV und was weiß ich nicht noch alles zu erklären. Da bin ich froh um jedes Thema, dass ich guten Gewissens nicht machen muss.

Gruß
Sven


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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW394125
Datum31.03.2007 12:5711670 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWillst du das ganze im Rahmen eienr Petition aufgreifen, oder wie ist dieser Satz zu verstehen?

Nein dazu bin ich leider der falsche Mann,

von der Zeit her wird es für mich viel zu umfangreich aber ich hoffe halt das irgendwer hier die Zeit und Lust hat meinen Anstoff aufzugreifen.


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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg394126
Datum31.03.2007 12:5711725 x gelesen
Da wirst du leider wenig Glück haben.

Bei uns in Baden-Württemberg ist dies gerade erst vom Landtag abgelehnt worden, nachdem unser Bürgermeister einen Antrag auf Änderung des Feuerwehrgesetztes vorgebracht hatte.

Hintergrund:
Die Feuerwehr war bei einer örtlichen Veranstaltung zur Streckensicherung von einem Verein anwesend. Als das Läuferfeld (es handelte sich um einen Lauf) kurz vor einem bestimmten Abschnitt der Strecke war, kam ein Wagenlenker zur Strecke und wollte unbedingt durchfahren. Als der FA den Lenker des Wagens darauf hinwies dass er im Moment nicht die Strecke überqueren könne da das Läuferfeld in der Nähe sei. Nach einigen Diskussionen setzte der Wagenlenker die Fahrt fort und überrollte dabei den Fuß des FA.

Bei dem Antrag auf Änderung des FwG B-W der Feuerwehr verkehrslenkende Maßnahmen zu erlauben, wurde der Antrag abgelehnt.
Den genauen Wortlaut weiss ich leider nicht mehr, deshalb nur im Sinne erläutert:

Wann wolle nicht dass die Feuerwehr wieder polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, da dies im Dritten Reich bereits der Fall war (Feuerschutzpolizei) und man nicht mehr solch oder solch ähnliche Strukturen erreichen wolle.


---Auszug aus dem Buch "Rechtshandbuch für Feuerwehr und Rettungsdienst"---
Grenzen und Aufgaben:
Die direkte Hilfeleistung der Feuerwehr erstreckt sich vorrangig auf die Rettung von Menschenleben und die Bergung von Sachwerten aus unmittelbarerGefahr, die der Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigen kann. Ist die Gefahr gebannt, so ist es nicht Aufgabe der Feuerwehren, Folgeschäden zu beseitigen, etwa Erdreich nach einem Ölunfall abzutragen, Autowracks nach einem VU abzutransportieren oder ausgebrannte Häuser abzureißen. Das gilt aber nur dann, wenn andere Personen oder Behörden in der Lage sind, diese Aufgaben zu erledigen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit Abschluß der Maßnahmen der Feuerwehr wiederhergestellt wurde.
Bei den Einsätzen kommt der Feuerwehr keine Polizeifunktion zu. Zwar hat dieser Grundsatz das Inanspruchnahmerecht der Feuerwehr und die Rechte gegenüber Störern im Einsatz eine gewisse Einschränkung erhalten. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Trennung polizeilicher Aufgaben von den Feuerwehraufgaben. Deshalb bleibt auch weiterhin die Befugnis zur Verkehrslenkung an der Einsatzstelle der polizei vorbehalten. Damit ist aber nicht gemeint, dass sich verkehrslenkende Maßnahmen von Feuerwehrkräften, wie etwa die Sperrung einer Straße oder die Umlenkung des Verkehrs, vollständig verbieten. Feuerwehrkräfte können an der Einsatzstelle alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen. Das schließt auch die Absperrung einer Straße ein. Soweit es noch nicht erfolgt ist, muss aber die Polizei zum Einsatz beigezogen werden. Die verkehrslenkenden Maßnahmen sind mit dem Eintreffen der polizei an diese zu übergeben.


Ich hoffe natürlich dass Du mit mit diesem Thread viele gleichgesinnte findest und alle gemeinsam dieses Thema angehen, aber ich denke es wird an den gesetzlichen Hürden scheitern.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorSeba8sti8an 8K., Recklinghausen / NRW394127
Datum31.03.2007 13:0011721 x gelesen
Wenn die Polizei nur immer so schnell da wäre wie sei sein sollte. Ich möchte ja nicht das sich ein Feuerwehrmann auf die Autobahn stellt und die Fahrzeuge auf eine andere Spur lenkt.

Es ist nur halt erwiesen das ein Lauflicht egal in welcher Form besser war genommen wird als alles andere.

Mit der Freigabe könnte man z.b. Syncronisierte Blitzer einsetzen oder man ist mit den Pylonen auf der sicheren seite.

Naja das in Bayern die Feuerwehr missbraucht wird finde ich auch nicht wirklich gut aber das sind sie ja selber schuld das sie so etwas annehme. Es wird ja wohl kein Einsatz von der Leitstelle dafür aufgemacht :-)


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA394134
Datum31.03.2007 13:1711757 x gelesen
Auch wenn ich froh bin, dass wir nicht berechtigt sind den Verkehr zu regeln (so hat men gegenüber bösen Autofahrern, die fragen warum wir nicht den Verkehr regeln könnten, immer das Totschlagargument, dass wir das nicht dürfen...),

das Argument:
Geschrieben von Jochen KöhlerWann wolle nicht dass die Feuerwehr wieder polizeiliche Aufgaben wahrnimmt, da dies im Dritten Reich bereits der Fall war (Feuerschutzpolizei) und man nicht mehr solch oder solch ähnliche Strukturen erreichen wolle.
halte ich für ziemlich schwach.
Leider habe ich nicht die nötigen Geschichtskenntnisse inwieweit die Feuerschutzpolizei Polizeiaufgaben nach dem heutigen Polizeiverständnis wahrgenommen hat. Aber auf der einen Seite fängt man immer mehr an, die Feuerwehren als Serviceunternehmen zu betrachten, auf der anderen Seite werden serviceorientierte Möglichkeiten mit einer wenig tragfähigen historischen Argemuentation abgebügelt.


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW394152
Datum31.03.2007 14:0011628 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Sebastian KunzHeckwarnanlagen werden grundsätzlich nicht mehr an die Feststellbremse gekoppelt und für alle Feuerwehrfahrzeuge zugelassen

Das wäre etwas wo ich Dir zustimmen würde. UC hat in die Richtung IMHO schon vor Jahren vbersucht was zu bewegen. Ich meine bis jetzt leider ohne größeren Erfolg...

Beim Rest stimme ich Dir nicht zu. Wenn mir eine Situation zu heikel ist, sichere ich den entsprechenden Bereich so ab, das ein Durchfahren nicht mehr möglich ist. Es ist mir dann auch egal ob es sich bei dem abgesicherten Bereich um eine Spur oder eine ganze Starße handelt. Das ist IMHO rechtlich abgesichert und mehr benötige ich nicht.

Gruß, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de
- - -

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394173
Datum31.03.2007 14:4211801 x gelesen
Geschrieben von Onno EckertLeider habe ich nicht die nötigen Geschichtskenntnisse inwieweit die Feuerschutzpolizei Polizeiaufgaben nach dem heutigen Polizeiverständnis wahrgenommen hat. Aber auf der einen Seite fängt man immer mehr an, die Feuerwehren als Serviceunternehmen zu betrachten, auf der anderen Seite werden serviceorientierte Möglichkeiten mit einer wenig tragfähigen historischen Argemuentation abgebügelt.

Die Begründung hat schon einen gewichtigen Hintergrund. Nachdem Heinrich Himmler am 23. November 1938 die Feuerwehr als Feuerschutzpolizei ( BF ) und Feuerlöschpolizei ( FF ) als technische Truppe der Polizei zugeteilt hatte, konnte diese sich nicht mehr unabhängig entwickeln.

Damit hatte das nationalsozialistische Regime die Feuerwehren endgültig in seinen Macht- und Ordnungsapparat einverleibt. Die alten Werte der Feuerwehren - Kameradschaft und Hilfsbereitschaft - mussten sich jetzt den politischen Zielen Hitlers unterordnen.

Man denke z. B. an die Ausrückeverbote in der Reichskristallnacht und an den Einsatz von Spielmannszügen zu politischen Veranstaltungen wie beispielsweise den Maiaufmärschen der NSDAP u. a.

Ich denke schon, dass dies keine "wenig tragfähigen historischen" Argumente sind!!

Gruß

Jürgen


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA394186
Datum31.03.2007 15:0111713 x gelesen
Wie schon gesagt "leider habe ich nicht die nötigen Geschichtskenntnisse". Aber danke, dass du sie mir erläutert hast. :-)

Trotzdem glaube ich, dass mit einer Erweiterung der Verkehrsregelungskompetenz nicht die FW der Polizei angegliedert würde...

mit "wenig tragfähig" meinte ich auch, dass sich mit etwas überlegen wohl bessere Argumente finden würden (z.B. dass evtl von Seiten der Politik gesagt werden könnte: "Schön, wenn die FW das macht brauchen wir weniger Polizei." usw.). Dass man das historische Argument beifügen kann und nicht vergessen sollte sehe ich auch so wie du. Aber es als alleinige Argumentationsgrundlage zu betrachten finde ich etwas dürftig.

Gruß
Onno


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394188
Datum31.03.2007 15:0511688 x gelesen
Geschrieben von Jochen KöhlerBei dem Antrag auf Änderung des FwG B-W der Feuerwehr verkehrslenkende Maßnahmen zu erlauben, wurde der Antrag abgelehnt.
Den genauen Wortlaut weiss ich leider nicht mehr, deshalb nur im Sinne erläutert:


Und über diese Entscheidung bin ich auch froh. Wie kann man nur auf die blödsinnige Idee kommen, gerade mit der Begründung der feuerwehrfremden Tätigkeit eine Veranstaltung eines Feld-Wald-Wiesenvereins "sichern" zu müssen irgend eine Änderung des FwG zu fordern?

Und ganz nebenbei. Selbst wenn das FwG eine entsprechende Regelung enthalten würde könnte Euer Bürgermeister sich diese Regelung vermutlich in die Haare schmieren, wenn es um eine Tätigkeit geht die nicht hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr ist.
Denn auch andere Eingriffsbefugnisse (wie das Betreten von Grundstücken,...) sind nur dann für uns erlaubt, wenn wir hoheitlich tätig werden.
Davon kann bei der Sicherung einer Veranstaltung aber nicht die Rede sein.

Und wenn man nach Bayern schaut sieht man, daß es gut ist daß wir diese Tätigkeit nicht ausführen dürfen. ich persönlich habe keine Lust
a) als Hilfspolizist für, jede Dorfveranstaltung an der Straße zu stehen
b) von der Polizei alarmiert zu werden, wenn die nicht genügend eigene Kräfte oder die Meistereien für Verkehrslenkungen her bekommt.


Wenn ich an der Einsatzstelle keine Autos gebrauchen kann, dann mache ich dicht. Fertig. Der beste Schutz für die Einsatzkräfte ist ein schöner Stau. Wenn es dann rumpelt, dann weit von mir weg.

Und wer gesehen hat, wie aufwändig die Polizei ihre eigenen Kräfte für die Verkehrsregelung ausbildet weiß, da wir damit am besten nichts zu tun haben sollten.

Daß wir einen leichteren Zugang zu Warn- Sicherungsmitteln brauchen ist klar. Aber damit eine Regelungsbefugnis für alle Fälle abzuleiten ist m.E. übertrieben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394229
Datum31.03.2007 17:0411786 x gelesen
Geschrieben von Onno EckertTrotzdem glaube ich, dass mit einer Erweiterung der Verkehrsregelungskompetenz nicht die FW der Polizei angegliedert würde...

Glauben heist nicht wissen ;-) hat mein alter Pfarrer schon immer gesagt! Von einer Anglieder war aber auch nie die Rede. Es ging lediglich darum, was sich daraus entwickeln kann. Wo fängt es an, wo hört es auf?

Geschrieben von Onno Eckertmit "wenig tragfähig" meinte ich auch, dass sich mit etwas überlegen wohl bessere Argumente finden würden (z.B. dass evtl von Seiten der Politik gesagt werden könnte: "Schön, wenn die FW das macht brauchen wir weniger Polizei." usw.). Dass man das historische Argument beifügen kann und nicht vergessen sollte sehe ich auch so wie du. Aber es als alleinige Argumentationsgrundlage zu betrachten finde ich etwas dürftig.

Schön, wenn die Feuerwehr das macht, dann brauchen wir weniger Polizei!

- warum nehmen wir dann keine Unfälle auf
- warum verwarnen wir dann keine Parksünder
- warum überwachen wir nicht die Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr
- warum fegen wir nicht die Straßen
- warum streuen wir im Winter nicht die Straßen
- u.s.w.

Ganz einfach! Weil wir bereits genug zu tun haben und unsere Hausaufgaben in den uns gesetzlich zugeteilten Gebieten erledigen müssen. Sonst könnte die Feuerwehr ja ALLES machen.

Wir müssen uns einfach auf die uns originär zugewiesenen Bereiche konzentrieren und nicht nach "neuen" Betätigungsfeldern suchen. Damit haben wir die nächsten 100 Jahre genug zu tun ;-)

so long

Jürgen


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AutorOnno8 E.8, Crawinkel & Halle(Saale) / TH & LSA394230
Datum31.03.2007 17:2011683 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Onno Eckert:
"Trotzdem glaube ich, dass mit einer Erweiterung der Verkehrsregelungskompetenz nicht die FW der Polizei angegliedert würde..."

Glauben heist nicht wissen ;-) hat mein alter Pfarrer schon immer gesagt! Von einer Anglieder war aber auch nie die Rede. Es ging lediglich darum, was sich daraus entwickeln kann. Wo fängt es an, wo hört es auf?
(das "glauben heißt nicht wissen" finde ich irgendwie sinnlos. Hätte ich es anders formuliert wäre der Spruch nicht gekommen. Ja, ich weiß, "hätte der Hund nicht gesch..., hätt er den Hasen gekriegt")

Bei der Abwehr von Gefahren fängt es an. Unkontrolliert an einer einseitig gesperrten Straße vorbeifahrende Autos stellen eine Gefahr da.
Bei der Strafverfolgung hört es auf.

Geschrieben von Jürgen Ringhofer
- warum nehmen wir dann keine Unfälle auf
- warum verwarnen wir dann keine Parksünder
- warum überwachen wir nicht die Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr
Das wäre Strafverfolgung.


Geschrieben von Jürgen Ringhofer- warum fegen wir nicht die Straßen
Ich kenne einige Feuerwehren die das machen... (Beseitigung Ölspur ;-) --> Gefahrenabwehr (ich weiß, du hattest es anders gemeint)

Geschrieben von Jürgen RinghoferWir müssen uns einfach auf die uns originär zugewiesenen Bereiche konzentrieren und nicht nach "neuen" Betätigungsfeldern suchen.
Ganz meine Meinung.
(Aber ein bissel in unterschiedliche Richtungen denken und diskutieren hat noch niemandem geschadet, oder?)


-alles meine ganz private Meinung-

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394235
Datum31.03.2007 17:3111684 x gelesen
Geschrieben von Onno EckertBei der Abwehr von Gefahren fängt es an. Unkontrolliert an einer einseitig gesperrten Straße vorbeifahrende Autos stellen eine Gefahr da.

Was sich durch sperren beseitigen lässt!

Geschrieben von Onno Eckert(das "glauben heißt nicht wissen" finde ich irgendwie sinnlos.

War auch ironisch gemeint ;-)

Geschrieben von Onno EckertDas wäre Strafverfolgung.

Und ist Aufgabe der Polizei! Wie die Lenkung des Verkehrs. Im übrigen wird die Polizei bei der Verkehrslenkung auch nur suboriginär tätig, da grundsätzlich die Straßenverkehrsbehörden zuständig sind.


§44 Sachliche Zuständigkeit

(1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden; dies sind die nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden oder die Behörden, denen durch Landesrecht die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde zugewiesen sind. Die zuständigen obersten Landesbehörden und die höheren Verwaltungsbehörden können diesen Behörden Weisungen auch für den Einzelfall erteilen oder die erforderlichen Maßnahmen selbst treffen. Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden.

(2) Die Polizei ist befugt, den Verkehr durch Zeichen und Weisungen (§ 36) und durch Bedienung von Lichtzeichenanlagen zu regeln. Bei Gefahr im Verzuge kann zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs die Polizei an Stelle der an sich zuständigen Behörden tätig werden und vorläufige Maßnahmen treffen; sie bestimmt dann die Mittel zur Sicherung und Lenkung des Verkehrs.

Geschrieben von Onno EckertIch kenne einige Feuerwehren die das machen... (Beseitigung Ölspur ;-) --> Gefahrenabwehr (ich weiß, du hattest es anders gemeint)

Was m. E. falsch ist. Einigen Feuerwehren würde dadurch wahrscheinlich aber die hälfte der Einsätze wegfallen. Für mich ist zur Beseitigung von Ölspuren grundsätzlich auch die Straßenverkehrsbehörde zuständig.

Geschrieben von Onno Eckert(Aber ein bissel in unterschiedliche Richtungen denken und diskutieren hat noch niemandem geschadet, oder?)

100% Zustimmung! Siehe auch Art. 5 GG

so long

Jürgen


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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg394254
Datum31.03.2007 18:4211686 x gelesen
Hallo

Ich würde davon strikt abraten verkehrslenkende Massnahmen für Feuerwehrleute einzuführen oder anzuweisen. Wir sind in dem Bereich nicht ausgebildet und sollten es auch aus rein rechtlichen Gründen nicht. Wenn was passieren sollte während unserer Verkehrslenkung - garnicht auszudenken.

Der Einsatzleiter hat die Aufgaben seine Einheit /-en vor dem fließenden Verkehr gefährdungsfrei zu schützen. Bei Bundes-, Landes-, Kreis-, und Gemeindestraßen hilft da meist nur Vollsperrung. Auf Bundesautobahnen werden die belegten Spuren plus eine zusätzliche zugemacht bis alle Arbeiten vollzogen ist.

Die Polizei ist dem Einsatzleiter Feuerwehr unterstellt bis zur Gefahrenabwehrung.

MkG
Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394257
Datum31.03.2007 18:4811714 x gelesen
Geschrieben von Georg MeerkatzDie Polizei ist dem Einsatzleiter Feuerwehr unterstellt bis zur Gefahrenabwehrung.


Das würde ich so - zumindest für Ba-Wü - nicht unterschreiben.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394268
Datum31.03.2007 19:2511752 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Georg Meerkatz
Die Polizei ist dem Einsatzleiter Feuerwehr unterstellt bis zur Gefahrenabwehrung


Die Feuerwehr hat ggf. die TECHNISCHE Einsatzleitung bei der Gefahrenabwehr nach dem FwG! Daraus wird oftmals unrichtig abgeleitet, dass die Feuerwehr die gesamte Einsatzleitung hat. Für den Bereich der Strafverfolgung sowie für die allgemeine Gefahrenabwehr nach dem PolG hat die Polizei die Einsatzleitung, solange das Feuerwehrgesetz nichts spezielleres enthält ( Lex spezialis )

Dann kommt noch die Rettung und beansprucht die medizinische Einsatzleitung für sich!

Viele viele Einsatzleiter und alle wollen Chef sein.

so long

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394271
Datum31.03.2007 19:2611631 x gelesen
Ups! Der Name von C. Fischer gehört im vorherigen Posting gelöscht!

Ist wohl aus versehen von mir mitkopiert worden!

so long

Jürgen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394273
Datum31.03.2007 19:2811662 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDann kommt noch die Rettung und beansprucht die medizinische Einsatzleitung für sich!

Das ist jedoch auf Grund des allgemeinen Weisungsrechts aus dem FwG Ba-Wü vergleichsweise einfach zu lösen ;-).

Pol und Aufsichtsbehörden wiederum sind davon explizit ausgenommen.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8é D8., Werdohl / Nordrhein-Westfalen394275
Datum31.03.2007 19:3011706 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Jürgen Ringhofer- warum überwachen wir nicht die Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr

Machen "wir" doch schon.
Hauptamtliche Kräfte der Feuerwehr Merseburg besetzen unter der Woche einen Radarwagen zur Verkehrsüberwachung. Der Wagen gehört allerdings offiziell nicht zum Fuhrpark der FW.
Siehe Feuerwehr- Magazin 2/2005 S.77ff.

Gruß

André


Die im Forum von mir geposteten Beiträge stellen nur meine private Meinung dar und sind ausschließlich für die Veröffentlichung in diesem Forum bestimmt.

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AutorJoch8en 8K., Graben-Neudorf (BaWü) / Baden-Württemberg394277
Datum31.03.2007 19:3411672 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd ganz nebenbei. Selbst wenn das FwG eine entsprechende Regelung enthalten würde könnte Euer Bürgermeister sich diese Regelung vermutlich in die Haare schmieren, wenn es um eine Tätigkeit geht die nicht hoheitliche Aufgabe der Feuerwehr ist.
Denn auch andere Eingriffsbefugnisse (wie das Betreten von Grundstücken,...) sind nur dann für uns erlaubt, wenn wir hoheitlich tätig werden.
Davon kann bei der Sicherung einer Veranstaltung aber nicht die Rede sein.


Die Feuerwehr war im Sinne der Amtshilfe vom Ordnungsamt im Einsatz (Ortspolizeibehörde), also hatte sie wohl hoheitliche Aufgaben (bitte korrigiere mich wenn das falsch ist).


Mit kameradschaftlichen Grüßen
J. Köhler
http://www.florian-graben-neudorf.de
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Das ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394281
Datum31.03.2007 19:4511745 x gelesen
Geschrieben von Jochen KöhlerDie Feuerwehr war im Sinne der Amtshilfe vom Ordnungsamt im Einsatz (Ortspolizeibehörde), also hatte sie wohl hoheitliche Aufgaben (bitte korrigiere mich wenn das falsch ist).

So einfach ist das nicht. Wenn der Polizeivollzugsdienst mich zur Türöffnung anfordert, weil sie dahinter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vermutet (z.B. süßlicher Geruch...), dann öffne ich die Tür in Amtshilfe. Ich werde jedoch nicht hoheitlich nach FwG tätig, so daß meine eigenen Befugnisse fremde Grundstücke und Gebäude zu betreten nicht gelten, sondern die des PolG.
Für die Zulässigkeit der Maßnahme ist die die Amtshilfe anfordernde Stelle verantwortlich. Ich als Amtshilfe leistende Stelle muß nur für die fachlich ordnungsgemäße Durchführung sorgen.


Komme ich an die selbe Wohnung und es schlagen Flammen aus dem Fenster werde ich nach FwG hoheitlich tätig und ich breche die Tür auf Grundlage des FwG auf.


Sperre ich die Straße bei einem VU P-Klemmt ist das ein Tätigwerden nach FwG. Es gilt das FwG und damit das Weisungsrecht gegenüber allen an der Einsatzstelle anwesenden Personen (darüber leitet sich mein Recht zur Sperrung von Verkehrsflächen ab, das ist eine Weisung an die Verkehrsteilnehmer die sagt: "Hier ist Ende").

Bittet mich der Polizeivollzugsdienst nach einem VU-Sach ohne Tätigkeit der Feuerwehr Leitkegel für eine Unfallermittlung aufzustellen weil ihre nicht ausreichen, ist das Amtshilfe. Aber ich habe keinerlei eigenen Befugnisse betreffend des Straßenverkehrs.

Grundsatz ist ferner, daß ich hoheitliche Befugnisse nicht auf andere Stellen übertragen kann. Sprich für die Durchsetzung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen des Ordnungsamtes ist die Ortspolizeibehörde und in deren Abwesenheit der Polizeivollzugsdienst zuständig. Das kann nicht per Amtshilfe auf die Feuerwehr delegiert werden.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg394299
Datum31.03.2007 20:1911698 x gelesen
Hallo

ich kann nur von den Rechtlagen des Landes Brandenburg und derren Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sprechen.

Hier die betreffenden Auszüge:

§ 9
Einsatzleitung
(1) Die bei einem Einsatz vor Ort tätigen Einheiten der Gefahrenbekämpfung unterstehen dem Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr (Einsatzleitung). Die Zuständigkeit eines Notarztes oder leitenden Notarztes in medizinischen Fragen bleibt unberührt.

(4) Die Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können.

MKG
Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394324
Datum31.03.2007 21:1411674 x gelesen
Geschrieben von Georg Meerkatz§ 9
Einsatzleitung
(1) Die bei einem Einsatz vor Ort tätigen Einheiten der Gefahrenbekämpfung unterstehen dem Einsatzleiter der örtlich zuständigen öffentlichen Feuerwehr (Einsatzleitung). Die Zuständigkeit eines Notarztes oder leitenden Notarztes in medizinischen Fragen bleibt unberührt.


Und da haben wir den Salat! Die Polizei ist nämlich auch strafverfolgend tätig und nicht nur zur Gefahrenabwehr. Umfasst dieser wunderbare §9 auch solche Mischbereiche?

Leute! Bleibt mal auf dem Boden. Damit sind nach geltender Rechtsprechung andere im Einsatz beteiligte Feuerwehren gemeint. Das regelt den Fall, wenn zwei oder mehrere Feuerwehren im Einsatz sind. Dann hat der örtlich zuständige Einsatzleiter für diese die Einsatzleitung.

Amen

Jürgen


Suche Orden- und Auszeichnungen sowie Uniformen der Feuerwehr vor 1945

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.394335
Datum31.03.2007 21:3511637 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KunzJeder Baufirma darf auf der Autobahn in einer Baustelle den Verkehr lenken, Spuren dicht machen oder oder oder.
a. Nur weil es Baufirmen machen ist es in der Regel nicht auch legal,
b. gibt es Baufirmen die spezielle Schulungen zur Verkehrabsicherung anbieten und der Auftraggeber diese auch verlangt.

Folge des Ganzen: Dann gibt es dazu dann noch den Sicher I für Kreisstrassen und darunter, Sicher II für Bundesstrassen und Sicher III für BABen.

Worüber regt man sich noch gerade in Deutschland auf? Achja, diese komischen Baum I, Baum II, ... . Ist ja auch eine blöde Sache, wenn man für jeden Mist auf einmal einen Lehrgang haben muss.

Geschrieben von Sebastian KunzFeuerwehr bekommt das Recht lenkend in den Verkehr einzugreifen bis die Polizei vor Ort ist.
Ist Stillstand nicht auch verkehrslenkend?

Geschrieben von Sebastian KunzIch weiß das es schon fast überall geduldet wird aber wenn etwas passiert ist der GruFü immer der gekniffende.
Daran wird ein Zusatz zur Verkehrslenkung im FwG auch nix ändern.

Geschrieben von Sebastian KunzSie sollten auch die festgelegten Zeichen gegebüber den Verkehsteilnehmern beherschen.
Das kann ja hoffentlich jeder, der eine in Deutschland ansässige Fahrschule besucht hat. Weil sonst wären sie ja sinnbefreit, wenn sie nur ein paar Polizisten und Feuerwehrhansel kennen.

Geschrieben von Sebastian KunzIch hoffe ich finde Anhänger die mich Unterstützen und das IM wird die Gesetzesänderungen auf den Weg bringen.
Nun ja, da gab es schon in der Vergangenheit ein paar Klopper. Vor allem in Sachen Fahrerlaubnis. Sicherlich freuen die sich mal über Abwechselung


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394341
Datum31.03.2007 21:4411748 x gelesen
Geschrieben von Christian Bergmanna. Nur weil es Baufirmen machen ist es in der Regel nicht auch legal,
b. gibt es Baufirmen die spezielle Schulungen zur Verkehrabsicherung anbieten und der Auftraggeber diese auch verlangt.

Folge des Ganzen: Dann gibt es dazu dann noch den Sicher I für Kreisstrassen und darunter, Sicher II für Bundesstrassen und Sicher III für BABen.

Worüber regt man sich noch gerade in Deutschland auf? Achja, diese komischen Baum I, Baum II, ... . Ist ja auch eine blöde Sache, wenn man für jeden Mist auf einmal einen Lehrgang haben muss.


Stimmt! Auch bei den Bauigeln ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig! Denen wird alles genau mittels eines Planes vorgegeben. Sind eigentlich nur noch Marionetten der Behörde!

Geschrieben von Christian BergmannIst Stillstand nicht auch verkehrslenkend?

Nein! Leiten, lenken und sperren sind Dinge für sich. Die Polizei darf sperren, nicht aber leiten und lenken. Bevor die Frage kommt! Der Unterschied zw. Leiten und Lenken ist folgender

Leiten: Ist das um was es hier geht
Lenken: Sind Maßnahmen der Verkehrsregelung mit Vorplanung ( z. B. die Tour de France in Deutschland ) Da wird ein Verkehrslenkungsplan aufgestellt um den öffentlichen Verkehr optimalst weiterlaufen zu lassen.

Geschrieben von Christian BergmannDas kann ja hoffentlich jeder, der eine in Deutschland ansässige Fahrschule besucht hat. Weil sonst wären sie ja sinnbefreit, wenn sie nur ein paar Polizisten und Feuerwehrhansel kennen.

NEIN! Das kann definitiv nicht jeder. Ich behaupte sogar, dass es Polizisten gibt, die das nicht können. Die Verkehrsregelung ist eine sehr schwierige Materie, welcher bei der Polizei mit extra Lehrgängen begegnet wird.

so long

Jürgen


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW394345
Datum31.03.2007 21:5411649 x gelesen
Ups! Muss natürlich Feuerwehr darf sperren......

Streiche also Polizei und setze Feuerwehr

so long

Jürgen


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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.394349
Datum31.03.2007 22:0111654 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferStimmt! Auch bei den Bauigeln ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig! Denen wird alles genau mittels eines Planes vorgegeben. Sind eigentlich nur noch Marionetten der Behörde!
Umso besser. Das sicherlich etwas längerwierige Verfahren sichert, dass Feuerwehr zur unmittelbaren Anwendung darauf nicht zurückgreifen kann.

Geschrieben von Jürgen RinghoferLeiten: ...
Dachte bisher, es wäre ein und dasselbe. Man lernt nicht aus. So ein Forum ist doch was gutes.

Geschrieben von Jürgen RinghoferNEIN! Das kann definitiv nicht jeder. Ich behaupte sogar, dass es Polizisten gibt, die das nicht können. Die Verkehrsregelung ist eine sehr schwierige Materie, welcher bei der Polizei mit extra Lehrgängen begegnet wird.
Das nächste was ich nicht wusste. Gängig ist ja der Merksatz. "Siehst Du Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken." Danach hätte sich mein Vorrat an Kenntniss über die Zeichen ziemliche erledigt. Natürlich reagiert man auch auf Handzeichen. Aber es nützt wenig, eine spezielle Choreographie (geschult bei D!) zu verwenden, den der Rest nur unsicher oder gar nocht folgen kann.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg394350
Datum31.03.2007 22:0511620 x gelesen
Geschrieben von Christian BergmannDas nächste was ich nicht wusste. Gängig ist ja der Merksatz. "Siehst Du Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken." Danach hätte sich mein Vorrat an Kenntniss über die Zeichen ziemliche erledigt. Natürlich reagiert man auch auf Handzeichen. Aber es nützt wenig, eine spezielle Choreographie (geschult bei D!) zu verwenden, den der Rest nur unsicher oder gar nocht folgen kann.

Es geht eher um das Zusammenspiel, wenn mehrere Beamte gleichzeitig an einer Kreuzung arbeiten, dort sagen wir 10-12 Spuren, Fußgänger und Stadtbahn zu regeln sind.

Was in Stuttgart auf der "Gaskesselkreuzung" immer interessant zu beobachten, wenn dort von der Pol geübt wurde.


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Christian Fischer
Wernau


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen394452
Datum01.04.2007 13:2911638 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Jürgen Ringhofer
Nein! Leiten, lenken und sperren sind Dinge für sich. Die PolizeiFeuerwehr darf sperren, nicht aber leiten und lenken. Bevor die Frage kommt! Der Unterschied zw. Leiten und Lenken ist folgender

Leiten: Ist das um was es hier geht

Aha, so entsteht also eine: "Umleitung"

Lenken: Sind Maßnahmen der Verkehrsregelung mit Vorplanung ( z. B. die Tour de France in Deutschland ) Da wird ein Verkehrslenkungsplan aufgestellt um den öffentlichen Verkehr optimalst weiterlaufen zu lassen.
Ist das jetzt eine "Umlenkung"? ;-) (kenn ich noch nicht, haben ja auch keine Tour de France, liegt vielleicht daran, das es hier das Dopinglabor in Kreischa gibt)


mkg hwk

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